Unabhängige Beratung von Langzeitarbeitslosen gewährleisten – Wir setzen uns für den Erhalt der ALZ und EBS ein!

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
es ist bald ein Jahr her, dass Arbeitsminister Laumann erklärt hat, er wolle die bisherige Förderung der Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) nach 2020 nicht mehr verlängern. Damit verkennt Minister Laumann, dass diese seit Jahrzehnten ein wichtiges Rückgrat für Langzeitarbeitslose in den Kommunen darstellen. Und er zeigt, dass er seit dem Jahr 2008 nichts dazugelernt hat. Denn schon damals war er es, der als neuer Arbeitsminister der damaligen CDU/FDP-Landesregierung den Fortbestand der ALZ und EBS gefährdete und die Förderung der Beratungsstellen wegkürzte. Wie auch damals setzen wir uns nun für den Erhalt der ALZ und EBS ein.
In einem Berichtswunsch haben wir Minister Laumann bereits Anfang 2019 zur Zukunft der zurzeit insgesamt 152 geförderten Einrichtungen (73 Erwerbslosenberatungsstellen und 79 Arbeitslosenzentren) befragt. In seiner Antwort erklärte er (Vorlage 17/1635), dass er noch nicht abschließend entschieden habe, ob und unter welchen Bedingungen die Beratungsstellen weiter gefördert würden. Eine Entscheidung wolle er bis Ende 2019 treffen, die Förderung der ALZ und EBS dauere ja sowieso noch bis Ende 2020 an. Die fehlende Klarstellung des Ministers hinterließ viele Fragezeichen, nicht nur bei den Klientinnen und Klienten der Beratungsstellen, sondern auch beim Personal der ALZ und EBS selbst. Sie blicken trotz ihrer hervorragenden Arbeit in eine unsichere Zukunft.
Unser Antrag zum Erhalt der ALZ und EBS
Für viele Langzeitarbeitslose stellen die unabhängigen Beratungsstellen eine enorme Hilfe im Kampf gegen die Vereinsamung oder auf der Suche nach einer Eingliederung in den Arbeitsmarkt dar. Die Zahl der Ratsuchenden ist dabei nach wie vor unverändert hoch. Dabei zeichnen sich die ALZ und EBS durch hohe Fachlichkeit und Flexibilität aus. So haben einige von ihnen – teilweise in Kooperation mit anderen Beratungsakteur*innen – neue Themenbereiche wie prekäre Arbeitsbedingungen aufgrund der Bedürfnisse ihrer Klientel vor Ort in ihr Beratungsportfolio aufgenommen.
Und nicht nur das: Durch den guten Zugang zur Zielgruppe, das hohe Vertrauen der Ratsuchenden sowie die große Akzeptanz und Kooperationsbereitschaft, die den Beratungsstellen vonseiten anderer Arbeitsmarktakteur*innen entgegengebracht werden, könnten diese in der Stärkung des Sozialen Arbeitsmarkts eine wichtige Rolle spielen. Denn gerade durch ihre behördliche Unabhängigkeit begegnen die EBS und ALZ ihren Klientinnen und Klienten unvoreingenommen und auf Augenhöhe, was Jobcenter und Arbeitsagenturen so nicht leisten können. Diese Synergien erkennt Arbeitsminister Laumann offenbar nicht. Er plant stattdessen, die Erwerbslosenberatungszentren zu Beratungsstellen gegen ausbeuterische Arbeitsverhältnisse umzuschulen. Da die weitere Förderung der Arbeitslosenzentren dabei nach 2020 mehr als ungewiss bleibt, geht diese inhaltliche Verschiebung klar auf Kosten der Langzeitarbeitslosen.
Wir bringen daher in dieser Woche den Antrag „Unabhängige Beratung von Langzeitarbeitslosen ist ein bundesweites Vorbild – Arbeitslosenzentren (ALZ) und Erwerbslosenberatungsstellen (EBS) über 2020 hinaus erhalten!“ (Drucksache 17/7903) in den Landtag ein. Darin  setzen wir uns dafür ein, dass die Kerntätigkeit der ALZ und EBS, nämlich die Beratung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen, auch über 2020 hinaus erhalten bleibt. Wir fordern ein eigenes Beratungsnetzwerk für prekär Beschäftigte, das über ausreichende Qualifikationen verfügt und bei dessen Ausbau die ALZ und EBS als Kooperationspartner beratend zur Seite stehen sollten. Der Antrag wird zur Beratung in den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen und dann im Frühjahr 2020 im Plenum beraten.
Für Rückfragen steht Euch unsere wissenschaftliche Mitarbeiterin Freya Kuhn (freya.kuhn@landtag.nrw.de, 0211 884 2276) gerne zur Verfügung.

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