Sigrid Beer: Pluspunkt Bildung – September 2019

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
das neue Schuljahr ist gestartet, Grundschule, Lehrermangel und Inklusion sind weiter bestimmende Themen. Der neue Entwurf für den Haushalt 2020 zeigt  hier keine wirkliche Wende. Lehrerverbände sind enttäuscht. Es fehlt wieder das Signal, dass die Landesregierung die überfällige Besoldungsanpassung der Grundschul- und Sek-I-Lehrkräfte anpackt.
Spannend wird die Diskussion um die Weiterentwicklung der Weiterbildung. Hier liegt seit August ein Gutachten von Prof. Bogumil vor, das bereits breit diskutiert wird. Es wird auch Gegenstand der diesjährigen Weiterbildungskonferenz im Landtag am 25. September sein.
In Sachen A 13 z für Grundschul- und SEK I-Lehrkräfte hat die Ministerin nichts zu bieten. Aber dafür geht es um Geld an anderer Stelle. Sie droht den Schüler*innen aus der Fridays for Future-Bewegung mit Bußgeldern und erklärt im gemeinsamen WELT- Interview mit dem FDP Wirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein, was ihr in der Schule wichtig ist: Wirtschaft.
Demokratiebildung ist kein Stichwort, das auftaucht, aber dafür gibt es ein stylisches Foto. Ist ja auch was.
Am 20.9. findet der dritte globale Klimastreik statt. Eltern können ihre Kinder wegen der Teilnahme zu einem solchen Ereignis entschuldigen, Schulen außerschulische Lernorte ansteuern und einen Projekttag in der Auseinandersetzung mit der Klimawandel, den Folgen und gesellschaftlichen Zusammenhängen stattfinden lassen.
Und zuletzt: Wenn Schüler*innen streiken, können Fehlstunden vermerkt werden. Aber alle Maßnahmen haben der Verhältnismäßigkeit zu genügen. Hier Bußgelder für eine Teilnahme zu verhängen, ist unverhältnismäßig.
Es sind nicht nur Umweltverbände, die zur Teilnahme aufrufen. Auch Wohlfahrts-, Kultur- und Entwicklungsverbände, Kirchen, Klimaschutzinitiativen, Vereine und soziale Bewegungen sind dabei. Auch Unternehmen und Gewerkschaften mobilisieren.
Alle Generationen sind vertreten. Vielleicht treffen wir uns.
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Inhalt:

  • Kritik des Landesrechnungshofs irritiert
  • Bertelsmann-Studie zeigt: Lehrermangel deutlich größer als erwartet Zukunftsplan Grundschule
  • Zukunftspakt Grundschule
  • Haushalt 2020: Verpasste Chance
  • Warnruf der Schulen in schwierigen Lagen: Netzwerk Schule³
  • Gesamtschulen droht der Verlust pädagogischer Freiheit
  • Inklusion im neuen Schuljahr
  • Fehlende Perspektiven für Fachlehrerinnen und Fachlehrer
  • Digitalpakt
  • Berufseinstiegsbegleitung
  • BuT- Regeln und Schulbücher
  • International School Düsseldorf
  • Ministerin Gebauer musste die Reißleine ziehen: Mobile Digitalwerkstatt wird doch ausgeschrieben
  • Weiterentwicklung der Weiterbildung in der Diskussion
  • Scholz will Umsatzsteuerbefreiung für die Weiterbildung kippen
  • Elternkonferenz
  • Publikation: „Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“
  • Termine

Kritik des Landesrechnungshofs irritiert
Der Landesrechnungshof legt jährlich einen Bericht vor über seine Prüfung der Verwendung von Landesmitteln. Dafür werden immer wieder neue Stichproben genommen. Im vergangenen Jahr hat sich der Landesrechnungshof die Integrationsstellen in den Schulen vorgenommen und zwar für die Jahre 2015-2017. Nun wird festgestellt, dass damals die Anträge nicht alle korrekt gestellt wurden und die Verteilung nicht immer nach denselben Kriterien erfolgte. Wer sich die damalige Situation der plötzlich steigenden Zahlen von Geflüchteten vor Augen führt, wird sich daran erinnern, dass Schulen schnelle und unbürokratische Unterstützung brauchten. Die Schulen haben enormes Engagement gezeigt. Das Schulministerium hat möglichst schnell für Unterstützung gesorgt. Mit mehreren Nachtragshaushalten wurden Stellen geschaffen, um dem steigenden Bedarf zu entsprechen, die Bezirksregierungen haben in einem Kraftakt sichergestellt, dass die Stellen auch bei den Schulen ankommen und besetzt werden konnten. Ohne diese Bezüge aufzuzeigen, scheint die Kritik des Landesrechnungshofs deshalb realitätsfern. Steuermittelverschwendung konnte der Landesrechnungshof schließlich auch nicht feststellen.
