Sigrid Beer: Pluspunkt Bildung – November 2018

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Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
gespannt haben wir auf den Haushalt für das Jahr 2019 geschaut. Licht und Schatten zeigen sich sehr deutlich. Neben konzeptionellen Mängeln tritt das Steuern in eine andere politische Richtung deutlicher zu Tage. Die Kritik aus den Schulen wird lauter. Mit etlichen Kleinen Anfragen möchte ich Licht in die Sachen bekommen. In Anträgen werden wir dann nachsetzen.
Für Anregungen und Hinweise zu den einzelnen Themen bin ich dankbar und nehme mich der Klärung einzelner Fragen gerne an.
Ich wünsche eine interessante Lektüre
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Inhalt:
·         Haushalt 2019 – Geld wofür und dürre Botschaften
·         Eckpunkte zur schulischen Inklusion
·         Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus dem Urteil zu Nenad M.?
·         Talentschulen als „Leuchttürme“
·         Digitale Konzepte in den Kommunen
·         Länder benötigen jährlich rund 32.000 Lehrkräfte bis 2030
·         Massiver Lehrkräftemangel an Berufsschulen
·         Wie ist der aktuelle Stand der Stellenbesetzung in den Schulen des Landes für die jeweiligen Bezirksregierungen?
·         Was kosten gute Perspektiven für Fach-, Technik- und Werkstattlehrer*innen?
·         Wie haben sich Ausbildungsplätze und Seiteneinstieg entwickelt?
·         AfD will Lehrer*innen an den Pranger stellen
·         Demokratie braucht überzeugte und engagierte Demokraten – Empfehlungen zur Demokratie und Menschenrechtsbildung in der Schule
·         Wie ernst nimmt die Landesregierung die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr und den Beutelsbacher Konsens?
·         Wie wurden und werden von den Kommunen und Kreisen Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ abgerufen?
·         Weitere Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen
·         Zum Schluss: Tagung Politische Bildung
·         Termine

Haushalt 2019 – Geld wofür und dürre Botschaften
Die Landesregierung hat den Entwurf für den Haushaltsplan 2019 vorgelegt und dabei sehr kommode Bedingungen vorgefunden: gut 7 Mrd. Euro Steuermehreinnahmen im Vergleich zum letzten rot-grünen Haushalt 2017. Und was macht sie damit? Die Verschuldung wird um gerade einmal 30 Mio. Euro abgebaut, die Investitionsquote sinkt sogar, aber die Ministerialbürokratie wird ausgebaut. Im Bildungshaushalt werden einige positive Botschaften gesetzt, aber insgesamt ist die Enttäuschung groß.
Zuerst das Positive: Die Mittel für Weiterbildung werden um 2% erhöht und sollen in Zukunft dynamisiert werden. Bei der Förderung für die Plätze im Offenen Ganztag werden die Zuschüsse an die Schulträger nicht nur um die vereinbarten 3% erhöht, sondern einmalig um weitere 11%. Aber da fangen schon die Haken und Ösen an: Denn diese Erhöhung gibt es nur für die Plätze für Schüler*innen ohne sonderpädagogische Förderung oder andere besondere Unterstützungsmaßnahmen! Das ist völlig unverständlich mit Blick auf die Anforderungen der Inklusion im Ganztag.
Auf allgemeine Enttäuschung stößt, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf die Chance vertan hat, ein Zeichen zu setzen in der Frage der gerechten Besoldung. Es besteht breite politische Einigkeit, dass durch die Angleichung der Ausbildungsdauer der verschiedenen Lehrämter die Begründung für die unterschiedliche Besoldung entfallen ist. Die Angleichung erfolgte mit dem Lehrerausbildungsgesetz 2009, die ersten Absolvent*innen kamen 2017 in die Schulen. Wir hatten im letzten Jahr einen Stufenplan zur Anpassung der Besoldung beantragt. Auch Gewerkschaftsvertreter*innen ist klar, dass das nicht auf einmal zu schaffen ist. Vertreter*ìnnen der Landesregierung hatten wiederholt geäußert, dass man das Thema angehen wolle und sich zum Motto „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ bekannt. Doch im neuen Haushalt wird an keiner Stelle der Einstieg in A13 für Grundschul- und Sek-I-Lehrkräfte getan. Wir haben deshalb entsprechende Haushaltsanträge gestellt: Im ersten Schritt alle Lehrkräfte in Grund-, Haupt-, Real-, Gemeinschafts-, Primus-, Sekundar- und Gesamtschulen, die A12 erhalten nach A13 hoch zu stufen. Damit in Zusammenhang steht auch die Besoldung der Fachleiter*innen. Konsequent müssen Fachleiter*innen aus allen Lehrämtern gleich besoldet werden.
