Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
im Koalitionsvertrag 2010 – 2015 hatten wir mit der SPD vereinbart, eine ÖPNV-Zukunftskommission einzurichten, um drängende Zukunftsfragen, insbesondere der Finanzierung, von Expertinnen und Experten beantworten zu lassen. Der damalige Parlamentarische Staatssekretär im Verkehrsministerium, Horst Becker, berief sie ein. Vor knapp einem Jahr trat sie zum ersten Mal unter Vorsitz von Gisela Nacken (Grüne) und Wolfgang Röken (SPD) zusammen. Der aktuelle Koalitionsvertrag sah eine Fortsetzung der Zukunftskommission vor.
Nun hat sie am vergangenen Freitag ihren ersten Zwischenbericht dem Verkehrsminister Michael Groschek vorgelegt. Hier wird zu Recht auf die eklatante Unterfinanzierung des ÖPNV in Nordrhein-Westfalen durch den Bund hingewiesen. In einem begleitenden Rechtsgutachten von Prof. Dr. Christian Waldhoff wird dargelegt, dass der Bund verfassungsrechtlich verpflichtet sei, für einen gerechten Verteilungsmaßstab zu sorgen. Darüber hinaus werden unter anderem mit Elektromobilität, Tarif-Organisation und Vernetzung der Verkehre – insbesondere der Nahmobilität – die wichtigen Zukunftsthemen des ÖPNV angesprochen. Dies hatte ich so kommentiert: http://gruene-fraktion-nrw.de.178-20-102-49.modulbuero.kundencloudserver.de/presse/service/pressemitteilungen/pmdetail/nachricht/beu-nrw-muesste-380-millionen-euro-mehr-fuer-den-oepnv-bekommen.html Die Dokumente:

  • Zwischenbericht der ÖPNV-Zukunftskommission http://www.mbwsv.nrw.de/aktuelle_Meldungen_Startseite/2013_01_11___PNV_Zwischenbericht/Zwischenbericht_Zukunftskommission_2013-01-11.pdf
  • Rechtsgutachten zu Verfassungsfragen von Regionalisierungs- und Entflechtungsgesetz: http://www.mbwsv.nrw.de/aktuelle_Meldungen_Startseite/2013_01_11___PNV_Zwischenbericht/Rechtsgutachten_Zukunftskommission_2013-01-11.pdf

Viele Grüße
Rolf Beu

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