Wissenschafts- und Forschungspolitik Juli 2016

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
in den vergangenen Wochen und Monaten hat sich im Bereich der Wissenschafts- und Forschungspolitik wieder einiges getan.
Zur Umsetzung des Hochschulzukunftsgesetzes liegt dem Landtag ein Regierungsentwurf für den Landeshochschulentwicklungsplan vor. Eine Anhörung im Wissenschaftsausschuss hat kürzlich dazu stattgefunden. Die Expertinnen und Experten begrüßten ausdrücklich, dass das Land gemeinsam mit den Hochschulen landesweite strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft aufstellt.
Die Exzellenzinitiative wird fortgeführt und die damit verbundenen Bund-Länder-Programme bringen mehr Geld nach NRW. Die notwendige Grundfinanzierung durch den Bund bleibt aber nach wie vor aus.
Mitten im Diskussionsprozess ist auch, welche genauen Auswirkungen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat, nach dem die Akkreditierung an Hochschulen neu organisiert werden muss. Da letztlich alle Bundesländer von der Entscheidung betroffen sind, wird es noch eine Weile dauern, bis hier mit konkreten Ergebnissen zu rechnen ist.
Mehr zu diesen und weiteren Themen im Folgenden.
Schöne Sommerferien und beste Grüße
Dr. Ruth Seidl MdL
Wissenschaftspolitische Sprecherin

Landeshochschulentwicklungsplan (LHEP) und Graduierteninstitut NRW im Landtag

Bei der Reform des Hochschulgesetzes im Jahr 2014 haben wir GRÜNE uns dafür stark gemacht, dass das Land gemeinsam mit den Hochschulen landesweite strategische Eckpunkte für die Weiterentwicklung der Hochschullandschaft aufstellt. Im April hat die Landesregierung den Entwurf für den „Landeshochschulentwicklungsplan“ (LHEP) vorgelegt, den sie zuvor mit den Hochschulen und einem Expertenrat erarbeitet hatte. Über den Entwurf berät nun der Landtag, der dem LEHP zustimmen muss, damit dieser rechtskräftig wird. Bereits im Juni hat der zuständige Wissenschaftsausschuss zu der Vorlage eine Anhörung durchgeführt. Auswertung, abschließende Beratung und Abstimmung im Plenum sind für September/Oktober vorgesehen.
Mit Inkrafttreten des LHEP wird auch die neue Hochschulvereinbarung abgeschlossen. Diese soll die finanzielle Planungssicherheit der Hochschulen gewährleisten und an die Laufzeit und die Anforderungen des Landeshochschulentwicklungsplans gekoppelt sein.
Das Land hat im Hochschulzukunftsgesetz beschlossen, ein Institut zu unterstützen, das die kooperativen Promotionen zwischen Universitäten und Fachhochschulen stärken soll. Im Juni unterzeichneten die Landesrektorenkonferenzen von Universitäten und Fachhochschulen sowie der Institutsvorsitzende Prof. Dr. Martin Sternberg die Kooperationsvereinbarung zum „Graduierteninstitut für angewandte Forschung der Fachhochschulen in NRW“. Das GI NRW ist in bis zu zwölf interdisziplinär angelegten Fachgruppen organisiert, zu denen Professor*innen von Fachhochschulen mit hohen Forschungsleistungen Zugang haben. In diesen Fachgruppen wird hochschulübergreifend geforscht und dort arbeiten die kooperativ Promovierenden an ihren eigenen Projekten. Von den Universitäten werden die Mitglieder der Fachgruppen als gleichwertige Partner*innen akzeptiert.
Zum Weiterlesen:
·         Entwurf des Landeshochschulentwicklungsplans ·         Pressemitteilung zum Graduierteninstitut

Exzellenzinitiative: Bund-Länder-Programme gut für Wissenschaft in NRW, aber nicht ausreichend

