Pluspunkt Bildung Sommer 2013

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Sie erhalten mitten in der Sommerpause den Sommer-Newsletter. Sehr umfangreich – aber schließlich ist gerade jetzt Zeit, in Ruhe lesen zu können. Ich habe mich bemüht die Informationen möglichst umfänglich zusammenzustellen.
Enthalten sind dieses Mal auch viele Tipps zum Hören und Sehen.
Die Quarks & Co-Sendung im WDR vom 6.8.2013, die sich mit dem Down-Syndrom befasst hat, gehört unbedingt dazu. Sehenswert! Der Link findet sich weiter unten.
Mit Grünen und weiterhin sonnigen Grüßen
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Verbraucherbildung in der Schule nachhaltig und vielfältig gestalten

Am 19.6.13 hat die Grüne Landtagsfraktion zusammen mit der SPD den Antrag (Drucksache 16/3223) „Verbraucherbildung in der Schule nachhaltig und vielfältig gestalten“ ins Plenum eingebracht. Der Antrag wurde ohne Debatte einstimmig an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung – federführend – sowie an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen; die abschließende Beratung und Abstimmung sollen nach Vorlage der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses erfolgen.
Mit diesem Antrag wollen wir das Fach Hauswirtschaft, das es in vielen Schulen gibt, entstauben. Es gilt zentrale Lebensgestaltungskompetenzen in der Schule zu vermitteln. Dazu zählen allgemeine Finanzkompetenz z. B. die Kalkulation, was ich mir leisten kann, was ein Konto kostet, ebenso wie der Einkauf und Umgang mit Lebensmitteln bis hin zum leckeren und gesunden Essen und Esskultur mit Freunden.
Die Aufklärung von Verbraucherinnen und Verbrauchern wird in unserer Gesellschaft immer wichtiger. Deshalb muss sie sich auch stärker in der Schule wiederfinden. Dazu gehört es auch, Informationen richtig lesen und verstehen zu können. Auch ein aufgeklärter Umgang mit dem Internet ist wichtig.
Ein Fach wie „Konsum, Ernährung, Gesundheit“ wäre zukunftweisend. Zugleich können auch im Deutschunterricht Packungsbeschriftungen, Gebrauchsanleitungen und Versicherungsverträge zum Thema gemacht werden, ähnlich wie im Matheunterricht Füllmengen und Preisvergleiche. Im Politikunterricht, Geografie oder Sozialwissenschaften finden die Fragen von regionaler Erzeugung, Wirtschaftskreisläufen, Unternehmen  und Arbeitsbedingungen sowie fairem Handel bis zur Globalisierung Platz. Und nicht zuletzt geht es auch um die eigene Gesundheit und Schönheitsvorstellungen, häufig schon Thema im Sport- und Kunstunterricht.
Fachkompetenzen kann man gerade durch die Beschäftigung mit Alltagsthemen erwerben – und für das Leben zu lernen, macht doppelt so viel Spaß. Schüler*innen wissen, dass sie die so erworbenen Fähigkeiten immer wieder brauchen können. Etliche Schulen profilieren erfolgreich ihre Arbeit auf dieser Grundlage. Diese wertvolle Arbeit verdient weitere Unterstützung durch eine generelle Innovation des Faches Hauswirtschaft zu einem Fach, das sein Profil für Konsum-, Ernährungs- und Gesundheitsbildung auch nach außen dokumentiert.
Der Antrag ist ein Baustein, um die Bildung für nachhaltige Entwicklung in NRW weiter zu entwickeln. Die Bedeutsamkeit des Anliegens unterstreicht auch die  Verbraucherzentrale. Auch in NRW unterstützt sie bereits viele Aktivitäten. Siehe beispielsweise http://www.vz-nrw.de/umweltbildung http://www.vz-nrw.de/lehrerfortbildungen–schmexperten-in-der-lernkueche—-mehr-als-kochen http://www.vz-nrw.de/ernaehrungsbildung

