U3-Ausbau

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
beim U3-Ausbau ist Eile angesagt. Nicht einmal 1 Jahr und der Rechtsanspruch muss von den örtlichen Jugendämtern erfüllt werden. Zu dem seit Jahren bestehenden Problem der Kosten des U3-Ausbaus kommt nun die nur noch kurze verbliebene Zeit hinzu. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass es seit zwei Jahrzehnten eine Vorhaltepflicht, seit 2005 eine Ausbaupflicht und seit 2008 eine Ausbaufinanzierung für U3-Plätze gibt. Das Ganze fällt also nicht vom Himmel.
Nun gibt es eine gute Nachricht für den U3-Ausbau auf kommunaler Ebene:  Es gibt nochmal 40 Millionen Euro mehr Geld vom Land.
Dieses Geld wie auch weitere Bundesmittel gibt es nicht sofort, zunächst muss der Ansatz durch das parlamentarische und administrative Verfahren.
Die auf die Kommunen zukommenden neuen Mittel speisen sich insgesamt aus drei Quellen:

Belastungsausgleichgesetz

Ich hatte bereits mitgeteilt, dass das Land künftig 20% der Kosten der U3-Betriebskosten zusätzlich übernimmt. Der Landesanteil an den Kindpauschalen steigt also von ca. 35 auf 55 Prozent, der kommunale Anteil sinkt entsprechend.
Das Familienministerium hat nun ausgerechnet, wie viel Geld für den Fall der Verabschiedung des entsprechenden Gesetzes auf jeden einzelnen Jugendamtsbezirk bis 31.07.2013 etwa entfällt. Der Betrag ist in der angefügten Datei in der zweiten Spalte von rechts ausgewiesen („Einmalzahlung Konnexität“) und soll zunächst als Einmalzahlung gewährt werden.
Ab dem 01.08.2013 steigen die Beträge nochmal an, sie werden dann auf Dauer gewährt über die Kindpauschalen. Die Mittel sind sowohl investiv, als auch als Betriebskosten verwendbar. Theoretisch könnten Kämmerer damit aber auch ihre Haushaltslöcher stopfen.
Wir würden Euch bitten, politisch darauf zu drängen, diese Mittel zunächst für den U3-Ausbau und dauerhaft für Kinder, Jugend und Familien einzusetzen.
Wir bemühen uns um eine schnellstmögliche Verabschiedung des Gesetzes. Evtl. könnt Ihr Euch in Eurem Jugendhilfeausschuss von der Verwaltung berichten lassen, was es an zusätzlichem Geld gibt und welche konkreten Maßnahmen damit finanziert werden können.

40 Millionen frische Mittel

Das schon bekannte 400 Millionen Ausbauprogramm 2010/2013 des Landes wird um weitere 40 Millionen Euro erhöht. Die Mittel sollen in den Haushaltsentwurf 2012 als Verpflichtungsermächtigung für das Jahr 2013 eingestellt werden.
Die Verteilung auf die Jugendamtsbezirke findet Ihr in der angefügten Datei in der Spalte „Anteil an 40 Mio. Euro – neu – (2013)“.

