Liebe Freundinnen und Freunde,
am Ende eines spannenden und bewegten Jahres und mit großen Herausforderungen, die vor uns liegen, erreicht Euch noch einmal ein Newsletter, der Euch über aktuelle umwelt-, verbraucher- und atompolitische Themen informiert.
Nach mehrjährigen intensiven Beratungen hat die Landesregierung nunmehr den im Koalitionsvertrag angelegten Ökologischen Abfallwirtschaftsplan (ÖAWP) vorgelegt und zur Beschlussfassung in den Landtag eingebracht. Auf der Zielgeraden haben wir als Koalitionsfraktion noch viele Anregungen und Wünsche aus den Regionen und Fachbereichen des Landes entgegenkommen – vor allem wird es nun doch drei statt fünf Entsorgungsregionen geben und die Frist für die Neuausrichtung der kommunalen Entsorgungsstrategien wurde auf zwei Jahre verlängert.
Die wichtigen Fragen, wie wir tatsächlich langfristig sowohl die Kreislaufidee als auch Vermeidungsstrategien etablieren können und Abfälle zukünftig als Rohstoffe gesehen werden, liegen indes noch vor uns. Das neue Landesabfallgesetz wird allerdings erst in der neuen Legislaturperiode angegangen. Zeit für uns GRÜNE, hier deutliche Positionen zu entwickeln bzw. zu konkretisieren. Auf uns kommt es dabei an, denn das wenig ambitionierte Agieren der Großen Koalition in Berlin beim Entwurf eines neuen Wertstoffgesetzes belegt, dass es an Weitblick und Willen zu einer nachhaltigen Abfallpolitik immer noch fehlt. Dem widmet sich in dieser Ausgabe die „Ökologische Intervention“.
Gesundheitsschutz hat für uns GRÜNE und für mich als Sprecher für Verbraucherpolitik insbesondere auch bei der Produktion von Bedarfsgegenständen des täglichen Lebens allerhöchste Priorität. Daher widmet sich der verbraucherpolitische Teil dieser Ausgabe im Nachgang zur parlamentarischen Befassung dem Weichmacher Bisphenol-A, der sich in zahlreichen Kunststoff-Verpackungen etwa Butterbrots-Dosen noch immer findet und für den wir vorschlagen, wegen seiner hormonähnlichen Wirkungsweisen, Alternativen zu entwickeln – auch wenn die bisherigen Grenzwerte eingehalten werden.
Dass mit den belgischen Schrottreaktoren Tihange 2 und Doel 3 zwei äußerst kritische Atomkraftwerke im Drei-Länder-Eck – trotz des massiven Protestes und jahrelangen Verhandelns der NRW-Landesregierung – wieder ans Netz gehen, ist für uns nicht hinnehmbar. Das habe ich auch im Landtag erneut unmissverständlich bekräftigt. Diese Kraftwerke gehören als Teil einer europäischen Beendigung der gesamten atomaren Brennstoffkette umgehend und e n d g ü l t i g abgeschaltet. Am 19. Februar 2016 gibt es zu dieser Thematik den nächsten Atompolitischen Ratschlag.
Außerdem werde ich mich im nächsten Jahr – passend zur Novelle des Landeswassergesetzes – dem Thema Wasser in besonderer Weise widmen. Dazu wird es, voraussichtlich am 15. April 2016, auch den nächsten Umweltpolitischen Ratschlag geben.
In der Verbraucherpolitik möchte ich mich im nächsten Jahr insbesondere den besonders verletzlichen Verbraucher*innen widmen – also vor allem solchen mit Sprach- und Verständnisbarrieren und mit kleinem Geldbeutel. Einen entsprechenden Verbraucherpolitischen Ratschlag plane ich für den 26. Februar 2016.
Insbesondere zu den beiden letzten Themen komme ich auch gerne zu Euch in Eure Kreis- und Ortsverbände, um Euch vor Ort zu informieren und mich mit Euch auszutauschen.
Zusammen mit meinem Team, Iwona Jarczewski und Sieglinde Joosten, wünsche ich Euch allen eine besinnliche Weihnachtszeit und ein gesundes und friedlicheres Jahr 2016 und freue mich schon, viele von Euch demnächst wieder zu treffen!
