Die Sportinfrastruktur in unseren Städten und Gemeinden zukunftsfähig zu machen, ist unser gemeinsames Ziel. Mit der sogenannten „Sportmilliarde“ sind wir diesem Ziel ein großes Stück nähergekommen. Denn erstmals stellt der Bund erhebliche Mittel für die Sanierung kommunaler Sportstätten bereit. In dieser Kommunalinfo erfahrt Ihr, wie das Programm funktioniert, was gefördert wird und was Ihr vor Ort tun könnt, um auch von der „Sportmilliarde“
Was ist die „Sportmilliarde“?
Die sogenannte „Sportmilliarde“ ist ein Teil des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ (SVIK), der in das Programm Sanierung kommunaler Sportstätten fließt. Mit einer ersten Tranche von 333 Millionen Euro für das Jahr 2026 ist das Programm bereits ab dem 10. November 2025 mit der Ausschreibung gestartet. Anträge können bis zum 15. Januar 2026 ausschließlich von Kommunen gestellt werden. Eure Vereine sollten daher rechtzeitig den Kontakt zu ihrer Kommune aufnehmen, um ihre Bedarfe einzubringen.
Was und wie genau wird gefördert?
Gefördert werden die Sanierung von Turnhallen, Schwimmbädern und Sportplätzen sowie energetische Verbesserungen, beispielsweise in Form von Dämmung oder moderner Heiztechnik. Auch Maßnahmen zur Schaffung von Barrierefreiheit, wie Rampen, Aufzüge und Umkleiden sowie technische Einrichtungen wie Beleuchtung, Lüftung oder Warmwasseranlagen sind förderfähig. Ersatzneubauten sind nur zulässig, wenn sie wirtschaftlich und nachhaltig begründet sind.
Der Bund übernimmt bis zu 45 Prozent der Kosten, bei finanzschwachen Kommunen sogar bis zu 75 Prozent. Die Fördersumme kann zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro liegen. Der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 25 Prozent. Wichtig: Die Förderung könnt Ihr mit Landesmitteln kombinieren, jedoch nicht mit anderen Bundesprogrammen. Weitere Tranchen sind ab 2026 vorgesehen.
So profitiert Eure Kommune von der „Sportmilliarde“
Anträge können vom 10. November 2025 bis zum 15. Januar 2026 digital über easy-Online gestellt werden. Im Februar entscheidet der Haushaltsausschuss. Lokalisiert mögliche Projekte und organisiert in Eurem Rat vor Ort die Einbringung eines entsprechenden Antrags, idealerweise vor dem 15. Januar 2026.
Die Ausschreibung und die genauen Förderbedingungen findet Ihr hier. Hier kommt Ihr zudem zum Förderaufruf.
