Vorrang für ambulante Wohn- und Pflegeformen erhalten!

Landtag Aktuell

Statt einer selbstbestimmten pflegerischen Versorgung im Wohnumfeld der Menschen, sollen nach den Plänen von Schwarz-Gelb in Zukunft wieder verstärkt Träger zum Zuge kommen, die Großeinrichtungen für pflegebedürftige Menschen errichten wollen. Einige im Gesetz vorgesehene Änderungen werden weitreichende Folgen für Entwicklung der Pflegeinfrastruktur haben.
So will die Landesregierung den Vorrang für ambulante Wohn- und Pflegeformen abschaffen und wieder Großeinrichtungen mit weit mehr als 80 Plätzen ermöglichen, soweit die Plätze jenseits der 80er-Grenze nachweislich als separate Kurzzeitpflegeplätze betrieben werden. Die regelmäßige Berichterstattung über die Zufriedenheit der Beschäftigten soll gestrichen werden. Dabei spielt die Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine wichtige Rolle für den längerfristigen Verbleib in ihrem Betrieb und letztendlich im Pflegeberuf überhaupt.  Auch die von der Landesregierung geforderte verbindliche Einrichtung von Raucherräumen sehen wir kritisch, denn sie stellt einen Verstoß gegen das Nichtraucherschutzgesetz in NRW dar. Die Vorgabe geht zu Lasten der bislang anderweitig zur Verfügung stehenden Gemeinschaftsflächen, da Raucherräume in den Raumprogrammen nicht vorgesehen sind. All diese Änderungen lehnen wir ab, weswegen wir uns in einem Änderungsantrag gegen das Vorhaben der Regierung wenden.
Bislang gibt es außerdem keine gesetzliche Regelung, die Transparenz bei der Zusammensetzung der Heimkosten sichert. Wir finden: Bewohner*innen müssen als Verbraucher*innen das Recht haben, die Kostenaufstellung der Einrichtung zu prüfen. Dieses Recht wollen wir ihnen mit unserem Änderungsantrag geben.

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