Bertelsmann-Studie zeigt: Lehrermangel deutlich größer als erwartet
Jahrelang sind die Kultusbehörden bundesweit von sinkenden Schülerzahlen ausgegangen. Auch für NRW wurde das prophezeit und war auch einige Jahre Wirklichkeit. Die dadurch freiwerdenden Lehrerstellen hat Rot-Grün – anders als von der Vorgängerregierung geplant – nicht abgebaut, sondern zur Qualitätsverbesserung genutzt. Doch damit war bald Schluss. Nicht nur die große Zahl Geflüchteter in 2015 und 2016 haben die Prognosen überholt. Auch die Geburtenraten haben sich wieder positiv entwickelt. Das Problem dabei: Die Kinder sind da, es fehlen die Lehrkräfte. Es ist deshalb richtig, wie von der Landesregierung vollzogen, die Prognosen in kurzen Abständen zu kontrollieren.
Nun hat die Bertelsmann-Stiftung mal nachgerechnet und festgestellt: Die Zahlen der KMK von 2018 sind schon wieder überholt. Die neuesten Daten des Statischen Bundesamtes gehen von 168.000 Grundschüler*innen mehr aus als die KMK-Prognose. Damit verschärft sich die Situation am Lehrermarkt. Auch die Erholung, die die KMK bis 2030 prophezeit, wird nicht eintreten. Umso wichtiger, dass die Landesregierung nicht nur ihre Prognose anpasst, sondern rasch handelt. Dem Lehrermangel in der Grundschule steht ein Überhang bei Sek-II-Lehrkräften gegenüber. Auch wenn NRW seine Bedarfsprognosen höher angesetzt hat, die Lehrkräfte müssen auch gewonnen und gehalten werden. Ein Mittel wäre die überfällige Besoldungsanpassung der Lehrkräfte in Primar- und Sekundarstufe I. Wir haben die Schulministerin mit einer Dringlichen Anfrage hierzu im Schulausschuss am 11.09. zur Rede gestellt. Die Ministerin hält den Befund von Bertelsmann als nicht zutreffend für NRW. Die NRW-Prognose von 2018 sei belastbar. Nichtsdestotrotz musste sie einräumen, dass zum Schulstart 2019/2020 von rund 3200 ausgeschriebenen Lehrerstellen nur etwa 1760 besetzt werden konnten. Auf Nachfrage bestritt sie erneut, dass eine Besoldungsanpassung einen Beitrag zur Attraktivierung bieten könnte. Die Enttäuschung der anwesenden Vertreter der Lehrerverbände war groß.

Zukunftspakt Grundschule
Schwarz-gelb pries im Koalitionsvertrag ihre Liebe zur Grundschule und kündigte einen umfassenden Masterplan Grundschule an, mit dem man sich allen Problemen widmen wolle. Bei konkreten Programmen wie den Talentschulen oder der Inklusion bleibt die Grundschule außen vor, denn es komme ja der Masterplan. Regelmäßig wurde das angekündigt, zuletzt hieß es, im Herbst 2018 solle er kommen. Doch seither gibt es nicht einmal mehr Ankündigungen. Wir haben deshalb einen eigenen Zukunftsplan ins Parlament eingebracht, der umfangreich die drängenden Herausforderungen aufzählt, vor denen die Grundschulen stehen und auch Lösungen präsentiert. Der Schulausschuss wird hierzu eine Anhörung mit Expert*innen durchführen.
