Verteilung der Gelder aus dem KInvFG

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die Kommunalministerin Ina Scharrenbach hat an diesem Dienstag darüber informiert, wie die Mittel aus Kapitel 2 des Kommunalinvestitionsfördergesetz (KInvFG) des Bundes auf die Kommunen in NRW verteilt werden.
Es handelt sich um Mittel des Bundes in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro für bedeutsame Investitionen finanzschwacher Gemeinden und Gemeindeverbände im Bereich der Schulinfrastruktur. NRW erhält davon 1,12 Milliarden Euro.
Bund und Länder hatten am 21. August 2017 über die Verteilung der Mittel eine Verwaltungsvereinbarung getroffen, die das Landeskabinett nun gebilligt hat. Gleichzeitig wurde ein Referentenentwurf auf den Weg gebracht, der gesetzlich die Verteilung auf die Gemeinden in NRW regelt.
Die neue Landesregierung feiert diese Mittel als ihren Erfolg, doch auch wenn das Gesetz von Juli datiert, sind dem natürlich wichtige Verhandlungen noch in rot-grüner Zeit vorausgegangen. Die CDU lobt, dass die Mittel nun zu 100 Prozent an die Kommunen weitergeleitet werden. Das erstaunt, denn gesetzlich bleibt dem Land auch nichts anderes übrig – und das ist gut so. Ministerin Scharrenbach schließlich betont die harte Arbeit. Sie hat sich bei der Ausarbeitung der Kriterien für die Mittelverteilung auf die Kommunen im Wesentlichen auf die Kriterien gestützt, die Rot-Grün für die Verteilung der Mittel von „Gute Schule 2020“ entwickelt hat. Es ist gut, dass Schwarz-Gelb hier die bewährten Modalitäten weitgehend beibehält und gute rot-grüne Politik weiterführt. Dadurch profitieren genau die, die es in besonderer Weise auch bedürfen. Das nützt den Schulen, den Kommunen und den Menschen vor Ort.
Es bleibt zu wünschen, dass nun auch der mehrfach angekündigte Digitalpakt von Bund und Ländern für Investitionen in die digitale Infrastruktur von Schulen endlich Gestalt annimmt. Bislang wurden hierfür noch keine finanziellen Mittel in den Bundeshaushalt eingestellt.
Hier erhaltet Ihr eine Übersicht, welchen Betrag welche Gemeinde erhalten soll. Diese Liste steht natürlich noch unter dem Vorbehalt, dass es noch als Gesetz des Landes verabschiedet werden muss. Die Kommunalen Spitzenverbände haben schon angekündigt, dass sie eine Berechnung zu 50 Prozent nach dem Anteil aus den Schlüsselzuweisungen des GFG und zu 50 Prozent nach den Schülerzahlen bevorzugen. Das entspricht dem Modell „Gute Schule 2020“. Das Kabinett sieht eine leicht geänderte Gewichtung von 60 zu 40 vor.
Angesichts oft komplexer Sachverhalte bei den Sanierungsmaßnahmen sollten gerade wir GRÜNE mit klugen und nachhaltigen Vorschlägen dafür sorgen, dass das Geld in den Kommunen an der richtigen Stelle ankommt und die wichtigen Maßnahmen zügig umgesetzt werden. Daher ist es sinnvoll, schon jetzt zu planen, welche Projekte vor Ort mit den Mitteln realisiert werden können.
Mit Grünen Grüßen
Sigrid Beer               Mehrdad Mostofizadeh

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