Bildungsexperte Lübking in den Ruhestand verabschiedet

Der langjährige Direktor des Pädagogischen Instituts der Evangelischen Kirche von Westfalen, Prof. Dr. Hans-Martin Lübking, ist Anfang Juni in den Ruhestand verabschiedet worden (siehe ausführlich unter http://www.epd.de/landesdienst/landesdienst-west/schwerpunktartikel/evangelischer-bildungsexperte-l%C3%BCbking-den-ruhestan).
Der Theologieprofessor stand 17 Jahre lang an der Spitze der Bildungseinrichtung und machte sich auch über die Kirche hinaus als Bildungsexperte einen Namen. So gehörte er zu den Initiatoren des Bündnisses "Länger gemeinsam lernen" von Kirche, Gewerkschaft, Wissenschaft und Wirtschaft, in dem wir auch zusammenarbeiten. Diese Zusammenarbeit wird fortgesetzt, so auch bei der Fachtagung „Wie geht Inklusion? – Erfahrungen aus der Praxis" am 10. Oktober in Bielefeld-Bethel (Infos siehe unten Termine).
Zum Abschied wurde Hans-Martin Lübking als Festschrift ein eigens herausgegebenes Buch überreicht. Es trägt den Titel:  "Gemeinsam lernen. Weggefährtinnen und Weggefährten im Gespräch mit Hans-Martin Lübking" (Gütersloher Verlagshaus/ Hrsg. Ulrich Walter). Aus diesem Buch finden sich im Anhang die Beiträge von Matthias von Saldern, dem ich herzlich für die unkomplizierte Freigabe danke, und mir.

Wie geht weiter mit der Finanzierung der Schulsozialarbeit?

Mein zuständige Fraktionskollegin Manuela Grochowiak-Schmieding hat in ihren Newslettern jeweils aktuell über die Weiterfinanzierung der Schulsozialarbeit informiert.
Wir wollen grundsätzlich die Aufhebung des Kooperationsverbotes. Für die Übergangszeit ist das in vielen Belangen nach wie vor unausgegorene und bürokratische Bildungs- und Teilhabepakets zu überarbeiten, zu verbessern und zu vereinfachen. Dabei muss die Stärkung und Förderung der sozialen und Bildungsinfrastruktur zur Unterstützung der betroffenen Kinder und Jugendlichen im Vordergrund stehen.
In einem Antrag vom 16.4.13 „Schulsozialarbeit weiterführen – Befristung der Finanzierung aufheben“  haben wir zusammen mit der SPD-Fraktion deshalb ge-fordert, sich mit einer Bundesratsinitiative dafür einzusetzen, dass
·         die Befristung der Finanzierung für die Schulsozialarbeit bis zum 31. Dezember 2013 aufgehoben wird;
·         die Schulsozialarbeit nach SGB II auch über 2013 hinaus erhalten bleibt und weiterhin aus Bundesmitteln finanziert wird
Der Antrag wurde am 24.4.13 vom Landtag beschlossen. Das Land NRW hat zusammen mit Rheinlandpfalz am 3.5.13 einen entsprechenden Gesetzesentwurf  in den Bundesrat eingebracht. Nach dem Beschluss des Bundesrates lehnte die Bundesregierung den Gesetzentwurf des Bundesrates in ihrer Stellungnahme ab. Nach der ersten Beratung im Bundestag am 13.06.2013 wurde die Vorlage in die Ausschüsse überwiesen. Die Beratung ist dort bis heute allerdings nicht abgeschlossen und wird somit in dieser Legislaturperiode des Bundestages voraussichtlich wohl keine Regelung mehr getroffen werden.
In ihrem aktuellen Newsletter informiert Manuela Grochowiak-Schmieding unter anderen ausführlich zu der Übertragbarkeit der Mittel für Schulsozialarbeit auf kommende Haushaltsjahre.
Weitere Informationen zu Schulsozialarbeit auf unserer Landtagsfraktionsseite unter http://gruene-fraktion-nrw.de.178-20-102-49.modulbuero.kundencloudserver.de