Euer
Hans-Christian Markert
Umweltpolitik
Ökologischer Abfallwirtschaftsplan auf den Weg gebracht
Zu meiner Veranstaltung im November 2015 zum Thema ökologischer Abfallwirtschaftsplan kamen rund 30 Fachleute aus Räten, der Wirtschaft und Verwaltung zusammen und tauschten sich über den vorliegenden Entwurf des Abfallwirtschaftsplanes (AWP) aus. Vertreter des Umweltministeriums NRW stellten den letzten Bearbeitungsstand des AWP vor, bei dem es durch die Vorschläge von Grünen und SPD gelungen ist, den ursprünglichen Entwurf fortzuschreiben. Dabei wurde deutlich, dass die zahlreichen Anregungen aus den langen und intensiven Verhandlungen in den letzten Monaten aufgegriffen wurden. Hier findet Ihr den fortgeschriebenen ‚ÖAWP‘
Der Abfallwirtschaftsplan ist Teil einer umfassenden Ressourcenwirtschaft, denn bei knappen Rohstoffen kommt dem Thema immer mehr Bedeutung zu. Ziel ist es, Mülltourismus und Müllimporte zu vermeiden, Abfälle hochwertig zu verwerten und ortsnah zu beseitigen. Zentraler Punkt des neuen ÖAWP ist die Umsetzung einer regionalen Entsorgungsautarkie und des von der EU vorgegebenen Prinzips der Nähe: Abfälle, die in Nordrhein-Westfalen anfallen, müssen auch im Land selbst und möglichst in der Nähe des Entstehungsortes entsorgt werden. Mit den Entsorgungsregionen soll die Funktionsfähigkeit der kommunalen Entsorgung langfristig sichergestellt und auch die Gebührengerechtigkeit gewährleistet werden. Ein weiteres wichtiges Thema des neuen Ökologischen Abfallwirtschaftsplans ist die Optimierung und Intensivierung der getrennten Erfassung und Verwertung von Bioabfällen. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz des Bundes schreibt seit Januar 2015 eine getrennte Erfassung der Bioabfälle vor. Der ÖAWP sieht ambitionierte Ziele für die zukünftig getrennt zu erfassenden Bioabfälle vor. Als langfristiger landesweiter Wert werden 150 Kilogramm pro Einwohner und Jahr angestrebt, ohne eine bestimmte Form der Erfassung (Biotonne) vorzuschreiben.
Zwischenzeitlich hat sich der Umweltausschuss des Landtags in einer Sondersitzung erneut mit dem AWP abschließend befasst. Nach einer weiteren finalen Befassung des Wirtschafts- und Kommunalausschusses in der 50. Kalenderwoche 2015 ist damit die parlamentarische Befassung abgeschlossen. Damit kann der AWP im neuen Jahr seine Wirkung entfalten.
Ökologische Intervention
Ein Entwurf für die Tonne – das neue Wertstoffgesetz
Seit vielen Jahren sortieren wir nun in Deutschland unseren Müll, waschen unsere Joghurtbecher und werfen sie zusammen mit anderen Kunststoffverpackungen in die gelben Tonnen oder Säcke des Dualen Systems. Anders als viele bis heute denken, wandert der Großteil von dort aus nicht in die stoffliche Aufbereitung und Wiederverwendung, sondern zu einem überwiegenden Teil in die Öfen der Müllverbrennungsanlagen. Thermische Verwertung heißt das im Fachjargon. Dabei sehen die europäischen Abfallrechtsvorgaben doch eine Stärkung der stofflichen Verwertung, der Kreislaufidee, vor. Längst sind unsere Abfälle – gerade auch die Abfälle mit dem Grünen Punkt – als Wertstoffe kostbare Rohstoffe der Zukunft.
Umso gespannter durfte nun das Ergebnis des langen Beratungsprozesses um ein neues Wertstoffgesetz des Bundes erwartet werden. Schon die im Sommer vorgelegten Eckpunkte der GroKo in Berlin bestärkten jedoch diejenigen, die den Lobbyisten des Dualen Systems großen Einfluss zumindest auf Teile der Bundesregierung bescheinigen.
