Schulleben in Corona-Zeiten

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
kaum ein Thema wird augenblicklich so heftig und kontrovers diskutiert, wie die Frage, ob, wann und vor allem unter welchen Bedingungen die Schulen wieder öffnen sollen. Wir wollen Euch hiermit einen aktuellen Überblick über den Sachstand und die Problemlage geben.
Vor Kurzem hatte sich Armin Laschet noch über das Vorpreschen von Markus Söder beschwert und ein einheitliches Vorgehen angemahnt, vor Ostern heizte er jedoch den Überbietungswettbewerb an und kündigte die baldige Wiedereröffnung der Schulen an. Während die NRW-Schulministerin am 8. April im Schulausschuss alle Fragen mit der Begründung abwehrte, zunächst seien die Vereinbarung der Ministerpräsident*innen mit der Bundeskanzlerin am 15. April abzuwarten, kündigte sie schon am 14. April an, ab dem 20. April die Schulen wieder öffnen zu wollen.
Während sich die politische Runde in Berlin darauf verständigte, den Schulbetreib erst am 4. Mai wieder anlaufen zu lassen, verkündete Armin Laschet noch am gleichen Abend, die Abschlussjahrgänge schon am 20. April in die Schule zu holen. Am gestrigen 16. folgte nun die Verlautbarung der Schulministerin, dass die weiterführenden Schulen ab 20. April geöffnet sind, zunächst für die Lehrkräfte, und ab dem 23. April die Abschlussjahrgänge (9/10er-Abschluss) und der Abiturjahrgang inklusive am Berufskolleg freiwillig kommen könnten. Die Schulen hätten schließlich damit rechnen können, dass es am 20. April wieder los geht und es sei nun ausreichend Zeit, sich auf den Schulbetrieb unter den Infektionsschutzanforderungen der Corona-Pandemie vorzubereiten.
Die definierten Standards wurden den Schulen in der letzten Schulmail gestern um 22.30 Uhr wieder nicht mitgeteilt. Kein Wunder, sie werden gerade erst in einem Expertengremium erarbeitet und sollen bis zum 29. April in ein Konzept der Kultusministerkonferenz einfließen.  Die Wiederaufnahme des Schulbetriebs soll ab dem 4. Mai (!) erfolgen. Es gibt zudem auch keine gemeinsame Definition der Risikogruppen in Bezug auf Lehrkräfte oder Schüler*innen. Auch dazu würde noch etwas erarbeitet, so Ministerin Gebauer und Staatsekretär im Schulausschuss. Das Ministerium geht selbst davon aus, dass 20 bis 30 Prozent der Lehrkräfte als Risikopersonen für die Präsenz ausscheiden. Dazu hier das Protokoll des Ausschusses.
Die Fragen der Schülerverkehre sind noch nicht beantwortet und Vorgaben liegen derzeit auch nicht vor – siehe die Schulmail, über die sich auch der Philologenverband massiv beschwert. In der Schulmail vom 16.4. um 22.30 Uhr wird auf den Hygienerahmenplan als Muster verwiesen, der die aktuellen Corona-Anforderungen gar nicht berücksichtigt. Damit bleiben die Schulen mit den wesentlichen Fragen alleine. Es wird zu allen wichtigen Punkten lediglich angekündigt, Informationen kämen in Kürze.
Prioritäten in der jetzigen Lage
Es wäre wünschenswert gewesen, dass wir das laufende Schuljahr wie sonst auch mit Prüfungen hätten abschließen können. Wir haben aber kein normales Schuljahr, wir haben eine Pandemielage. Es ist zunächst beruhigend, dass sich die Situation bei den Neuinfektionen allmählich entspannt. Die Bundeskanzlerin hat aber zu Recht angemerkt, dass wir den „zerbrechlichen Zwischenerfolg“ nicht gefährden dürfen. Deswegen halten wir den Plan für richtig, die Schulen erst am 4. Mai schrittweise zu öffnen. Gleichzeitig ist uns bewusst, dass es für viele Kinder gut wäre, endlich wieder in die Schule gehen zu dürfen. Sie brauchen die Beziehung zu den Lehrkräften. Lehrer*innen wären froh, „ihre“ Kinder auch wieder zu sehen und nicht virtuell zu kommunizieren. Deswegen müssen jetzt Entscheidungen getroffen werden, wie unter Pandemiebedingungen möglichst viele Kinder und Jugendliche – gerade auch aus prekären Lebenslagen – wieder in die Schule kommen können, auch wenn sie zunächst in Teilgruppen unterrichtet werden müssen. Über die Modelle muss miteinander geredet werden. Wenn die Landesregierung jetzt aber unbedingt die Abschluss-Prüfungen priorisiert, halten wir das für eine falsche Weichenstellung.
Bei allen Schritten ist zu berücksichtigen, dass zahlreiche Schüler*innen sich um ihre Familien sorgen oder auch um Geschwister kümmern müssen. Soziale Nöte belasten die Schüler*innen unter Umständen zusätzlich. Sie haben – nicht nur technisch gesehen – ganz unterschiedliche Voraussetzungen beim häuslichen Lernen. Das gilt für die Schüler*innen aller Abschlussjahrgänge. Das belastet sie auch in den Prüfungssituationen und macht die Ergebnisse ungerecht. Wenn die Ministerin jetzt die Schüler*innen vor die Entscheidung stellt, freiwillig in die Schule zu kommen, um sich noch einmal mit persönlicher Unterstützung von Lehrkräften auf die Prüfung vorzubereiten oder zu Hause zu bleiben – weil sie selbst oder im Haushalt lebende Familienmitglieder zur Risikogruppe gehören – dann ist deutlich, wie wenig gerecht das gesamte Verfahren ist. Die betroffenen Schüler*innen werden durch die Fokussierung auf diese Abschlussklausuren einem enormen Konflikt ausgesetzt.
Eigentlich sollte berücksichtigt werden, dass eine Abschlussklausur nicht entscheidend für die Testierung des Abiturs ist. Die noch ausstehenden Vorklausuren zum Abitur müssen unter fairen Bedingungen nachgeholt werden können. Das ist an 90 Schulen notwendig. Auf der Grundlage dieser Klausuren und der Leistungen in der Qualifikationsphase, die sowieso beim Abitur überwiegend zählen, ließe sich eine Abiturnote abschließend bilden. Ergänzend sollte eine Chancenregelung eingeführt werden: Wer auf der Kippe steht oder sich verbessern möchte, kann eine Zusatzprüfung ablegen. Für die Abschlüsse der SEK I können solche Regelungen ebenfalls getroffen werden.
Die Berufskollegs werden vor besondere Herausforderungen gestellt, und auch hier gelten die Regelungen für Prüfungsjahrgänge. In den sehr großen Schulen und Schulzentren werden die Herausforderungen entsprechend umfänglich sein.
Zu kurz kommt in der Debatte:

