Rechts- und Justizpolitik Dezember 2015

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser Woche standen im Plenum zwei für die Rechtspolitik zentrale Punkte auf der Tagesordnung, nämlich der Justizhaushalt für das Jahr 2016 und das „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen“. Ich freue mich, dass es uns gelungen ist, wichtige Grüne Ziele umzusetzen.

Haushalt 2016

Hohe Flüchtlingszahlen– mehr Stellen an Verwaltungsgerichten

Wie in nahezu allen Politikbereichen fordern die hohen Flüchtlingszahlen selbstverständlich auch in der Justiz alle Beteiligten sehr. Etwa die Hälfte der abgelehnten Asylanträge landet vor den Verwaltungsgerichten. Daher schaffen wir 59 zusätzliche Stellen für Richterinnen und Richter in der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie knapp 40 Stellen im Servicebereich. Darum beneiden uns andere Bundesländer.
Die Justiz in NRW macht darüber hinaus vor, was der Bundesregierung beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) nicht gelingt: Wir nehmen Geld in die Hand und sorgen für eine zügige Bearbeitung der Fälle. Bislang lag NRW bei den Bearbeitungszeiten bundesweit in Hauptverfahren mit 7,9 Monaten auf dem sechsten und in Eilverfahren mit 0,8 Monaten auf dem dritten Platz. Diese Bilanz kann sich sehen lassen. Allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an den Verwaltungsgerichten gebührt dafür unser ausdrücklicher Dank. Dieses hohe Niveau zu halten, ist unser Anspruch.

Prävention und Repression– Stärkung der Freien Straffälligenhilfe

Wie kein anderer Politikbereich vereinigt der Justizhaushalt Prävention und Repression. Wir GRÜNE bekennen uns klar zum Zwei-Säulen-Modell: zur Straffälligenhilfe in der Justiz und zur Straffälligenhilfe der Freien Wohlfahrtspflege. Ein GRÜNER Haushaltsschwerpunkt lag daher bei der Freien Straffälligenhilfe. Seit 1995 kam es hier zu keiner Erhöhung, sondern in Bereichen sogar zu einer Kürzung im Zuge der Spar-Orgien der Rüttgers-Regierung. Ab 2016 stehen endlich dringend benötigte zusätzliche Mittel mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 700.000 Euro zusätzlich zur Verfügung:
+       128.000 Euro mehr zur Förderung der Täterarbeit
+       206.000 Euro mehr für die Förderung der gemeinnützigen Arbeit
+       142.000 Euro mehr für den Täter-Opfer-Auslgeich
+       98.000 Euro mehr für die Arbeit mit Sexualstraftätern
+       78.000 Euro mehr für die Förderung der ehrenamtlichen Arbeit
+       36.000 Euro mehr für Haftverkürzung und schließlich
+       12.000 Euro mehr für das Übergangsmanagement im Jugendarrest
Selbstverständlich haben wir die Schuldenbremse im Blick. Aber jeder Euro, den wir in die wichtige Arbeit der Freien Straffälligenhilfe investieren, zahlt sich in Euro und Cent für den Staat aus, der erhebliche Mittel einsparen kann. Darüber hinaus stehen wir GRÜNE nach wie vor für Resozialisieren statt Wegsperren, wie es etwa die CDU nach wie vor gerne hätte. Wir wollen, dass jede und jeder nach der Haft nach Möglichkeit ein selbstbestimmtes Leben in Straffreiheit führen kann. Dazu brauchen die Betroffenen Hilfe. Dass die Opposition unseren Änderungsanträgen nicht zugestimmt hat, ist ein Schlag ins Gesicht der Freiwilligen Straffälligenhilfe, der Täter und der Opfer.

Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen

Am 2.12.2015 haben wir das „Gesetz zur Neuregelung der Rechtsverhältnisse der Richterinnen und Richter sowie Staatsanwältinnen und Staatsanwälte im Land Nordrhein-Westfalen“ verabschiedet. Hinter diesem etwas sperrigen Titel verbirgt sich eine Innovation, wie es sie in diesem Bereich noch nie gegeben hat. 1966 wurde das bisherige Landesrichtergesetz verabschiedet. Seitdem wurde es kaum den geänderten Anforderungen und den Bedürfnissen der Richterinnen und Richter angepasst. Nun ist Nordrhein-Westfalen das Mitbestimmungsland Nummer eins.

NRW ist das Mitbestimmungsland Nummer eins

Erstmals konnten wir die Mitbestimmungsrechte der Richterinnen und Richter an die Rechte angepasst, die dem öffentlichen Dienst bereits seit Langem zustehen. Unseren Anspruch, dass NRW das Mitbestimmungsland Nummer eins ist, konnten wir damit durchsetzen. Für die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte war es uns bereits im Jahr 2011 gelungen, eine Personalvertretung auch auf örtlicher Ebene einzuführen. In dem neuen Gesetz werden nun beide Berufsgruppen erstmalig zusammengeführt und erhalten ein Personalvertretungsrecht, für das wir von allen Seiten viel Lob bekommen haben. Darauf sind wir stolz.

Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Einer der Kernpunkte ist– neben der modernen Personalvertretung– etwa die Teilzeit aus familiären Gründen. Die nordrhein-westfälische Justiz wird damit noch familienfreundlicher, stärkt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf und nicht zuletzt die Rechte der Frauen, die noch immer in der weit überwiegenden Zahl von Teilzeitangeboten Gebrauch machen. Dabei war es uns GRÜNEN besonders wichtig, dass bei der Rückkehr in die Vollzeitstelle zwingend die persönlichen und familiären Belange der Richterin oder des Richters zu berücksichtigen sind. Damit wird den Betroffenen die große Sorge genommen, landesweit an irgendein Gericht desselben Gerichtszweiges versetzt zu werden. Damit kommen wir unserer Fürsorgepflicht gegenüber den Richterinnen und Richtern sowie den Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in verantwortungsvoller Weise nach.
Darüber hinaus ist zukünftig auch ein Sabbat-Jahr möglich. Für die Jahrgänge ab 1964 besteht die Möglichkeit, erst mit 67 Jahren in den Ruhestand zu gehen, was vielen Betroffenen ein Herzenswunsch war. Weil das Gesetz so viele innovative Regelungen enthält, haben wir uns dafür eingesetzt, dass die Landesregierung dem Landtag nach vier Jahren über die Erfahrungen berichtet.
Bei Rückfragen stehen Ihnen und Euch meine persönlichen Mitarbeiterinnen Ute Karneil-Teltschik (ute.karneil-teltschik@landtag.nrw.de, 0211 884 4149) und Franziska Benning (franziska.benning@landtag.nrw.de, 0211 884 4149) sowie unser wissenschaftlicher Mitarbeiter Stefan Welter (stefan.welter@landtag.nrw.de, 0211 884 2752) zur Verfügung.
Mit Grünen Grüßen
Dagmar Hanses

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