Haushalt 2020: Verpasste Chancen
Der Entwurf des Landeshaushalts 2020 ist dem Landtag zugeleitet worden. Die Erwartung war groß, denn die Schulministerin hatte verschiedentlich deutlich gemacht, dass sie die von den Verbänden und der Opposition angemahnte Besoldungsanpassung für Grundschul- und Sek-I-Lehrkräfte für geboten hält. Doch davon ist nichts zu sehen. Nicht mal ein Einstieg wird gewagt. So erklärt sich die Resignation der Schulministerin, die in der Aktuellen Stunde zu Schulbeginn darauf angesprochen antwortete, das läge nicht in ihrer Macht. Auch bei der Offenen Ganztagsgrundschule werden zwar die Mittel um 3% erhöht. Eine Standardentwicklung geschweige denn Standardsetzung gelingt so nicht. Weiterhin entscheidet zentral die Finanzkraft der Kommune über die Qualität.
Wird das rot-grünen Programm GUTE SCHULE 2020 weitergeführt? Auch dazu war der Ministerin bislang keine Zusage zu entlocken. Das seien Aufgaben der Schulträger. Wir halten die Fortführung für unabdingbar.
Warnruf der Schulen in schwierigen Lagen: Netzwerk Schule³
Schulen in prekären Lagen haben sich zu einem Netzwerk zusammengeschlossen: Schule hoch ³. Der Name zeigt, dass sich bestimmte Schulen mit besonderen Herausforderungen konfrontiert sehen, die geradezu potenziert sind. Die Initiative ist von der GGG, der Gemeinnützigen Initiative Gesamtschule, ausgegangen und so verwundert es nicht, dass im ersten Schritt 20 Sekundar- und Gesamtschulen vertreten sind. Das Bündnis ist aber offen für andere Schulformen. Und doch ist es nicht zufällig: Denn gerade integrierte Schulformen sind in herausfordernden Quartieren vertreten und leisten dort enorme Arbeit mit viel Engagement. Aber jetzt haben sie einen Notruf gesendet. Die Ressourcen werden knapp, die Klassen werden größer –  auch wegen der Abschulungen aus den Gymnasien (fehlende Real- und Hauptschulen).  Der Rückzug der Gymnasien aus der Inklusion verstärkt die Inklusionsquote an den integrierten Schulen und schließlich wird es für Schulen in prekären Lagen schwierig, die Lehrerstellen besetzt zu bekommen. Deshalb hat das Bündnis vor der Landespresse einen Forderungskatalog präsentiert. Demnach sollte die Stellenbesetzung wieder landesseitig gesteuert werden. Außerdem sollten alle Schulen im Standortstufe 5 und die Hälfte der Schulen mit Stufe 4 eine personelle Zusatzressource von 25% der Grundstellenzahl erhalten. Die Stufe 5 ist der mit den schlechtesten Bedingungen laut der Analyse, die das Landesinstituts Qualis bei den Lernstandserhebungen erfasst (siehe Beschreibung der Standorttypen).
Diese personelle Aufstockung würde rund 95 Mio. Euro kosten und damit weniger als die Umstellung von G8 auf G9 (130 Mio. reine Personalkosten). Das Talentschulprogramm steht auch in der Kritik. Zu wenige Schulen kommen in den „Genuss“. Die Ressourcenansätze reichen aber selbst dort nicht. Und die Stellen sollen zudem nicht ausreichend dotiert sein. Das Bündnis kritisiert deshalb den Modellversuch: Wir brauchen keinen Versuch, um zu erfahren, dass wir Schulen personell besser ausstatten müssen, die in schwierigen Wohnvierteln liegen. Ferner fordert das Bündnis mehr pädagogische Freiheit, z.B. der Verzicht auf Ziffernnoten und die Anwendung alternativer Bewertungsformen.
