Umwelt-, Verbraucher- und Anti-Atompolitik – Dezember 2016

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Newsletter Umwelt-, Verbraucher- und Anti-Atompolitik – Dezember 2016
Liebe Freundinnen und Freunde,
Ein spannendes Wahljahr 2017 liegt vor uns: In einer schwierigen Gemengelage aus Nationalismus, Politik- und Medienverdrossenheit gilt es für uns, GRÜNE Themen zu platzieren.
Mit diesem Newsletter möchte ich aber zunächst auf 2016 zurückblicken: Mit dem Landeswassergesetz haben wir im Sommer einen ersten großen Schritt zum Schutz unserer wichtigsten Ressource gemacht, doch längst nicht alle Probleme sind gelöst und neue Zielkonflikte im Bereich Umweltschutz bahnen sich jetzt schon an.
Auch in den Bereichen Verbraucher- und Anti-Atompolitik hat sich einiges getan. Außerdem blicke ich auch auf Veranstaltungen vor Ort zurück und berichte aus meiner Wahl-Kreis-Region.
Ich wünsche Euch und Euren Liebsten schon jetzt ein besinnliches Weihnachtsfest und nur das Beste für das neue Jahr 2017!
Euer Hans-Christian
Inhalt
Umweltpolitik

  • Landeswassergesetz – Was wir erreicht haben, wie es weitergeht
  • Handzettel „Wasser ist unsere Zukunft!“
  • Zum Haushalt 2017
  • Nachhaltigkeitsstrategie NRW

Verbraucherpolitik

  • Deckelung der Zinsen auf Dispo-Kredite
  • BGH kippt Darlehensgebühr – Bausparer*innen können auf Rückzahlung hoffen
  • Zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie

Anti-Atompolitik

  • Gemeinsamer Brief an die Anti-Atom-Initiativen

Vor Ort in der Wahlkreis-Region

  • Treffen mit den Grevenbroicher Jugendverbänden<u5:p></u5:p>

Veranstaltungen

  • „Gülletourismus beenden“ – Zu Gast bei den GRÜNEN im Kreis Heinsberg

Ausblick
Umweltpolitik
Landeswassergesetz – Was wir erreicht haben, wie es weitergeht
Der Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern in Nordrhein-Westfalen ist uns als GRÜNER Landtagsfraktion ein Anliegen von höchster Priorität. Unsere Gewässer und somit unser wichtigstes Lebensmittel, sind immer neuen und vielfältigen Gefährdungen ausgesetzt. Daher bedarf es immer neuer und vor allem gemeinsamer Anstrengungen, um unser Wasser zu schützen. Die Dimension dieser Aufgabe wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, dass 90 Prozent der Gewässer in NRW in keinem „guten ökologischen Zustand“ im Sinne der Europäischen Wasser-Rahmen-Richtlinie (WRRL) sind. In unserem Flächenland mit 18 Millionen Einwohner*innen und intensiver industrieller und landwirtschaftlicher Nutzung, sind besondere Anforderungen an einen funktionierenden Gewässerschutz zu formulieren. Dies haben wir dieses Jahr mit der Novellierung des Landeswassergesetzes getan und viele wichtige Maßnahmen auf den Weg gebracht:

  • Wir haben landesweit erstmals einheitliche Standards für Wasserschutzgebiete geschaffen. Eine wichtige Grundlage für Trinkwasserschutz. Hierdurch werden das hohe Niveau der Trinkwasserversorgung gesichert und die Verfahren vereinfacht.
  • Gewässerrandstreifen in der Landwirtschaft schützen vor dem Eintrag von Pflanzenschutz und Nährstoffen.
  • Der Deich- und Hochwasserschutz wird gestärkt. Es wird ein Statusbericht für Hochwasserschutzanlagen mit entsprechender Verordnungsermächtigung neu eingeführt.
  • Kommunen und Träger der Wasserversorgung erstellen zukünftig Gewässerentwicklungskonzepte, die als koordinierte Maßnahmen zukünftig dokumentiert und aufeinander abgestimmt werden.

