Weiterbildung Dezember 2014

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Liebe Freundinnen und Freunde,
kurz vor Jahresschluss einige Informationen aus 2014, die Weiterbildung betreffend. Einiges von dem, was wir 2013 angestoßen haben, ist in diesem Jahr auf den Weg gebracht worden.
Ich wünsche Euch eine schöne, geruhsame Weihnachtszeit und alles Gute für das Jahr 2015!
Gudrun Zentis

Weiterbildungskonferenz

Die Ergebnisse der Weiterbildungskonferenz vom 13. November 2013 sind im hier herunterladbaren Protokoll nachlesbar. Am 26. November 2014 fand im Plenarsaal des Landtags die diesjährige Weiterbildungskonferenz statt. Im Folgenden habe ich Fragen zum Thema beantwortet, die das Wesentliche der diesjährigen Konferenz zusammenfassen.
Die Supportstelle der Weiterbildung hat mit ihrer Arbeit begonnen. Sie ist dem dem QUA-LiS in Soest angegliedert. Der personelle Aufbau wird in 2015 fortgesetzt.
Der Landesbeirat bewährt sich als „kurzer Weg“ des Vorausdenkens der mit der Weiterbildung befassten Träger und dem Ministerium. Hier kann es nur ein „weiter so“ geben.
Viel diskutiert wurde das einheitliche Berichtswesen. Schnell sollte es eingeführt werden und möglichst unbürokratisch und gleichzeitig sollten die Daten aber belastbar sein. Endlich gibt es ein Ergebnis. Die Einführung erfolgt in 2015, damit die Daten in 2016 erhoben werden können. Somit werden in 2017 erste Erkenntnisse vorliegen.
Das Bündnis gegen Analphabetismus und Grundbildung erweist sich als Motor der Bewegung. Seit der Gründung am 26.2.2014 unter der Schirmherrschaft  von Ministerin Sylvia Löhrmann sind bereits 18 regionale Bündnisse entstanden. Der Initiatorin bzw. dem Träger des Bündnisses der VHS gebührt hierfür höchste Anerkennung. Unserem Antrag vom 8.10.2013 wird hiermit Rechnung getragen.

Fachtagung Weiterbildung weiterdenken

Am Freitag, den 7. März 2014 fand unsere gut besuchte Fachtagung im Landtag statt. Zum Thema „Weiterbildung weiterdenken“ trafen sich Fachleute aus den unterschiedlichsten Weiterbildungseinrichtungen sowie von Trägern der Dachorganisationen. Nach einem Input der Ministerin für Schule und Weiterbildung Sylvia Löhrmann zum Thema: „Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung als Ziel“ und einem Vortrag von Prof. Dr. Helmut Bremer von der Universität Duisburg Essen zu den Fragestellungen: „Was gab und gibt es bereits an Projekten? Wie sind die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen?“ wurde viel diskutiert. Mehr hierzu

Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes, hier Bildungsurlaub für Auszubildende

Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, haben SPD und Grüne 2013 im Landtag den Antrag gestellt, dass Auszubildende die Möglichkeit erhalten an Weiterbildungsmaßnahmen zur politischen Bildung teilzunehmen. Dazu muss das Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz geändert werden. Die Landesregierung hat mit Gewerkschaften und Wirtschaft einen Konsensweg gefunden und den entsprechenden Gesetzentwurf in das parlamentarische Verfahren eingebracht. Auszubildende sollen demnach bis zu 5 Tage in ihrer Ausbildungszeit Anspruch auf Bildungsurlaub unter Beibehaltung ihres Verdienstes haben. Die ist ein wichtiges und richtiges Zeichen der Politik zur Stärkung und Stützung unserer Demokratie. Ich bin davon überzeugt, dass die Wirtschaft auch davon profitieren wird, wenn sie engagierte selbstständig denkende junge Menschen in der Ausbildung hat, die darüber hinaus motiviert sind, sich am gesellschaftlichen Leben zu beteiligen. Das Parlament hat dem Gesetzentwurf am 3. Dezember 2014 mehrheitlich zugestimmt. Meine Rede dazu.
Ich hoffe, dass attraktive Angebote der politischen Weiterbildung dazu führen, dass der gesetzliche Anspruch genutzt wird.

