Sozialpolitik Dezember 2015

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende, in dem es gelungen ist, einige sozialpolitische Akzente zu setzen. So haben wir die Erweiterung der Beratungs- und Unterstützungsstruktur für Menschen mit Beeinträchtigung auf den Weg gebracht. Wir haben den Härtefallfond „Alle Kinder essen mit“ um die Förderung von Hortmittagessen erweitert. Damit hat das Land auch an dieser Stelle wegbrechende Bundesfinanzierung aufgefangen.
Auch aktuell gibt es kurz vor Jahresende einiges aus der Sozialpolitik im Lande zu berichten. Schließlich möchte ich mich bedanken für viele nette Begegnungen, inhaltsreiche Gespräche, Anregungen und Unterstützung.
Ihnen und Euch allen wünsche ich besinnliche Feiertage und ein gutes Neues Jahr, in dem der eine oder andere Wunsch in Erfüllung gehen möge.
Herzliche Grüße
Manuela Grochowiak-Schmieding

1. Betreuungsrecht NRW

a) Zur Situation des Betreuungsrechts in NRW
  • Die heute gültige rechtliche Betreuung von Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung hat vor über 20 Jahren das damalige Entmündigungsrecht abgelöst.
  • Hiermit soll einerseits das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen gewahrt werden, andererseits soll es die rechtliche Unterstützung bieten, die hilfebedürftige Menschen bei der Regelung ihrer Angelegenheiten benötigen.
  • Die Einführung des Betreuungsrechts wird als wichtiger Schritt hin zu einem selbstbestimmten Leben betreuungsbedürftiger Menschen gewertet.

Die gesetzliche Betreuung wird durch ein Gericht eingesetzt. Wir unterscheiden zwischen BerufsbetreuerInnen und ehrenamtliche BetreuerInnen. Letztere werden von Betreuungsvereinen akquiriert, eingearbeitet und unterstützt. Für die BerufsbetreuerInnen und Hauptamtlichen in den Betreuungsvereinen ist das Justizministerium (JM NRW) zuständig.
Für die Betreuungsvereine (ehrenamtliche BetreuerInnen) das Sozialministerium (MAIS NRW), das diese Aufgabe an die Landesbetreuungsämter delegiert hat, die wiederum bei den Landschaftsverbänden angesiedelt sind.
Betreuungsvereine:

  • Ziel war und ist die Schaffung und Aufrechterhaltung flächendeckender Strukturen für die Begleitung und Neu-Gewinnung von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern durch die anerkannten Betreuungsvereine.
  • Zum Aufgabenportfolio gehören auch sogenannte Querschnittsaufgaben wie Einarbeitung, Fortbildung der BerteuerInnen, Fortbildung von Bevollmächtigten (Vorsorgevollmacht), Informationsveranstaltungen zu Vorsorgevollmachten

Seit Inkrafttreten des Betreuungsrechts NRW am 01.01.1992 ist folgende Entwicklung eingetreten:

  • Die Anzahl der gerichtlichen Betreuungsverfahren hat sich in Nordrhein-Westfalen inzwischen fast verdreifacht und betrug Ende des Jahres 2012 308.995 (1992: 122.117 Verfahren).
  • Als Ursache für die Zunahme des Betreuungsbedarfs werden gesamtgesellschaftliche und soziale Gründe angenommen.
  • Neben dem demographischen Wandel (mehr Ältere) sind z. B. die Vereinzelung von Menschen, der Wegfall familiärer Strukturen sowie die zunehmende Verbreitung psychischer Krankheiten und Suchterkrankungen als Gründe zu nennen
  • Daneben benötigen Menschen aller Altersklassen mitunter Hilfe, um sich in dem komplexer werdenden Wirtschafts- und Geschäftsleben sowie in unserer komplizierten Rechtsordnung zurecht zu finden.