Geld hat die Landesregierung vorgesehen für die Talentschulen. Wir halten das für nicht zielführend (siehe unten) und haben den Antrag gestellt, dass Geld einzusparen. Stattdessen sollten unseres Erachtens in einem ersten Schritt 500 Stellen zusätzlich für Grundschulen über den Sozialindex zur Verfügung gestellt werden.
Enttäuschend auch der Ansatz zur Schulverwaltungsassistenz. Hier hatten CDU wie FDP zu Oppositionszeiten immer einen deutlichen Ausbau (300 Stellen) gefordert, um Lehrkräfte und besonders Schulleitungen zu entlasten. Aber der Haushaltsansatz lässt mit gerade einmal 45 Stellen deutlich zu wünschen übrig. Wir beantragen deshalb eine Erhöhung auf das Niveau, das CDU und FDP selbst versprochen haben.
In einem Begleitantrag möchten wir erreichen, dass die Schulen Lehrerstellen, die nicht besetzt werden konnten, schon nach dem ersten Durchgang kapitalisieren und damit anderes Personal in die Schulen holen können. Das hilft direkt und ist auch Bürokratieabbau. Besonders in Bezug auf die Unterstützung von Inklusionsprozessen können pädagogische Fachkräfte aus dem Bereich von Sozialpädagogik bis Heilerziehungspflege je nach Schulstufe im Verbund mit Sonderpädagog*innen wertvoll für die Schulen sein. Zudem sollten sofort Zeiten und Mittel für Teamfortbildungen ausgebracht werden. Wer wirklich aus den bisherigen Prozessen lernen will, darf hier nicht blockieren bzw. sich verweigern.
Eckpunkte zur schulischen Inklusion
Das Kabinett hatte Ende Juli Eckpunkte zur Inklusion beschlossen. In der Debatte in einer Aktuellen Stunde dazu wurde klar: Es geht nicht mehr um den Aufbau eines inklusiven Bildungssystems, wie es die UN-Konvention fordert, sondern um die Rettung der Förderschulen. Mit einer neuen Mindestgrößenverordnung werden selbst kleinste Schulen von 28 Schüler*innen erhalten. Das ist nicht nur vor dem Hintergrund der knappen Ressource Sonderpädagogik ineffizient. Es verhindert auch die Stärkung an Regelschulen und schränkt damit das Recht auf Beschulung an der Regelschule ein. Hier soll ein Prozess umgekehrt werden. Schwarz-gelb will im Ziel das Förderschulwesen flächendeckend weiter aufbauen.
Die großangekündigte Verbesserung der Qualität an den Regelschulen, die inklusiv arbeiten, bleibt weitestgehend aus. Obwohl jetzt den Schulen im Gemeinsamen Lernen mehr Kinder zugewiesen werden, ist die Ressource für die Schulen keineswegs gesichert.
Die neuen „Qualitätsstandards“ (siehe unten) sollen erstens erst ab dem Schuljahr 2019/2020 gelten und zweitens dann nur für die neuen Fünftklässler*innen und dann aufwachsend. Für Grundschulen gibt es keine Standards und für alle bisherigen Kinder mit Förderbedarf einschließlich derjenigen, die jetzt im August in eine weiterführende Schule wechselten gelten die neuen Regelungen definitiv nicht.  Außerdem wurde von der CDU schon jetzt darauf hingewiesen, dass die Köpfe für die Stellen keineswegs gesichert seien.
Nun soll nicht von den Besetzungsschwierigkeiten abgelenkt werden, die es auch schon unter rot-grün sehr deutlich gab. Aber es gilt doch, daraus zu lernen- und deshalb der Antrag zur unmittelbaren Möglichkeit, Stellen zu kapitalisieren (siehe oben), damit Schulen möglichst handlungsfähig sind. Das bedeutet nicht auf die Zuweisung von Sonderpädagog*innen zu verzichten, sondern ergänzendes Personal gewinnen zu können und Stellen schnell zu besetzen. Wenn es verlässlich weiteren Stellenaufwuchs gibt, dann gibt es auch in Zukunft weitere Einstellungsmöglichkeiten für Sonderpädagog*innen.
Im Schulausschuss wurde ein Punkt klarer gezeichnet: Es wird in Zukunft keine speziellen Zuweisungen für Förderbedarfe, z.B. im Bereich Sinnesschädigungen, Geistige Entwicklung oder körperlich-motorische Entwicklung geben. In der Formel mit 0.5 Stellen sind alle Förderbereiche abschließend abgebildet.