Gesamtschulen droht der Verlust pädagogischer Freiheit
Die Gesamtschulen Köln-Holweide und Höhenhaus haben seit der Gründung per Erlass gewisse pädagogische Freiheiten, was die Differenzierungskurse bestimmter Fächer angeht. Das wird mit dem pädagogischen Konzept begründet und hat sich seit dreißig Jahren bewährt. Nun plant das Schulministerium diesen Erlass aufzuheben und bringt die Schulen in eine schwierige Lage. Das Ministerium argumentiert damit, dass die Erlasslage für alle Gesamtschulen geändert sei und eine weitere Ausnahme gegen die Regeln der KMK verstößt. Doch das ist vorgeschoben. Die Änderungen traten 2012 in Kraft und 2014 ist die Praxis in Holweide und Höhenhaus von der KMK explizit genehmigt worden. Hier zeigt sich, dass das Gerede von mehr pädagogischer Freiheit enge ideologische Grenzen hat. Der alte Vorbehalt der FDP gegen Gesamtschulen ist größer als ihr Vertrauen in Freiheit.
Inklusion im neuen Schuljahr
Das neue Schuljahr steht bevor. Die Schulaufsicht hat festgelegt, welche Schulen Orte Gemeinsamen Lernens sind. Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf sind zugewiesen. In den Verteilungskonferenzen waren die Schulleitungen häufig nicht eingebunden.
Die Landesregierung hatte mit den Eckpunkten zur Neuausrichtung der schulischen Inklusion angekündigt, dass mit dem Schuljahr 2019/2020 eine neue Qualität Einzug halten soll. Nur Schulen mit Konzepten und fortgebildetem Kollegium (oder in Fortbildung befindlich) sollten Orte Gemeinsamen Lernens werden bzw. bleiben können. Eine ausreichende personelle Ausstattung sei garantiert und es gelte die Deckelung der Klassengröße von 25 bei 3 Schüler*innen mit Förderbedarf und anderthalb Stellen.
Ich hatte in verschiedenen Kleinen Anfragen nach der Umsetzung gefragt und enttäuschende und ernüchternde Antworten erhalten. Die von Elternverbänden bezweifelte „Zauberformel“ „25-3-1,5“ entpuppte sich dann auch als nicht belastbares Versprechen. Sie wurde als Rechenformel entlarvt, die die Deckelung der Lerngruppengrößen nicht gewährleistet. Schulträger, die die Lerngruppen auf 25 Schüler*innen begrenzen wollen, da in jeder Klasse mindestens drei Kinder mit attestiertem sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen wurden und sogar für Mehrklassen gesorgt haben, wurde die Anwendung der 25er-Regel vom Ministerium untersagt. Sie müssen mindestens bis zum Klassenfrequenzrichtwert aufnehmen. Den Rückläufern auch aus dem G9-Gymnasium ist Tor und Tür geöffnet. Ausführliche Infos in meinem Kommunalinfo: Inklusion im neuen Schuljahr
Fehlende Perspektiven für Fachlehrerinnen und Fachlehrer
Fachlehrkräfte sind eine wichtige Unterstützung für die grundständig ausgebildeten Lehrkräfte. Ohne sie würde an manchen Schulen die Unterrichtsversorgung zusammenbrechen. Wir haben einen Bericht der Landesregierung angefordert und konkrete Zahlen über den Einsatz. Aus der Übersicht erkennt man, dass teilweise die Hälfte der Lehrkräfte an den Förderschulen Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind. Doch das Ministerium weigert sich zur Kenntnis zu nehmen, dass sich der Einsatz der Fachlehrkräfte in der Realität anders darstellt als auf dem Papier. Sie übernehmen längst die Ausgaben der Sonderpädagog*innen, und z. T. in der Entgeltgruppe 9.  Deshalb müssten dringend Angebote her, die eine Qualifizierung der Fachlehrkräfte ermöglichen und ihnen so auch Perspektiven für die berufliche Laufbahn bieten. Neben einer solchen Weiterbildungsmöglichkeit braucht es mehr Beförderungsstellen. Und schließlich ist unverständlich, warum die deutlich größere Nachfrage von Bewerber*innen ausgebremst wird durch knappe Stellen. Das ist angesichts der Unterstützung, die Schulen mit vielen unbesetzten Stellen brauchen, nicht mehr nachvollziehbar.
