U3-Ausbau

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
das vergangene Wochenende hat aufgrund von verwirrten Äußerungen der Bundesfamilienministerin Schröder für einige Aufregung und Nachfragen gesorgt. Schröder hatte den Ländern und damit indirekt den Kommunen ein Ultimatum zur Beantragung der Bundesmittel für den U3-Ausbau gestellt. Dazu folgende Hinweise:
Die Verausgabung der Bundesmittel ist nach einer Bund-Länder-Vereinbarung bis Dezember 2013 möglich. Der Bund hat keinerlei Handhabe, von den Ländern/Kommunen vorherige Anträge/Bewilligungen/Verausgabungen zu verlangen.
Insofern sind die Äußerungen von Schröder nichts anderes als ein billiges politisches Ablenkungsmanöver.
Aus der angefügten Statistik über Mittelbewilligungen und Abflüsse in den Bundesländern wird ersichtlich, dass 75 Millionen Euro der Bundesmittel für NRW noch nicht bewilligt sind. Achtung: Die Höhe dieser Mittel pro Jugendamtsbezirk ist seit Januar bekannt, ich habe darüber informiert. Die Jugendämter müssen bis 30.06. die ihnen zugeteilte Bundesmittel für konkrete Maßnahmen beim Landesjugendamt beantragt haben, andernfalls werden nicht beantragte Mittel auf andere Jugendämter umverteilt! Auch das ist den Jugendämtern seit Januar bekannt.
Grund für die Frist ist, dass zwischen Mittelbeantragung, über Bewilligung bis zum Mittelabfluss eine lange Zeit für die entsprechenden Baumaßnahmen vergeht. Damit die Bundesmittel tatsächlich bis Ende 2013 verausgabt sind und nicht an den Bund zurückfließen, wird das Land nun restriktiver auf die Einhaltung solcher Fristen achten.
Im Zusammenhang mit dem Fiskalpakt hat die Bundesregierung eine höhere Unterstützung der Länder angekündigt. 2013 werden 580 Millionen Euro zusätzliche Investitionsmittel in den Bundeshaushalt eingestellt. Bei Anwendung des üblichen Verteilungsschlüssels würde das für NRW etwa 116 Millionen Euro bedeuten. Ein Verfahren zur Weitergabe vom Land an die Kommunen gibt es gegenwärtig noch nicht. Ich informiere, sobald es hier Neuigkeiten gibt.
Das Ausbauziel wird von 750.000 auf 780.000 erhöht, der Bund beteiligt sich finanziell an den Betriebskosten für dieses erhöhte Ausbauziel. Bisher war eine Deckelung der finanziellen Beteiligung des Bundes bei den 750.000 Plätzen vorgesehen. Ob die neue Deckelung der Nachfrage nach Betreuungsplätzen eher entspricht bleibt abzuwarten, ist aber m.E. zweifelhaft.
Die den Kommunen für 2012 und 2013 zugesagten Investitionsmittel des Landes fließen wie geplant und bereits mehrfach mitgeteilt.
Das Gesetz, mit dem das Land die Kommunen im ersten Schritt um ca. 20% der Betriebskosten für U3-Plätze entlastet (Belastungsausgleichgesetz aufgrund Konnexität), ist heute im Kabinett beschlossen worden und kann daher noch vor den Sommerferien in 1. Lesung im Landtag beraten werden. Ziel ist es, den Kommunen schnellstmöglich die für dieses Jahr vorgesehenen Mittel von 107 Millionen Euro (2013: 164 Millionen Euro)
Mit grünen Grüßen
Andrea Asch

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