Eine Begrenzung der Lerngruppengrößen auf 25 ist rechtlich auch nicht gesichert.
Mehr als bedenklich ist die Sonderrolle, die den Gymnasien zugewiesen wird: Sie sollen in Zukunft grundsätzlich nur zielgleich unterrichten. Nur auf Antrag und unter bestimmten Bedingungen bleibt zieldifferentes Lernen Praxis am Gymnasium. Etwa 100 Gymnasien hatten sich schon auf den Weg gemacht, aber anstatt diesen Prozess weiter zu unterstützen und auszubauen, wird er jetzt zurückgedreht. Es kann aber nicht sein, dass eine Schulform von dem Prozess der Inklusion ausgenommen wird. Auch die Schüler*innen des Gymnasiums haben ein Recht auf inklusive Bildung, sprich auf einen gemeinsamen Unterricht von Menschen mit und ohne Handicaps. GEW und Mittendrin (Eltern-Inklusionsverein) haben die Eckpunkte als unzureichend kritisiert.
Die Eckpunkte lassen eine Reihe von Fragen offen: Wie sieht die Situation für auslaufende Schulen aus, die keine neuen Fünftklässler*innen aufnehmen, was ist mit den Berufskollegs, wie wird die neue Förderformel administriert. Was bedeutet eine Begrenzung der Lerngruppengrößen für die integrierten Schulen. Wie kann man die Regelungen rechtssicher machen. Dazu haben wir vier Anfragen gestellt. Anfrage1, Anfrage2, Anfrage3, Anfrage4 Hier der Erlass zur Neuausrichtung der Inklusion, der in den Herbstferien das Licht der Welt erblickte.
Welche Schlüsse zieht die Landesregierung aus dem Urteil zu Nenad M.?
Am 17.07.2018 entschied das Landgericht Köln, dass Nenad M. wegen Amtspflichtverletzung Anspruch auf Entschädigung durch das Land Nordrhein-Westfalen hat. Er wurde zu Unrecht als geistig behindert eingestuft. Auch trotz seiner Proteste gegen die Beschulung erfolgte offensichtlich keine Überprüfung der Diagnose. Sie wurde über die Schuljahre fortgeschrieben. NRW habe seine Amtspflichten verletzt und hafte für die fehlerhafte Beschulung des heute 21-jährigen urteilte das Gericht. Dadurch wurden dem heute 21-jährigen Chancen in seiner Bildungslaufbahn genommen, bis heute sind die beruflichen Perspektiven des jungen Mannes belastet. Nenad M. ist fast 18, als er es u.a. mit Hilfe von mittendrin e.V. schafft, auf ein Berufskolleg zu wechseln. Er macht dort einen Hauptschulabschluss mit der Note 1,6 als Klassenbester. Das Land NRW hat er in Folge auf Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Er fühlt sich um viele Jahre erfolgreichen Lernens mit Abschluss und gegebenenfalls einer Ausbildung gebracht. Mittlerweile ist auch festgestellt, dass er einen völlig durchschnittlichen Intelligenzquotienten aufweist.
Es ist auch heute noch zu befürchten, dass es sich nicht um ein individuelles Phänomen handelt, sondern strukturelle Bedingungen solche Vorkommnisse begünstigen. Es muss dringend geklärt werden, ob noch mehr junge Menschen durch unzureichende Überprüfungen in einem Förderstatus eingruppiert sind, der objektiv nicht zu rechtfertigen ist. Es stellt sich zudem die Frage, wie viele zugewanderte Kinder aufgrund von Sprachbarrieren einer Förderschule zugewiesen wurden.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage gefragt, wie die Landesregierung gewährleisten will, dass es keine weiteren gravierenden Fehldiagnosen, ggf. mit Zuordnung zu Förderschulen wie im Fall Nenad M., in NRW gibt. Wie bewertet die Landesregierung die Begründung der Rechtsvertreterin des Landes vor Gericht, dass das Festhaltens am Förderschwerpunkt geistige Entwicklung im Fall Nenad M. erfolgt sei, da er sonst „an einer Regelschule nicht förderlichen Einflüssen ausgesetzt“ gewesen wäre? Wie gewährleistet die Landesregierung, dass zugewanderten Kindern nicht allein aufgrund von Sprachbarrieren sonderpädagogische Unterstützungsbedarfe zugeschrieben werden? Wer nimmt die Aufsicht über die Handhabung und Qualität der Überprüfungen der Einstufung in Förderschwerpunkte wahr? Und welche grundsätzlichen Änderungen an den Überprüfungen und Feststellungen sonderpädagogischen Förderbedarfes plant die Landesregierung?
