Sozialer Arbeitsmarkt in NRW – Modellprojekte

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren!
Liebe Freundinnen und Freunde!

Mit dem heutigen Newsletter möchte ich meinenNewsletter aus dem März 2012 ergänzen und einige weitere Hinweise über das geplante Modellprojekt in NRW zum Sozialen Arbeitsmarkt geben.

Vorbemerkung

Fakt ist zunächst einmal, dass von April 2010 bis April 2012 die öffentlich geförderte Beschäftigung bundesweit um 54 % zurückgegangen ist. In NRW sogar um 56 %.
In NRW haben im April 2012 nur noch 27.841 Menschen (April 2010: 63.133 Personen) in öffentlich geförderten Beschäftigungen gearbeitet, darunter:

  • 21.257 Menschen in Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
  • 834 Menschen in Arbeitsgelegenheiten in der Entgeltvariante
  • 3.316 Menschen mit Beschäftigungszuschuss
  • 2.434 Menschen in Bürgerarbeit.

Hierbei ist auffällig, dass bei den „höherwertigen“ öffentlich geförderten Beschäftigungen deutlich drastischer gekürzt wurde, AGH in der Entgeltvariante um 84% und der Beschäftigungszuschuss um 72 %.

Der Soziale Arbeitsmarkt

Das Ziel der rot-grünen Landesregierung ist es einen Sozialen Arbeitsmarkt zu schaffen, der Bestandteil des allgemeinen Arbeitsmarktes ist!
Hierbei wird bei den Fördermöglichkeiten auf die Kriterien Zusätzlichkeit, Gemeinnützigkeit, Wettbewerbsneutralität verzichtet!

Das Modellprojekt:

Um langfristig einen Sozialen Arbeitsmarkt zu etablieren wird derzeit ein Modellprojekt in NRW entwickelt.
Ziel des Modellprojekts ist die Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigen im SGB II in öffentlich geförderte, sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen (ohne Arbeitslosenversicherung), die sich im Langzeitbezug befinden und mehrere Vermittlungshemmnisse haben.
Durch das Modellprojekt sollen arbeitsmarktpolitische Impulse mit bundesweiter Wirkung gesetzt werden.
Es sollen Erkenntnisse gewonnen werden zur Erreichung und Dokumentation von Integrationsfortschritten, der unterstützenden Wirkung einer systematischen Verknüpfung mit kommunalen Leistungen und zur Notwendigkeit und Ausgestaltung von Minderleistungsausgleichen.
Gemeinsam mit den Kommunen können sich die Jobcenter und Optionskommunen für eine Teilnahme am Modellprojekt beim Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales in NRW bewerben.
Ein sogenanntes Interessensbekundungsverfahren soll in Kürze starten.
Voraussetzung ist die finanzielle und inhaltliche Mitwirkung der Jobcenter und der Kommunen. Im Weiteren müssen die Anforderungen des regionalen Arbeitsmarkts aufgegriffen und gemeinsam Strategien vor Ort entwickelt werden.
In Kooperation mit privat-wirtschaftlich, öffentlich und gemeinnützig tätigen Unternehmen sollen öffentlich geförderte Beschäftigungsverhältnisse mit Hilfe eines Teil-Passiv-Aktiv-Transfers und der Zahlung eines Minderleistungsausgleichs entstehen.
Bestandteile des Modellprojektes sind:

  • intensive Analyse der Problemlagen (Profiling)
  • Verknüpfung mit kommunalen Eingliederungsleistungen
  • (Beratungsangebote durch die Kommunen)
  • Beschäftigungsbegleitendes Coaching
  • Berufs- oder tätigkeitsbezogene Qualifizierung
  • Flexibler Minderleistungsausgleich
  • evtl. teilweise investive Förderung möglich

Die Finanzierung erfolgt u.a. über einen „Teil-Passiv-Aktiv-Transfer“.
Die Jobcenter und Optionskommunen sollen sich verantwortlich fühlen für die Finanzierung und Erstellung des Profilings und im Weiteren über den § 16e SGB II die Möglichkeit eines flexiblen und individuellen Minderleistungsausgleichs bieten.
Die Kommunen sollen die Einsparungen bei den Kosten der Unterkunft mit einfließen lassen und kommunale Eingliederungsleistungen gem. § 16 a SGB II bereitstellen (z.B. Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung, Suchtberatung usw.)
Von Seiten des Ministeriums für Arbeit Integration und Soziales ist angedacht, gezielte berufs- oder tätigkeitsbezogene Qualifizierungen zu fördern und nach Auslaufen der SGB II Förderung eventuell dies durch eine Förderung mit ESF-Mitteln zu ersetzen.
Im Weiteren soll die Möglichkeit bestehen bei sog. „Unternehmen JobPerspektive“ eine investive Förderung durch das Ministerium zur Schaffung zusätzlicher Arbeitsplätze bereit zu stellen. Diese Unternehmensform beinhaltet, 25 – 50 % der Mitarbeiterschaft aus der Zielgruppe der langzeitarbeitslosen Menschen zu rekrutieren und sich von der GiB in Bottrop betriebswirtschaftlich beraten zu lassen.
Grundsätzlich steuern alle beteiligten Unternehmen anteilige Lohn- und Betriebskosten durch Markteinnahmen/Umsatzerlöse bei.
Perspektivisch soll die Abnahme des Minderleistungsausgleiches /“Lohnkosten-zuschuss“ durch den „Teil-Passiv-Aktiv-Transfer“ durch die Steigerung des „Wertes der Arbeitsleistung“ der geförderten Personen erfolgen.

Ausblick

  • Im Koalitionsvertrag wird ab Zeile 4870 der Soziale Arbeitsmarkt behandelt
  • Das Interessensbekundungsverfahren für die Jobcenter und Optionskommunen beginnt in Kürze.
  • Die ausgewählten Jobcenter sollen gemeinsam mit den Kommunen und den Regionalagenturen ein regionales Handlungskonzept für die Zielgruppe entwickeln.
  • Interessierte privat-gewerbliche, öffentliche oder gemeinnützige Träger können sich schon heute mit ihrem zuständigen Jobcenter in Verbindung setzen, um eine Beteiligung am Verfahren zu erfragen und ihr Interesse an der Mitarbeit und Bereitstellung von geförderten Arbeitsplätzen im Sinn des Modellprojektes kund zu tun.
  • Die Höhe und die Freigabe der Landesmittel erfolgt nach der Verabschiedung des Haushaltes Ende 2012.
  • Beginn des Modellprojektes in 2013
  • Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit den besten Grüßen
Martina Maaßen

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