Sigrid Beer: Pluspunkt Bildung – Dezember 2019

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freund*innen,
für die zahlreichen persönlichen Begegnungen, die konstruktiven Gespräche, die freundlichen Rückmeldungen und anregenden Diskussionen sage ich herzlich Danke. Sie bereichern meine und die Arbeit der Fraktion.
Ich freue mich darauf, im nächsten Jahr vielfältig anknüpfen zu können.
Ich wünsche besinnliche Feiertage mit Zeit füreinander, mit Muße und Fröhlichkeit – und ein friedvolles 2020!
Übrigens: Die Digitalisierung stößt durchaus an weihnachtliche Grenzen!

Ihre/Eure
Sigrid Beer

Inhalt:
·     100 Jahre Grundschule, aber wie steht es um ihre Zukunft?
.    Talentschulversuch mit viel Frustpotential
·    Haushalt 2020: Verpasste Chancen
·    Gymnasien bald „inklusionsfrei“?
·    Lernen in der digitalen Welt braucht Infrastruktur – und Konzepte!
·    Quantität vor Qualität?
·    Kreationismus an Schulen in NRW?
·    Studienplätze fürs Lehramt werden ausgebaut – irgendwann, irgendwo
·    Pädagogische Freiheit für Gesamtschulen gesichert
·    Bürokratisch-juristische Herausforderung

100 Jahre Grundschule, aber wie steht es um ihre Zukunft?
Mit der Weimarer Verfassung wurde in Deutschland die Schule für alle geschaffen, leider nur für vier Jahre. Am 12. Oktober haben GEW und Grundschulverband auf das Jubiläum geschaut. Zu Gast war auch Schulministerin Gebauer, die kritisch zu den aktuellen Problemen und zur Zukunft befragt wurde. Wir erinnern uns: Schwarz-gelb pries im Koalitionsvertrag ihre Liebe zur Grundschule und kündigte einen umfassenden Masterplan Grundschule an, mit dem man sich allen Problemen widmen wolle. Bei konkreten Programmen wie den Talentschulen oder der Inklusion blieb die Grundschule außen vor, denn es komme ja der Masterplan. Seit zwei Jahren wurde regelmäßig angekündigt, er würde in Kürze das Licht der Welt erblicken. Aber nichts kam. Deshalb haben die Grünen  einen eigenen Zukunftsplan ins Parlament eingebracht, der umfangreich die drängenden Herausforderungen aufzählt, vor denen die Grundschulen stehen und auch Lösungen präsentiert. Der Schulausschuss wird hierzu am 15. Januar eine Anhörung mit Expert*innen durchführen. Beim Grundschultag antwortete Ministerin Gebauer auf die wiederholte Frage, wann denn ihr Masterplan komme, dass dieser „sehr zeitnah“ vorgelegt werde, sicher dieses Jahr und nicht erst zu Weihnachten. Nun es scheint, als wolle die Ministerin nun doch erst die Anhörung zu unserem Antrag abwarten.
Talentschulversuch mit viel Frustpotential 
Bei der Pressekonferenz von Ministerin Gebauer zum Thema 2. Runde Talentschulen wurde ausgeführt, dass es auch  Bewerbungen gegeben habe von Schulen, die unter äußerst schwierigen Bedingungen arbeiten, deren Bewerbungsschreiben aber nicht gut genug gewesen seien. Zum Teil haben sie sich bereits zum zweitem Mal beworben. Teilweise wäre Hilflosigkeit spürbar gewesen. Die Schulen wären nicht berücksichtigt worden. Sie wurden so zu Verlierer in einem Wettbewerb, in den die Landesregierung die Schulen untereinander geschickt hat. Deshalb habe ich diese Kleine Anfrage an die Landesregierung gestellt.
Aus Schulen höre ich zudem, dass zugesagte Unterstützung bei der Bewerbung, gerade bei Schulen, die schon in der ersten Runde nicht erfolgreich waren, gar nicht stattgefunden hat.