Bekenntnisschulen

Nicht nur in Paderborn wird das Thema Bekenntnisschulen heiß debattiert. So sind in der Stadt Paderborn beispielsweise 2/3 der Grundschulen katholische Bekenntnisschulen. Dem gegenüber steht eine abnehmende Zahl katholischer Schüler, die derzeitig im Durchschnitt bei 46,3 Prozent liegt. Damit liegt selbst das katholisch geprägte Paderborn voll im Landestrend, das zeigen die aktuellen „Quantita“ des MSW, der Datenbestand für das Schuljahr 2012/2013: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Statistik/2012_13/StatUebers379-Quantita2012-2013.pdf 37,5 Prozent der Kinder an Grundschulen in NRW sind röm.-katholisch, 25,3 Prozent evangelisch, 15,7, islamisch, 16,5 Prozent gehören keinem Bekenntnis an, um die zahlenmäßig größten Gruppen zu nennen.
Viele Eltern haben hinsichtlich einer wohnortnahen Beschulung keine freie Wahl zwischen Bekenntnisschule und Gemeinschaftsschule. Dies stellt gerade Eltern nicht katholischer Kinder vor ein Dilemma. Entweder müssen sie gegen ihre religiöse Überzeugung ausdrücklich zuzustimmen, dass ihre Kinder in der Bekenntnisschule katholisch erzogen werden oder aber längere Schulwege für ihre Kinder zur Gemeinschaftsschule in Kauf nehmen. Wegen dieser restriktiven Anmeldepraxis hat nun ein Vater Klage erhoben. Laut Presse-Berichterstattung zum Verwaltungsgerichtverfahren vor dem Verwaltungsgericht Minden gehe die Richterin von einem Verlust des Bekenntnischarakters aus, wenn der Anteil bekenntnisfremder Schüler zu groß werde. Teilweise werde von 25 Prozent, teilweise von 30 Prozent ausgegangen. Ein Anteil von knapp 60 Prozent wie an der Paderborner Grundschule wäre demnach zu hoch. Aber der Charakter einer Bekenntnisschule bleibe erhalten, wenn eine genügend große Menge bekenntnisfremder Kinder am katholischen Religionsunterricht teilnehme.
Die Berichterstattung dokumentiert, dass es höchste Zeit ist, die gesetzlichen Regelungen zu Bekenntnisschulen zu verändern. Sie spiegeln nicht die gesellschaftliche und die Schulrealität wider. Deshalb bin ich froh, dass ich bereits diese Gespräche im Einvernehmen mit den Kirchen auf Landesebene führen kann, die selbst grundlegende Veränderungsnotwendigkeiten sehen. Alle Beteiligten arbeiten deshalb auch an grundsätzlichen Lösungen. Nicht nur für Paderborn gilt bis dahin: Die pädagogische Verantwortung bei der Aufnahme durch die Schulleitung gilt es im Übergang zu stärken. Dogmatismus hilft nicht weiter.

Neufassung des Fachleitererlassentwurfs

Seit 1985 hat sich die Seminarlandschaft tiefgreifend gewandelt: Aus 86 selbstständigen lehramtsspezifischen Studienseminaren sind aktuell 33 Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung mit zusammen 106 lehramtsbezogenen Seminaren mit neuer Leitungs- und erweiterter Aufgabenstruktur geworden. Im letzten Jahrzehnt wurden die stellvertretenden hauptamtlichen Seminarleiterinnen und –seminarleiter abgebaut; für Koordinierungs- und Hauptseminararbeiten wurden zunehmend Fachleiterinnen und Fachleiter beauftragt. Zudem ist durch zwei Einstellungstermine in den Vorbereitungsdienst pro Jahr (früher 1 Termin) die Anzahl der Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter (LAA) deutlich gestiegen. Diese Entwicklungen zusammen haben zunehmend zur Auflösung der ursprünglich gegebenen Passung von Haushaltsansatz und Fachleitererlass geführt. Oder um es deutlich zu sagen: Die notwendigen Mittel waren über lange Jahre nicht im Haushalt hinterlegt.
Ein unhaltbarer Zustand. Eine Neufassung des „Fachleitererlasses“ ist deshalb nötig. In ihrem Bericht für den Schulausschuss am 3.7.13 zum Thema "Erläuterungen zu Notwendigkeit und Inhalten des neuen Erlassentwurfes "Anrechnungsstunden der Lehrkräfte als Fachleiterin oder Fachleiter an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung" hat das MSW die Notwendigkeit und Eckpunkte dieses neuen Erlassentwurfes dargelegt. Siehe http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMV16/976 Über die endgültige Ausgestaltung des Erlasses, die u.a. auch die Situation der besonders kleinen Seminare berücksichtigt wird nach Auswertung der Rückmeldungen im Beteiligungsverfahren zu entscheiden sein.