Landeshaushalt 2015

Der Landeshaushalt kommt weiterhin seinen Aufgaben aus dem Weiterbildungsgesetz nach und fördert so ein System des lebenslangen und des lebensbegleitenden Lernens, so begann meine Rede am 3. Dezember zur Einbringung des Haushalts 2015, 2. Lesung. Trotz der Kürzungen der Mittel im ESF-Fonds ist es gelungen, die Mittel für Alphabetisierung und Grundbildung in Höhe von 5 Millionen Euro weiter zur Verfügung zu stellen.

Abendrealschulen

Die Anmeldevoraussetzungen an Abendrealschulen werden sich ändern.
Anlass: Die Aufnahmevoraussetzungen für den Besuch einer Abendrealschule zum Erwerb eines mittleren Bildungsabschlusses im Sinne des BAföG werden in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich gehandhabt.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat die Förderfähigkeit in diesem Zusammenhang in Frage gestellt und wollte per Erlass anweisen, dass eine Schulbildung an einer Abendrealschule nur noch gefördert wird, wenn in den Aufnahmevoraussetzungen die Ausübung einer Berufstätigkeit geregelt ist.
Dies konnte abgewendet werden, indem die Kultusministerkonferenz bundesweit einheitliche Voraussetzungen für den Besuch einer Abendrealschule verabredete.
Zur Aufnahme an einer Abendrealschule genügte bisher in NRW nicht nur eine Berufsausbildung sondern auch die Absicht, die Zugangsvoraussetzungen zu einer Berufsausbildung oder qualifizierenden Berufspraxis verbessern zu wollen. In anderen Bundesländern war das strikte „muss“ das Vorliegen einer Berufsausbildung.
So "einfach" wie bisher in NRW werden in Zukunft die Eingangsvoraussetzungen nicht mehr erfüllt werden können.
Das Bundesministerium bestand darauf, dass der direkte Wechsel von einer allgemeinbildenden Schule auf eine Abendrealschule nicht mehr möglich ist und dass eine weitere Förderung der Abendrealschule davon abhängig ist, dass zumindest eine halbjährige Berufstätigkeit vorliegt.
Dem Verhandlungsgeschick aus NRW ist es hauptsächlich zu verdanken, dass als Berufstätigkeit auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV gilt. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr-oder Zivildienstes, Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann anteilig berücksichtigt werden.
Bei Vorliegen besonderer biographischer Umstände einzelner Bewerberinnen oder Bewerber ohne Zugang zum Zweiten Bildungsweg kann, wenn ihre Zugangschancen zu einer Berufsausbildung oder qualifizierenden Berufspraxis nicht anders verbessert werden können, auf die Aufnahmevoraussetzungen verzichtet werden, solange dadurch die Ausrichtung einer auf Schülerinnen und Schüler mit Berufserfahrung zugeschnittenen Abendrealschule als solche nicht verändert wird.
An den 31 Abendrealschulen in NRW mit insgesamt 10.904 Studierenden erfüllen etwa zwei Drittel der Studierenden die Aufnahmevoraussetzungen entsprechend der vorgesehenen geänderten Regelung. An den einzelnen Schulen ergibt sich ein sehr unterschiedliches Bild. Durch die Neuregelung verlieren die Schulen entsprechend ihrer bisherigen Schülerschaft zwischen 3 Prozent und 76 Prozent ihrer BesucherInnen.
Da werden wir genau hinsehen müssen. Gemeinsam mit den Schulleitungen müssen Lösungen erarbeitet werden, die weiterhin garantieren, dass jede Person, die einen höherwertigen Bildungsabschluss anstrebt, diesen auch erlangen kann.
Wir sind bemüht, dass weiterhin alle ihre angestrebten Bildungsabschlüsse erzielen können und durch die veränderten Zugangsvoraussetzungen keine wesentlichen Nachteile entstehen.

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