Umwelt-, Verbraucher- und Anti-Atompolitik Dezember 2013

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Liebe Freundinnen und Freunde,

wieder neigt sich ein arbeitsreiches Jahr seinem Ende entgegen. Besonders freut es mich, dass wir mit dem voraussichtlichen Ende der Atommüllverpackung in Duisburg zu guter Letzt einen Erfolg verbuchen und den Koalitionsvertrag an dieser Stelle umsetzen konnten. Ebenso zentral ist im Umweltbereich die Erstellung der neuen Abfallwirtschaftsplanung für Nordrhein-Westfalen. Zu unserem bereits zweiten umweltpolitischen Ratschlag zu diesem wichtigen Thema möchte ich bereits jetzt einladen. Vor allem unsere Kommunalpolitikerinnen und –politiker vor Ort und VertreterInnen des VKU sind herzlich eingeladen, gemeinsam mit unserem Umweltministerium und der LAG über ein möglichst erfolgreiches Gesamtkonzept in Abstimmung von Regierung, Parlament und Partei zu diskutieren.
Weiterhin biete ich sehr gerne Ortsverbänden meine Unterstützung bei der Formulierung von Positionen im Umweltbereich oder auch Unterstützung im Kommunalwahlkampf an. Insbesondere die Themenschwerpunkte Abfallpolitik, Ressourcenschonung, Kreislaufwirtschaft, Raumlufthygiene und etwas grundsätzlicher der Umbau unserer Industriegesellschaft („Wege aus der Plunder- und Plündergesellschaft“) sind dabei kommunal gut umzusetzende Themen, zu denen ich auch gerne zu Euch in die Orts-, Kreis- oder Bezirksverbände komme.

Inhalt:

  • Ein Ende der Atommüllverpackung in Duisburg ist in Sicht
  • Veranstaltungsankündigung: Dritter umweltpolitischer Ratschlag – Abfallwirtschaftsplanung in NRW
  • Gift im Tee – Panikmache oder reelle Gefahr?
  • Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) – Dokumentation des verbraucherpolitischen Ratschlags

Anti-Atom

Ein Ende der Atommüllverpackung in Duisburg ist in Sicht

Nach dem zweiten Gespräch mit der Geschäftsführung der GNS, Betreiberin der Atommüll-Konditionierungsanlage in Duisburg, zeichnet sich nun ein erster Durchbruch zur Umsetzung unseres rot-grünen Grünen Koalitionsvertrages ab, in dem eine Verlegung der Anlage „außerhalb dicht besiedelter Gebiete“ in Aussicht gestellt wurde. An dem Gespräch, das im Frühjahr nächsten Jahres fortgesetzt werden soll, nahmen neben mir auch eine VertreterInnen des BUND sowie ein Referent des zuständigen Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales teil.
Die Geschäftsleitung hat mit Blick auf die im April dieses Jahres angekündigte Transparenzoffensive Wort gehalten. Darum bin ich optimistisch, dass der drei Jahre dauernde Rückbau der Anlage spätestens 2022 beginnen wird, da die GNS eine Vertragsverlängerung für den Betrieb der Anlage über 2025 hinaus nicht mehr beabsichtigt.
Dies wird auch von Michael Köbl, dem Pressesprecher der GNS, bestätigt, der mitteilte, „dass die GNS heute aufgrund der derzeitigen Randbedingungen davon ausgeht, den noch bis 2025 laufenden Mietvertrag der Betriebsstätte Duisburg darüber hinaus nicht weiter zu verlängern.“ Dies werde laut GNS zurzeit im Detail geprüft.
Damit bin ich guter Hoffnung, dass es gelingt, noch in dieser Legislaturperiode ein noch früheres Ende der Konditionierung von Atommüll in Duisburg zu vereinbaren.
Hier ist die Pressemitteilung der Grünen Landtagsfraktion zu diesem Thema.
Link zur Berichterstattung in der WAZ: http://www.derwesten.de/staedte/duisburg/loesung-fuer-das-umstrittene-atomlager-in-duisburg-in-sicht-id8762970.html Link zur Berichterstattung des WDR: http://www1.wdr.de/mediathek/video/sendungen/lokalzeit/lokalzeit-aus-duisburg/videognsumstritteneratommuellentsorgerverlaesstduisburg100_size-L.html?autostart=true#banner

Umwelt

Veranstaltungsankündigung/Safe the Date

Dritter umweltpolitischer Ratschlag: Abfallwirtschaftsplanung in NRW

Am Freitag, den 31. Januar 2014 von 17.00 bis 19.30 Uhr
Im Landtag NRW (Raum wird noch bekannt gegeben)