Neue Leitlinien für schulische Personalmaßnahmen

Der demografische Wandel, das veränderte Schulwahlverhalten, der weitere Ausbau des längeren gemeinsamen Lernens und die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention führen zu veränderten Schulangeboten. Hiervon sind auch die Lehrkräfte betroffen. Auch wenn die Lehrer*innen nicht um ihre Beschäftigung fürchten müssen – alle werden gebraucht- so sollen die notwendigen Veränderungsprozesse für die betroffenen Lehrerinnen und Lehrer sowie Schulleitungen transparent und sozialverträglich gestaltet werden.
Das NRW-Schulministerium hat jetzt erstmals für alle Schulformen „Leitlinien für Personalmaßnahmen bei schulorganisatorischen Veränderungen“ im Einvernehmen mit der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft NRW, dem Verband Bildung und Erziehung NRW, dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Berufskollegs NW e.V., dem Verband der Lehrerinnen und Lehrer an Wirtschaftsschulen NW e.V., dem Verein katholischer deutscher Lehrerinnen e.V. NRW, dem Philologenverband NRW sowie in Abstimmung mit allen Hauptpersonalräten und Hauptschwerbehindertenvertretungen des Schulministeriums erarbeitet.
Auf der Basis der geltenden rechtlichen Regelungen geben die in den Leitlinien zusammengestellten Verfahrenshinweise und Grundsätze, die bei schulorganisatorischen Veränderungsprozessen (Auslaufen, Zusammenlegung und Errichtung von Schulen) zu beachten sind, den betroffenen Lehrkräften einen Orientierungsrahmen und gewährleisten eine sozialverträgliche Gestaltung des Veränderungsprozesses.
Siehe ausführlichere Info und Leitlinie unter http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Pressemitteilungen/Archiv/LP16/PM_2013/pm_22_07_2013.html

Schulkonsens wirkt – Schulentwicklung in der Sekundarstufe I

Im Juli 2011, haben wir gemeinsam mit SPD und CDU den Schulkonsens für Nordrhein-Westfalen vereinbart.
Der Schulkonsens wirkt. Die neuen Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, 48 Gesamt- und 81 Sekundarschulen in zwei Jahren dokumentieren das eindrucksvoll. Es ist deshalb wichtig, sich nun den Prozess anzuschauen und differenziert miteinander zu diskutieren, wie der Schulkonsens, das Schulgesetz vor Ort umgesetzt wird. Wo muss optimiert werden? Was kann aus den gelingenden Prozessen im Land übertragen werden?
Der Rot-Grüne Antrag fordert die Landesregierung auf, nach zwei Jahren Schulkonsens eine erste Bilanz zu ziehen und dem Landtag einen Bericht über die Entwicklungen im Bereich der Sekundarstufe I vorzulegen.
Zu den detaillierten Fragestellungen siehe: Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/3224 Plenardebatte vom 19.06.13