Diese Maßnahmen sind ein wichtiger Schritt zur Umsetzung der WRRL und für nachhaltigen Gewässerschutz in Nordrhein-Westfalen.
Die Novellierung macht deutlich: Wir denken vorwärts beim Gewässerschutz. Die Umsetzung von rund 12.000 Programm-Schutzmaßnahmen wurden mit der Novellierung des Landeswassergesetzes auf den Weg gebracht, um die Gewässerqualität und damit auch den Lebensraum für Pflanzen und Tiere bis 2021 zu verbessern.
Dennoch bleiben auch in Zukunft einige Zielkonflikte hinsichtlich der Durchgängigkeit und der Sauberkeit unserer Gewässer bestehen, wie beispielsweise die Auswirkungen von Abgrabungen, die Rückstände von Arzneimitteln und Mikroplastik, die hohe Nitratbelastung und die Nutzung von Kleinwasserkraftwerken. An diesen Zielkonflikten werden wir als GRÜNE Landtagsfraktion und auch ich persönlich in den nächsten Jahren selbstverständlich weiter arbeiten. Das hat die GRÜNE Landespartei in ihrem Wahlprogramm zur Landtagswahl auch schon deutlich gemacht. Meinen Redebeitrag im Landtag zur Novellierung des Landeswassergesetzes im Landtag findet ihr hier.
Handzettel „Wasser ist unsere Zukunft!“
Den meisten von Euch dürfte bekannt sein, dass mir das Thema Wasser in den letzten Jahren besonders ans Herz gewachsen ist. Unser wichtigstes Lebensmittel ist diversen Gefahren ausgesetzt, die teils nur mit großen Aufwand, teils aber schon durch aufgeklärte Konsument*innen minimiert werden können. Mein aktueller Handzettel rund ums Wasser kann hier heruntergeladen oder als Print bei meiner Mitarbeiterin Sieglinde Joosten (Sieglinde.Joosten@landtag.nrw.de) bestellt werden.
Zum Haushalt 2017
Mitte Dezember wird das Parlament den Landeshaushalt für das Jahr 2017 verabschieden. Der Haushaltsentwurf der Landesregierung ist auch im Umweltbereich ein Schritt in die richtige Richtung: Insbesondere für den Bereich Hochwasserschutz werden die Mittel um 13 Millionen Euro auf knapp 50 Millionen Euro erhöht, um bis 2025 den „Fahrplan Deichsanierung“ umzusetzen. Die Mittel für den Immissionsschutz Luft und Lärm sollen immerhin leicht erhöht werden.
Obwohl der Haushaltsentwurf viele richtige Impulse setzt, haben wir GRÜNEN zusammen mit der SPD Änderungsanträge eingebracht, die der Landtag noch final beschließen muss. So braucht etwa der 2016 gestartete Aufbau des Landesnetzwerks „Bildung für nachhaltige Entwicklung“ eine auskömmliche Finanzierungsgrundlage, wenn wir das Prinzip der Nachhaltigkeit in unserem Bildungssystem verankern wollen. Durch einen Änderungsantrag der Regierungsfraktionen soll in den nächsten vier Jahren zusätzlich eine Million Euro – insgesamt also 1,7 Millionen Euro – zur Verfügung gestellt werden.
Darüber hinaus haben wir uns intensiv mit der personellen Unterdeckung der Verbraucherschutzabteilung im LANUV (Landesamt für Natur-, Umwelt- und Verbraucherschutz) beschäftigt. Seit Beginn des Vollzugs der gesetzlichen Aufgaben, vornehmlich im Bereich der Lebensmittelkontrolle, hat das Amt mit einem gravierenden Vollzugsdefizit aufgrund von Personalmangel zu kämpfen. Auf unseren Antrag hin wird das Land in den nächsten Jahren etwa 3 Millionen Euro an zusätzlichen Personal- und Sachmitteln zur Verfügung stellen, um die Vollzugsdefizite zu beheben.
Ein zentrales Anliegen der GRÜNEN Fraktion ist es außerdem seit Jahren, die Verbraucherberatung in Nordrhein-Westfalen zu unterstützen und sie ihren Aufgaben angemessen auszustatten. Die Digitalisierung ist ein Transformationsprozess, der sowohl die Wirtschaft als auch das Leben der Verbraucher*innen tiefgreifend verändert. Die Bedeutung von digitalen Medien im Alltag steigt immer weiter und somit spielt das Thema Digitalisierung auch im Verbraucherschutz eine immer größere Rolle. Daher haben wir ergänzend zum vorgelegten Haushaltsentwurf beantragt, den Verbraucherverbänden zusätzlich 150.000 Euro und somit insgesamt 14,3 Mio. Euro zukommen zu lassen. Die Verbraucherpolitik der Zukunft ist für uns insofern auch eine Verbraucherpolitik 4.0.
Im Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft – und Verbraucherschutz wurden unsere Änderungsanträge bereits mehrheitlich angenommen, nun hoffe ich auf eine erfolgreiche Beratung im Plenum.
Nachhaltigkeitsstrategie NRW
Die Landesregierung hat im Juni eine Nachhaltigkeitsstrategie für NRW verabschiedet. Erarbeitet wurde das Papier von allen Ministerien im Dialog mit Kommunen, Zivilgesellschaft, Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. Mit diesem Zukunftskonzept für unser Land wurde ein Ziel- und Indikatorensystem für 19 zentrale Handlungsfelder geschaffen. Dabei ist der Schutz natürlicher Ressourcen – insbesondere des Wassers – hervorzuheben: Die Nitratbelastung des Grundwassers soll spürbar gemindert werden; bis 2027 sollen alle Fließgewässer ein mindestens gutes ökologisches Potential im Sinne der WRRL aufweisen. Eine Broschüre zum Thema findet ihr hier.
Verbraucherpolitik
Deckelung der Zinsen auf Dispo-Kredite
Dass die Dispozinsen, die von den Banken bei überzogenen Konten kassiert werden, bundesweit bei durchschnittlich knapp 10 Prozent, in den Spitzen bei über 15 Prozent liegen, darf insbesondere in der aktuellen Niedrigzinsphase nicht länger hingenommen werden. Die Banken und Sparkassen dürfen sich nicht länger in diesem Maße an der Tatsache bereichern, dass bei vielen Menschen am Ende des Monats das Geld nicht ausreicht.
Die Bundesratsinitiative unserer Landesregierung, die eine Deckelung von acht Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz (aktuell also 7,12 Prozent) vorsah, war daher richtig. Auch im Landtag NRW wurde das Thema viel diskutiert, meinen Redebeitrag zu einem Antrag der Piraten findet ihr hier.
BGH kippt Darlehensgebühr- Bausparer können auf Rückzahlung hoffen
Bausparer*innen mit älteren Verträgen, die eine sogenannte Darlehensgebühr gezahlt haben, können nun auf Rückerstattungen hoffen: Am 8. November hat der Bundesgerichtshof (BGH) diese Gebühr für unzulässig erklärt.
Die Darlehensgebühr wurde allein für den Zweck erhoben, um den Verwaltungsaufwand der Bausparkassen zu decken und hätte deshalb nicht auf die Kunden abgewälzt werden dürfen, heißt es in dem Urteil.
Wer nun von seiner Bausparkasse Geld zurückfordern kann, hängt von den Verjährungsfristen im konkreten Fall ab. Weitere Hintergrundinformationen dazu, sowie auch einen Musterbrief zur Forderung von Rückzahlungen, findet ihr hier.
Zur Wohnimmobilienkreditrichtlinie
Das Gesetz zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie und zur Änderung handelsrechtlicher Vorschriften ist am 21. März in Kraft getreten. Ziel der Wohnimmobilienkreditrichtlinie ist es, bei Immobilienkreditverträgen die nachhaltige Kreditvergabe zu fördern und ein hohes Verbraucherschutzniveau zu schaffen.
Am 1. Dezember hat der Landtag einen Antrag der CDU beraten, der sich erneut mit der Thematik beschäftigt und das obwohl derzeit Beratungen im Bundesrat dazu laufen. Wir unterstützen das Verfahren für eine geordnete Überarbeitung im Januar, daher haben wir den Antrag der CDU abgelehnt. 
Für uns GRÜNE ist hier ganz klar:

