U3-Ausbau

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
hiermit möchte ich Euch über die neuen Entwicklungen zum Thema U3-Ausbau informieren.

1.     Weitere Mittel für U3-Ausbau werden Kommunen zugeteilt

Bekanntlich wurde durch Rot-Grün im Bundesrat erreicht, dass der Bund zusätzliche Mittel für den U3-Ausbau zu Verfügung stellen muss. Das entsprechende Gesetz ist inzwischen verabschiedet worden, für NRW stehen insgesamt 126 Millionen Euro bereit. Die Mittel werden in Tranchen bewilligt. Sollte in einem Bundesland in einer Tranche weniger Geld bewilligen werden als für das Land vorgesehen war, wird das Geld auf andere Bundesländer verteilt. Im Ergebnis entstehen ein hoher Termindruck und mehr bürokratischer Aufwand als bisher. Als Land hatten wir auf großzügigere Fristen und weniger Bürokratie gedrängt, zumindest bei den Berichtspflichten für die örtlichen Jugendämter war das auch teilweise erfolgreich.
Die Jugendämter erhalten in diesen Tagen die Zuteilung der 2. Tranche in Höhe von 61 Millionen Euro. Die Verteilung auf alle Jugendämter wird entsprechend dem bewährten Schlüssel der fachbezogenen Pauschale (Anzahl der 1- und 2-jährigen und Betreuungsquote der Dreijährigen nach der aktuellen KJH-Statistik) sein. Die Beträge pro Jugendamtsbezirk sind der angefügten Datei zu entnehmen. Aufgrund der bundesrechtlichen Vorgaben entsteht ein enormer Termindruck für die Beantragung durch die Kommunen: Mittel dieses Kontingents, für die nicht spätestens bis zum 15. April 2013 entscheidungsreife Anträge vorliegen, werden neu vergeben!

2.     U3-Ausbau praktisch: Modulare Kita-Neubauten schnell, kostengünstig und im Passivhaus-Standard

Die „Bielefelder  Gemeinnützige Wohnungsgesellschaft mbH“ (BGW)  hat eine schnell zu bauende und kostengünstige Kita in Modulbauweise entwickelt: ein Passivhaus in Holzständerbauweise, das innerhalb kurzer Zeit montiert werden kann. Nach Angaben der BGW seien die Kosten deutlich günstiger als bei einer konventionell geplanten und gebauten Einrichtung.
Darüber hinaus gebe es den Vorteil, dass die Wände von innen umgebaut werden können und die Kita später anders genutzt werden kann, z.B. als Wohnraum oder Begegnungszentrum. Das ist angesichts vielerorts rückläufiger Bevölkerungs- und damit Kinderzahlen ein gewichtiger Vorteil. Nähere Infos sind in der angefügten Datei.
Die Bielefelder Grünen unterstützen grundsätzlich diese Art des Kita-Neubaus. Sie wird inzwischen auch in anderen Kommunen umgesetzt. Interessierte Träger/Kommunen können sich für nähere Auskünfte an die BGW, Herrn Carsten Boberg (Tel.: 0521/8809-275 oder Mail: c.boberg@bgw-bielefeld.de ) wenden.

3.     Günstige Kreditfinanzierung des U3-Ausbaus über KfW-Programm

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat ein Kreditprogramm zur Schaffung von neuer Betreuungsplätzen mit einem günstigen Zinssatz aufgelegt (Programmnummer 200). Es gilt ein Förderhöchstbetrag von 50.000 Euro pro neu geschaffenem Betreuungsplatz.
Für die Sicherung von Betreuungsplätzen gilt ein Höchstbetrag von 12.000 Euro pro gesicherten Betreuungsplatz. Die Zinssätze liegen zwischen 1,0 % und 2,2 % bei 10-jähriger Zinsfestschreibung. Die Höhe des Zinssatzes richtet sich nach der von der Hausbank ermittelten Risikoklasse des Kreditengagements. Das heißt, dass bei werthaltigen Sicherheiten und guter Kreditwürdigkeit die Konditionen in der Preisklasse A liegen können und somit 1,0 % betragen. Ist die Kreditwürdigkeit in einer schlechteren Preisklasse, ändert sich der Zinssatz entsprechend.

4.     Keine Kinder ab drei Jahre auf Plätze, die mit Ü3-Fördermitteln gebaut wurden

In einzelnen Jugendamtsbezirken in NRW kommt es vor, dass Kinder von drei Jahren und älter mit Kita-Plätzen versorgt werden, deren Bau als U3-Plätze mit Bundes/Landesmittel gefördert wurde. Eine solche Praxis wird künftig seitens des Landes nicht mehr hingenommen. Spätestens ab Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Sommer müssen U3-Plätze auch mit U3-Kindern belegt werden. Andernfalls wird das Land die Fördermittel + Zinsen zurückfordern. Details im angefügten Erlass.
Mit herzlichen Grüßen
Andrea Asch

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