Ablauf:
17.00 Uhr – Begrüßung (Hans Christian Markert)
17.10 Uhr – Grundzüge und Planungen zum AWP – Johannes Remmel
17.30 Uhr – Positionierung der Landesarbeitsgemeinschaft Ressourcen und Abfall von Bündnis 90/Die Grünen Landesverband NRW – Ralf Biehl
17.50 Uhr – Anforderungen an einen neuen AWP – Sicht der kommunalen Abfallwirtschaft – Thomas Patermann (VKU)
18.10 Uhr – Regionalverband Ruhr, Martin Tönnies
18.30 Uhr – Nachfragen mit anschließender Diskussion

Ökologische Intervention

Gift im Tee – Panikmache oder reelle Gefahr?

In den Medien wurden seit Sommer in einigen Presseberichten und Sendungen Stimmen laut, die vor Giften im Tee warnten. Ist dies nur Panikmache oder eine reelle Gefahr? Allgemein kommen hierbei als Ursache die sogenannten Pyrrolizidinalkaloide (PA), natürliche Pflanzenstoffe, in Frage. Diese sind in hoher Dosierung toxikologisch relevant und können u.a. zu Leberschäden führen.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung hat im Rahmen eines Forschungsprojektes 221 Teeproben auf PA hin untersucht. Die ermittelten Werte schwankten zwischen 0 und 3.440 Mikrogramm pro Kilogramm Trockenprodukt. Diese Schwankungen werden auf Verunreinigungen während der Ernte zurückgeführt. Grenzwerte für PA in Futter- bzw. Lebensmitteln gibt es allerdings nicht.
Das Bundesinstitut für Risikobewertung kommt in einer vorläufigen Bewertung zu dem Schluss, dass eine akute Gesundheitsgefährdung auch bei einzelnen hohen Dosen nicht gegeben sei. Gleichwohl gibt es den Hinweis, den Flüssigkeitsbedarf – eben aufgrund einer möglichen lebertoxischen Wirkung – nicht allein oder weit überwiegend durch Tees zu decken.
Ebenso wurden im Juli 2013 die Verbraucherschutzministerien der Länder informiert. Daraufhin hat das nordrhein-westfälische Verbraucherschutzministerium am 6. August 2013 eine Schwerpunktuntersuchung von Tee-Proben veranlasst. Insgesamt konnten 102 Teeproben untersucht werden, im Schwerpunkt Kräutertees, dabei wurden in 45 Teeproben keine PA nachgewiesen, die übrigen enthielten eine Konzentration zwischen 2 und 1.060 Mikrogramm pro Kilogramm und bewegen sich damit im Rahmen der Untersuchungen des Bundesinstitut für Risikobewertung.
Es darf angenommen werden, dass es sich nicht um ein regionales, sondern um ein weltweites Problem handelt und die Verunreinigung bei Naturprodukten wie Kräutertees und Tees nicht ganz abzuschaffen, sondern nur zu reduzieren sein werden.
Folgende Forderungen sind deshalb von uns Grünen bereits aufgestellt worden:

  • Weitere wissenschaftliche Untersuchungen und Studien, insbesondere auch hinsichtlich der langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen und Beeinträchtigungen sind zu veranlassen;
  • wissenschaftliche Untersuchungen und Definitionen von Grenzwerten, die dann auch gesetzlich verankert und möglichst schon beim Import von Tees berücksichtigt werden;
  • verstärkte Aufklärung der Verbraucherinnen und Verbraucher hinsichtlich des Konsumverhaltens im Sinne des vorbeugenden Gesundheitsschutzes;
  • verstärkter Austausch mit der Industrie, Landwirtschaft und weiteren Produzenten mit dem Ziel, für das Thema zu sensibilisieren und Maßnahmen zur Reduktion zu erarbeiten.

Verbraucher

Dokumentation des 3. verbraucherpolitischen Ratschlags: IGeL – Verbraucherschutz bei individuellen Gesundheitsleistungen (22.11.2013)