Die ständige Zunahme der Betreuungsverfahren hat einen gewaltigen Kostenanstieg zur Folge:

  • Haushaltstitel beim JM für das Jahr 2013 voraussichtlich 218,1 Mio. EUR (1992: 1,3 Mio. EUR).
  • An anderer Haushaltsstelle erfasste Sachverständigenkosten für medizinische Gutachten für das Jahr 2013 voraussichtlich 14,8 Mio. EUR.
  • Ausgaben für die Vergütung von Berufs- oder Vereinsbetreuern, die im Falle mittelloser betreuungsbedürftiger Personen von der Staatskasse zu tragen sind und für das Jahr 2013 auf voraussichtlich 183,4 Mio. EUR anwachsen, das entspricht mehr als 75 % der Gesamtkosten
  • Hinzu kommt der Titel im Haushalt des MAIS mit 1,5 Mio. Euro für die Betreuungsvereine.
Rechtlicher Rahmen und die UN-BRK:

Gem. § 1896 Abs. 2 S. 2 BGB darf eine rechtliche Betreuung nur angeordnet werden, wenn dies unumgänglich ist, weil der Unterstützungsbedarf nicht durch andere Hilfen aufgefangen werden kann.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordert das Recht auf Selbstbestimmung für alle Menschen, und das gegebenenfalls unter Nutzung erforderlicher Assistenz.
Die UN-BRK stellt hohe Anforderungen an Unterstützungsleistungen und verlangt, dass hierbei größtmögliche Transparenz bei der Wahrnehmung von Rechten der Betroffenen und größtmöglicher Schutz ihrer Interessen zu gewährleisten ist.
Die Hilfeleistung soll die Betroffenen in die Lage versetzen, selbstbestimmt und eigenständig ihre Entscheidungen treffen zu können.
Nur soweit die Betroffenen hierzu nicht mehr in der Lage sind, sind Entscheidungen durch rechtliche Stellvertreter, d.h. den Betreuer/die Betreuerin, möglich.

Strategische Überlegungen – Wie soll es weiter gehen?

Um diesen Forderungen gerecht werden zu können und den finanziellen Druck auf die öffentlichen Haushalte zu entschärfen, ist nun das Ziel der Koalition, die rechtliche Betreuung zu reduzieren.
Vorsorgevollmachten sollen vermehrt beworben werden, Betreuungsvereine sollen umfangreicher für ehrenamtliche Betreuung werben, die Unterstützungsleistungen in der Häuslichkeit sollen ausgeweitet werden, um so der rechtlichen Betreuungsnotwendigkeit vorzubeugen.
Die Förderung von Betreuungsvereinen ist eine freiwillige Aufgabe und erfolgt derzeit über Land, Landschaftsverbände und Kommunen.
Zuwendungen werden nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt. Ein Anspruch besteht nicht.

b) Kurzprotokoll zum Fachpolitischen Ratschlag „Betreuungsrecht NRW“am 04.11.2014:

AUCH BEIM BETREUUNGSRECHT DEN MENSCHEN INS ZENTRUM STELLEN
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat zur Umsetzung der UN-Behinderten-rechtskonvention (UN-BRK) bereits den Aktionsplan „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ entwickelt, in dem auch Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Betreuungsrechts angelegt sind. Daneben stellt der Entwurf des Aktionsplans „Betreuungsvermeidung" einen weiteren Baustein dar, mit dem auf den bestehenden Handlungsbedarf im Betreuungswesen reagiert werden soll.
Die Eckpunkte des Aktionsplans NRW- sehen u.a. vor (von Justizminister Thomas Kutschaty benannt):