Haushalt 2020: Verpasste Chancen
Rekordeinnahmen für das Land bescheren der Landesregierung einen erheblich größeren Handlungsspielraum. So war denn die Erwartung, dass der Bildungsbereich deutlich profitieren kann. Die Enttäuschung war deshalb schon bei der Einbringung im September groß. Schließlich hatte die Schulministerin verschiedentlich deutlich gemacht, dass sie die von den Verbänden und der Opposition angemahnte Besoldungsanpassung für Grundschul- und Sek-I-Lehrkräfte für geboten hält. Doch davon ist nichts zu sehen. Nicht mal ein Einstieg wird gewagt. Deshalb haben wir einen Entschließungsantrag  zum Haushalt eingebracht und mindestes einen Stufenplan angemahnt. Aber selbst das wurde nun zum zweiten Mal abgelehnt. Wir hatten den Vorschlag schon zu Beginn der Legislatur unterbreitet. Bei der Offenen Ganztagsgrundschule werden zwar die Mittel wie jedes Jahr um 3% erhöht. Eine Standardentwicklung geschweige denn Standardsetzung gelingt so aber nicht. Wir bleiben bei unserem Vorschlag, einen Personalschlüssel von einer Erzieher*innenstelle pro OGS-Gruppe aufzubauen. Das ist dringend notwendig, um auch für den angekündigten Rechtsanspruch auf einen Ganztagsplatz qualitativ auszugestalten. Wie sich die Landesregierung die Umsetzung eines Rechtsanspruchs vorstellt, lässt sie gegenüber dem Parlament bislang offen. Weiterhin entscheidet zentral die Finanzkraft der Kommune mit über die Qualität des schulischen Angebots. Offen bleibt die Frage, was mit dem noch aus rot-grüner Zeit stammendem Programm Gute Schule 2020 passiert. Es läuft nächstes Jahr aus, aber die Aufgaben von Schulbau, -ausstattung und -sanierung bleiben.
Positiv ist, dass die Mitteln für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung auch im nächsten Jahr dynamisiert werden. Ebenfalls positiv ist die Erhöhung der Bildungspauschale  (593 Mio. für Gemeinden, 84 für Kreise und 5,2 für die Landschaftsverbände).
Gymnasien bald „inklusionsfrei“?
Mit der sogenannten „Neuausrichtung der schulischen Inklusion“  sollte Qualität und Verlässlichkeit gesteigert werden. Den Schulen wurde versprochen, dass sie bei einer Klassengröße von 25 Schüler*innen – davon drei mit sonderpädagogischem Förderbedarf -anderthalb Lehrerstellen erhalten. Diese Zauberformel erwies sich bald als Mogelpackung. Weder wird die Beschränkung der Klassengröße eingehalten,  noch gibt es die versprochene personelle Ressource. Was sich aber erheblich verändert hat, ist die Frage welche Schulform welche Verantwortung übernimmt. Die Landesregierung hatte angekündigt, dass Gymnasien grundsätzlich keine zieldifferente Inklusion mehr machen sollten. Zwar wurde Schulen freigestellt, dass auf eigenen Wunsch auch weiter machen zu können. Allerdings mit hohen Hürden. Zudem hat eine Verschlechterung der personellen Ausstattung dazu geführt, dass selbst Gymnasien, die das bislang erfolgreich praktizierten, aus der Inklusion aussteigen. Selbst das Gymnasium Pulheim, das mit dem Jakob Muth-Preis ausgezeichnet wurde, hat sich aus der Inklusion verabschiedet. Die Aussage der Ministerin, dass keine Rede davon sein könne, dass die Gymnasien von der Inklusion ausgenommen würden, schließlich machten sie weiter zielgleiche Inklusion, straft der hauseigene Bericht zu den Anmeldezahlen an die weiterführenden Schulen, Lügen. Während 85% der Gesamt- und fast alle Sekundar- und