Digitalpakt
Der Digitalpakt ist Anfang des Jahres verabschiedet worden und die Kommunen wie die freien Schulträger warteten auf die Ausführungsbestimmungen, damit sie erfahren, wieviel Fördermittel sie erhalten. Nun steht fest: 75% werden nach Schülerzahl und 25% nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz berechnet (bei den Kommunen). Wir haben einen Bericht mit den konkreten Zahlen für jede Kommune und freie Schule angefordert. Erst auf Nachfrage teilte der Staatssekretär mit, dass 20% der Mittel (oder max. 25.000 pro Schule) für die Ausstattung mit digitalen Geräten genutzt werden können. Ob das Budget für Schüler*innne oder für Lehrkräfte genutzt werden soll, liegt beim Schulträger. Auf meine Frage, ob das allgemein bekannt sei, bekam ich die dreiste Antwort, dass man eine Antwort erhalte, wenn man fragen würde.
Damit wird der schwarze Peter in der Ausstattungsfrage an die Kommunen weitergegeben. Das Land macht sich mit den Bundesmitteln einen schlanken Fuß auf Kosten der Ausstattung z. B. mit Klassensätzen von Endgeräten für die Schüler*innen. Es wird dann auch wieder mehr bei den Eltern abgeladen.
Das ist angesichts der Pflicht des Landes zur Ausstattung der Lehrkräfte ein unverständliches und mehr als ärgerliches Vorgehen.
Berufseinstiegsbegleitung
Das erfolgreiche Modell der Berufseinstiegsbegleitung wurde allseits gelobt, doch der – nicht überraschende – Ausstieg des Bundes aus der Finanzierung führte zu einem Ping-Pong-Spiel der Landesministerien. Schul- und Arbeitsministerium wurden nicht müde zu betonen, dass man das erhalten wolle, haben aber den Ball der jeweiligen anderen Seite zugespielt. Jetzt ist aber klar: Das Arbeitsministerium übernimmt größtenteils den Bundesanteil und die Maßnahmen können leicht verändert fortgeführt werden. Allerdings wird die Laufzeit verkürzt. Das ist fachlich eigentlich nicht zu begründen. Es gab Hinweise, dass das Land die Mittel für die Berufseinstiegsbegleitung damit kompensieren wolle, dass die Mittel für Sozialarbeit an Schulen eingespart werden sollen. Auf meine explizite Nachfrage im Schulausschuss teilte der Vertreter des Sozialministeriums mit, dass die Mittel für Sozialarbeit an Schulen in gleicher Höhe fortgeschrieben werden. Wie lange das gilt, ist offen. Gesundes Misstrauen ist angebracht.
Siehe https://www.gib.nrw.de/service/gib-newsletter/newsletter_archiv/g-i-b-newsletter-nr-394/jugend-und-beruf/berufseinstiegsbegleitung-wird-fortgesetzt
BuT- Regeln und Schulbücher
Beim Bundes- und Teilhabepaket wurden einige Änderungen vorgenommen. Wir haben einen Bericht angefordert, wie das Land damit umgeht
Erfreulich ist, dass bei der Frage der Schulbücher das Sozialministerium die Jobcenter angewiesen hat, die Kosten zu übernehmen. Denn die BuT-Mittel sind für Verbrauchsgüter wie Füller und nicht für Bücher vorgesehen. Damit wird einigen Urteilen entsprochen. Jetzt fehlt noch ein ähnliches Agieren der Bundesagentur. Bislang weigert sich das Bundesarbeitsministerium eine ähnliche Anweisung zu erteilen.