Ganztagsschulen sind aktiver Beitrag für mehr Chancengleichheit

Vor zehn Jahren wurde die offene Ganztagsschule in NRW eingeführt. Fast alle Grundschulen bieten zehn Jahre später den offenen Ganztag an. Zunehmend mehr Schulen der Sekundarstufe I sind Ganztagsschulen.
Durch die enge Kooperation mit den Eltern und die adäquate Einbeziehung der Schülerinnen und Schüler werden Ganztagsschulen zum Lern- und Lebensort. Deshalb sind das Klima in der Schule und die guten Beziehungen zwischen Lehrkräften und Schüler*innen entscheidend für die Qualität der Einrichtungen. Der Ganztag bietet die notwendige Zeit für individuelle Förderung und wachsenden Lernerfolg. Das Lernen lässt sich so vielfältiger und qualitativ nachhaltiger gestalten: Weg vom hastigen Fächerwechsel im 45-Minutentakt und hin zu einem neuen Rhythmus, der durch abwechselnde Phasen hoher Konzentration, Bewegung und auch Entspannung gekennzeichnet ist. So erfahren gerade die kulturelle Bildung und der Sport in der Ganztagsschule eine neue Anerkennung. Eine Schule ist dann gut, wenn sich die Schülerinnen und Schüler dort wohlfühlen. Deshalb muss das Augenmerk im Ganztag auch auf gutem Essen und ausreichenden Pausenangeboten liegen.
Die Ganztagsbilanz in NRW kann sich sehen lassen. Der Ganztagsausbau muss aber konsequent weitergehen. Neben den Anstrengungen des Landes ist die Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern ein wichtiger Baustein. Der Bund muss endlich wieder seinen Beitrag leisten wie zuletzt mit dem Investitionsprogramm der rot-grünen Bundesregierung 2003. Davon haben die Grundschulen in NRW mit weit über 914 Millionen Euro enorm profitiert.
Siehe hierzu auch die aktuell von der Bertelsmann Stiftung in Auftrag gegebene Studie „Ganztagsschulen in Deutschland – eine bildungsstatistische Analyse“ von Prof. Dr. Klaus Klemm sowie weitere Zahlenmaterial und Länderstudien auf der Website der Bertelsmann Stiftung

Inklusion ist ein Prozess

Nicht erst seit der Debatte um den Referenten- und den Gesetzentwurf besuche ich Schulen mit Gemeinsamen Unterricht, Förderschulen, Kompetenzzentren. Dazu kommen viele Fachgespräche und Veranstaltungen vor Ort. Auch wenn die öffentliche Wahrnehmung im Augenblick eher von dem Ringen über finanzielle Auswirkungen geprägt ist, so will ich doch zuallererst anmerken, wie konstruktiv viele engagierte Kolleg*innen in den Schulen, aus der Schulaufsicht und auch von Schulträgerseite aus in dem Prozess arbeiten. In den Gesprächen sind viele fachliche Fragen erörtert worden, die in die Auswertung der Anhörung einfließen werden. Und ich habe zudem auch großes Verständnis für die Ressourcenfragen, die die Teilnehmer*innen in den Diskussionen bewegt. Deswegen sollen sie sorgsam und  differenziert betrachtet werden. Sylvia Löhrmann gibt in ihrem Gastbeitrag in diesem Newsletter einen Überblick über das, was wir als GRÜNE über die Vereinbarungen in den Koalitionsverträgen 2010 und 2012 in den Verbesserungen der Rahmenbedingungen insgesamt erreicht und umgesetzt haben.
Wenn jetzt eine veränderte Ressourcensteuerung gerade bzgl. der Lehrerstellen im Inklusionsprozess diskutiert wird, dann müssen diese Verbesserungen insgesamt mit in den Blick genommen werden. Dazu gehört dann auch das Vorhaben, das vom Kabinett mit dem Haushalt 2014 bereits gebilligt wurde: Das Absenken des Klassenfrequenzrichtwertes für die Schulen in der Sekundarstufe I wie im Schulkonsens vereinbart.
Fast 30 Jahre gibt es GU in NRW. Seit 2010 konnte im Entwicklungsprozess  hin zur Inklusion schon einiges erreicht werden: Der „Löhrmann-Erlass“ von Oktober 2010 führte zu einer Umkehr der Beweislast: Nicht mehr die Eltern von Kindern mit Behinderungen müssen beweisen, dass die Beschulung an der Regelschule möglich ist, sondern die Schulbehörden müssen nachweisen, warum das nicht möglich ist. Seither sind mir keine Fälle mehr bekannt geworden, in denen Eltern vor Gericht ziehen mussten. Herausfordernde Einzelfälle konnten letztendlich doch gelöst werden.
Mit einem Gutachten wurde früh der Weg zur Weiterentwicklung der Kompetenzzentren gezeichnet.  Die Kompetenzzentren haben unterschiedlich gearbeitet. Dort, wo schon zielorientiert im Inklusionsprozess gearbeitet wurde, muss auch weiter dafür Sorge getragen werden, dass die aufgebauten erfolgreichen Netzwerke gepflegt werden, regionale Inklusionskonferenzen und Fortbildungen auch für Sonderpädagog*innen stattfinden. Die erfahrenen Leitungen der Kompetenzzentren können hier eine wichtige Rolle ausfüllen.
Seit 2010 wurden nicht zuletzt über 1100 zusätzliche Stellen für den gemeinsamen Unterricht und den Inklusionsprozess geschaffen. Zum Vergleich: Unter schwarz-gelb zwischen 2005 und 2010 betrug der Aufwuchs nur 65 Stellen.
Trotzdem gibt es zurzeit Verunsicherung, Kritik und Zweifel. Das ist verständlich. Die UN-Konvention für die Rechte der Menschen mit Behinderungen (BRK) macht auch deutlich, was im deutschen Schulsystem an Entwicklungsversäumnissen aufgelaufen ist. Es ist immer dasselbe Thema: Nicht das Kind muss sich an das System anpassen, sondern die Schule muss dem einzelnen Kind gerecht werden.
Die Umsetzung der Inklusion bedeutet deshalb einen enorme Herausforderung, weil sie dieses Grundprinzip für alle Schulformen und Schulstufen konsequent einfordert (siehe dazu auch die Artikel aus dem Buch „Gemeinsam lernen“ im Anhang).
Die Aufnahme der individuellen Förderung in das Schulgesetz 2006 war ein wichtiger Schritt. Aber schwarz-gelb hat dieser Lyrik keine Taten folgen lassen und vor allem die Vorstellung der begabungsgerechten Schule gepflegt. Damit wurde am gegliederten Schulsystem weiter eisern festgehalten, und selbst die Stellen, die für individuelle Förderung vorgesehen waren, entpuppten sich als  Potemkinsche Dörfer: Sie waren nicht mit Mitteln hinterlegt und wurden zur Deckung des Grundbedarfs genutzt. Allein 1000 Stellen mussten hier von uns nachfinanziert werden.
Die Umsetzung der BRK fordert vieles: strukturell-systematische Änderungen, eine andere Lehrerausbildung, eine integrierte Schulentwicklungsplanung und viel Fortbildung. Das grüne Schulministerium und die rot-grüne Koalition stellen sich dieser Herausforderung. Aber es gibt viele Fragen. Auf die will ich im Folgenden gerne eingehen.

