Schulsozialarbeit weiterführen

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
Schulsozialarbeit leistet eine wertvolle Unterstützung bedürftiger Kinder und Jugendlicher ergänzend zum Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und hat positive Auswirkungen auf das Schulleben insgesamt. Im Rahmen der Ausgestaltung des „Bildungs- und Teilhabepakets“ haben Bund und Länder Anfang 2011 vereinbart, dass befristet bis zum 31.12.2013 aus Bundesmitteln auch Schulsozialarbeit finanziert wird. Jährlich wird hierfür ein Betrag von ca. 400 Millionen Euro pro Jahr aus Bundesmittel bundesweit zur Verfügung gestellt.
In Nordrhein-Westfalen wurden im Jahr 2012 von den Kreisen und kreisfreien Städten insgesamt rd. 74,1 Millionen Euro für Schulsozialarbeit aufgewendet. Dies entspricht 75,4 Prozent der NRW für Schulsozialarbeit (und Hortmittagessen) zur Verfügung gestellten Finanzmittel (2,8 Prozent der Leistungen für Unterkunft und Heizung) in Höhe von 98,3 Millionen Euro.
Die über das SGB II geförderte Schulsozialarbeit leistet einen wertvollen und wesentlichen Beitrag zur Gewährleistung von Bildung und Teilhabe. Sie ist Teil einer präventiven Arbeitsmarkt-, Bildung- und Sozialpolitik und soll dazu dienen, Kindern und Jugendlichen aus ärmeren Familien bessere Bildungs- und Teilhabechancen zu geben. Schulsozialarbeit soll somit eine angemessene Teilhabe am gesellschaftlichen und soziokulturellen Leben in Kita und Schule ermöglichen.

Schulsozialarbeit muss weiterfinanziert werden! – Rot-Grüner Antrag im Landtag

Der Bund muss seine Verantwortung für diese Aufgabe auch über den Ablauf des Jahres hinaus wahrnehmen. Für eine Weiterfinanzierung ist eine Entfristung der Bundesfinanzierung erforderlich. Hierzu haben GRÜNE und SPD gemeinsam in einem heute vom Landtag verabschiedeten Antrag eine Bundesratsinitiative gefordert, die die Aufhebung der Befristung der Bundesförderung zum Ziel hat. Die Initiative der Landesregierung hierzu wird von den beiden Koalitionsfraktionen begrüßt und unterstützt. Unter folgendem Link könnt Ihr den Antrag abrufen: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-2619.pdf

Bundesratsinitiative

Die Landesregierung plant einen entsprechenden Gesetzentwurf für den Bundesrat. Die Einbringung im Bundesrat soll am 3. Mai 2013 erfolgen.

Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2012 in Nordrhein-Westfalen

Die Landesregierung hat einen Bericht zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) im Jahr 2012 vorgelegt. Insgesamt wurden in NRW rd. 63,35 der Mittel für das BuT ausgeschöpft (bundesweit waren es rd. 60 Prozent). Von den durch den Bund zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Höhe von rd. 189,5 Millionen Euro wurden rd. 120 Millionen Euro bewilligt.
Mit Erlass des MAIS vom 9. November 2012 wurden die Kreise und kreisfreien Städte gebeten, die nicht für Zwecke des Bildungs- und Teilhabepakets im Jahr 2012 verauslagten Finanzmittel des Bundes in das Haushaltsjahr 2013 zu übertragen und zweckentsprechend zu verwenden, d.h. insbesondere nicht für Zwecke der allgemeinen Haushaltsführung heranzuziehen.
Den Bericht der Landesregierung findet Ihr unter: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV16-784.pdf Finanzierungen durch den Bund sind im Bildungsbereich de facto verfassungsrechtlich durch das Kooperationsverbot ausgeschlossen, vor allem wenn es sich um dauerhafte Vereinbarungen handelt. Wir setzen und deshalb grundsätzlich für die Aufhebung des Kooperationsverbotes ein. Für die Übergangs-zeit ist das in vielen Belangen nach wie vor unausgegorene und bürokratische Bildungs- und Teilhabepakets zu überarbeiten, zu verbessern und zu vereinfachen.
Die Zukunft der Schulsozialarbeit ist dabei aber nur ein Punkt unter vielen. Die Stärkung und Förderung der sozialen und Bildungsinfrastruktur zur Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen muss im Vordergrund stehen.

SAVE THE DATE

Um uns über die Zukunft der Schulsozialarbeit im Rahmen eines Kommunalratschlags auszutauschen und über gute Praxis zu informieren, planen wir, noch vor der Sommerpause eine Veranstaltung durchzuführen. Bitte reserviert Euch dafür schon einmal Freitag, den 28. Juni 2013, 15-18 Uhr. Genauere Informationen folgen rechtzeitig.

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Schule, Soziales