Gemeinschaftsschulen Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf aufgenommen haben, sind es gerade einmal 5,5% der Gymnasien. An 49 Gymnasien, die als Ort des Gemeinsamen Lernens festgestellt sind, werden keine Kinder aufgenommen, weil es ja „ausreichendes Platzangebot an anderen Schulen“ gebe. Das heißt: Erst macht man die Gesamtschulklassen so voll wie es geht und sagt dann, dass für Gymnasien keine Kinder mehr übrig seien. Unterschreitet eine Schule die Mindestschülerzahl zwei Jahre hintereinander, so entfällt die Zuordnung als Ort des Gemeinsamen Lernens. Da bleibt nur die Flucht in die Zahlentrickserei. In der Auflistung, wieviel Schüler*innen mit Förderbedarf an den verschiedenen Schulformen sind, gibt die Tabelle im Bericht den Wert 3,0 für Hauptschulen und 2,5 für Gesamtschulen an. Bei den Gymnasien verblüfft dann der Wert von 3,2. Die Lösung ist einfach: Bei den Haupt- und Gesamtschulen werden sie je Klasse berechnet, bei Gymnasien je Schule. Und dabei sind sowieso nur 35 Gymnasien berücksichtigt worden. Auf die 625 Gymnasien entfallen in der Jahrgangsstufe 5 nicht einmal 0,2 Schüler*innen mit Förderbedarf.
Lernen in der digitalen Welt braucht Infrastruktur – und Konzepte!
Nach einigen Verzögerungen ist nun endlich Logineo an den Start gegangen, eine im Auftrag des Landes entwickelte Plattform, die Schulen eine verlässliche und datensichere Plattform für das digitale Arbeiten bietet. Hierzu müssen die Schulen Anträge stellen. Es ist geplant monatlich 150 neue Schulen aufzunehmen. Einige Kommunen haben nicht so lange warten wollen und sich selbst auf den Weg gemacht. Aber ob mit oder ohne Logineo: Wichtig ist, dass Kommunen ein Digitalkonzept der Stadt und die Schulen ein pädagogisches Konzept zum digitalen Arbeiten entwickeln. So bietet die „Lernstatt Paderborn“ eine durchgängige, alltagstaugliche, nachhaltige und wartungsarme IT-Infrastruktur in allen städtischen Schulen. Bei der Ausstattung der Schulen mit Infrastruktur hilft das Land zum Einen mit dem Programm Gute Schule 2020, das von Anfang an auch für digitale Infrastruktur verwendet werden konnte, mit der Bildungspauschale aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, die nun erstmals auch für diese Zwecke genutzt werden kann und schließlich mit den Mitteln aus dem Digitalpakt des Bundes. Aber Vorsicht: Hier gibt das Land Bundesmittel weiter und meint damit, seine Pflicht zur Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten Genüge getan zu haben. Schließlich können 20% der Mittel (max. 25.000 Euro je Schule) für Endgeräte genutzt werden. Damit wird den Kommunen der Schwarze Peter zugespielt, ob sie die Lehrkräfte oder die Schüler*innen ausstatten. Schulen konfrontieren Eltern zunehmend mit der Aufforderung, selbst Tablets anzuschaffen. Die Anrechnung auf die Lernmittelfreiheit ist dringend zu klären. Des Weiteren muss darauf geachtet, dass auch Familien mit wenig Geld Zugang zu den Geräten haben. Der Gefahr einer digitalen Spaltung muss entgegengewirkt werden.
Im Herbst wurde die zweite Studie ICILS vorgestellt. Sie zeigt auf, wie es um die Kompetenzen im Umgang mit Medien, Social Media, des Verstehens und Bewertens bestellt ist. Es zeigen sich, gerade auch in NRW, enorme Defizite. Die spezifische Auswertung für NRW wurde noch von rot-grün in Auftrag gegeben. Kein anderes Bundesland ist diesen Weg mitgegangen.
