Wohnungsbauförderung 2014-2017

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die neuen Richtlinien für die „Soziale Wohnraumförderung“ sind heute der Öffentlichkeit vorgestellt worden.  Das Land nutzt damit seine Möglichkeiten, mit seiner Förderpolitik dem Mietpreisanstieg in Teilen NRWs entgegenzuwirken.
Dazu gibt es zwei grundlegende Neuerungen:
Das Kredit-Programm ist zum einen in seiner Förderhöhe nicht mehr nur auf ein Jahr ausgelegt, sondern schreibt einen Rahmen von 800 Mio Euro für die Jahre 2014 bis 2017 fest. Zum anderen sind die Zinskonditionen verbessert worden und können durch Tilgungszuschüsse ergänzt werden.
Das Programm wird aus Mitteln der NRW.BANK und Entflechtungsmitteln des Bundes finanziert. Im Rahmen der Bewirtschaftung des Programms können auch Umschichtungen aus den Teilbereichen vorgenommen werden, die Bewilligungsbehörden (die Städte und Gemeinden) erhalten jährliche Fördermittelbudgets und somit eine zusätzliche Planungssicherheit. Wie bisher ist auch weiterhin eine jährliche Abrechnung vorgesehen, eine automatische Übertragbarkeit ist nicht vorgesehen. Gleichzeitig soll eine Zuweisung von Globalbudgets erprobt werden.
Die Anpassung der Förderkonditionen im Mietwohnungsbau im Einzelnen könnt ihr den Anlagen entnehmen, die Förderkonditionen sind an die veränderten Rahmenbedingungen (Erhöhung der Bau- und Baunebenkosten und aktuelle Zinsniveau) angepasst worden, dies hatte die Erhöhung der Grundpauschalen für Mietwohnungsdarlehen, sowie der Bewilligungsmieten zur Folge. Gleichzeitig werden Fördermittel zukünftig auch flexibler eingesetzt, u.a. in Form von Tilgungsnachlässen in bestimmten Mietniveauregionen, um dort Investitionen anzureizen.
Von  Seiten der Opposition wird behauptet, dass die Landesmittel falsch investiert würden, weil die Förderung des Eigenheimbaus zurückgefahren wird. Es solle vielmehr noch der Eigenkapitalanteil für die Kreditierung der Eigenheimförderung zurückgefahren werden.
Das ist der falsche Weg. Denn:
1.      Die unter Schwarz-Gelb stark ausgebaute Eigenheimförderung beschleunigte die Zersiedelung und lenkte das Geld nicht dorthin, wo es wirklich gebraucht wurde. Wir haben sie darum konsequent zurückgefahren. Die nun erhobene Forderung der CDU nach Absenkung der Eigenkapitalquote ist hoch problematisch. Aktuell beträgt die Eigenleistungsquote 20%. Hierunter fallen auch Eigenleistungen (von Architekten und Bauträgern, etc.), somit liegt die Eigenkapitalquote noch niedriger. Eine weitere Absenkung erhöht das Risiko von Privatinsolvenzen und damit als folge auch das Ausfallrisiko von Krediten für das Land.
2.      Wir setzen klare politische Prioritäten, die an den Bedarfen der Menschen und des Wohnungsmarktes ausgerichtet sind. Die politischen Zielsetzungen sind klar. Wir wollen die Mittel des Landes darauf konzentrieren, dort, wo die Mietpreise rasant steigen, zusätzlichen Mietwohnraum zu schaffen, und dort, wo die Reparatur von Stadtquartieren oder der barrierefreie Umbau die vordringliche Aufgabe ist, auch das zu ermöglichen. Als Grüne haben wir darauf gedrängt, dass auch die energetische Sanierung von  Quartieren eine wesentliche Aufgabe ist.
Solltet ihr noch Fragen haben, steht Euch unser Wissenschaftlicher Mitarbeiter in dem Bereich, Christian Gaumitz (Tel. 0211/884-2168, Christian.Gaumitz@landtag.nrw.de) gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße,
Daniela Schneckenburger

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