  • dass durch das Prüfungsgeschehen unter Pandemiebedingungen das Raumangebot in den Schulen massiv eingeschränkt sein wird für andere Lerngruppen, die eigentlich dem 4. Mai wieder kommen sollen.
  • die Situation der Gesamtschulen mit beiden Prüfungsjahrgängen im gleichen Zeitkorridor
  • Lehrer*innen, die häufig auch in beiden Jahrgängen involviert sind. Bei Reduzierung der Lehrkräfte in der Präsenz im Durchschnitt von bis zu 30 Prozent, je nach Schule und Kollegium, kann der Effekt noch stärker sein.
  • dass die ohnehin geringere Zahl von Präsenzlehrkräften durch die Prüfungsklassen, die ja auch in Teilgruppen arbeiten, überproportional gebunden wird (kleinere Lerngruppen benötigen mehr Lehrkräfte!). Sie stehen anderen Schüler*innen nicht zur Verfügung.
  • dass die Belegung der Schule durch die Abschlussprüfungen gerade für die jüngeren Jahrgänge weitere Wochen „Homeschooling“ bedeuten würde.
  • dass die Situation für Kinder in prekären Lebenslagen (mit z. T. massiven Problemen) sich weiter verschärfen würde, Bildungsungerechtigkeiten würden vertieft.