Hier die enttäuschende Antwort der Landesregierung, die keine Konsequenzen erwarten lässt.
Talentschulen als „Leuchttürme“
Im Koalitionsvertrag findet sich das FDP-Projekt der Talentschulen wieder. Ursprünglich 30, nun 60 Schulen sollen eine besondere Förderung erhalten: 20%-Zuschlag auf den Grundstellenbedarf plus 2500 Euro Fortbildungsbudget. Das soll dazu dienen, soziale Benachteiligung im Bildungsverlauf abzubauen. Starten sollen bis zu 35 Schulen im nächsten Schuljahr, 25 weitere im darauffolgenden. Es ist ein Evaluationszeitraum von 6 Jahren vorgesehen. Damit käme gerade einmal 1% der Schulen in den Genuss der Förderung. Das ist wenig geeignet, die soziale Benachteiligung wirksam abzubauen. Der Transfer steht in den Sternen. Gerade bei Schulen in schwierigen Lagen sorgt zudem der Umstand, dass sie untereinander in Konkurrenz um Unterstützung gehen sollen, für Empörung. Wettbewerb á  la FDP.
Notwendig ist dagegen die Schärfung und Weiterentwicklung des Sozialindex. Die GEW hat in einem Gutachten den Bedarf  ausführlich dargestellt. Mit 2000 Stellen zusätzlich ließe sich spürbar etwas verbessern. Übrigens bleiben Grundschulen bei den Talentschulen außen vor. Dabei macht es Sinn, soziale Benachteiligung frühzeitig in der Bildungsbiografie zu bekämpfen. Deshalb haben wir einen Antrag gestellt, 500 Stellen zusätzlich für Grundschulen als Einstieg in den systematischen Ausbau des Sozialindex zur Verfügung zu stellen und die vorgesehenen 400 Stellen für die Talentschulen dahin umzulenken.
Verärgert sind auch die Berufskollegs. Zwar dürfen sie sich bewerben, 15 Schulen (von 350 BKs insgesamt) werden ausgewählt. Aber diese erhalten anders als die anderen Talentschulen keinen 20%-Zuschlag auf den Grundstellenbedarf sondern pauschal 4 Stellen. D.h. ein Gymnasium mit 100 Lehrkräften erhält 20 Stellen on top, ein gleichgroßes Berufskolleg nur vier. Die 6 BKs in Essen haben deshalb in einem Brief an das Schulministerium mitgeteilt, dass sie sich gemeinsam entschieden haben, sich nicht zu bewerben. Die BKs gegenseitig in Konkurrenz zu schicken, sei der der falsche Weg.
Hier die Seite des Ministeriums zu den Talentschulen.
Digitale Konzepte in den Kommunen
Anfang September hatten wir eine interessante Anhörung zu digitaler Ausstattung. Es ging einerseits um die Frage der Geräte für Lehrkräfte, andererseits um die Konzepte der Kommunen. Die Frage, ob die Schulträger gemäß der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft für die Ausstattung zuständig sind oder das Land als Arbeitgeberin ist umstritten. Ein Gutachten zu dieser Rechtfrage habe ich auf den Weg gebracht.  Es wird im November erwartet. Bei der Anhörung wurden gute Konzepte aus Paderborn und Köln vorgestellt, die von der Pädagogik her gedacht sind und technische Fragen und datenschutzrechtliche Fragen daraufhin reflektieren und Lösungen entwickeln. Wir werden beantragen, dass das Land solche Konzepte sichtet und zur Anregung an andere Kommunen gibt. Das Rad muss nicht überall neu erfunden werden.
Länder benötigen jährlich rund 32.000 Lehrkräfte bis 2030
Die Kultusministerkonferenz rechnet deutschlandweit bei derzeit 798.200 hauptberuflichen Lehrkräften nach einer vorläufigen Länderabfrage für den Zeitraum 2018 bis 2030 mit einem durchschnittlichen jährlichen Einstellungsbedarf von rund 31.900 Lehrerinnen und Lehrern. Dies ergibt eine Zusammenfassung von Modellrechnungen der Länder zum Lehrereinstellungsbedarf und zum Angebot an Lehrkräften für den Zeitraum 2018 bis 2030 der KMK. Ausführlicher hier. Die Übersichten zeigen, dass aufgrund vieler nicht sicher kalkulierbarer Faktoren und der komplexen Zusammenhänge die Zahlen in kürzeren Abständen „kontrolliert“ werden müssen.
Massiver Lehrkräftemangel an Berufsschulen
Eine neue Studie von Klaus Klemm hat einen Bedarf an Lehrkräften allein an Berufsschulen von 60.000 bis 2030 errechnet. Hier die Studie auch zum Download.