  • Betreuungen sollen soweit wie möglich vermieden werden, um die eigene Entscheidungsfreiheit zu stärken. Dies kann z.B. durch Vorsorgevollmachten oder durch die Nutzung anderer Hilfesysteme geschehen.
  • In den Fällen, in denen rechtliche Betreuungen dennoch unerlässlich sind, sollen bevorzugt ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer bestellt werden. Denn ehrenamtliches bürgerschaftliches Engagement hat gegenüber beruflich geführten Betreuungen eine besondere Qualität durch die persönliche Zuwendung gegenüber dem oder der Betroffenen.
  • In einem dritten Schritt soll geprüft werden, welche Veränderungen im Betreu-ungsverfahrensrecht zur Kostenreduzierung führen können, um die vorhandenen Mittel bestmöglich zum Wohle der Betroffenen einzusetzen.
  • Bei allem Unterstützungs- und Hilfebedarf muss das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen im Sinne der UN-BRK beachtet werden
  • Die Beratung hat hohen Stellenwert, trägt zum Gelingen der Betreuungsführung bei und erzeugt ggf. Bereitschaft zu weiterer Übernahme von Betreuungen
  • Finanzierung der Betreuungsvereine grundsätzlich verbessern.
  • Menschen mit Migrationsvorgeschichte brauchen kultursensible Ansprache.
c) Link zum Aktionsplan Betreuung

2. Haushaltsberatungen 2015

a) Wichtige Projekte:

Schulsozialarbeit: 47,7 Mio Euro per anno bis 2017 für die Weiterführung der BuT-bezogenen Schulsozialarbeit
Die Praxis hat gezeigt, dass für eine Umsetzung des Rechtsanspruchs der Kinder und Jugendlichen bezüglich der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) die Unterstützung und Hinführung durch die Schulsozialarbeit zwingend notwendig ist. Der Bund kommt seit dem 1. 1. 2014 seiner Verantwortung zur Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit im Rahmen des BuT trotz der in der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Februar 2010 enthaltenen Vorgaben zur Sicherstellung des Existenzminimums für Kinder und Jugendliche nicht mehr nach.
Damit die Kommunen mit der Finanzierung der Schulsozialarbeit nicht alleingelassen werden und vielerorts das Aus droht, beteiligt sich das Land in den kommenden drei Jahren (2015-17) mit insgesamt rd. 143 Mio Euro an der Finanzierung für die „Zielgruppenorientierte Jugendarbeit für Bildung und Teilhabe“, deren originäre Aufgabe es ist darauf hinzurwirken, dass die Kinder und Jugendlichen ihre gesetzlichen Ansprüche aus dem BuT auch wahrnehmen können. Ausgehend vom tatsächlichen Mittelabfluss in 2013 für die BuT-bezogene Schulsozialarbeit in NRW wurde ein notwendiges Gesamtbudget von 67,5 Mio errechnet, mit dem 1.500 Stellen finanziert werden können. Mit 47,7 Mio Euro jährlich wird sich das Land zu 70% insgesamt an diesen Kosten beteiligen. Die Kommunen sollen dabei einen – nach ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit gestaffelten Anteil von 20-50% leisten.
Nach wie vor bleibt es jedoch erklärtes Ziel, eine entsprechende Unterstützungsstruktur in das Bildungs- und Teilhabepaket des SGB II aufzunehmen, die dann durch den Bund zu finanzieren ist.
4 Mio. zusätzlich zur Armutsbekämpfung
Hiermit sollen Maßnahmen „Gegen Armut und soziale Ausgrenzung“ gefördert werden insbesondere  für bBedürftige Kinder und Familien in Stadtteilen und Quartieren mit durchschnittlich sehr niedrigem Einkommen bzw. hoher SGB II-Quote“. Dies soll insbesondere durch aufsuchende Jugend- und Sozialarbeit und Hilfen zur Verbesserung der Teilhabe geschehen. Dabei soll auch die direkte Begleitung von Kindern und Jugendlichen  ein wesentliche Bestandteil der Förderung sein.
„Alle Kinder essen mit“: Verstetigung des Härtefallfonds
Der Härtefallfonds „Alle Kinder essen mit“ wird auch in 2015 weitergeführt. Vorgesehen ist das Angebot auch über die das Ende des Schuljahres 2015/16 hinaus über das ganze Jahr fortzuführen.
Zudem haben wir den Härtefallfond um die Förderung von Hortmittagessen erweitert.
Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung durch eine Anhebung der Förderung der Betreuungsvereine
200.000 Euro zusätzlich für die ehrenamtliche  Betreuung
Die Pauschalen zur Förderung der Bereuungsvereine wurden seit 2003 nicht mehr erhöht. Für das kommende Jahr 2015 werden wir den Haushaltstopf um 200.000 Euro auf dann insgesamt 1,7 Mio Euro anheben. Mit den zusätzlichen Mitteln wollen wir eine Anpassung der Fördermittel für die Betreuungsvereine vornehmen, um eine arbeitsfähige Struktur der Betreuungsvereine aufrecht zu erhalten, die ehrenamtliche Betreuer unterstützt.
Darüber hinaus setzten wir auch die anderen Programme unverändert fort, z.B.