Quantität vor Qualität?
Ministerin Gebauer ist stolz, dass der Unterrichtsausfall nun flächendeckend und umfassend erfasst wird. Dabei scheint nur die Frage der Quantität zu zählen. So ist zum einen unverständlich, warum Lernen an außerschulischen Lernorten als Unterrichtsausfall gewertet wird. Zum anderen wird die Qualitätsanalyse (QA) ministeriumsintern inzwischen als Ganzes in Frage gestellt. Dabei ist es verfassungsmäßiger Auftrag der Schulaufsicht, auf die Qualität des Unterrichts zu achten. Dabei war das von schwarz-gelb 2007 eingeführte Instrument der Qualitätsanalyse anfangs in der Tat schwerfällig und überfrachtet, es nahm keine Rücksicht auf die Besonderheit der einzelnen Schulen Vor allem bot die Analyse keine Unterstützung. Deshalb wurde in einem breiten partizipativen Prozess  der Referenzrahmen Schulqualität entwickelt und die QA neu aufgestellt. Interne und externe Schulentwicklung wurden neu justiert. Doch bevor diese Neujustierung ausgewertet wird und weiterer Verbesserungsbedarf, z.B. hinsichtlich der Unterstützung der Seitenensteiger*innen, identifiziert sind, spricht der Staatssekretär Richter vom Ende oder Aussetzen der QA. Er kommt damit vor allem dem Drängen des Philologenverbandes nach. Und er alarmierte die Schulaufsicht. In einem Brandbrief wandten sich deshalb die fünf Regierungspräsident*innen gemeinsam an die Schulministerin und warnte vor einem Aus für die QA. Wir nehmen das zum Anlass, in einer Kleinen Anfrage nachzuhaken.
Kreationismus an Schulen in NRW?
Das Mindener Tageblatt berichtet von einem großen Kreationisten-Kongress mit internationalen Rednern in der Freien Evangelischen Schule in Minden Anfang November. Unter anderem wurde laut Pressemitteilung an der „Kreatikon“ Folgendes dargeboten: „Der Theologe Dr. Wolfgang Nestvogel verdeutlichte in seinem Vortrag „Die theologische Brisanz der Schöpfungslehre“, dass die Schöpfungslehre eine grundlegende Bedeutung für den christlichen Glauben hat. Wer vom Schöpfungsbericht im Wortsinn abrückt, öffnet Tür und Tor für ein letztendlich atheistisches Weltbild“ oder „Der deutschstämmige Amerikaner Helmut Welke stieß im Vortrag „Dinos, People and the Bible“ auf das Interesse von großen und vor allem kleinen Zuhörern. Er führte sieben Beweise an, dass Dinosaurier und Menschen entgegen der landläufigen Ansicht gleichzeitig und nebeneinander gelebt haben.
In Deutschland gilt der Grundsatz, dass der Unterricht wissenschaftsorientiert und -basiert sein muss. Kreationismus ist keine naturwissenschaftliche Theorie, ist kein Gegenstand naturwissenschaftlicher Befassung in der Lehrerausbildung und kann keine Grundlage des Unterrichts bilden. Auch die großen christlichen Kirchen sehen in der biblischen Schöpfungsgeschichte keine Erklärung, die wortwörtlich genommen werden kann und lehnen den Kreationismus ab. In anderen Ländern gilt Kreationismus als gleichberechtigter oder sogar bevorrechtigter Ansatz im Schulunterricht. International ist zu beobachten, dass Kreationisten massiv um Unterstützung und Verbreitung werben. Eben auch in Deutschland. Mit einem Bericht im Schulausschuss haben aufgefordert, sich die Unterrichtspraxis und die Qualifizierung in Schulen anzuschauen, die diesen Ideen nahestehen.