Ein breites Bündnis aus GEW, VBE, DBG, Eltern und Schüler*innen, Verbänden des Gemeinsamen Lernens teilt unsere Sichtweise. Schüler*innen aus den Heinsberger Schule, deren Schulen schon seit fünf Wochen vor den Osterferien geschlossen waren, haben eine Petition an den Landtag gerichtet. Völlig ausgeblendet hat die Regierung die Situation der Kinder mit Behinderungen, sowohl im gemeinsamen Lernen wie auch in den Förderschulen. Bezeichnend, dass jetzt die Schulen für Körperbehinderte öffnen sollen, weil die Schüler*innen dort auch Prüfungen ablegen sollen. Ungeklärt ist die Frage, ob Inklusionsassistenzen die Familien zu Hause unterstützen können und wie der Bildungs- und Teilhabeanspruch von Kindern mit Behinderungen jenseits von Prüfungen gewährleistet werden kann.
Für uns GRÜNE steht fest: Wir brauchen eine andere Priorität: Es muss jetzt um Pädagogik gehen!
Gerade ist eine Petition von engagierten Bildungswissenschaftler*innen und Pädagog*innen auf den Weg gebracht worden. Darin heißt es:
„Welche Ressourcen benötigen Kinder, um aus dieser Krise nicht beschädigt, sondern gestärkt herauszugehen? (…) Statt starr an den in den letzten Jahren etablierten Leistungsstandards der KMK als gleichen Zielen für alle zum gleichen Termin festzuhalten, ist die Pädagogik in dieser Krise in der Pflicht, Strukturen und Prozesse zu schaffen, die Schülerinnen und Schüler psychisch und sozial entlasten. Entlastung und Bildungsmöglichkeiten erfahren Schülerinnen und Schüler durch das Erleben von Gemeinschaft, durch das Teilen von Ängsten und Hoffnungen wie auch durch das kooperative Entdecken ihrer Umwelt und ihrer persönlichen Fähigkeiten und Stärken. Leistungsdruck und Angst dürfen in den nächsten Monaten nicht den Unterricht und das Leben der Schülerinnen und Schüler bestimmen, nur um die herkömmlichen Übergänge im Bildungssystem in herkömmlicher Form zu sicher. (…) Die Frage, wie wir die psychosoziale Gesundheit und optimale Bildungsmöglichkeiten für alle Schülerinnen und Schüler gemeinschaftlich erreichen können, muss aktuell pädagogisch handlungsleitend sein!“
Dazu sollte die Zeit bis zum 4. Mai und darüber hinaus genutzt werden.
Zum Nachlesen
Seiten des Schulministeriums zu Corona
Sammlung Schulmails
Kurzer Überblick
Aktuelle Lage in den Schulen – Notbetreuung
Es gibt eine Notbetreuung für Kinder, deren Eltern in kritischen Infrastrukturen arbeiten und die keine anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben. Nun ist die Notbetreuung auch offen für Kinder, die in Maßnahmen nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) sind. Zur Zeit ist etwa ein Prozent der Schüler*innen in der Notbetreuung. Die Liste wird aktuell erweitert, so dass mit mehr Kindern gerechnet werden kann.
Beschluss der Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsident*innen:
„Die Kultusministerkonferenz wird beauftragt, bis zum 29. April ein Konzept für weitere Schritte vorzulegen, wie der Unterricht unter besonderen Hygiene- und Schutzmaßnahmen, insbesondere unter Berücksichtigung des Abstandsgebots durch reduzierte Lerngruppengrößen, insgesamt wieder aufgenommen werden kann. Dabei soll neben dem Unterricht auch das Pausengeschehen und der Schulbusbetrieb mit in den Blick genommen werden. Jede Schule braucht einen Hygieneplan. Die Schulträger sind aufgerufen, die hygienischen Voraussetzungen vor Ort zu schaffen und dauerhaft sicherzustellen. Über den jeweiligen Zeitpunkt der Aufnahme des Unterrichts der jeweiligen Klassenstufen und der Betreuung in Kindergärten berät die Bundeskanzlerin mit den Regierungschef*innen der Länder vor dem Hintergrund der Entwicklung der Infektionszahlen.“
Notwendige gesetzliche Regelungen in NRW
Wir GRÜNE hatten uns dafür eingesetzt, die Sonderregelungen und Abschlussoptionen sowie notwendige Änderungen in der Lehrerausbildung bereits im am 9. April verabschiedeten „Pandemie-Gesetz“ zu verabschieden. CDU, FDP und SPD wollten das nicht. Deshalb ist jetzt ein gesondertes Schulgesetz notwendig.
Die Landesregierung hat einige Abweichungen geplant: Auf Versetzungen soll verzichtet werden, so dass niemand sitzen bleiben muss. Die Zentrale Prüfung der Klasse 10 (ZP10) soll ersetzt werden durch Klassenarbeiten, die die Lehrkräfte selber entwickeln sollen, damit besser berücksichtigt werden kann, welcher Stoff tatsächlich durchgenommen wurde. Auf eine Entscheidung der Klassenkonferenz am Ende der Erprobungsstufe wird verzichtet, das heißt keine Abschulung. All diese Dinge erfordern eine gesetzliche Grundlage, da vom Schulgesetz abgewichen wird. Die Landesregierung hatte dafür in ihrem Corona-Gesetzentwurf einen Artikel zum Schulgesetz vorgesehen. Im Rahmen der parlamentarischen Beratung wurde dieser Artikel herausgenommen. Nun ist ein eigenes Gesetzesänderungsverfahren des Schulgesetzes notwendig. Noch gibt es aber keinen Entwurf. Vorgesehen ist auch, dass im Notfall doch noch auf Prüfungen verzichtet werden kann und der Abschluss auf der Grundlage der im Bildungsgang erbrachten Leistungen vergeben werden kann.
Lehrerausbildung in Corona-Zeit
Auch in der Lehrerausbildung bringt der Lockdown Probleme. Studierende können nicht die geforderten Praxiselemente leisten und die erste und zweite Staatsprüfung kann nicht wie vorgesehen abgelegt werden. Ein Viertel der Referendar*innen konnten nicht die unterrichtspraktischen Prüfungen ablegen. Das Referendariat endet zum 30. April,  eine Weiterbeschäftigung hängt aber von dem erfolgreich beendeten Referendariat ab. Die neuen Referendar*innen beginnen am 1. Mai, an dem der normale Betrieb noch nicht wieder angelaufen sein wird. Deshalb ist eine Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes erforderlich. Auch das war im Rahmen des Corona-Gesetzes geplant. Nun ist eine Einbringung für den 29. April geplant, eine Verabschiedung dann im Mai.
Aus dem Fragenkatalog, den wir dem Ministerium zur Beantwortung am 16. April vorgelegt haben, sind die wesentlichen Fragen weiterhin unbeantwortet. Wir werden sie in der nächsten Sitzung am 22. April wieder aufrufen.
Es sind u.a. Fragen zum Themenkomplex Prüfungen/Unterricht