International School Düsseldorf ISD
Die International School Düsseldorf hat dauerhaft gegen die Zuschussbedingungen für Ersatzschulen verstoßen, indem sie verpflichtende Elternbeiträge (bis zu 20.000€) erhob, gleichzeitig öffentliche Mittel einnahm und damit das Sonderungsverbot nicht eingehalten hat. Mittlerweile sind die Jahre 2015-2017 von der Bezirksregierung geprüft und die Zuschüsse für die Jahre vollständig zurückgefordert worden. Weitere Jahre vorher könnten auch geprüft werden. Selbst die modifizierten Verträge und Vorgänge mit den Eltern nähren weiterhin Zweifel am Einhalten der gesetzlichen Vorschriften zum Sonderungsverbot und „freiwilligen“ Elternzahlungen. Außerdem ist endlich ein Statuswechsel von der Ersatzschule zur Ergänzungsschule notwendig, damit eine rechtlich einwandfreie Basis gegeben ist – wie für andere Internationale Schulen auch . In der Presse wurde berichtet, dass Wirtschaftsminister Pinkwart der ISD Landesmittel aus der Wirtschaftsförderung in Aussicht stelle. Das wäre ein kompletter Bruch mit den Regeln der Schulfinanzierung, würde verzerrend in die Schullandschaft eingreifen und ist auch rechtlich mehr als fragwürdig. Für mich Anlass, mit einer Kleinen Anfrage die Landesregierung sofort nach etwaigen Plänen zu befragen. Sie musste klarstellen, dass ein solches Vorgehen nicht verfolgt wird, obwohl wohl einige Protagonisten wohl doch darauf gehofft hatten. Siehe Antwort auf meine Kleine Anfrage.
Ministerin Gebauer musste die Reißleine ziehen: Mobile Digitalwerkstatt wird doch ausgeschrieben
Laut einem Zeitungsbericht ist im NRW-Schulministerium bereits seit Oktober 2018 klar, dass beim Projekt der „Mobilen Digitalwerkstatt“ die Schwelle zur Ausschreibungspflicht erreicht wurde. Trotzdem hat Schulministerin Gebauer in der Sitzung des Schulausschusses vom 13. März behauptet, das Auftragsvolumen habe keine Ausschreibungspflicht ausgelöst. Laut Medienbericht weiß die Ministeriumsspitze bereits seit vergangenem Herbst, dass eine EU-weite Ausschreibungspflicht besteht. Es ist völlig unverständlich, warum Ministerin Gebauer dies gegenüber dem Parlament im Schulausschuss noch rund fünf Monate später verschwiegen hat. Der Verdacht, dass bei der Vergabe einer Parteispenderin möglichst unkompliziert zu einem Auftrag verholfen werden sollte, verstärkte sich ebenso wie der Eindruck, die Ministerin habe gegenüber dem Parlament in der Sitzung des Schulausschusses am 13. März mit Halbwahrheiten hantiert. Hilfreich waren die internen Mailverkehre, die das Ministerium nach hartnäckigen Nachfragen aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes rausrücken musste und die dann im Internetportal „Frag den Staat“ zu lesen waren. Wir haben parlamentarisch nachgelegt und wollten wissen, wer im Ministerium zu welchem Zeitpunkt entschieden hat, sich über die rechtliche Einordnung bei der Auftragsvergabe hinwegzusetzen. Deshalb haben wir eine Dringliche Anfrage im Schulausschuss am 19.6.19 eingebracht. Die Debatte war lebhaft, der Bericht der Ministerin und die Ausführungen des Staatssekretärs blieben unbefriedigend. Wir haben mit Kleinen Anfragen nachgeforscht und eine Sondersitzung des Schulausschusses beantragt. Schließlich hat die Ministerin einen Tag vor den Sommerferien die Reißleine gezogen und erklärt, dass die Mobile Digitalwerkstatt nun doch ausgeschrieben wird. Kurz danach brüstete sich der FDP-Fraktionsvorsitzende Rasche in der Presse damit, dass er am Rande des FDP-Parteitages den Kontakt zu Geschäftsführerin von Haba Digital hergestellt habe. Das war erneut Anlass für eine Kleine Anfrage und eine nichtssagende Antwort.
Es bleibt aber festzuhalten, dass den Abgeordneten die Unterlagen nicht direkt zugänglich gemacht wurden. Das scheint zur Methode dieser Regierung zu werden.