Der Sachstand zum Gesetzesverfahren

Im Moment wird das 9.Schulrechtsänderungsgesetz beraten. Nach einem Referentenentwurf im Herbst 2012 wurde im März dem Landtag der überarbeitete Gesetzentwurf zugeleitet. Der Gesetzentwurf ist bewusst als „1.Gesetz zur Umsetzung der UN-Konvention“ betitelt. Es geht um einen Prozess. Das muss immer wieder betont werden. Es kann kein Schalter umgelegt werden und alle Fragen sind gelöst.
Nicht zuletzt deshalb hat der Landtag eine ungewöhnlich ausführliche Anhörung angesetzt, die über zwei Tage ging und über 80 Expert*innen aus Verbänden, Initiativen und Wissenschaft einbezogen hat. Dabei waren nicht nur die nach Schulgesetz anzuhörenden Verbände eingebunden, sondern auch die weiteren Mitglieder des Gesprächskreises Inklusion des MSW. Am 11. 9. erfolgt die Auswertung und Diskussion im Schulausschuss (ASW), am 18.9. die Beschlussfassung im ASW und dann in der folgenden Plenarwoche die Abschlussberatung.
Zunächst ist festzuhalten, dass wieder einmal die gesamte Spannbreite der Haltungen zur Inklusion zu erleben war.
Einige verwiesen auf das „bewährte Förderschulsystem“ und leugneten die Notwendigkeit der Umsetzung der Inklusion. Elterninitiativen mit Kindern mit Behinderungen brachten ihre Ungeduld zum Ausdruck und forderten eine uneingeschränkte, sofortige Umsetzung der UN-Konvention in allen Jahrgängen.
Wir haben uns entschieden, zielstrebig aber behutsam den Prozess anzugehen. Die BRK gilt, wir müssen und wollen sie umsetzen. Es geht nicht um das OB, sondern um das WIE. Ein sofortiges „Umswitchen“, alles auf einmal, klappt nicht. Das zeigen auch die Erfahrungen und Diskussionen aus Hamburg und Bremen, die als Stadtstaaten quasi Land und Schulträger in einer Hand sind. Umso mehr gilt für ein Flächenland wie NRW, dass wir behutsam und zielstrebig vorgehen müssen, damit weder Kinder noch Pädagog*innen überfordert werden.
Worum geht es konkret? Woran hat sich bei den Stellungnahmen der Verbänden und Initiativen und in der zweitägigen Anhörung die Kritik entzündet? Worum werden die Auseinandersetzungen geführt?