Studienplätze fürs Lehramt werden ausgebaut – irgendwann, irgendwo
Die Ministerinnen für Schule und Hochschule, Gebauer und Pfeiffer-Poensgen, erklärten stolz, dass sie gemeinsam den Ausbau der Studienkapazität für das Lehramt erreicht hätten. Auf konkrete Nachfragen im Schulausschuss wurde aber schnell klar, dass es zunächst nicht viel mehr als heiße Luft ist. Erst 2023 will das Land zahlen (also nach der nächsten Landtagswahl). Vorher sollen die Hochschulen aus ihrem eigenen Etat eine Ausweitung ermöglichen. Unklar ist, ob und wo die Universitäten ggf. Kapazitäten verschieben.
Pädagogische Freiheit für Gesamtschulen gesichert
Eltern und Lehrkräfte der Gesamtschulen Köln-Holweide und Höhenhaus  waren alarmiert, als die Pläne des Schulministeriums bekannt wurden, den sogenannten Holweideerlass aufzuheben. Beide haben seit der Gründung per Erlass gewisse pädagogische Freiheiten, was die Differenzierungskurse bestimmter Fächer angeht. Das wird mit dem pädagogischen Konzept begründet und hat sich seit dreißig Jahren bewährt. Nun plante das Schulministerium, diesen Erlass aufzuheben angeblich wegen eines Verstoßes gegen KMK-Regeln. Aber das war nicht haltbar. Der große Protest der Schulen, Lehrerverbände und des zähen Nachhakens im Schulausschuss auch der Grünen hat am Ende Früchte getragen. Das Ministerium beerdigte  seine Pläne. Die Schulen können sich weiter ihrer pädagogischen Arbeit widmen.
Bürokratisch-juristische Herausforderung
Die 4. Aachener Gesamtschule führt in der Jahrgangsstufe 9 mit Erfolg das „Projekt Herausforderung“ durch. Schülerinnen und Schüler sollen sich eine Herausforderung selbst wählen und sich ihr 17 Tage stellen. Das geschieht in Kleingruppen mit einem Budget von 150 Euro je Person und dauert 17 Tage. Die Gruppen werden von außerschulischen Personen begleitet, bewusst nicht von Eltern oder Lehrkräften. Das Projekt hat sich in dieser Form bewährt, auch die Dauer entspricht den Erfahrungen, welche Zeit nötig ist, um Phasen der Freude, der Anstrengung, der Krise, der Lösung und der Vorfreude auf Zuhause zu durchlaufen. Die Kinder kommen gestärkt und stolz zurück, weil sie als Team funktioniert und durchgehalten haben. Die Matthias-Claudius-Gesamtschule in Bochum hat das Projekt von der 4. Aachener Gesamtschule übernommen und für ihr „Projekt Herausspaziert“ in diesem Jahr den Jakob-Muth-Preis erhalten.  Umso mehr erstaunt, dass nun das MSB wohl das Projekt der 4.Aachner Gesamtschule untersagt, da die Dauer zu lang sei und die Begleitung durch andere Personen als Lehrkräfte nicht zu erlauben sei. Ich habe deshalb im Schulausschuss einen Bericht angefordert. Ministerin Gebauer führte dann die juristische Sicht der Ministerialbürokratie aus, die aber überhaupt nicht den Ermessensspielraum der Schule gemäß der Richtlinien zu Schulfahrten und anderer Erlasse berücksichtigte. Am Ende sicherte die Ministerin  eine Überprüfung der bisherigen juristischen Einschätzung zu. Am 24.11.2019 wurde von der Schulpflegschaft eine Petition gestartet. Es kann nicht sein, dass schulische Innovationen, die im renommierten Netzwerken wie „Schule im Aufbruch“ längst über Deutschland hinaus erfolgreich sind, schulbürokratisch verhindert werden. Auch hier lohnt sich breite Unterstützung.

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