  • Hilfe in Wohnungsnotfällen, hieraus werden Maßnahmen der Wohnungslosennotfallhilfe gefördert, dabei sollen die Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, Frauen, Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und ältere Menschen besonders berücksichtigt werden. (über 1 Mio Euro)
  • Maßnahmen zur Schaffung der gesellschaftlichen Inklusion von Menschen mit Behinderungen: Hier wollen wir in 2015 insbesondere die Zahl der Kompetenzzentren für selbstbestimmtes Lebens erweitern. (über 3,2 Mio Euro)
b) Rede Manuela Grochowiak-Schmieding zum Haushalt 2015

3. Inklusion

a) Link zum Referentenentwurf des Inklusionsstärkungsgesetz NRW

Minister Schneider hat den Entwurf am 4.11.2014 vorgestellt. Das Verfahren ist nun so, dass nach einer Verbändeanhörung der Entwurf überarbeitet wird und nach Befassung durch das Kabinett dem Landtag zugeleitet wird, wo er das reguläre parlamentarische Verfahren durchlaufen wird.

b) Antrag der Regierungsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen „Inklusion im Sport voranbringen – Gemeinsamen Sport von Menschen mit und ohne Behinderung fördern“ beschlossen.
c) Antrag „Recht auf politische Teilhabe verwirklichen“ wurde von der GRÜNEN Bundesdelegiertenkonferenz in Hamburg im November 2014 beschlossen:
Kommentar: GRÜNER Beschluss zur Verwirklichung des Rechts auf politische Teilhabe

Die GRÜNE Bundesdelegiertenkonferenz im November diesen Jahres hat einen Antrag verabschiedet, der das Ziel hat, das Recht auf politische Teilhabe zu verwirklichen.
Der Ausübung des aktiven Wahlrechts (selbst wählen) sowie des passiven Wahlrechts (in einen Rat oder in ein Parlament gewählt zu werden) stehen viele Hürden entgegen. Neben baulichen Barrieren gehören auch fehlende Gebärden- und Schriftdolmetscher dazu, aber zum Beispiel auch der Mangel an aufbereiteten Informationen für sehbehinderte und blinde Menschen. Auch ehrenamtliches Engagement kostet Menschen mit Beeinträchtigung sehr viel mehr Mühen als ihren Mitmenschen.
Dies verhindert eine volle und gleichberechtigte politische Teilhabe. Deswegen beinhaltet der Beschluss von Bündnis 90/Die Grünen unter anderem die barrierefreie Zugänglichkeit von Wahllokalen, eine rechtlich zugesicherte Unterstützung von individuellen Hilfen und (Kommunikations-)Assistenz oder die finanzielle Förderung von nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, politischen Parteien und Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderung, hier insbesondere Netzwerke von Frauen mit Behinderung.
Auch wollen wir darauf hinwirken, dass eine gesetzlich bestellte Betreuung nicht automatisch das individuelle Wahlrecht ausschließt.
Dieser Antrag beschreibt sehr gut, wie wir als Partei agieren können, damit Menschen mit Beeinträchtigung nicht behindert werden. Der dem Antrag angefügte Leitfaden bietet hierbei gute Hilfestellung.
Damit Selbstbestimmung und gleichberechtigte Teilhabe für alle nachhaltig erreicht werden, muss auch die Bundesregierung aktiv werden.
Betroffene müssen immer noch für Unterstützungsleistungen bei Bildung, Wohnen und Arbeit – gar nicht zu sprechen von Freizeit – kämpfen. Weiterhin gilt der Kostenvorbehalt, und weiterhin müssen Einkommen und Vermögen für die Aufwendungen von Assistenzleistungen aufgewendet werden. – Das muss sich ändern!
Und dies wird nur mit einem Bundesteilhabegesetz gehen. Ein solches Gesetz muss die Menschen bei den behinderungsbedingten Kosten entlasten, und es muss einen gesetzlichen Rahmen für bundesweit geltende Standards setzen.
Menschenrechte dürfen nicht unter Kosten- und Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Die Bundesregierung ist hier in der Pflicht, Verantwortung zu übernehmen.