Wie ist der aktuelle Stand der Stellenbesetzung in den Schulen des Landes für die jeweiligen Bezirksregierungen?
Nach einer Darstellung der Landesregierung zum Stichtag 01.06.2018 (siehe Vorlage), bestehen insbesondere in den Bereichen Schule, Bezirksregierungen und Finanzverwaltung deutliche Lücken zwischen Planstellen und Stellensoll im Jahr 2018 auf der einen und der tatsächlichen Ist-Besetzung von Stellen auf der anderen Seite. Eine differenzierte Darstellung aktueller Ist-Zahlen zum 01.09.2018 wurde seitens eines Vertreters des Innenministeriums bezüglich der Schulformen, aufgeteilt nach Bezirksregierungen, in der Sitzung des Unterausschusses Personal am 10.07.2018 angekündigt, bis dato jedoch nicht vorgelegt. Wir haben die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage gefragt, wie der aktuelle Stand der Stellenbesetzungen in den fünf Bezirksregierungen in den verschiedenen Schulformen zum 01.07.2018 und zum 01.09.2018 ist. Auch möchten wir wissen, wie viele Stellen aus welchen Gründen in den fünf Bezirksregierungen in den verschiedenen Schulformen zum 01.07.2018 und zum 01.09.2018 nicht besetzt sind.
Die Antwort wirft mehr Fragen auf als gedacht. So weisen die Förderschulen eine deutliche Überbesetzung auf. Auf Nachfrage stellte sich heraus, dass darin auch Abordnungen enthalten sind. Transparenz ist so nicht gegeben. Wir werden deshalb weiter bohren.
Was kosten gute Perspektiven für Fach-, Technik- und Werkstattlehrer*innen?
Neben grundständig ausgebildeten Lehrkräften für die verschiedenen Lehrämter der Schulstufen und der Sonderpädagogik gibt es weitere Lehrkräfte, die zu einem breiteren Unterrichtsangebot und zur Sicherung der Unterrichtsversorgung beitragen. Es sind dies Fachlehrerinnen und Fachlehrer, die über gute Kenntnisse in spezifischen, vor allem technischen und praktischen Fächern verfügen. Ein Großteil wird an Berufskollegs und Förderschulen eingesetzt. Es wird unterschieden zwischen Fachlehrkräften an allgemeinbildenden Schulen, Fachlehrkräften an Förderschulen, Fachlehrkräften an Berufskollegs, Techniklehrkräften und Werkstattlehrkräften. Sie werden deutlich schlechter bezahlt als grundständig ausgebildete Lehrkräfte, was eben mit der unterschiedlichen Ausbildung begründet wird. Der Einstieg erfolgt oft in Entgeltgruppe 9 und liegt damit vier Gruppen niedriger als bei Lehrkräften mit Befugnis für das Sek-II-Lehramt und drei Gruppen niedriger als bei denen mit Grundschul- und Sek-I-Lehramt. Es ist nach Ansicht aller Expertinnen und Experten infolge der Angleichung der Lehrerausbildung nicht mehr zu rechtfertigen, die Lehrämter unterschiedlich zu besolden. Das würde für alle Lehrämter ein Einstiegsgehalt der Entgeltgruppe 13 bedeuten. Damit würde der Abstand zwischen grundständig ausgebildeten Lehrkräften einerseits und Fachlehrkräften andererseits verschärft. Außerdem ist die Perspektive des beruflichen Aufstiegs und höherer Eingruppierung äußerst begrenzt. Das ist ein Auslöser für eine große Unzufriedenheit unter den Fachlehrkräften und wirbt auch nicht für die Attraktivität des Berufes.
Fachlehrerinnen und Fachlehrer sind wichtige Akteure, ohne die die Arbeit der Schulen schwer zu meistern wäre. Fachlehrkräfte sind über ihre Fachexpertise hinaus unverzichtbar zur Aufrechterhaltung der Unterrichtsversorgung. Bei der Vermittlung der breiten fachlichen Kompetenz sind Fachlehrkräfte an bestimmte rechtliche Restriktionen gebunden, die in der Praxis nicht immer nachvollziehbar sind.
Im pädagogischen Feld sind Fachkräfte überall ein knappes Gut. Die Schulen brauchen engagierte Menschen, die vielfältige Kompetenzen, u.a. eben auch aus dem beruflichen Feld einbringen, sich pädagogisch weiterqualifizieren und in den Schulen dann gut Arbeit leisten. Im Sinne der Wertschätzung ihrer Tätigkeit und um auch in Zukunft ausreichend Fachlehrkräfte gewinnen zu können, scheint es sinnvoll zu sein, für diese Berufe bessere Perspektiven anzubieten. Zwar wurde in einem ersten Schritt die Zahl der Beförderungsstellen bis A12 ausgeweitet, aber die Ausweitung bietet zu wenigen eine Perspektive.
