So „grün“ ist mein Lieblingsrestaurant – Verbraucherschutz made in NRW!

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
es ist geschafft: das Kontrollergebnis-Transparenz-Gesetz (KTG) NRW wird noch im Februar im nordrhein-westfälischen Landtag verabschiedet. Das bedeutet mehr Transparenz für Verbraucher*innen. Künftig können sie die Ergebnisse von Lebensmittelkontrollen einsehen: sowohl als Aushang im Geschäft oder Restaurant, als auch im Internet.
Mit einem Änderungsantrag und einem Entschließungsantrag haben wir noch einmal kleine Veränderungen und Verbesserungen für die Lebensmittelunternehmer*innen beschlossen, um ihnen die freiwillige Startphase (drei Jahre) nochmals zu erleichtern.
Hier die einzelnen Punkte des Änderungsantrags:
Während der freiwilligen Veröffentlichungszeit stellt die zuständige Behörde dem Lebensmittelunternehmer*innen zusätzlich zu dem Kontrollbarometer mit Pfeil eine weitere Ausfertigung des Kontrollbarometers ohne Pfeil zur Verfügung. Dort wird lediglich die Farbe des Kontrollergebnisses deutlich erkennbar hervorgehoben, die genaue Einordnung innerhalb der Farbe bleibt unsichtbar. Soweit der Lebensmittelunternehmer das Kontrollbarometer öffentlich machen möchte, kann er zwischen  der Darstellung mit und ohne Pfeil wählen.
Um der Befürchtung entgegenzutreten, dass Betrieben, die mit „Anforderungen teilweise erfüllt“ oder „Anforderungen unzureichend erfüllt“ bewertet wurden, unangemessene Nachteile bis zur Existenzgefährdung drohen, haben diese ein Recht auf  eine erneute amtliche Kontrolle nun innerhalb von sechs Wochen statt wie ursprünglich geplant drei Monaten.
Um die Wirkung des Gesetzes zu überprüfen, soll das für den Verbraucherschutz zuständige Ministerium nach fünf Jahren eine wissenschaftliche Evaluierung durchführen und dem Landtag vorlegen.
In den Entschließungsantrag haben wir aufgenommen, dass nach In-Kraft-Treten des Gesetzes ein Arbeitskreis mit Vertreter*innen der Wirtschaft und des Handwerks, der Verbraucherzentralen und weiterer Verbraucherorganisationen, der kommunalen Spitzenverbände sowie interessierter Ressorts eingerichtet wird;
dem Landtag am Ende der dreijährigen Einführungsphase ein Bericht zu den in der Einführungsphase gesammelten Erfahrungen vorgelegt wird. Falls sich Anzeichen für eine höhere Belastung der Kommunen ergeben wird die Landesregierung noch vor Beginn der „Pflichtphase“ diese durch eine entsprechende Regelung zur Entlastung ausgleichen;
sich die Landesregierung auf Bundesebene für eine Fortentwicklung der AVV-RÜb (Allgemeine Verwaltungsvorschrift über Grundsätze zur Durchführung der amtlichen Überwachung der Einhaltung lebensmittelrechtlicher, weinrechtlicher, futtermittelrechtlicher und tabakrechtlicher Vorschriften) einsetzen wird. Dabei sollte überprüft werden, ob die daraus für den Leitfaden für die Risikobeurteilung von Lebensmittelbetrieben in NRW übernommenen  Dokumentationspflichten der Betriebe überbewertet sind. Darum wird auch der Leitfaden im oben genannten Arbeitskreis beleuchtet werden;
die Lebensmittelbetriebe sich gleich ab Inkrafttreten des KTG ein Kontrollbarometer "nach bisheriger Aktenlage" (Ergebnisse der letzten amtlichen Kontrolle) ausstellen lassen können;
nach Ablauf der Einführungsphase in die textliche Betriebsbeurteilung weitere Informationen über die Hygienerelevanz der Kontrollergebnisse aufgenommen werden, weil  diese die Verbraucherinnen und Verbraucher besonders interessiert;
die Landesregierung gemeinsam mit den entsprechenden Verbänden einen Sachkundenachweis im Bereich Gastronomie entwickelt, der wesentlich zu einer besseren Qualifizierung in Fragen der Lebensmittelhygiene beitragen soll.
Mit den beiden Anträgen verbessern wir das Gesetz also um weitere Darstellungsmöglichkeiten der Kontrollergebnisse, verkürzte Nachkontrollfristen und begleitende Erfolgskontrolle.
Das Oberverwaltungsgerichts Münster begründete ihr Urteil gegen die Veröffentlichung der Ergebnisse aus dem Pilotprojekt in Bielefeld und Duisburg damit, dass das Verbraucherinformationsgesetz keine rechtliche Grundlage böte, um die von der Verbraucherzentrale nachgefragten Informationen an die Öffentlichkeit weiterzugeben. Das KTG NRW schafft nun eine neue und eigenständige gesetzliche Grundlage, um amtliche Kontrollergebnisse transparent zu  veröffentlichen.
Das Kontrollbarometer nutzt die Chancen der Digitalisierung. Es birgt hohe Chancen, die allgemeine Situation der Betriebe zu verbessern, da es Qualitätswettbewerb bei Hygienefragen befördert. Außerdem bietet es zusätzliche Werbemöglichkeiten, mehr Transparenz für Bürger*innen über die Inhalte und Ergebnisse amtlicher Kontrollen. Es motiviert die Unternehmer*innen und ihre Mitarbeiter*innen gut abzuschneiden und bedeutet mehr Mündigkeit für die Verbraucher*innen, die sich nun vor dem Besuch über die Bewertung ihres Lieblingsrestaurants informieren können. Gleichzeitig werden Schlupflöcher für Schmuddelbetriebe geschlossen.
Mit grünen Grüßen
Dr. Birgit Beisheim