Der Anspruch auf Beschulung in der Regelschule muss umgesetzt werden.

Der Anspruch soll in das Schulsystem hinein aufwachsen, damit die Schulentwicklung gleichzeitig „mitwachsen“ kann. Auch wenn die Schulen schon im Vorfeld Fortbildungen in Anspruch nehmen können und diese auch ausreichend zur Verfügung stehen.  Deshalb sollen alle Eltern zunächst zur Einschulung in der ersten und bei der weiterführenden Schule in der fünften Klasse, einen Platz in der Regelschule in Anspruch nehmen können, wenn sie das für ihre Kinder wollen.

Inklusion richtet sich an alle Schulformen

Viele Gesamtschulen und Hauptschulen stellen sich seit Jahrzehnten der Aufgabe. Aber auch Gymnasien sind auf dem Weg. In der Anhörung haben die Gymnasialverbände (Direktorenvereinigungen, Philologenverband, Elternschaft) zurückgewiesen, dass die Gymnasien in der Lage seien, zieldifferent unterrichten sollten und ihre Lehrkräfte dazu auch gar nicht in der Lage seien. Das ist eine beschämende Aussage. Wenn Lehrkräfte nach dem Prinzip von Maria Montessori „Hilf mir es selbst zu tun!“ Unterstützung bei der Aufgabe einfordern, dann ist das nachvollziehbar und berechtigt. Wenn aber Schulen und Lehrkräfte deutlich machen, dass sie es – um es auf den Punkt zu bringen –ablehnen, sich mit Kinder mit bestimmten Förderbedarfen auseinanderzusetzen und zieldifferent zu unterrichten, dann ist das nicht hinzunehmen.
Klar äußerte sich dazu übrigens der Vertreter der ev. Kirche in der Anhörung: Die kirchlichen Gymnasien sehen sich in der Lage, zieldifferent und qualitätsorientiert zu unterrichten.
Mittlerweile wird übrigens schon an 23 Gymnasien zieldifferent unterrichtet.  – Dazu gehören eine Reihe kirchlicher Gymnasien – aber beispielsweise auch das Schillergymnasium in Münster, das der Schulausschuss des Landtags jüngst besucht hat.