Ziel des Wertstoffgesetzes sollte es zumindest sein – so die bescheidenen Erwartungen der Fachleute – die Auswirkungen von Verpackungsabfällen und sonstigen Haushaltsabfällen, die überwiegend aus Kunststoffen und Metallen bestehen, auf die Umwelt zu verringern und möglichst zu vermeiden. Die Verpflichteten sollten angehalten werden, Abfälle vorrangig zu vermeiden. Wiederverwendung und Recycling soll vorbereitet werden und der Anteil der in Mehrweggetränkeverpackungen abgefüllten Getränke soll gestärkt, die stoffliche Verwertung von Getränkeverpackungen besonders gefördert werden. Dass dies mit bisherigen Dualen System machbar sei, glaubten indes nur diejenigen, die dem Betreiber politisch eher freundschaftlich verbunden sind.
Was nun im Oktober 2015 als Entwurf eines neuen Wertstoffgesetzes vorgelegt wurde, bleibt weit hinter den Erwartungen zurück. Der Arbeitsentwurf der Bundesregierung treibt die Privatisierung der Wertstoffentsorgung voran. Gemäß des Entwurfes sollen Sammlung, Sortierung und Verwertung von Verpackungen und stoffgleichen Nichtverpackungen vollständig den Systembetreibern übertragen werden. Den Kommunen – die gemeinsam mit ihren öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern von den Bürgerinnen und Bürgern bei allen Fragen der Abfallentsorgung als zentrale Ansprechpartner gesehen werden – verbleiben nach dem Entwurf der Bundesregierung lediglich schwache und rechtlich kaum durchsetzbare Handlungsmöglichkeiten.
Die Regelungen zur Stärkung der Produktverantwortung sind bei weitem nicht ausreichend und haben nur appellativen Charakter. Durch die weitgehende Unbestimmtheit der Definition der stoffgleichen Nichtverpackungen werden Fehlanreize gesetzt und die Bestimmung von Rechtsfolgen wird erschwert.
Das Festhalten, gar die Stärkung, des Dualen Systems macht eine zukunftsfähige und damit nachhaltige Wertstoffbehandlung unmöglich. Dieses System ist nicht reparaturfähig. Eine stoffliche Verwertung von Verpackungsmaterialien in Verantwortung der Systembetreiber findet de facto nicht statt. Noch immer werden über 90% der Verpackungsmaterialien thermisch behandelt. Insofern ist der Gesetzentwurf schon jetzt ökologisch gescheitert.
Hinzu kommt, dass die damit verbundenen Mischzuständigkeiten kommunal- und bürgerfeindlich sind. Stattdessen sollte aus meiner Sicht das bewährte Modell der kommunalen Kreislaufwirtschaft und der bestehenden Verantwortlichkeiten der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Sammlung auch auf die Verpackungsabfälle ausgedehnt werden. Sammlung und Erfassung von Wertstoffen als hoheitliche Aufgabe der Kommunen wäre auch aus sozialpolitischer Sicht ein wertvoller Beitrag gegen Lohndumping und zur „guten Arbeit“.
Übrigens sehen auch viele private Entsorgungsunternehmen von der Fortschreibung des bisherigen Systems der Verpackungsverordnung ab. Sie fordern eine einfache und effiziente Weiterentwicklung der Wertstofferfassung und setzen auf die Kooperation mit den Kommunen. Gemeinsam ließe sich auch die verpflichtende Einführung einer Wertstofftonne zur Sammlung aller Wertstoffe unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten bewerkstelligen.
Das, was als Entwurf eines neuen Wertstoffgesetzes nun vorliegt, ist somit ein Beitrag für die berühmte Tonne. Wir werden aus Nordrhein-Westfalen heraus politisch für einen anderen Weg streiten und haben deswegen auch einen grün-roten Antrag in den Landtag eingebracht.
Ein Wertstoffgesetz, das diese Bezeichnung wirklich verdient, benötigt zukunftsweisende Regelungen und Lösungen für die gesamte Abfallwirtschaft aus einem Guss, einen integralen Ansatz über alle wichtigen Abfallströme und Abfallmengen – mit Vorrang des Recyclings verpflichtend für sämtliche Abfallfraktionen – mit ambitionierten Erfassungs- und Recyclingquoten. Die nach der Abfallhierarchie bereits jetzt nachrangige energetische Verwertung muss schrittweise weiter eingeschränkt werden. Auch Sanktionen gegenüber Abfallerzeugern und Entsorgern, die diese Quoten nicht einhalten, sind dringend erforderlich.