Vor diesem Hintergrund habe ich die Landesregierung in einer Kleinen Anfrage gefragt, wie hoch die jährlichen Mehrkosten bei einem Einstiegsgehalt für Fachlehrkräfte (an allgemeinen Schulen, an Förderschulen, an Berufskollegs, Technik- und Werkstattlehrkräfte) nach Entgeltgruppe 10 wären? Wie hoch wären die jährlichen Mehrkosten, wenn den Fachlehrkräften ein Aufstieg bis einschließlich Entgeltgruppe 12 ermöglicht würde?
Und welchen schulrechtlichen Änderungen erachtet die Landesregierung für sinnvoll und notwendig, damit Schulen die breite fachliche Kompetenz von qualifizierten Fachlehrkräfte in die notwendige Unterrichtsgestaltung einplanen können?
In der Antwort der Landesregierung wird deutlich, dass sie keine Notwendigkeit einer Änderung sieht. Das ist angesichts der bisherigen Diskussion nicht nachzuvollziehen. Wir werden bei dem Thema nicht locker lassen.
Wie haben sich Ausbildungsplätze und Seiteneinstieg entwickelt?
Der in allen Bundesländern diskutierte Lehrermangel erfordert eine Reihe von Maßnahmen. Einerseits müssen die Bedingungen für den Seiteneinstieg verbessert werden, da aktuell nicht ausreichend grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Andererseits müssen die Studienplätze für das Lehramt erhöht werden, damit mittelfristig wieder mehr grundständig ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen. Logischerweise muss auch die Zahl der Plätze für Lehramtsanwärterinnen und -anwärter erhöht werden.
Die rot-grüne Landesregierung hatte deshalb schon frühzeitig gehandelt und zum Beispiel mit dem Nachtragshaushalt 2010 die Einstellungsermächtigung Lehramtsanwärterinnen und – anwärter um 1.100 Plätze erhöht und damit Hochschulabsolventinnen und –absolventen eine Perspektive in NRW ermöglicht. Anschließend wurde die Studienkapazität für das Lehramt Sonderpädagogik um 2.300 Plätze erhöht.
In diesem Sinne sind weitere Anstrengungen nötig. Da die Debatte nicht nur in NRW geführt wird, ist von Interesse, wie hier und in anderen Bundesländern agiert wird. Denn sowohl die Lehrerausbildung wie der Arbeitsmarkt machen nicht an den Grenzen der Bundesländer Halt. In einer Kleinen Anfrage habe ich darum die die Landesregierung gefragt: Wie hat sich die Seiteneinsteigerquote in den einzelnen Bundesländern in den letzten fünf Jahren entwickelt (nach Schulformen getrennt)? Wie hoch ist die Zahl der Studien- und Lehrerausbildungsplätze in den einzelnen Bundesländern? Wie groß ist der Umfang des erfolgten Ausbaus der Studien- und Lehrerausbildungsplätze in den einzelnen Bundesländern von 2013 bis 2018? Und in welchem Umfang möchte die Landesregierung die Studien- und Ausbildungskapazitäten erhöhen (nach Lehramt aufgeschlüsselt)?
Hier die Antwort der Landesregierung
AfD will Lehrer*innen an den Pranger stellen
Schon in meinem Newsletter im Juni habe ich darüber berichtet, dass die AfD Hamburg eine Online-Plattform eingerichtet habe, auf der Schülerinnen und Schüler Lehrkräfte melden sollen, die durch „Hetze, Stimmungsmache und Falschbehauptungen“ gegenüber der AfD aufgefallen seien. Weitere AfD-Landesverbände denken darüber nach. Aktuell wird hierüber wieder berichtet –siehe bspw.
https://www.zeit.de/gesellschaft/schule/2018-09/hamburger-schulen-afd-aufruf-linke-lehrkraefte-denunzieren
https://www.nw.de/nachrichten/regionale_politik/22267135_Stasi-Methoden-Harsche-Kritik-an-AfD-Meldeportalen-fuer-Lehrer.html
Lehrerinnen und Lehrer sind der Verfassung, den demokratischen Grundlagen der Menschrechte und Menschenwürde, dem Antirassismus und dem Antisemitismus verpflichtet. Deshalb können sie nicht neutral sein, wenn diese Grundfesten angegriffen und in Frage gestellt werden. Demokratiebildung braucht den kritischen Diskurs.