Weiterentwicklung der Weiterbildung in der Diskussion
Schon seit längerem wird in der vielfältigen Weiterbildungsszene diskutiert, wie sich die  Weiterbildung weiterentwickeln soll. Eine Landesstrategie wird gefordert. Es steht ein großer Generationenwechsel an, Digitalisierung ist auch für die Weiterbildung ein Thema.  Bildungsbenachteiligung aufbrechen, neue Ziegruppen erschließen, neue niedrigschwellige Formate entwickeln und etablieren. Die Finanzieurng muss gesichert und weiter erhöht werden.
Und natürlich ergibt sich auch ein Veränderungsbedarf beim Weiterbildungsgesetz. Wie können Innovationen gefördert werden, wo sind pauschale Sockelzuwendungen sinnvoll und notwendig. Die Dynamisierung muss gesetzlich verankert werden. Das zuständige Ministerium für Wissenschaft und Kultur hat deshalb ein Gutachten beauftragt, das nun vorliegt. Prof. Jörg Bogumil und Dr. David Gehne haben die Strukturen und Finanzierungsmechanismen untersucht und zu einigen Feldern Empfehlungen abgegeben, wie Nachholen von Schulabschlüssen, Innovationsangebote und Gemeinwohlorientiertes Grundangebot. Das Gutachten ist Grundlage für ein Eckpunktepapier, das das Ministerium erstellt hat und das nun in fünf Regionalkonferenzen in den Regierungsbezirken diskutiert und ist auch Thema der diesjährigen Weiterbildungskonferenz des Landtags, die am 25.09.2019 von 14-18 Uhr stattfindet.
Scholz will Umsatzsteuerbefreiung für die Weiterbildung kippen
Bislang sind Veranstaltungen der Weiterbildung von der Umsatzsteuer befreit. Diese Regelung ist für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung, die in Nordrhein-Westfalen eine weit größere Bedeutung hat, als in anderen Bundesländern, von existenzieller Bedeutung.
Nun hat der Bundesfinanzminister dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Streichung vorsieht. Versteckt ist diese Änderung im „Entwurf eines Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften“.
Das Bundeskabinett hat dem am 31.Juli 2019 zugestimmt, der Finanzausschuss des Bundesrates berät am 5. September 2019, der Bundesrat selbst am 20. September 2019. Die Zeit ist also knapp, eine fatale Änderung der Finanzierungsgrundlage der  gemeinwohlorientierten Weiterbildung zu verhindern. Deshalb habe ich eine Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt, was sie tut, um das zu verhindern.
Elternkonferenz
Am 11. September hat die zweite Elternkonferenz im Schulausschuss stattgefunden. Die Eltner sind mit Skepsis in die Veranstaltung gegangen. Sie erwarten strukturelle Unterstützung, z. B. bei der Mitwirkung auf kommunaler Ebene, mehr Verbindlichkeit bei der Umsetzung von Vereinbarungen auf der Landesebene sowie die Unterstützung bei der ehrenamtlichen Arbeit durch Elternfortbildungen. Das Protokoll der Debatte wird sich als Lektüre lohnen. Wir fordern mit der SPD gemeinsam CDU und FDP und SPD auf, eine sorgfältige Auswertung vorzunehmen und konkrete Umsetzungen zu vereinbaren und politsch umzusetzen.
Publikation: „Das Neutralitätsgebot in der Bildung. Neutral gegenüber rassistischen und rechtsextremen Positionen von Parteien?“
Gern mache  ich Sie auf ein aktuelles Papier des Deutschen Instituts für Menschenreche zur Neutralität und Grundrechtsklarheit in der Schule aufmerksam. Autor Dr. Hendrik Cremer:  „Die Publikation geht insbesondere der Frage nach, ob und inwiefern es rechtlich geboten und damit auch zulässig ist, dass Lehrkräfte im Schulunterricht oder Akteure der außerschulischen Bildung rassistische und rechtsextreme Positionen von Parteien thematisieren. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie das parteipolitische Neutralitätsgebot des Staates und das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb (Art. 21 GG) zu verstehen ist.“
Download und weitere Infos: hier
Termine
Weiterbildungsknferenz des Landtags:
25.09.2019 14-18 Uhr im Landtag

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