Handlungsbedarf besteht bei den gewerblichen Siedlungsabfällen auch insoweit, als diese zum Teil zu deutlich niedrigeren Preisen in Hausmüllverbrennungsanlagen entsorgt werden, als Abfälle, die den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern überlassen werden. Durch dieses Preisgefälle wird die stoffliche Verwertung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten unattraktiv und ein nachhaltiges Recycling erschwert.
Sollte es allerdings im Wesentlichen bei dem Entwurf der Bundesregierung bleiben, so wäre dies ein Einknicken vor den Lobbyinteressen des Dualen Systems mit teuren Auswirkungen für die Bürgerinnen und Bürger.
Hier der Antrag zum Entwurf des neuen Wertstoffgesetzes
Verbraucherpolitik
Bisphenol: vorbeugenden Gesundheitsschutz und Alternativen forcieren
Mit einem Antrag im Plenum im Dezember haben die Fraktionen von SPD und GRÜNEN im Landtag die Problematik von Bisphenol aufgegriffen. In dem Antrag fordern SPD und GRÜNE, die gesundheitliche Unbedenklichkeit von Lebensmitteln, deren Verpackungen und von Gebrauchsgegenständen stets zu gewährleisten.
Hierfür sind evidenzbasierte Grenzwerte ebenso wie ein funktionierendes Kontrollsystem von Nöten, dieses ist in NRW gegeben. Die weitere Forschung und Entwicklung von Alternativen zur Verwendung von Bisphenol-A sollen vorangetrieben werden.
Die EU-Rahmenverordnung für Lebensmittelkontaktmaterialien gibt unter anderem vor, dass keine gesundheitlich bedenklichen Stoffe auf Lebensmittel übergehen dürfen. Diese Vorgabe ist unabhängig vom Material des Lebensmittelbedarfsgegenstandes, also auch Papier und Pappe mit Lebensmittelkontakt hat diese Vorgaben einzuhalten. Weitere Vorgaben, die Lebensmittelbedarfsgegenstände aus Kunststoffen einhalten müssen, sind in der EU-Kunststoffverordnung verankert. Diese listet in ihrem Anhang Stoffe auf, die bei der Herstellung von Kunststoffen verwendet werden dürfen. Nur Stoffe, die in dieser Liste enthalten sind, sind von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) toxikologisch bewertet und mit spezifischen Migrationslimits belegt worden. Nicht gelistete Stoffe dürfen nicht verwendet werden (Positivliste). Bisphenol-A darf als Ausgangsstoff zur Herstellung von Kunststoffen verwendet werden.
Ausgehend von neuen Daten und Methoden hat die EFSA für Bisphenol-A das geschätzte sichere Expositionsniveau, die tolerierbare tägliche Aufnahmemenge (TDI-Wert), von 50 auf 4 Mikrogramm Bisphenol-A pro Kilogramm Körpergewicht pro Tag herabgesetzt.
Die EFSA kommt zu dem Schluss, dass Bisphenol-A kein Gesundheitsrisiko für Verbraucherinnen und Verbraucher darstellt, da die aktuelle Aufnahme des Stoffes zu niedrig ist, um Schäden zu verursachen.
Unter Berücksichtigung dieser Neubewertung liegen die höchsten Schätzungen für die von Lebensmitteln allein oder in Kombination mit anderen Quellen ausgehende Exposition (Ernährung, Hausstaub, Kosmetika und Thermopapier) um das 3- bis 5-fache unter dem neuen TDI-Wert.
Die Annahme der EFSA, dass die aktuelle Aufnahme von Bisphenol-A niedrig ist, wird durch die in Nordrhein-Westfalen regelmäßigen stichprobenartigen Untersuchungen der Untersuchungsämter belegt. 2013 und 2014 konnte ein Übergang von Bisphenol-A aus insgesamt 58 untersuchten Lebensmittelkontaktmaterialien nicht nachgewiesen werden. In der EU gibt es zzt. noch unterschiedliche Einschätzungen über das mögliche Gefährdungspotential. Deshalb sollte aus grundsätzlichen Erwägungen hinsichtlich des hormonähnlichen Wirkpotentials von Bisphenol-A eine europaeinheitliche Regelung und eine Alternative zu Bisphenol-A angestrebt werden.