Wer Lehrerinnen und Lehrer dafür dann denunzieren und an den Pranger stellen will, betreibt totalitäre Politik. Deren Ziel ist es, kritische und mündige Menschen einzuschüchtern und mundtot zu machen.
Ich habe die AFD im Plenum damit konfrontiert, um zu erfahren, ob ein Portal in NRW geplant ist. Dass wurde verneint. Wir wissen allerdings, dass die AFD mit Dienstaufsichtsbeschwerden gegen Kolleg*innen vorgeht und versucht sie zu denunzieren und einzuschüchtern.
In Berlin haben sich jetzt Lehrkräfte gewehrt und öffentlich „Selbstanzeige“ gestellt. Näheres dazu und den Wortlaut der Erklärung hier.
Demokratie braucht überzeugte und engagierte Demokraten – Empfehlungen zur Demokratie und Menschenrechtsbildung in der Schule
Die Länder haben sich auf eine noch stärkere Verankerung der Demokratie- und Menschenrechtsbildung in Unterricht und Schulalltag verständigt. Die Kultusministerkonferenz reagiert mit der grundlegenden Überarbeitung ihrer Empfehlungen „Demokratie als Ziel, Gegenstand und Praxis historisch-politischer Bildung und Erziehung in der Schule“ und „Menschenrechtsbildung in der Schule“ auf veränderte gesellschaftliche Rahmenbedingungen und aktuelle politische Herausforderungen. Siehe Pressemitteilung KMK.
Wie ernst nimmt die Landesregierung die Kooperationsvereinbarung mit der Bundeswehr und den Beutelsbacher Konsens?
2008 wurde zwischen der damaligen schwarz-gelben Landesregierung und dem Wehrbereichskommando der Bundeswehr ein Kooperationsabkommen geschlossen, das u.a. den Besuch von Jugendoffizieren in Schulen regelte. Gegen die damalige Fassung des Kooperationsabkommens gab es von verschiedener Seite Kritik: von Eltern- und Lehrerverbänden genauso wie von der Landesschüler*innenvertretung. Auch gab es Schulkonferenzbeschlüsse, das Kooperationsabkommen nicht umsetzen zu wollen. Ein Kritikpunkt war, dass das Abkommen nicht ausreichend den Beutelsbacher Konsens beachte, der in politischen Auseinandersetzungen zu Ausgewogenheit verpflichtet.
Nach der Wahl 2010 hat Rot-Grün das Kooperationsabkommen neu verhandelt und 2012 in veränderter Form geschlossen. Dabei wurde explizit ausgeführt, dass „gemäß Beutelsbacher Konsens das Kontroversitätsgebot und das Überwältigungsverbot zwingend zu beachten“ sind. Entsprechend wurde auch festgeschrieben, dass Jugendoffiziere nicht für Tätigkeiten innerhalb der Bundeswehr werben dürfen.
Entscheidend war der Hinweis, dass zu den politischen Diskussionen neben der Bundeswehr auch andere Sichtweisen zu Wort kommen sollen. Den Lehrkräften kommt hier eine besondere Verantwortung zu.
Nun stellt sich die Frage, wie die sich aus dem Beutelsbacher Konsens geforderte Ausgewogenheit in der Praxis der Schulen wiederspiegelt. Zwar wird dem Schulausschuss des Landtages regelmäßig ein "Jahresbericht zur Umsetzung der Kooperationsvereinbarung" vorgelegt. Allerdings umfasst er nur den Bericht der Bundeswehr und keine Einschätzung seitens der Landesregierung. Aus den letzten Berichten wird aber schon ersichtlich, dass es wohl immer noch keine gängige Praxis ist, dass neben der Bundeswehr auch Organisationen der Friedensbewegung eingeladen werden. In zahlreichen Schulen scheinen die Regeln nicht bekannt zu sein oder aus unterschiedlichen Gründen nicht konsequent Beachtung zu finden.
Deshalb will ich von der Landesregierung in einer Kleinen Anfrage wissen,  wie sie das Kontroversitätsgebot gemäß Beutelsbacher Konsens für schulische Veranstaltungen zur Friedenssicherung beurteilt? In wie vielen Fällen wurden bei schulischen Veranstaltungen zur Friedenssicherung neben der Bundeswehr auch Vertreterinnen bzw. Vertreter von Organisationen der Friedensbewegung eingeladen, in wie vielen nur die Bundeswehr vertreten? Inwieweit werden die Schulleitungen seitens der Landesregierung über das Kooperationsabkommen und die Bedeutung des Beutelsbacher Konsens informiert und wie wird in der Lehrerausbildung das Thema behandelt?