  • Es darf in Zukunft nicht dazu führen, dass junge Familien keinen Kredit mehr für den Hausbau bekommen, weil die Einnahmeseite heutzutage oftmals nicht mehr uneingeschränkt vorausplanbar ist.
  • Älteren Menschen ab einem bestimmten Lebensalter per se ein Immobilienkredit verwehrt wird oder nur zu einem wesentlich schlechteren Zinssatz gewährt wird.
  • Deshalb muss die Bundesregierung an dieser Stelle nachbessern. Wir haben die Landesregierung in unserem Entschließungsantrag bei der letzten Debatte aufgefordert, sich bei der Bundesregierung für Nachbesserungen einzusetzen.

Anti-Atompolitik
Gemeinsamer Brief mit Mona Neubaur
Auf dem Weg zum europäischen Atomausstieg arbeiten wir weiter an dem Ziel, den endgültigen Ausstieg aus der gesamten nuklearen Brennstoffkette voranzutreiben.
Gemeinsam mit unserer GRÜNEN Landesvorsitzenden Mona Neubaur habe ich einen Brief an die Anti-Atom-Initiativen des Landes verfasst, den Ihr hier findet. Darin haben wir nicht nur erneut die schnellstmögliche Abschaltung der Schrott-Reaktoren in Doel und Tihange, sondern auch die Schließung der UAA in Gronau und die Vermeidung eines „Wanderzirkusses“ von atomaren Hinterlassenschaften gefordert.
Ausblick
Folgende Termine stehen demnächst an. Dazu lade ich Euch herzlich ein:

  • Fachgespräch „Ökologisches Bauen“, 20. Januar 2017, 15-18 Uhr
  • „Durchgängigkeit unserer Fließgewässer“ – Umweltpolitisches Fachgespräch am 7. Februar 2017, 15-18 Uhr, weitere Infos folgen in Kürze

Zu den Themen „Wasser ist unsere Zukunft“, „Plastikvermüllung“, „Verletzlich, aber mündig“, „Bekämpfung von Altersarmut“ und „Wege aus der Plunder- und Plündergesellschaft“ komme ich gerne zu Euch in Eure Kreis- und Ortsverbände. Terminanfragen richtet Ihr bitte an Iwona Jarczewski (Iwona.Jarczewski@landtag.nrw.de) oder Sieglinde Joosten (Sieglinde.Joosten@landtag.nrw.de), die auch unter 0211 884 27 10 erreichbar sind. Weitere Informationen gibt es auch auf meiner Homepage.