Immer wieder werden Fälle bekannt, in denen auf Schlachthöfen gegen das Tierschutzrecht verstoßen wird. Und die Zahl der unentdeckten Fälle ist mutmaßlich noch sehr viel höher: Unsere Große Anfrage zum Tierschutz hat eklatante Mängel bei den Kontrollen ergeben. Nun haben NRW und Niedersachsen eine Bundesratsinitiative eingebracht, die eine Videoüberwachung auf Schlachthöfen ermöglichen soll. Dies kann jedoch nur eine Maßnahme von vielen sein – unser Antrag geht hier deutlich weiter.
So müssen die Strukturen der Kontrollinstanzen verändert werden, etwa indem die Kontrolle auch durch übergeordnete Behörden erfolgen kann. Gleichzeitig muss die Personalsituation der Amtsveterinär*innen und der amtlichen Tierärzt*innen verbessert werden. Wir fordern eine Prüfpflicht für Betäubungs- und Fixierungsanlagen und die breite Umsetzung artgerechter Betäubungsmethoden.
Nicht zuletzt müssen auch die Arbeitsbedingungen der Arbeitnehmer*innen verbessert werden, etwa durch gesetzliche Deckelung der Akkordgeschwindigkeit. Auch die Schulung des eingesetzten Personals soll sich zukünftig mehr an Tierschutzstandards orientieren.