Die Exzellenzinitiative hat in den vergangenen Jahren dazu beigetragen, dass herausragende Forschung in Deutschland gestärkt wurde und die Hochschulen ihre internationale Sichtbarkeit verbessern konnten. Es ist daher richtig, dass die Wissenschaftsminister*innen von Bund und Ländern vereinbart haben, die Exzellenzinitiative mit jährlich 533 Millionen Euro fortzuführen. Dank der angepassten Vergabeparameter können von der Exzellenzinitiative weitere Hochschulen in NRW profitieren. Die Auszeichnung soll zukünftig anhand wissenschaftlicher Kriterien erfolgen und kann weder einseitig durch Bund noch Länder blockiert werden. In den anstehenden Bewerbungsverfahren kann NRW erneut seine herausragenden Kompetenzen in der Forschung unter Beweis stellen. Richtigerweise erlauben beide Förderlinien – Forschungscluster und Exzellenzuniversitäten – auch Maßnahmen in der forschungsorientierten Lehre, der Forschungsinfrastrukturen und dem Ideen- und Wissenstransfer.
Ebenfalls erfreulich: Ein Programm zur Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erfüllt unsere langjährige Forderung nach einer Finanzierung von 1.000 Tenure-Track-Juniorprofessuren an den Hochschulen.
Das Programm „Innovative Hochschule“ richtet sich an Hochschulen, die nicht von der Exzellenzinitiative profitieren. Das ermöglicht eine stärkere Förderung in der Breite, auch für Fachhochschulen. Auch hier haben wir eine unserer Forderungen durchgesetzt.
Es ist allerdings bedauerlich, dass der Bund erneut nur befristete Programme für eng gefasste Bereiche auflegt, statt die Länder stärker und dauerhaft bei der Grundfinanzierung der Hochschulen zu unterstützen. So bleiben einige Probleme noch immer ungelöst.
Zum Weiterlesen:
·         Blogbeitrag von Ruth Seidl zur Exzellenzinitiative ·         Bund-Länder-Vereinbarungen im Wissenschaftsbereich

Diskussion um das Akkreditierungs-Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Akkreditierung vom 17. Februar 2016 wird möglicherweise größere Auswirkungen auf das Akkreditierungswesen in ganz Deutschland haben. Das Bundesverfassungsgericht hatte entschieden, dass die Akkreditierung in NRW neu geregelt werden muss. Zwar wurden nur die Regelungen in NRW beklagt, doch die Akkreditierungsverfahren in anderen Bundesländern funktionieren ähnlich. Da das Gesetz für die Stiftung zur Akkreditierung geändert werden muss, sind länderübergreifende Absprachen erforderlich.
In NRW werten wir das Urteil derzeit in Gesprächen mit unterschiedlichen Akteur*innen aus dem Hochschulbereich aus.
Der nun anstehende Prozess ist auch eine Chance, stärker auf das Modell der Systemakkreditierung zu setzen. Auch sie bedarf ausführlicher gesetzlicher Grundlagen, gerade wenn Akkreditierungsagenturen die Kontrolle der Qualitätssicherungssysteme übernehmen sollten. Aber sie ist der gangbarste Weg, weil sie gleichzeitig Probleme der Programmakkreditierung ausräumen kann. So kann die Systemakkreditierung Kosten und Bürokratie für die Hochschulen reduzieren, sowie das Problem lösen, dass fachferne Gutachter*innen über die Akkreditierung von Studiengängen entscheiden. Die weniger attraktive Alternative wäre aus unserer Sicht, das derzeitige System grundsätzlich beizubehalten und es mit zahlreichen gesetzlichen Detailregelungen zu reformieren.
Die Entscheidung betrifft letztlich alle Bundesländer und sicherlich wird es eine Weile dauern, bis sich die Länder untereinander verständigt haben. Das Bundesverfassungsgericht hat deshalb eine Änderungsfrist bis zum 31. Dezember 2017 eingeräumt. Die Gespräche in der gemeinsamen Wissenschaftskonferenz laufen bereits. Die Kultusministerkonferenz und die Hochschulrektorenkonferenz haben sich bereits dafür ausgesprochen, verstärkt auf Systemakkreditierungen zu setzen. Dies wird auch von den meisten Hochschulen in NRW bevorzugt.
Eine generelle Alternative zur Akkreditierung sehen wir nicht, denn wir wollen nicht zurück zur staatlichen Detailkontrolle und Einzelgenehmigung von Studiengängen.
Zum Weiterlesen:
·         Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ·         Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichts

Hochschulen und Land fördern Integration von Geflüchteten

Land und Hochschulen haben ein Integrationsmodell entwickelt, bei dem für die drei Gruppen von studieninteressierten und -fähigen Geflüchteten (Graduierte mit Ziel Masterstudium, meist schon im Heimatland Studierte, Studieninteressierte mit wenig guten Sprach- oder Fachkenntnissen) spezifische Maßnahmen zur Qualifizierung geplant sind. Daneben sollen die Beratungsinfrastrukturen an allen Hochschulen ausgebaut werden. Damit schaffen wir die Voraussetzungen, um studieninteressierte Flüchtlinge bedarfsgerecht bei ihrem Studium zu unterstützen. Das Land stellt den Hochschulen dafür 30 Millionen Euro zur Verfügung. Sollte die Zahl der Studieninteressierten höher ausfallen als prognostiziert, können die Mittel erhöht werden.
Zum Antrag „Gelingende Integration von Flüchtlingen. Ein Integrationsplan für NRW“ beraten wir derzeit noch mit Koalitionspartner und Opposition. Er soll ebenso wie der 2. Nachtragshaushalt nach der Sommerpause verabschiedet werden
Zum Weiterlesen:
·         Integrationsmodell für Flüchtlinge an NRW-Hochschulen ·         Integrationsantrag von SPD und GRÜNEN

Neue Personalkategorie „Hochschuldozent*innen“ an Universitäten

Die aktuell vom Land NRW auf den Weg gebrachte große Dienstrechtsreform (Dienstrechtsmodernisierungsgesetz) sieht auch Änderungen für die Hochschulen vor. Insbesondere geht es um eine neue Personalkategorie an den Universitäten. Die „Hochschuldozent*innen“, auch „Lecturer“ genannt, werden künftig an der Seite der Hochschullehrer*innen stehen. Zunächst erhalten die Universitäten diese Möglichkeit rein regulativ, zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt sind derzeit nicht eingeplant. Während es bei anderen Initiativen vor allem um neue Stellen im Mittelbau ging, wird hier explizit auch ein eigener Weg im Anschluss ermöglicht. Bewerber*innen für Lecturer-Stellen müssen professoral qualifiziert sein, also eine Habilitation oder eine Juniorprofessur erfolgreich absolviert haben. Hochschuldozent*innen sind den übrigen Professor*innen gleichgestellt, verbeamtet und in der Regel unbefristet beschäftigt. Sie müssen ein Drittel der Arbeitszeit mit Forschung verbringen, bei einer Lehrverpflichtung von 13 Semesterwochenstunden. Die Universitäten erhalten damit die Möglichkeit bei den hohen Studierendenzahlen mehr Lehrstunden anzubieten und das dauerhaft auf verlässlich hohem Niveau. Für die Auswahl geeigneter Bewerber*innen sind wie gewohnt die Hochschulen zuständig.
Zum Weiterlesen: Dienstrechtsmodernisierungsgesetz

GRÜNE Fraktion und Wissenschaft diskutieren über Zukunft der Forschungslandschaft