Atompolitik
Tihange 2 und Doel 3 endgültig abschalten
Im November hat die belgische föderale Nuklearaufsichtsbehörde AFCN das Hochfahren der AKW-Blöcke Doel 3 (bei Antwerpen) und Tihange 2 (in der Nähe von Lüttich, 60 km westlich von Aachen) dem Betreiber Electrabel genehmigt. Inzwischen laufen die Schrottreaktoren wieder.
Aufgrund von tausenden Rissen in den Reaktorbehältern waren die beiden Reaktoren im März 2014 abgeschaltet worden. Nunmehr vertritt die AFCN die abenteuerliche Auffassung, die Risse seien keine Gefahr für die Sicherheit der Reaktoren. Selbst Atomkraftbefürworter halten das für unverantwortlich.
Die Argumentation der AFCN überzeugt angesichts der langen Serie von Sicherheitspannen, Notabschaltungen und anderen Störfällen in belgischen Atomkraftwerken nicht. Die Sorgen vieler Menschen in der Drei-Länder-Region sind berechtigt und die vielfältigen atomkritischen Aktivitäten verdienen unsere Unterstützung.
Im Landtag haben wir als Regierungsfraktionen im Rahmen eines Entschließungsantrages unsere seit langem vertretene Forderung nach der sofortigen und endgültigen Abschaltung der beiden Schrottreaktoren in Tihange und Doel als Teil eines vollständigen europäischen Ausstiegs aus der atomaren Stromerzeugung und aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette bekräftigt. Damit haben wir uns auch von einem CDU-Antrag abgesetzt, der lediglich die erneute Abschaltung der beiden Reaktoren gefordert hatte. Allerdings würden sie danach ja – wie bisher – auch wieder angefahren werden können.
Die Bundesregierung muss sich – nachdem sich die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen schon länger entsprechend einsetzt – gegenüber der belgischen Regierung ebenfalls endlich und nachdrücklich für die endgültige Stilllegung der beiden Schrottreaktoren stark machen.
Meine Rede im Landtag (youtube) findet sich unter diesem Link: https://youtu.be/_xy-tf6j6Ak
Mein Blogbeitrag zu Tihange 2 und Doel 3 kann unter diesem Link abgerufen werden: http://gruene.fr/jz
Vor Ort
Bundesweiter Vorlesetag
Wie in den Vorjahren habe ich mich auch in diesem Jahr wieder am bundesweiten Vorlesetag beteiligt. Im Zuge dessen besuchte ich die Gemeinschaftsgrundschule „Die Brücke“ und die Buchhandlung Maubishof. Dort las ich den begeisterten Viertklässlern der Matthias-Claudius-Grundschule aus Guus Kuijers „Ein himmlischer Platz“ und Christian Seltmanns „Freds sensationelle Spinnereien“ vor. Diese Termine sind sehr wichtig, da Lesen verbindet und die Phantasie der Kinder fördert. Auf jeden Fall werde ich auch im kommenden Jahr wieder beim Vorlesetag wieder dabei sein.
Der Link zum Beitrag findet sich unter: http://www1.wi-paper.de/book/read/id/0001BB4735C3F013 auf Seite 9.
Ausblick 2016
Auch wenn es noch eine gesonderte Einladung geben wird, könnt Ihr Euch schon folgende Termine für das kommende Jahr vormerken:
1. Atompolitischer Ratschlag „Tihange und Doel endgültig abschalten“, geplanter Termin 19.02.2016
2. Verbraucherpolitischer Ratschlag „Verletzlich aber mündig“ geplanter Termin 26.02.2016
3. Umweltpolitischer Ratschlag „Wasser ist unsere Zukunft“ geplanter Termin 15.04.2016
Zu den Themen 2. und 3. komme ich gerne zu Euch in Eure Kreis- und Ortsverbände. Terminanfragen richtet bitte an mein Büro.
Iwona.Jarczewski@landtag.nrw.deSieglinde.Joosten@landtag.nrw.deTelefon: 0211 884 27 10
Außerdem ist meine komplett überarbeitete Homepage demnächst am Start (www.hc-markert.de)