  • Stellt das MSB Handreichungen zu den Bewertungsgrundsätzen im Falle von Abschlussprüfungen zur Verfügung?
  • Welche Regelungen sind für das Sportabitur vorgesehen?
  • Welche Vereinbarungen sind für die Abschlüsse in der beruflichen Bildung mit den Kammern getroffen worden?
  • Wie wird damit umgegangen, dass Ausbildungsbetriebe ggf. in wirtschaftliche Schwierigkeiten gekommen sind und ihren Ausbildungspart nicht sicherstellen können?
  • Wie wird mit Abschlussklassen von Fachschulen für Erzieher*innen verfahren?
  • Die Finanzierung derjenigen, die eine Umschulung zum/zur Erzieher*in machen, läuft nach zwei Jahren aus. Welche Regelungen sind vorgesehen für den Fall einer zu erwarteten Verschiebung des Beginns des neuen Anerkennungsjahres oder einer möglichen Verschiebung der Abschlussprüfungen?

Themenkomplex Gesundheitsschutz und Wiederaufnahme des Schulbetriebs

  • Wer gehört zu Risikogruppen? Was ist mit Schüler*innen, in deren Familie es Menschen gibt, die zur Risikogruppe gehören?
  • Wie ist nachzuweisen, dass ein erhöhtes Gesundheitsrisiko des/der Schüler*in vorliegt?
  • Kann die Schulleitung ggf. Schüler*innen zurückweisen? (Krankheitssymptome; Unterscheidung von Allergien; wenn Regeln nicht eingehalten werden)
  • Fragen der Schulpflicht für Risikogruppen
  • Welche Überlegungen hat das MSB für den Unterricht an Förderschulen und im gemeinsamen Lernen, wo häufig im Unterricht ein enger Kontakt notwendig ist? Wie kann der Einsatz von Inklusionsassistenzen in Schulen und Familien geregelt sein?
  • Welche Regelungen sind bei der Essensversorgung zu beachten?
  • Welche Szenarien hat das MSB grundsätzlich entwickelt in Bezug auf „Schichtbetrieb“ und Teilgruppen usw., speziell auch für Grundschulen, Förderschulen?
  • Welche verbindlichen Absprachen sind mit den Kommunen getroffen bzw. welche Kriterien und konkrete Maßnahmen legt das Ministerium für den Schulbetrieb als gegeben zugrunde?
  • Welche Abstände sollen die Schüler*innen in Bussen und Bahnen einhalten?

Weitere Fragen:

  • Welche Hinweise plant das MSB zur Abhaltung der Sitzungen der Schulgremien insbesondere der Schulkonferenzen? Die Beteiligung sollte gerade jetzt nicht pausieren, sondern Lehrkräfte, Eltern und Schüler*innen müssen über die Maßnahmen informiert und an Entscheidungen beteiligt werden.
  • Was ist, wenn sich eine Lehrkraft oder Schüler*in infiziert haben? Wird nur sie nach Hause geschickt oder die ganze Klasse oder wird die Schule geschlossen?
  • Schulärztliche Untersuchungen sind ausgesetzt. Plant die Landesregierung bei Wunsch der Eltern auf Rückstellung der Einschulung auf die schulärztlichen Untersuchungen zu verzichten und die Eltern entscheiden zu lassen?
  • Die AOsF-Verfahren sind ausgesetzt? Wie wird Förderbedarf festgestellt, wie wird gefördert?
  • Wie werden Schüler*innen, die in häuslicher Quarantäne sind, weiter betreut?
  • Was unternimmt das Ministerium zur systematischen Weiterentwicklung des Lernens in Distanz („Homeschooling“)?

Die Situation ist dynamisch Bei Rückfragen wendet Euch/wenden Sich sich gerne an mich oder unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter Norbert Czerwinski (Norbert.czerwinski@landtag.nrw.de, 0211 884 2885)