Sozialpolitik Juli 2014

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Wochen und Monaten haben uns das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) sowie die bundesfinanzierte Schulsozialarbeit stark beschäftigt.
Nicht nur die nicht verausgabten BuT-Mittel aus dem Jahr 2013 werden im Rahmen der Revision vom Bund zurückverlangt, auch die entsprechenden Mittel aus 2012 zieht die Bundesregierung den Kommunen von den Mitteln zur KdU (Kosten der Unterkunft) ab. Für NRW bedeutet dies ein Minus von rund 70 Millionen Euro in diesem Jahr. Hiergegen wird das Land NRW gemeinsam mit Bayern und Brandenburg juristische Mittel einlegen.
Einzelheiten und Hintergrundinformationen hierzu sind in den verschiedenen Kommunalrundbriefen der letzten Monate nachzulesen.
Auch bei der Förderung der Schulsozialarbeit, die bekanntermaßen bis zum 31.12.2013 befristet war, gibt ist es bei der Bundesregierung keine Bewegung. Nach wie vor vertreten wir hier im Land gemeinsam mit dem Koalitionspartner die Auffassung, dass der Bund für die Finanzierung der zuführenden Schulsozialarbeit zuständig ist. Diese Schulsozialarbeit soll dazu beitragen, die vom Bundesverfassungsgericht (BVerfG) geforderte angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben in Kita und Schule zu ermöglichen. Ursächlich für die Entscheidung des BVerfG war die Kritik an der unzureichenden Berücksichtigung der Bedarfe von Kindern und Jugendlichen im Regelsatz zu den Leistungen nach SGB II und XII. Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) ist also eine Pflichtleistung des Bundes, die die unzureichenden Teilhabeleistungen im Sozialgesetzbuch kompensieren soll, und ist somit Aufgabe des Bundes. Da die BuT-bezogene Schulsozialarbeit die Aufgabe hat, diese Leistungen für die betreffenden Kinder und Jugendlichen überhaupt zugänglich zu machen, ist deren Finanzierung auch Aufgabe des Bundes. (Vgl. hierzu auch den rot-grünen Entschließungsantrag)
Als weiteres Problem erwies sich die Tatsache, dass die Förderung von Hortmittagessen im Rahmen des BuT ebenfalls bis zum 31.12.2013 befristet war. Und auch die Förderung über den Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ sollte zum 31. Juli dieses Jahres auslaufen.

Auch für Horte gilt: Es kann weiter gehen!

Die Landesregierung hat die inzwischen – nicht zuletzt aufgrund meiner persönlichen Nachfrage – die Weiterführung des Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ auf Grundlage der bisherigen Förderrichtlinie zunächst um ein weiteres Jahr, nämlich bis zum 31. Juli 2015 beschlossen. Die Mitteilung hierzu erging an die Kommunen mit dem Schreiben des Sozialministerium (MAIS) Anfang Mai 2014. Leider wurde diese Information, wie ich aus entsprechenden Anfragen, die mein Büro erreichten, weiß, nicht immer an die Träger der Einrichtungen weitergegeben. Daher möchte ich im Rahmen dieses Newsletters hierüber informieren. Alle wichtigen Informationen dazu sind dieser Mail angehängt.

Weitere Informationen aus dem Bereich Soziales:
Kompetenzzentren „Selbstbestimmtes Leben für Menschen mit Behinderungen in NRW“ weiterentwickeln

Nach vielen Gesprächen mit Betroffenen und bereits bestehenden Kompetenzzentren haben wir einen gemeinsamen Antrag erstellt, in dem der Landtag die Landesregierung zum Ausbau und zur qualitativen Weiterentwicklung des Angebotes an "Kompetenzzentren Selbstbestimmt Leben (KSL)" auf Grundlage des Aktionsplans "Eine Gesellschaft für alle – nrw inklusiv" auffordert. Er wurde in öffentlicher Beratung (Plenarprotokoll 16/57) am 10.04.2014 nach Aussprache in direkter Abstimmung mit den Stimmen der Fraktionen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der CDU bei Enthaltung der Fraktionen von FDP und PIRATEN angenommen. Dazu der Antrag und meine Plenarrede.

Stand der Aktivitäten der Landesregierung zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat Rot-GRÜN 2012 den Landesaktionsplan mit den bis zum Jahr 2020 angelegten Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ auf den Weg gebracht und beschlossen. Ziel ist eine inklusive Gesellschaft, die allen Menschen – ob mit oder ohne Behinderungen – die Teilhabe in allen Lebensbereichen und Lebensphasen ermöglicht. Dazu ist unter anderem eine „Neue Kultur inklusiven Denkens und Handelns“ erforderlich.
Wie weit sind wir mit der Umsetzung des Aktionsplanes?
Wie das NRW- Sozialministerium MAIS berichtet, wurden bisher über 200 Maßnahmen in NRW angestoßen. Einige Vorhaben seien bereits abgeschlossen worden, an über 170 Maßnahmen werde gearbeitet, etwa 20 werden noch in Angriff genommen. Mehr hierzu im Informationsbericht der Landesregierung und in meiner Rede.
Wie planen wir ein „inklusives Gemeinwesen“?
Unter Erarbeitung der Universität Siegen hat hierzu nun das MAIS Empfehlungen zur Planung und Gestaltung inklusiver Gemeinwesen vorgelegt. Die Arbeitshilfe hierzu finden Sie hier.

Bericht der Landesregierung zum Sozialticket

Anlässlich einer Anhörung zum Sozialticket hat das MAIS einen Bericht vorgelegt.
Soweit die Neuigkeiten aus meinem Bereich. Für die nächsten Wochen wünsche ich Ihnen und Euch herrliches Sommerwetter –also nicht zu warm, aber auch nicht zu kühl, nicht zu trocken, aber auch nicht zu nass – sondern genauso, wie wünschenswert,
mit herzlichen grünen Grüßen
Manuela Grochowiak-Schmieding

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