Steigende Mieten bekämpfen – Neue Liegenschaftspolitik des Landes

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
Seit dem 1. Januar 2001 verwaltet und bewirtschaftet der Bau- und Liegenschaftsbetrieb (BLB) die Liegenschaften des Landes Nordrhein-Westfalen. Ziel war und ist es, die Liegenschaften unter kaufmännischen Gesichtspunkten sowie unter Beachtung der baupolitischen Ziele des Landes zu bewirtschaften.
Mit den heute von den Regierungsfraktionen beschlossenen Antragsentwürfen zum Haushalt und „Bezahlbares Wohnen und wohnungspolitische Innovationen brauchen bezahlbares Bauland“ (Anhang) nutzt das Land die Möglichkeit, bezahlbares Bauland für den Bau von geförderten Wohnungen, Studierendenwohnungen oder für Baugruppen zu schaffen.
Denn künftig kann der BLB geeignete Flächen nach sozialen, städtebaulichen und wohnungspolitischen Kriterien an kommunale Wohnungsunternehmen oder Investoren verkaufen, die sich vertraglich zur Umsetzung geförderten Wohnungsbaus verpflichten. Darüber hinaus sollen Grundstücke zum Verkehrswert an Investoren mit der Maßgabe verkauft werden können, dass darauf mindestens 30 Prozent öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.
Gleiches gilt für Studentenwerke für die Errichtung von Studierendenwohnungen. Baugruppen können vom BLB Grundstücke zum Verkehrswert erwerben, wenn sie sich vertraglich dazu verpflichten, städtebaulich oder wohnungspolitisch förderungswürdige Vorhaben zu realisieren.
Das ist insbesondere für Regionen mit einem erhöhten Druck auf dem Wohnungsmarkt ein wichtiger Schritt, der die Schaffung geförderter Wohnungen unterstützt, weil Investoren oder kommunale Wohnungsunternehmen damit in die Verfügbarkeit von passenden Grundstücken kommen können und überdies eine preisdämpfende Wirkung auf das Bauvorhaben selbst verbunden ist.
Mit diesen Regelungen wird gleichzeitig auch Baugruppen der Zugang zu Grundstücken des BLB ermöglicht, die bspw. bei Projekten generationenübergreifenden Wohnens eine wichtige wohnungspolitische und städtebauliche Vorbildfunktion übernehmen. Der Weg der Konzeptausschreibung ist in Hamburg bereits erprobt. Dort vergibt die Agentur für Baugemeinschaften Grundstücke in einem unkomplizierten Verfahren auf Grundlage einer Bewerbung.
Der Landtag beseitigt damit eine weitere Hürde für die dringend benötigte Schaffung neuer geförderter Wohnungen.
Mit freundlichen Grüßen
Daniela Schneckenburger