Bundesmittel aufgrund der rot-grünen Zustimmung zum Fiskalpakt

Die Zustimmung der rot-grünen Länder im Bundesrat zum Fiskalpakt war an diverse Bedingungen geknüpft. Eine davon war, dass der Bund für den U3-Ausbau zusätzliche Mittel in Höhe von 580 Millionen Euro, zur Verfügung stellt.
Zunächst hat Bundesfamilienministerin Schröder den bisherigen Verteilungsschlüssel auf die Länder ändern wollen, was zu zeitlichen Verzögerungen geführt hat. Im Ergebnis bleibt es nun aber bei der Verteilung nach U3-Kinderzahl, was für NRW 126 Millionen Euro zusätzlich bedeutet.
Die Ausschüttung dieser Mittel kann aus unserer Sicht nicht wie bisher als Jugendamtspauschale (pro U3-Kind) erfolgen, sondern muss verstärkt die unterschiedlichen Ausbauziele und Ausbaubedarfe der Kommunen berücksichtigen. Dieses Problem ist noch zu lösen. Zunächst muss aber der Bund seine Hausaufgaben machen und die notwendigen Entscheidungsprozesse auf Bundesebene umsetzen. NRW und die anderen Länder brauchen auch offizielle Zahlungszusagen des Bundes.
Die Forderungen einiger Kommunen, bereits jetzt im Hinblick auf die voraussichtlich kommenden Bundesmittel Baumaßnahmen beginnen zu können, können daher nicht befriedigt werden.
Einstweilen muss noch auf die bereits zur Verfügung gestellten Bundes- und Landesmittel zurückgegriffen werden, die ebenfalls in der angefügten Datei darstellt sind.
Von den bisherigen Bundesmitteln von 481 Mio. Euro für NRW sind inzwischen 425 Mio. Euro bewilligt, die restlichen Mittel werden in den nächsten Tagen und Wochen bewilligt.

Auf die Qualität achten! Erfüllung des Rechtsanspruchs nicht auf Kosten von Kindern und Beschäftigten

Im Bereich des Landesjugendamts Westfalen-Lippe und vielen weiteren Jugendämtern gibt es Überlegungen, den Rechtsanspruch durch „Notmaßnahmen“ zu erfüllen. Zu solchen Notmaßnahmen gehören

  • Aufstockung des Gruppentyps II (10 Kinder unter drei Jahren) auf bis zu 15 Kinder bei einer Fachkraft mehr
  • „Platzsharing“, also einen U3-Platz zeitversetzt mit mehreren Kindern belegen
  • Zeitweilige Auslagerung von Gruppen mit Kindern über drei Jahren in leerstehende Nachbargebäude wie Schulen oder Gemeinderäumlichkeiten

Es ist davon auszugehen, dass die Landesjugendämter solche Notmaßnahmen genehmigen werden.
Wir sollten als Grüne deutlich machen, dass der U3-Ausbau nicht zulasten der Kinder und Beschäftigten gehen darf. Sollte aufgrund einer Klage(-androhung) von Eltern der Rechtsanspruch erfüllt werden müssen, so sollten Notmaßnahmen zeitlich möglichst eng befristet werden und auf keinen Fall mehr als ein Jahr überschreiten.
15 U3 Kinder in einer Gruppe sind eine Zumutung und sollten politisch nicht mitgetragen werden! Rechtlich sind aber im KiBiz keine Gruppengrößen verbindlich vorgegeben: Mit einem Einschreiten des Ministeriums gegen solche Gruppengrößen rechnen wir daher nicht.
Ich habe bereits öffentlich deutlich gemacht, dass neben einer Befristung von Notfallmaßnahmen auch die notwendigen personellen und räumlichen Voraussetzungen für eine Aufstockung von Krippengruppen erfüllt sein müssen. Die im KiBiz bereits vorgesehene Aufstockung der Krippengruppe um 2 Kinder (also 12 statt zehn Kinder) könnte um maximal 1 weiteres Kind für einen kurzen Zeitraum erweitert werden können, wenn z.B. absehbar ist, dass Umbauten/Neubauten in Kürze fertiggestellt werden.
Auch eine Abschottung vor ortsfremden Kindern sollte nur zeitlich befristet sein und nicht auf Hochschul- oder Betriebs-Kitas angewendet werden.
Zunächst sind aber alle Kräfte auf den Ausbau zu verwenden. Auf einem 2. NRW Krippengipfel am 30. August wird es einen weiteren Austausch darüber geben, wie der Schlussspurt möglichst optimal gestaltet werden kann.
In der Anlage eine Musterpresse die Ihr, so noch nicht vor Ort thematisiert, verwenden könnt.
Mit grünen Grüßen
Andrea Asch

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