Soziales Mai 2017

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
mit der zu Ende gehenden Legislaturperiode endet auch meine Arbeit als Abgeordnete. In meinem letzten Newsletter möchte ich deshalb von Euch und Ihnen verabschieden. Zuvor möchte ich aber über die aktuellen Entwicklungen aus meinem Bereich informieren.

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Am 1. Januar 2017 ist das Bundesteilhabegesetz (BTHG) in Kraft getreten – zumindest teilweise. Für die Umsetzung ist ein Landesgesetz nötig, das verschiedene Anforderungen an die Eingliederungshilfe regelt. Zwar ist die Umsetzung des BTHG in mehrere zeitliche Etappen aufgeteilt, aber um die Ausführungen sinnvoll und im Sinne der Menschen mit Behinderung auszugestalten, müssen die Vorbereitungen hierzu zügig angegangen werden. Leider hat das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales (MAIS), in der noch laufenden Legislaturperiode keinen Fahrplan hierzu veröffentlicht. Ich habe einmal zusammengestellt, an welchen Stellen die Länder Regelungen zur Umsetzung des Teilhabegesetzes im Sinne behinderter Menschen treffen können. Ergänzend ist die Präsentation von Horst Frehe sicherlich hilfreich.

Inklusionsstärkungsgesetz (ISG)

Mit dem Inklusionsstärkungsgesetz (ISG) haben wir in NRW einen soliden Rahmen für mehr Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderung gesetzt. Mit der Einrichtung eines Inklusionsbeirates ist die Beteiligung von Betroffenen an Entscheidungsprozessen gesetzlich geregelt.  Zur Stärkung der Beteiligungsrechte gehört auch, dass in Zukunft Menschen, die unter Betreuung stehen, bei Kommunalwahl und Landtagswahl wählen dürfen. Wir haben den Wahlrechtsausschluss gestrichen! Hier geht es zu einer kurzen Übersicht der zu beachtenden Punkte.

Blindengeld

Das »Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose« (GHBG) muss an den ab 1. Januar 2017 geltenden neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff und dem damit verbundenen Wechsel von drei Pflegestufen zu fünf Pflegegraden angepasst werden. Zudem wird in diesem Gesetz ergänzend auch geregelt, wie die im BTGH vorgesehene Entlastung der Ländern und Kommunen durch den Bund erfolgen soll (§ 136 SGB XII). Hierzu ist für die Jahre 2017 bis 2019 jährlich ein pauschaler Ausgleich durch den Bund vorgesehen. Einen Überblick über die aktuelle Höhe des Blindengeldes in den einzelnen Bundesländern findet sich hier. Dazu auch meine Rede im Plenum zum Nachlesen.

E-Scooter: Mitnahme in Linienbussen

Im März 2017 wurde der bundeseinheitliche Erlass zur Beförderungspflicht von Elektroscootern (E-Scootern) in Linienbussen verabschiedet. Diese Beförderungspflicht soll bundesweit gelten und vor allem die bisher unterschiedlichen Regelungen in den einzelnen Bundesländern zur Mitnahme von E-Scootern in Linienbussen aufheben.
Nach zahlreichen Debatten und Verhandlungen mit E-Scooter-Herstellern, Verkehrsbetrieben, Politiker*innen und Behindertenverbänden scheint die Aufhebung des generellen Beförderungsverbotes von E-Scootern im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) ein guter Anfang zu sein. Dennoch gibt es für die Betroffenen und Behindertenverbände Bedenken hinsichtlich des Erlasses, da er Einschränkungen mit sich bringt. Die Problematik, Lösungen sowie Reaktionen und Forderungen verschiedener Verbände haben wir hier zusammengefasst.

Situation geflüchteter Menschen mit Behinderung

Die Abgeordnetenkollegin Corinna Rüffer MdB hat die Bundesregierung dazu befragt, und auch eine Antwort erhalten. Da die Bundesregierung in ihrer Antwort an vielen Stellen auf die Zuständigkeit der Länder verweist, habe ich mit Schreiben vom 6. April 2017 bei Minister Schmeltzer (MAIS) nachgefragt. Eine Antwort liegt mir zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht vor. 

»Noch die kleinste Pfütze spiegelt den Himmel«

18 Jahre habe ich nun Politik gemacht – als Mitglied der GRÜNEN, für die Menschen in Stadt, Kreis und Land. Das waren aufregende, interessante Jahre. Ich habe viel gelernt und konnte einiges bewegen. Euch und Ihnen, denen ich begegnet bin, die mit Engagement, Kompetenz, Kritik und Anregungen, Fragen, aber auch Antworten, meine Arbeit unterstützt haben, bin ich sehr dankbar. Ganz herzlich danken möchte ich Harald Wölter, dem wissenschaftlichen Mitarbeiter der Fraktion, Mandy Eilenstein meiner Wahlkreismitarbeiterin, und ganz besonders meiner Büroleiterin im Landtag, Martina Lilla.
Ich schaue mit Zufriedenheit zurück und mit Neugierde nach vorn.
In Zukunft bin ich zu erreichen unter: m.grochowiak-schmieding@online.de Mit herzlichen Grüßen und besten Wünschen für die Zukunft,
Manuela Grochowiak-Schmieding

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