Neue Schnellbuslinien verbessern Mobilität gerade in ländlichen Räumen
In NRW gibt es zahlreiche kleinere Städte und Gemeinden, die bislang nicht an das Schienennahverkehrsnetz angebunden sind. Um den Menschen überall dort, wo eine Schienenstrecke noch gebaut bzw. reaktiviert werden muss oder eine Erschließung über die Schiene schwierig ist, zeitnah eine attraktive ÖPNV-Verbindung zu bieten, fördert das Verkehrsministerium bereits 37 Schnellbuslinien. Insbesondere Pendler*innen profitieren von verkürzten Reisezeiten, guten Anschlüssen und modernen Fahrzeugen.
Nun kommen weitere 20 Schnellbuslinien hinzu. Hierfür stellt das Land NRW bis 2032 140 Millionen Euro Fördermittel bereit. Diese Schnellbusse werden Nachbarkommunen verbinden, zügig zu Mittel- und Oberzentren sowie vor allem zu Bahnhöfen führen. Sie schaffen einfache, schnelle und komfortable Mobilitätsangebote, gerade dort, wo es bislang kaum Alternativen zum Auto gab.
Die 20 neuen Linien sollen bis 2027 an den Start gehen und entstehen in enger Zusammenarbeit mit den drei Verkehrsverbünden VRR, go.Rheinland und NWL sowie den jeweiligen Kommunen. Hier die Liste aller Schnellbuslinien in NRW inklusive Übersichtskarte.
Bus fahren so einfach wie die eigene Lieblingsserie streamen mit On-Demand-Verkehr
Wir wollen mehr Menschen für Bus und Bahn gewinnen. Dafür braucht es ein modernes, barrierefreies und benutzerfreundliches Angebot, das auch in ländlichen Gegenden und zu Randzeiten zuverlässig funktioniert.
Genau hier setzt der Linienbedarfsverkehr, auch „On-Demand-Ridepooling“ genannt, an. Mit einer App können Fahrgäste Fahrten flexibel auf Abruf buchen, unabhängig von festen Haltestellen oder Fahrplänen. Ein Algorithmus bündelt ähnliche Fahrtwünsche und die gebuchten Fahrzeuge bringen die Fahrgäste zu einem ÖPNV-Knotenpunkt oder direkt ans Ziel. So wird das bestehende Nahverkehrsangebot genau dort ergänzt, wo sich feste Linien nicht lohnen oder wo ein zusätzliches Angebot sinnvoll ist.
Das Land unterstützt die Kommunen bei Digitalisierung und Betrieb
Darum fördert das Land Nordrhein-Westfalen jetzt gezielt Projekte für Linienbedarfsverkehre in Zeiten und Regionen mit geringerer Nachfrage. Dabei werden die Kommunen und Kreise vom Verkehrsministerium jeweils mit einem Höchstbetrag von 400.000 Euro über maximal drei Jahre finanziell unterstützt. Gefördert werden unter anderem Betriebskostendefizite durch Sach- sowie Personalkosten. Die Beschaffung von Fahrzeugen wird nicht gefördert, aber Ausgaben für Miete oder Leasing sowie Abschreibungen können für die Projektlaufzeit berücksichtigt werden.
Um den Kommunen und Kreisen die Einführung von On-Demand-Verkehren zu erleichtern, stellt das Land ein einheitliches digitales Hintergrundsystem zur Verfügung, auf das dann die jeweilige App zurückgreifen kann. So muss nicht jede Kommune das „digitale Rad“ neu erfinden. Die Teilnahme am Hintergrundsystem ist Voraussetzung für die weitere Förderung.
Die genauen Förderbedingungen könnt Ihr hier abrufen, einen Bericht des Verkehrsministeriums mit Erläuterungen findet Ihr hier.
Mit den neuen Schnellbuslinien und der Förderung von On-Demand-Verkehren halten wir unser Versprechen aus dem Koalitionsvertrag und machen klima- und umweltfreundliche Mobilität in ländlichen Räumen attraktiver.
Falls Ihr Anregungen oder Rückfragen habt, könnt Ihr Euch gerne an mein Büro oder an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin für Verkehr, Bettina Tull, wenden.
