Urteil des Verfassungsgerichts zur Beamtenbesoldung

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
wie ihr wisst, hat der Verfassungsgerichtshof NRW gestern dem Antrag der Oppositionsparteien stattgegeben und das „Gesetz zur Anpassung der Dienst- und Versorgungsbezüge 2013/2014“ für teilweise verfassungswidrig erklärt. Rot-Grün hatte die Beamtenbesoldung sozial gestaffelt an das Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Angestellten im öffentlichen Dienst angepasst. Dabei ist die Tariferhöhung um 5,6 Prozent in vollem Umfang auf die unteren Besoldungsstufen übertragen worden. Die mittleren Einkommensgruppen (A11 und A12) sind hingegen um 2 Prozent erhöht worden und die oberen Besoldungsstufen mussten auf eine Anpassung verzichten. CDU, FDP und Piraten hatten mit ihrer Normenkontrollklage überprüfen lassen, ob das Beamtenbesoldungsgesetz gegen die verfassungsrechtlich abgesicherten Grundsätze des Berufsbeamtentums verstößt.
Zwar hat das Gericht die soziale Staffelung der tariflichen Anpassung für grundsätzlich zulässig erklärt, doch hat es die Höhe der Einschnitte bemängelt, da so die Beamtenbesoldung von der wirtschaftlichen Entwicklung abgekoppelt wäre. Zudem hatten die Verfassungsrichter die Höhe der prozentualen Abstände der Tariferhöhung zwischen den niedrigeren Einkommensstufen und A10 und A11 für nicht fließend genug befunden. Die Pressemitteilung des Gerichts findet ihr hier, der Wortlaut des Urteils lässt sich hier nachlesen und die wichtigsten Fragen und Antworten hat der VGH hier veröffentlicht.
Nach der parlamentarischen Sommerpause werden GRÜNE und SPD ein neues Konzept für die Besoldung erarbeiten und dies nach der Sommerpause mit den Betroffenen besprechen. Die genauen Kosten für die Anpassungen werden im Moment noch untersucht. Finanzminister Norbert Walter-Borjans hat aber bereits angekündigt, dass im Herbst ein Nachtragshaushalt in das Parlament eingebracht wird. Zudem hat er eine Haushaltssperre verhängt, die auch eine Stellenwiederbesetzungssperre einschließt. Nicht betroffen sind allerdings Einstellungszusagen im schulischen Bereich und bei der Polizei. Momentan sind so einzig noch unabweisbare Maßnahmen, Verträge und Abkommen, deren Abschluss in der Vergangenheit liegen, finanzierbar. Die rot-grüne Landesregierung hat zu Beginn der heutigen Plenarsitzung den Landtag unterrichtet. In der anschließenden Aussprache haben unser Fraktionsvorsitzender Reiner Priggen und ich geredet. Reiners Rede könnt ihr euch hier anschauen, meine ist hier zu finden.
Zwar begrüßen die Oppositionsparteien das Urteil überschwänglich, doch ist fraglich, ob die Freude von langer Dauer sein wird. Höchstwahrscheinlich wird NRW in der Konsequenz um härtere Einschnitte im Personalbereich nicht mehr herumkommen. Dieser macht gut 43 Prozent des Landeshaushalts aus. So drängt der Landesrechnungshof bereits Bereiche wie Schule, Innen oder die Justiz nicht länger von den Sparbemühungen auszunehmen.
Auch die Verweise der CDU auf das Saarland erweisen sich als wenig hilfreich. Im Saarland hatte die Landesregierung gemeinsam mit den Gewerkschaften den Abbau von 10 Prozent der Stellen im öffentlichen Dienst bis 2020 vereinbart. In NRW entspräche dies bis zu 40 000 Stellen, wenn man beispielsweise die Stellenanteile der Hochschulen mit einrechnet. Hier bleibt die Opposition allerdings konkrete Hinweise schuldig, ob sie tatsächlich etwa 18 000 Stellen im Schulbereich oder 4500 Stellen im Polizeibereich abbauen will. Bisher hatte sie sich auch im Personalbereich einzig mit Forderungen nach Aufstockungen hervorgetan. Auch außerhalb des Personalbereichs machen CDU und FDP nur durch lange Wunschlisten im Umfang von etwa drei Milliarden Euro auf sich aufmerksam, wie wir euch bereits mitgeteilt hatten. So bedauerlich der Spruch des Verfassungsgerichts sein mag, gerade CDU und FDP machen auch hier keine sachdienlichen Vorschläge.
Über alle weiteren Entwicklungen werden wir euch selbstverständlich auf dem Laufenden halten.
Herzliche Grüße,
Euer

Mehrdad Mostofizadeh