U3-Betreuung

Kommunalinfo

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
heute hat Familienministerin Ute Schäfer die U3-Platzzahlen für das Kindergartenjahr 2013/2014 auf Basis der Meldungen der Kommunen der Öffentlichkeit vorgestellt.
Nordrhein-Westfalen wird demnach zum 01.08.2013 über 144.883 Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren verfügen. Daraus ergibt sich eine landesdurchschnittliche Versorgungsquote von 33,1 Prozent. Rechnet man nur die „Rechtsanspruchskinder“, also die Ein- und Zweijährigen, beträgt die Versorgungsquote sogar 49 Prozent. 74 Prozent der Plätze stehen in Kindertagesstätten zur Verfügung, 26 Prozent in Kindertagespflege. Das 2007 von der damaligen Bundesregierung für Westdeutschland vorgesehene Ausbauziel von 32 Prozent wird somit im Landesdurchschnitt nicht nur erreicht, sondern sogar leicht übertroffen.
Die Zahlen für die einzelnen Jugendamtsbezirke sind angefügt.
Die landesweiten Zahlen sind erfreulich. Angesichts des 2010 vorgefundenen ,Chaos‘ – man erinnere sich z.B. an den noch von Schwarz-Gelb verhängten Förderstopp – war nicht unbedingt mit einer so bemerkenswerten Aufholjagd zu rechen. Zu danken ist allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den Jugendämtern, bei den Kita-Trägern und den vielen Kita-Beschäftigten, die in den vergangenen Jahren und gegenwärtig die Baustellen ertragen mussten/müssen.
Zu den Zahlen noch einige Feststellungen:

  1. Entgegen häufiger Medienberichterstattung hat es nie eine für den örtlichen Jugendamtsbezirk rechtsverbindliche Ausbauquote von 32% gegeben, das ist auch nie von Landesseite kommuniziert worden. Es handelte sich immer um ein landesdurchschnittliches  Ausbauziel.
  2. Bundesgesetzlich sind die örtlichen Bedarfe zu ermitteln. Viele Jugendamtsbezirke haben das z.B über Elternbefragungen gemacht. Der örtliche Bedarf kann also auch bei 20 oder 60 Prozent Versorgungquote liegen. Aus diesem Grund macht auch ein „Ranking“ der Jugendamtsbezirke wenig Sinn! Denn wenn das Ausbauziel z.B. 28 Prozent ist, dann ist ein Ausbaustand von 28 Prozent natürlich eine tolle Leistung.
  3. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz, sondern auf einen Betreuungsplatz. Der Rechtsanspruch wird daher auch mit einem Platz bei einer Tagespflegeperson erfüllt.
  4. Wichtig ist, dass die erreichten Zahlen ohne Abstriche bei der Qualität erreicht worden sind. Kein einziges Jugendamt hat z.B. das pädagogisch schlechte „Platz-Sharing“ beantragt. Die aktuell erreichten Höchststände bei der Ausbildung von ErzieherInnen stimmen ebenfalls optimistisch, die künftigen Personalbedarfe befriedigen zu können.
  5. Die Versorgungsquote ergibt sich aus dem Verhältnis aller Kinder unter drei Jahren zur Zahl der Plätze in Kindertagesstätten/Kindergärten und Kindertagespflege. In manchen Jugendamtsbezirken werden von den Landeszahlen abweichende Versorgungsquoten durchgegeben. Dies kann zweierlei Gründe haben: Entweder werden nicht alle Kinder unter drei Jahren gezählt (= höhere Versorgungsquote) oder es werden die Zahlen der Bundesstatistik kommuniziert, die sich auf das vorherige Kita-Jahr beziehen (= niedrigere Quote).
  6. Ich habe im letzten Kommunalinfo über einen Erlass zur förderzweckwidrigen Belegung von mit Landes/Bundesmitteln finanzierten U3-Plätzen mit Ü3-Kindern berichtet. Dazu gab es einige Nachfragen. Es ist festzuhalten, dass die Landesregierung aufgrund eines Einzelfalls auf eine seit 2008 bestehende Rechtslage hingewiesen hat. Das hat sie bereits vor dem Erlass über verschiedene Kanäle seit Januar getan (z.B. über die Landesjugendämter oder Jugendamtsleitertagungen). Die Kommunalen Spitzenverbände haben sich voll hinter die Rechtsauffassung der Landesregierung gestellt. Natürlich ist es höchst bedauerlich, wenn es jetzt im Hinblick auf das neue Kita-Jahr aus Unkenntnis der Rechtslage zu organisatorischen Maßnahmen kommen muss.
  7. Die jetzt verkündeten Zahlen sind lediglich ein Zwischenergebnis. Die Bedarfe können mittel- bis langfristig durchaus höher liegen oder auch, z.B. aus demographischen Gründen, schwanken. Die Erfahrungen aus Ostdeutschland oder den skandinavischen Ländern zeigen, dass künftig evtl. auch mit Bedarfen von 50 Prozent und mehr gerechnet werden muss. Dies betrifft vor allem die großen Städte.

Die Zahlen sind selbstverständlich nur ein Etappenziel. Erst im Sommer wird sich endgültig erweisen, ob für jedes Kind ab einem Jahr, dessen Eltern dies wünschen, auch ein Platz vorhanden ist. Von einer neuen Bundesregierung erwarten wir, dass sich der Bund finanziell auch an evtl. höheren Ausbaubedarfen finanziell beteiligt.
Im Anhang findet ihr die U3-Versorgung pro Jugendamts-Bezirk zum 1. August 2013. Weitere Daten zur U3-Platzentwicklung könnt ihr in der zweiten Anlage einer Präsentation des NRW-Familienministeriums entnehmen.
Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung,
herzliche Grüße,
Andrea Asch

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