Das Frauen wählen dürfen, war in Deutschland lange Zeit keine Selbstverständlichkeit. Erst am 30. November 1918 trat in Deutschland das Frauenwahlrecht in Kraft und zunächst auch nur für eine kurze Zeit. Denn während des Nationalsozialismus wurde das passive Wahlrecht für Frauen faktisch abgeschafft. Erst nach dem zweiten Weltkrieg setzten vier Frauen – davon drei aus NRW – den Artikel 3 des Grundgesetzes durch: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“
Doch auch heute sind Frauen immer noch nicht umfassend gleichberechtigt undgleichgestellt. Obwohl sie die Hälfte der Wahlberechtigten in NRW ausmachen, sind sie in politischen Ämtern unterrepräsentiert: So beträgt der Frauenanteil unter den Abgeordneten im Landtag NRW in der aktuellen Wahlperiode nur 27,1 Prozent.In nordrhein-westfälischen Kreis- und Gemeinderäten sowie Bezirksvertretungen stellenFrauen nur knapp 30 Prozent der Mandate. Es gibt 327 Bürgermeister und lediglich 49 Bürgermeisterinnen und in den Kreisen stehen nur zwei Landrätinnen 28 Landräten gegenüber.
In einem gemeinsamen Antrag mit CDU, SPD und FDP fordern wir deshalb, die Gleichberechtigung nicht nur rechtlich, sondern auch gesellschaftlich in die Tat umzusetzen. Dafür soll u.a. durch eine Verbesserung der örtlichen Rahmenbedingungen die Arbeit in den Räten, Bezirksvertretungen und in den Kreistagen erleichtert werden. Hierzu gehören beispielsweise berufs- und familiengerechte Sitzungszeiten und -termine. Die Landesregierung wird außerdem dazu aufgefordert, vorhandene Angebote zur Karriereentwicklung für Frauen in der Politik auszubauen und weitere Förderansätze zu entwickeln. Zudem soll ein Aktionsprogramm zur Stärkung der Repräsentanz von Frauen in der Politik etabliert werden. Der Öffentliche Dienst soll dabei mit gutem Beispiel vorangehen und gleichstellungspolitische Ziele für Frauen und Männer fördern.