Soziales Dezember 2016

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
das Jahr 2016 stand und steht im Zeichen der gesellschaftlichen Inklusion.
In NRW haben wir das Inklusionsstärkungsgesetz verabschiedet. Damit ist NRW das erste Bundesland, das der gesellschaftlichen Inklusion einen gesetzlichen Rahmen gibt. Es gilt nun, dieses Gesetz mit Leben zu füllen – und dies geschieht in erster Linie vor Ort, in den Kommunen. Hier habe ich die wesentlichen Konsequenzen, die aus dem Gesetz folgen, zusammengefasst. Auf Bundesebene wird mit heißer Nadel am Bundesteilhabegesetz (BTHG) gestrickt. Arbeitsentwurf, Referentenentwurf und Kabinettentwurf der Bundesregierung haben pures Entsetzen bei Menschen mit Behinderung, den Behindertenverbänden, der Freien Wohlfahrtspflege, den kommunalen Spitzenverbänden und auch der politischen Landschaft der Länder ausgelöst. Betroffene haben sich wie in den 1980er Jahren öffentlich angekettet, um ihrer Enttäuschung und ihrer Wut Ausdruck zu verleihen. Im Landtag haben wir frühzeitig Beschlüsse mit Anforderungen an ein BTHG gefasst, hat sich der Sozialausschuss in einem Expertengespräch intensiv mit dem Gesetzentwurf und seinen negativen Folgen beschäftigt. In einem weiteren Beschluss hat der Landtag seine vier Kernforderungen bekräftigt und die Regierung beauftragt, sich im Bundesrat für entsprechende Veränderungen einzusetzen. Die GRÜNE Landtagsfraktion hat bereits im Frühjahr ein Positionspapier verabschiedet. Natürlich haben wir intensiv mit den Kolleg*innen aus den anderen Bundesländern und mit der Bundestag zuständigen grünen Abgeordneten Corinna Rüffer kommuniziert. Gemeinsam haben wir eine grüne Linie verabredet. Tenor war und ist: Das Bundesteilhabegesetz darf keinesfalls Verschlechterungen für die Betroffenen bringen! Das mutet ja schon merkwürdig an. Immerhin soll ein Bundesteilhabegesetz ja Verbesserungen bringen und die Forderungen der UN-BRK erfüllen. Gemeinsam mit der SPD haben wir GRÜNEN im November nochmals einen Antrag in den Landtag eingebracht und beschlossen. Hierin sind nochmals unsere wesentlichen Forderungen an ein Bundesteilhabegesetz sowie die notwendigen Veränderungen am Gesetzentwurf formuliert. Doch nach dem, was die Bundesregierung da vorgelegt hat, ging es in erster Linie darum, Verschlechterungen zu verhindern. Die massiven Proteste, Demonstrationen und unser politischer Druck haben zumindest dies als Erfolg zu vermelden. Was wir erreicht haben, ist hier nachzulesen. Die Verabschiedung im Bundesrat soll am 16. Dezember 2016 stattfinden.
Gesellschaftliche Inklusion fängt bei uns selbst an. Wie sieht sie also aus, die barrierefreie Fraktion? Was ist bei Veranstaltungen zu beachten? Dies kann in der Handreichung barrierefreie Veranstaltung nachgelesen werden.
Spät, aber immer noch aktuell: Das Thema „Große Lösung“ (die Bundesregierung hat die nach wie vor bestehende Problematik mit dem Bundesteilhabegesetz nicht aufgelöst). Die Dokumentation zu unserer Veranstaltung: „Große Lösung-Beste Lösung?! – für eine inklusive Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung“ ist jetzt auf der Zielgeraden. Sie wird dann im Januar 2017 verschickt werden können.
Ebenfalls ankündigen kann ich eine Information zu den Veränderungen im Landeshaushalt 2017, die nach der 3. Lesung im Plenum dieser Woche verschickt werden wird.
Zu guter Letzt möchte ich auf den neuesten Flyer der Landtagsfraktion “Inklusion – Ein Plus für Alle hinweisen, den wir in Kürze auch in Leichter Sprache veröffentlichen werden.
Für Anmerkungen, Rückfragen stehe ich wie immer gerne zur Verfügung.
Mit herzlichen Grüßen und den besten Wünschen für die bevorstehenden Feiertage
Manuela Grochowiak-Schmieding

Mehr zum Thema

Soziales