Seit Februar dieses Jahres arbeiten wir in einer Runde mit Expert*innen aus den Hochschulen und Forschungseinrichtungen in NRW intensiv an der Zukunft der Forschungspolitik. Im „Initiativkreis Forschungspolitik“ wirken unter anderem Prof. Dr. Wolfgang Marquardt vom Forschungszentrum Jülich und Prof. Dr. Jürgen Mittelstraß von der Universität Konstanz sowie die Vorsitzenden der NRW-Landesrektorenkonferenzen von Universitäten und Fachhochschulen mit.
Der Initiativkreis hat sich bisher in drei Themensitzungen vor allem mit der grundlegenden Struktur der NRW-Wissenschaftslandschaft, der Weiterentwicklung von Universitäten und Fachhochschulen, dem wissenschaftlichen Nachwuchs und der Digitalisierung beschäftigt. Die Diskussionsergebnisse und Empfehlungen der Expert*innen werden anschließend dokumentiert und daraus Handlungsempfehlungen der Fraktion abgeleitet.

Mehr Medizinstudienplätze und ein Sanierungsprogramm für Universitätskliniken

Ab dem kommenden Wintersemester werden die ersten 60 Studierenden ihre klinische Ausbildung in Ostwestfalen Lippe (OWL) beginnen. Dies ist Teil der Ausweitung des sogenannten Bochumer Modells, bei der vier Kliniken aus Städten in OWL Teil des Bochumer Universitätsklinikums geworden sind. Die Ruhr-Universität hat die beiden größten Standorte für den Auf- und Ausbau der wissenschaftlichen Infrastruktur ausgewählt. Dafür stellt das Land 1,7 Millionen Euro bereit. Das Land unterstützt die Erweiterung der Medizinerausbildung nach OWL dauerhaft mit rund sechs Millionen Euro pro Jahr. Ziel des Programms ist es, dass die Studierenden nach ihrem Abschluss möglichst in der Region bleiben und dort praktizieren.
Die medizinischen Fakultäten in NRW schaffen darüber hinaus in den Jahren 2016 bis 2020 mithilfe der Hochschulpaktmittel jährlich rund 220 zusätzliche Plätze.
Daneben hat das Land das Medizinische Modernisierungsprogramm (MedMoP) aufgestellt. Von 2016 bis 2020 finanziert Nordrhein-Westfalen Baumaßnahmen für insgesamt 2,2 Milliarden Euro an den Universitätskliniken. Jeder der sechs Standorte im Land erhält zwischen 300 und 500 Millionen Euro für strukturverändernde und zukunftsweisende Bauprojekte.
Zum Weiterlesen:
·         Medizinausbildung in Ostwestfalen-Lippe ·         Landesinterne Umsetzung des Hochschulpakts III Pressemitteilungen zur Umsetzung des Medizinischen Modernisierungsprogramms:
·         http://www.wissenschaft.nrw.de/presse/pressemeldungen/details/343-millionen-euro-fuer-universitaetsklinikum-bonn-neubauten-fuer-herzzentrum-und-eltern-kind-zentrum/ ·         http://www.wissenschaft.nrw.de/presse/pressemeldungen/details/338-millionen-euro-fuer-universitaetsklinikum-duesseldorf-neubauten-fuer-hybrid-op-und-die-haut-und-augenklinik/ ·         http://www.wissenschaft.nrw.de/presse/pressemeldungen/details/346-millionen-euro-fuer-universitaetsklinikum-koeln-neubau-des-eltern-kind-zentrums-und-des-cio-gebaeudes/ ·         http://www.wissenschaft.nrw.de/presse/pressemeldungen/details/418-millionen-euro-fuer-universitaetsklinik-aachen-neubau-der-zentralen-op-abteilung-und-neue-kreisssaele/ ·         http://www.wissenschaft.nrw.de/presse/pressemeldungen/details/300-millionen-euro-fuer-universitaetsklinikum-essen-neue-kinderklinik-und-sanierung-von-hno-und-augenklinik/ ·         http://www.wissenschaft.nrw.de/presse/pressemeldungen/details/370-millionen-fuer-universitaetsmedizin-muenster-elf-bauprojekte-durch-nrw-foerderprogramm-ermoeglicht/