Die Antwort war seit 6 Wochen überfällig und ist trotzdem inhaltlich nichtssagend.
Wie wurden und werden von den Kommunen und Kreisen Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ abgerufen?
2016 hat der Verwaltungsrat der NRW.BANK auf Vorschlag der damaligen von SPD und GRÜNEN getragenen Landesregierung das Förderprogramm „Gute Schule 2020“ beschlossen. Es dient zur langfristigen Finanzierung kommunaler Investitionen in die Sanierung, die Modernisierung und den Ausbau der kommunalen Schulinfrastruktur. Obwohl von der damaligen Opposition aus CDU und FDP heftig kritisiert, wird das Programm durch die jetzige Regierung richtigerweise weitergeführt. Ich habe in meinem Newsletter im Juni  bereits darüber berichtet, dass der Finanzminister im Juni mit der Vorlage 17/906 über den Stand des Mittelabrufes zum Stichtag Ende Mai berichtet. Angesichts der notwendigen Investitionen in Bildungseinrichtungen bedarf es einer aktuellen Kenntnis über den Stand der örtlichen Aktivitäten in diesem Bereich. Deshalb haben wir in einer Kleinen Anfrage die Landesregierung gefragt, in welcher Höhe aus dem Programm „Gute Schule 2020“ durch Kommunen und Kreise zum Stand 31.7.2018 Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ abgerufen wurden? Und welche Voranmeldungen bzw. noch nicht bewilligte Anträge über welche Förderhöhe pro Kommune und Kreis bisher vorliegen, um Gelder aus dem Programm „Gute Schule 2020“ im Jahr 2018 abzurufen? Hier die Antwort.
Nun hat der Finanzminister verkündet, dass die Frist für den Nachweis der Mittelverwendung auf 48 Monate verlängert wird, bislang gelten 30 Monate. Dies gilt auch rückwirkend für alle Kredite. Damit ist den Kommunen etwas Luft verschafft.
Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen
Beschulung geflüchteter Kinder
Die Antwort auf unsere Anfrage belegt, dass immer längere Aufenthaltszeiten in den Zentralen Unterbringungen zu verzeichnen sind. Mit fatalen Folgen für Kinder und Jugendliche. In Petitionen begegnen mir immer Kinder und Jugendliche, die seit zwei Jahren keinen Zugang zu KiTa und Schule haben. Minister Stamp wird seiner Verantwortung hier nicht gerecht.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3383.pdf
Geflüchtete Jugendliche in Ausbildung
Die Regelungslücke, die wir aufgezeigt haben, wird erkannt. Schulbesuch führt zum Abbruch von Sozialleistungen. Es bleibt aber der Initiative der einzelnen Kommune überlassen, Unterstützungen auf den Weg zu bringen, um Schulbesuch und Ausbildungen zu sichern. Eine Lösung von der Bundesebene ist noch nicht in Sicht.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3404.pdf
Integrierte Schulen und Inklusion
Hier drückt sich das Ministerium vor konkreten Antworten. Es wird aber klar, wohin Ressourcen vorrangig gesteuert werden – in Förderschulen.
https://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD17-3386.pdf
Zum Schluss: Tagung Politische Bildung
In den Herbstferien hatte ich die Freude, an der bundesweiten Tagung zur Stärkung der politischen Bildung an der EV. Akademie in Hofgeismar teilnehmen. In der Nachbereitung soll eine Hofgeismarer Erklärung zur Stärkung der politischen Bildung auf den Weg gebracht werden. Ich möchte diese Initiative in NRW im Landtag aufrufen. Wir müssen den gesellschaftswissenschaftlichen Bereich in den Schulen stärken. Es geht in der Bildung um mehr. Demokratie braucht ganzheitliche Bildung.
Termine
BAG Bildung:
22.-23.02.2019 in Berlin (Schwerpunktthema: Schule in schwierigen Lagen)
LAG Bildung:
17.11.18 ab 11.00 Uhr in Dortmund, unter anderem das Thema Bildungskommission der Grünen NRW (Sprecher*innenteam: Verena Verspohl, Melanie Grabowy, Hermann Stubbe, David Fischer: Kontaktadressen: https://gruene-nrw.de/gliederung/lag-schule-bildung/ )
Fachgespräch Weiterbildung im Landtag:
„Demokratie ist meins – und dafür streite ich!“
Wie Politische Bildung aktiviert
03.12.18 von 17.00 Uhr- 19.30 Uhr u.a. mit
·         Dr. Helle Becker: „Wie kann politische Bildung aktivieren?“
·         Prof. Aladin El Mafaalani: Migrant*innen in der politischen Bildung

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