Viele Menschen in NRW müssen sich aktuell um ihre Arbeitsplätze und Zukunft sorgen und teils existenzbedrohende Einkommensverluste hinnehmen. Gemeinsam mit den Fraktionen von CDU, SPD und FDP wollen wir Grüne im Landtag NRW daher ein Signal der Solidarität senden. Wir wollen, dass die Anpassung der Abgeordnetenbezüge zum 1. Juli 2020 ausfällt. Diese Änderung des Abgeordnetengesetzes spart dem Land rund 500.000 Euro ein.
An dem Warenkorb-Modell, mit dessen Hilfe die Abgeordnetenbezüge in NRW angepasst werden, halten wir aber weiterhin grundsätzlich fest. Darin fließen die Entwicklung der Verbraucherpreise ebenso ein wie die Entwicklung der Bruttolöhne, der Renten und des Arbeitslosengeldes II. Damit ist sichergestellt, dass sich die Bezüge der Abgeordneten weder besser noch schlechter entwickeln als die Einkommen der Menschen in Nordrhein-Westfalen. Das Warenkorb-Modell des Landtags NRW sieht vielmehr auch vor, dass die Abgeordnetenbezüge bei negativer Gesamtentwicklung auch sinken können. Deshalb schlagen die vier Fraktionen vor, das bewährte Verfahren zum 1. Juli 2021 fortzusetzen und dann einmalig das Warenkorb-Modell auf der Grundlage von zwei Jahren zugrunde zu legen.