Unterstützung der Kommunen bei der Versorgung der Geflüchteten in 2016 und 2017

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
bereits mehrfach haben wir Euch in diesem Jahr über die Finanzierung der Versorgung der Geflüchteten informiert. Mit dieser Kommunalinfo wollen wir Euch nach den jüngsten Gesprächen mit den kommunalen Spitzenverbänden einen Überblick über die finanzielle Unterstützung für die Kommunen im nächsten und übernächsten Jahr geben.

Der Bund übernimmt endlich Verantwortung 

Ende September dieses Jahres konnte der Bund nach harten Verhandlungen vor allem durch die grünmitregierten Bundesländer endlich dazu bewegt werden, sich strukturell und dauerhaft an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme zu beteiligen. Die Einigung beinhaltet, dass der Bund den Ländern pro Flüchtling zunächst für fünf Monate (angenommene mittlere Verfahrensdauer der Bearbeitung des Asylantrags) bzw. bei abgelehntem Asylantrag noch einen weiteren Monat 670 Euro/Monat zahlt. NRW bekommt danach für 2016 eine Abschlagszahlung von 626 Millionen Euro.

Land hat in 2015 mehrfach die Zuweisungen an die Kommunen erhöht

Mit den steigenden Flüchtlingszahlen hat auch NRW im Jahresverlauf schrittweise die Finanzausstattung der Kommunen im Flüchtlingsbereich verbessert – durch landeseigene Mittel und Weiterleitung der einmaligen Bundesmittel. Wir haben nicht nur die Pro-Kopf Zuwendung über das Flüchtlingsaufnahmegesetz strukturell um 23 Prozent erhöht, sondern durch eine Veränderung des Stichtags erfolgen die finanziellen Zuweisungen jetzt auch auf der Grundlage aktuellerer Flüchtlingszahlen.

Rot-Grün entlastet Kommunen bei der Aufnahme von Geflüchteten weiter

Wir sind froh, dass wir in NRW gemeinsam mit den Kommunen nunmehr eine Lösung gefunden haben, die eine strukturelle und dynamische, an den tatsächlichen Flüchtlingszahlen und den entstehenden Kosten orientierte finanzielle Entlastung der Kommunen ermöglicht. Dabei geben wir die durch den Bund zugesagten Mittel eins zu eins weiter und stocken sie mit Landesmittel deutlich auf. Das gemeinsame Ziel war stets klar: Um eine menschenwürdige Aufnahme und Unterbringung der Geflüchteten sicherzustellen, müssen die Kommunen stärker als bisher unterstützt werden. Hierbei konnten wir uns bereits in vielen wesentlichen Fragen mit den kommunalen Spitzenverbänden verständigen.
NRW reagiert auf die Rückmeldung der Kommunen. Deutlich wird dies auch beim Zuweisungsstopp über Weihnachten und Neujahr. Das Land hat vorgesorgt, indem es über 20.000 Landesplätze vorhält, so dass zwischen den Feiertagen keine Aufnahme von Geflüchteten durch die Kommunen notwendig werden wird. Allen neu zu uns kommenden Menschen können wir eine humane Aufnahme bieten.

Verständigung mit den Kommunen

Als klar war, dass der Bund sich endlich auch an den Kosten der Flüchtlingsaufnahme beteiligt, hat das Land zeitnah eine einvernehmliche dauerhafte Lösung mit den Kommunen bei der Kostenaufteilung gesucht. Hier das Ergebnis:

 

Übergangslösung 2016

ab 2017

Wer wird angerechnet?

Die Flüchtlingszahlen für 2016 werden zunächst aufgrund einer Prognose festgelegt (liegt derzeit bei 181.134 Flüchtlingen für NRW), außerdem wird es eine Einbeziehung der Geduldeten im Leistungsbezug geben (derzeit 13.620). D.h. wir gehen in der Summe für 2016 von 194.754 Geflüchteten aus.

Der Personenkreis, für den die Pauschale gezahlt wird, entspricht dem des Jahres 2016, und umfasst somit Geflüchtete, die sich im Asylbewerberleistungsgesetz-Bezug befinden und von der Kommune untergebracht und versorgt werden, sowie Geduldete nach 60a Aufenthaltsgesetz, die ihren Wohnsitz in der Kommune haben. Für 2017 soll noch vereinbart werden für wie lange nach einem abgelehntem Asylbescheid für Geflüchtete und Menschen in Duldung durch das Land gezahlt wird.

Wann wird gezählt?

 

Eine Nachsteuerung ist schon im FlüAG 2016 für den Fall vereinbart, dass die tatsächliche Zahl zum Stichtag 01.01.2016 von der Prognose abweicht. Bei einem Anstieg der Flüchtlingszahl sieht eine Revisionsklausel neue Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden im dritten Quartal 2016 vor.

Es wird monats- und personenscharf abgerechnet, die Frage des Stichtags entfällt somit.

Wie viel wird gezahlt?

 

Eine Jahrespauschale von 10.000 Euro pro zugewiesenem Flüchtling bzw. Geflüchtetem in Duldung (siehe oben). Das Geld vom Bund (670 Euro pro Flüchtling) wird zu der bisher kalkulierten Summe des Landes von 1,373 Milliarden Euro dazugegeben. Die Erstattungssumme steigt so in 2016 auf 1,948 Milliarden Euro. Die Erstattung erfolgt über den Schlüssel des FlüAG (das heißt eine Berechnung zu 90 % Einwohner und zu 10 % Fläche).

Für 2017 soll die Pauschale zunächst 866,20 Euro pro Person betragen. Dies ergibt sich aus der Aufteilung der 10.000 Euro-Pauschale auf 12 Monate plus einer  Dynamisierung um 4 %. Langfristig soll es eine Monatspauschale des Landes geben, die sich an den entstehenden Kosten orientiert. Zur Berechnung der Monatspauschale ab 2018 sollen von Mitte 2016 bis Mitte 2017 die tatsächlichen Kosten der Kommunen erhoben und anhand einer Modellrechnung ein sich an den durchschnittlichen Kosten pro Flüchtling orientierender Betrag festgelegt werden.

Wie lange wird gezahlt?

 

Für ein Jahr, unabhängig davon wie lange sich der Geflüchtete in der Kommune aufhält.

Für die Dauer des Asylverfahrens ab Zuweisung in die Kommune wird die Pauschale gezahlt. Klar ist, ab positivem Bescheid des BAMF bezieht der dann anerkannte Flüchtling SGB II Leistungen und fällt damit aus der Erstattung. Bei negativem Bescheid ist die Frage, wie lange danach noch gezahlt wird, noch offen.

Zusätzlich soll beim seit 2015 eingerichteten Härtefallfonds für Krankenkosten der Kommunen die Kappungsgrenze ab der das Land die Gesundheitskosten von Geflüchteten übernimmt, von 70.000 Euro pro Flüchtling und Jahr auf 35.000 Euro abgesenkt werden. Hiervon ist eine deutliche Abfederung auftretender besonderer Belastungen zu erwarten. Die noch offenen Punkte werden mit den kommunalen Spitzenverbänden noch zu klären sein.
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch an unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Sara Göttmann (sara.goettmann@landtag.nrw.de) wenden.
Mit herzlichen Grüßen
Monika Düker & Mehrdad Mostofizadeh