1. Begrüßung

Hans Christian Markert, Sprecher für Umwelt-, Verbraucher- und Anti-Atompolitik der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen.
Arif Ünal, Sprecher für Integrationspolitik, Gesundheitspolitik und interreligiösen Dialog der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Landtag Nordrhein-Westfalen.
Hans Christian Markert skizziert nach der Begrüßung der Gäste und ReferentInnen kurz die zunehmende Bedeutung und Problematik von Individuellen Gesundheitsleistungen unter verbraucherpolitischen Gesichtspunkten. Vor dem Hintergrund eines traditionell asymmetrischen Verhältnisses von Arzt und PatientInnen stellt die Stärkung der Stellung von VerbraucherInnen eine besondere Herausforderung dar. Nach dem Prinzip Mündigkeit statt Bevormundung gilt es Wissen bereitzustellen und für mehr Transparenz zu sorgen, um Informationsdefizite zu beseitigen. Ziel ist es, PatientInnen eine selbstbestimmte Abwägung zu ermöglichen.
Eine eingehende Behandlung der Thematik soll mittels einer differenzierten Darstellung der IGeL betreffenden Aspekte durch ReferentInnen verschiedener Fachrichtungen erfolgen.
Arif Ünal will die Erkenntnisse der Veranstaltung in die gesundheitspolitische Diskussion tragen.

2. Der IGeL-Monitor

Dr. Christian Weymayr, freier Medizin- und Wissenschaftsjournalist, seit Beginn des IGeL-Monitors Redakteur des Projektes.
Dr. Christian Weymayr stellt den IGeL-Monitor des Medizinischen Dienstes des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen e.V. (MDS) als einen wissenschaftlich fundierten Ratgeber zu Individuellen Gesundheitsleistungen vor. Dessen Notwendigkeit ergibt sich aus einem hohen Aufklärungsbedarf bei einem gleichzeitig geringen Angebot an seriösen Informationen in einem unübersichtlichen IGeL-Markt.
Der IGeL-Monitor ist ein seit 2012 bestehendes Internetportal, das PatientInnen eine Orientierungs- und Entscheidungshilfe in Form von verlässlichen Informationen bieten soll. Hierfür werden einzelne IGeL mit Hilfe wissenschaftlicher Quellen nach den Standards evidenzbasierter Medizin beurteilt. Nach einem festgelegten Schema wird der Nutzen und Schaden einer Individuellen Gesundheitsleistung abgewogen. Die Aufbereitung der Ergebnisse erfolgt patientenfreundlich auf fünf verschiedenen Informationsebenen. Außerdem können benötigte Informationen seit 2013 mittels einer App mobil abgerufen werden.
Die Bilanz der bisher 28 bewerteten IGeL fällt eher negativ aus. Am häufigsten wurden IGeL als „unklar“ eingestuft, was bedeutet, dass sich Nutzen und Schaden nach aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnissen in der Waage halten.
Weymayr betont, dass die Entscheidung letztendlich bei den PatientInnen liegt, deren Souveränität durch die Bereitstellung von soliden und fundierten Informationen gestärkt werden soll.
Die Erforderlichkeit und Fortführung des IGeL-Monitors sieht Weymayr durch eine große Resonanz bestätigt. 

3. IGeL aus Sicht des Verbraucherschutzes

Wolfgang Schuldzinski, Leiter des Bereichs „Markt und Recht“ bei der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.
Wolfgang Schuldzinski verweist darauf, dass Individuelle Gesundheitsleistungen keine seltenen Zusatzleistungen mehr sind, sondern mittlerweile jeder zweite Patient mit IGeL konfrontiert worden ist. Problematisch findet er in erster Linie die Art und Weise, wie die steigende Anzahl Individueller Gesundheitsleistungen an PatientInnen herangetragen wird. Um fehlender Qualitätsregulierung entgegenzuwirken, kommt der Bereitstellung von korrekten Informationen eine zentrale Bedeutung zu.
Die Differenz zwischen rechtlichen Grundlagen sowie ärztlichem Anspruch eines verantwortungsvollen Umgangs mit IGeL, gemessen an Beschlüssen des 109. Ärztetages 2006, und der Praxis, zeigt Schuldzinski anhand mehrerer Umfrage- und Untersuchungsergebnisse. Seiner Meinung nach, ist ein missbräuchliches Anbieterverhalten angesichts negativer Folgen für das Arzt-PatientIinnen-Verhältnis besonders kritisch zu beurteilen. Denn gerade im Fall von Individuellen Gesundheitsleistungen ist eine vertrauensvolle Beziehung für das Zusammenwirken beider in einem gemeinsamen Entscheidungsprozess wichtig.
Schuldzinski stellt abschließend Forderungen zur Verbesserung der Situation von VerbraucherInnen bezüglich Individuellen Gesundheitsleistungen an die Ärzteschaft, die Krankenkassen, die Wissenschaft und den Gesetzgeber.