d) Soziale Teilhabe für behinderte Menschen gerecht finanzieren! http://www.corinna-rueffer.de/soziale-teilhabe-gerecht-finanzieren/
Grüne aus Bund und Ländern formulieren gemeinsame Eckpunkte

Die Bundesregierung möchte die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen modernisieren und ein modernes Recht der Sozialen Teilhabe schaffen. Doch ein Jahr nach Beschluss des Koalitionsvertrages droht die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention zwischen verschiedenen Interessen zerrieben zu werden.
Im September 2014 sind Überlegungen des Bundesfinanzministers Dr. Wolfang Schäuble und Hamburgs Erstem Bürgermeisters Olaf Scholz zur Neuregelung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen bekannt geworden, die auch diesen Themenkomplex behandeln. Ihrem Vorschlag zufolge soll der Bund sukzessive die Kosten der Unterkunft übernehmen. Darüber hinaus schlagen sie vor, die Eingliederungshilfe wie im Koalitionsvertrag der Bundesregierung vorgesehen neu zu regeln, wobei die Finanzierungsverantwortung bei Ländern und Kommunen bleiben soll. Mit diesem Vorschlag würde die Reform des Teilhaberechts von der finanziellen Entlastung der Kommunen entkoppelt.
Es ist sowohl behindertenpolitisch als auch mit Blick auf die finanzielle Belastung der Kommunen entscheidend, dass die inhaltliche Reform der Eingliederungshilfe und die Entlastung der Kommunen nicht voneinander getrennt werden, sondern in einem Gesetzgebungsverfahren stattfinden. Seit Jahren ist offensichtlich, dass die bestehenden Probleme im Teilhaberecht nicht nur den Anspruch behinderter Menschen auf gleichberechtigte Teilhabe verletzen, sondern auch überflüssige Kosten verursachen. Nur die Verknüpfung von inhaltlichen und finanziellen Interessen hat bislang dazu geführt, dass sich etwas bewegt. Bei einer Trennung der beiden Teile besteht die Gefahr, dass die Länder die inhaltliche Reform blockieren oder gar Verschlechterungen durchsetzen.
Vor diesem Hintergrund haben Grüne aus Bund und Ländern ihre gemeinsame Linie formuliert. Im Papier sind sechs Punkte genannt, die aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen erfüllt sein müssen, damit die Reform des Leistungsrechts auch tatsächlich zu mehr Teilhabe von Menschen mit Behinderungen führt.
Die Bundesregierung weigert sich derweil, inhaltlich zu den verschiedenen Vorschlägen Stellung zu nehmen, in welcher Weise die Reform der Eingliederungshilfe mit der finanziellen Entlastung der Kommunen verknüpft werden soll. Ihre Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Mehr zum Thema

Soziales