4. IGeL – Die rechtlichen Aspekte

Ass. jur. Dorothee Quick, Rechtsreferentin der Ärztekammer Nordrhein.
Ulrich Langenberg, stellvertretender Geschäftsführer des Ressorts allgemeine Fragen der Gesundheits-, Sozial- und Berufspolitik der Ärztekammer Nordrhein, Facharzt für Neurologie.
Dr. Axel Herzog, Leiter der Patientenberatung der Ärztekammer Nordrhein, Facharzt für Neurochirurgie.
Ass. jur. Dorothee Quick teilt IGeL in erforderliche, ärztlich empfehlenswerte und ärztlich vertretbare Leistungen ein, denen sie einen großen Unterschied attestiert. Dieser schlägt sich allerdings nicht rechtlich nieder. Beim Anbieten individueller Gesundheitsleistungen müssen Ärzte die Anforderungen ihrer Berufsordnung beachten. Konkrete rechtliche Regelungen zu Aufklärungspflichten, Verträgen und Abrechnungen finden sich im Bürgerlichen Gesetzbuch, im Bundesmantelvertrag sowie der ärztlichen Gebührenordnung.
Quick weist vor dem Hintergrund der Arzthaftung darauf hin, dass Ärzte berechtigt, aber nicht verpflichtet sind, auf IGeL hinzuweisen, wenn sie ihrer Meinung nach notwendig sind.
Dr. Axel Herzog gibt einen kurzen Überblick über das Patientenberatungsangebot der Ärztekammer Nordrhein. Dieses bietet eine unabhängige Beratung zu medizinischen und gesundheitsbezogenen Themen und hilft in Beschwerdefällen die richtige Ansprechperson zu finden. Trotz einiger Veränderungen im Gesundheitswesen ist die Anzahl der Anfragen über die letzten Jahre konstant geblieben und Fragen bezüglich Individuellen Gesundheitsleistungen spielen weiterhin nur eine marginale Rolle.  
Abschließend wird auf den IGeL-Ratgeber „Selbst zahlen?“ hingewiesen, den die Bundesärztekammer und die Kassenärztliche Bundesvereinigung zur Verbesserung der Informationssituation herausgegeben haben.

5. IGeL aus ärztlicher Sicht

Dr. Michaela Rieke, Ärztin für Allgemeinmedizin, Reisemedizin, Gesundheitsberatung und Akkupunktur.
Dr. Michaela Rieke berichtet von ihren Erfahrungen mit Individuellen Gesundheitsleistungen als behandelnde Ärztin. Sie teilt IGeL in die drei Bereiche der Prävention, Früherkennung und Therapie ein, die je nach Kategorie aus unterschiedlichen Gründen und Bedürfnissen gewählt werden. Erfahrungsgemäß kommen die Menschen in ihrem Fachgebiet gezielt mit einem Anliegen auf sie zu. Ob eine Individuelle Gesundheitsleistung angebracht und sinnvoll ist, wird gemeinsam entschieden, da ein Nutzennachweis häufig schwierig zu berechnen ist. Bei der Erbringung von IGeL wird ein standardisierter Verfahrensablauf eingehalten.
Rieke findet die Grenzziehung zwischen IGeL- und GKV-Leistungen teilweise willkürlich.

6. Diskussion

Im Laufe der Veranstaltung wurde die persönliche Betroffenheit vieler deutlich. Es wurden eigene Erfahrungen geschildert sowie detaillierten Nachfragen zu Patientenrechten gestellt.
Intensiv diskutiert wurden die Veränderungen des Gesundheitssystems durch das Eindringen marktwirtschaftlicher Elemente, unter anderem in Form von IGeL. Mit den Veränderungen haben sowohl PatientInnen als auch ÄrztInnen umzugehen. Außerdem nimmt die Politik eine entscheidende Rolle ein, wenn es darum geht, klare Ordnungsrahmen zu setzen.
Grundsätzliche Einigkeit bestand darin, dass das Vertrauen in einer Arzt-PatientInnen-Beziehung nicht ersetzt werden kann. Betont wurde, dass man sowohl seinem Arzt als auch seiner eigenen Urteilsfähigkeit ein gewisses Vertrauen entgegenbringen sollte.
(Die vollständige Dokumentation des Ratschlags inklusive der Vorträge als PDF [2,8 MB] kann unter Robert.Zion@landtag.nrw.de angefordert werden)
Ihr könnt diesen Newsletter bestellen oder abbestellen, indem Ihr einfach eine entsprechende E-Mail an meinen Büroleiter schickt: Robert.Zion@landtag.nrw.de.
Ich wünsche Euch allen frohe Weihnachten, einen guten Rutsch und ein gesundes und friedliches neuen Jahr!
Mit sonnigen Grüßen
Euer
Hans Christian Markert, MdL