Inklusion richtet sich an alle Ebenen.  – Die Konnexität

Zunächst eine sehr ernst gemeinte Vorbemerkung. Die rot-grüne Landesregierung hat sich seit 2010 in allen Belangen sehr kommunalfreundlich gezeigt und viel Geld in die Handgenommen, um die kommunalen Haushalte zu stabilisieren und besser auszustatten. Das erkennen die Kommunalen Spitzenverbände (KSV) auch ausdrücklich an. Das jetzt hier um eine Ressourcenfrage gerungen wird, ist von beiden Seiten aus nachvollziehbar. Mir ist sehr daran gelegen, dass wir dies bei allen Unterschieden in der Einschätzung sachorientiert tun. Im Gegensatz zu manchen Stimmen, die sich jetzt besonders in der Frage der Qualität von sonderpädagogischer Förderung, die sie vorzugsweise in den Förderschulen sehen, zu Wort melden, geht es den KSV darum, die Inklusion voranzubringen – und nicht abzuwehren. Das wurde auch noch einmal in den Beiträgen von Klaus Hebborn, Vertreter des Städtetages,  in der aktuellen Diskussion im Deutschlandradio deutlich, an der ich ebenso teilgenommen habe wie Eva Maria Thoms von Mittendrin e. V. und Josef Kraus aus Bayern, Präsident des deutschen Lehrerverbandes (hier zum Nachhören: http://www.dradio.de/dlf/sendungen/kontrovers/2200986/ ).
Deshalb werden wir weiter mit den KSV über eine Lösung reden und darum ringen. Was aus meiner Sicht auch zu bedenken ist, führe ich an dieser Stelle in der gebotenen Kürze aus.
Es gibt für die Schulpolitik in NRW eine -von der Verfassung so vorgesehene – staatlich-kommunale Verantwortungsgemeinschaft. Das Land will und wird sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wir wissen: Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Wir haben seit 2010 schon über 1100 Stellen geschaffen und bis 2017 weitere 2000 Stellen eingeplant. Die KSV verlangen nun eine grundsätzliche Anerkennung der Konnexität, weil sie von der Prämisse ausgehen, dass alle weiteren Inklusionsprozesse nur durch das neue Schulgesetz  ausgelöst werden.  Das würde allerdings z. B. unterstellen, dass ohne Schulgesetz keine Entwicklungen mehr stattfinden würden.
Diese Annahme ist angesichts einer fast 30-jährigen Praxis des Gemeinsamen Unterrichts und der stetigen Ausweitung in den letzten Jahren  wohl kaum zu halten. Sie negiert auch, dass seit 1994 im Grundgesetz normiert ist, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf. Diese Norm richtet sich an alle Ebenen. Mit der BRK hat jetzt eine weitere Rechtsnorm Einzug gehalten, die den Anspruch auf vollständige Teilhabe für alle Ebenen und Aufgabenträger formuliert. Seit dem Schulgesetz 1995 ist die Gleichwertigkeit der Förderorte, allgemeine Schule und Sonder-, Förderschule festgeschrieben. Der Erlass von 2010 hat konsequent die „Beweisumkehr“ veranlasst.
Die KSV haben nun ein Gutachten vorgelegt, das exemplarisch die Konnexität belegen soll. Die Großstadt Essen und der Kreis Borken sind die Beispiele, für die Prognosen und Szenarien entwickelt werden. Es gibt aber hier etliche Ungereimtheiten. Das Gutachten rechnet alle weiteren Entwicklungen im Prozess dem Gesetz zu und nimmt damit die Schulträger quasi aus ihrer Verantwortlichkeit heraus. Die Stadt Essen hat am 16.1.2013 (Vorlage Nr. 2011/2012/5) die Weiterführung des Schulentwicklungsplans für die weiterführenden Schulen beschlossen und ausgewiesen, dass keinerlei Gesamt – bzw. Folgekosten in der durchaus komplex beschriebenen Fortschreibung der Schulentwicklung anfallen.
Die Stadt führt übrigens für ihren langfristig angelegten „Strategieprozess 2030“ schon vor der Erstellung des Gutachten aus: „Daher wird die Stadt ein Konzept Schulneubau 2014 – 2030 entwickeln mit dem Ziel, neue pädagogische Lernorte zu bauen und alte und marode Schulen abzureißen.“ Diese Entwicklungsbedarfe sind aber seit langem bekannt und haben ursächlich nichts mit dem Schulrechtsänderungsprozess zu tun. Dass gemäß Landesbauordnung gebaut werden muss, ist übrigens auch „normal“. Dass gerade die KSV darauf gedrungen haben, dass das Raumprogramm für Schulbauten nicht mehr vom Land wie bisher festgeschrieben wird und nun Ausbauberechnungen trotzdem von diesen „Vorgaben“ aus im Gutachten aufgeführt werden, ist in sich widersprüchlich.
Für den Kreis Borken bleiben z. B. unerwähnt und damit auch unaufgelöst, dass ganz enorme Investitionen in Förderschulen beschlossen worden sind. Das betrifft sowohl freiwillige Leistungen an einen freien Träger im Jahr bis zu 170.000 Euro auf weit mehr als 10 Jahre wie auch aktuell die Kosten für die Sanierung eines Schwimmbeckens, die auf ca. 2,3 Mio Euro beziffert werden, die von der Gemeinde Borken und dem Kreis erbracht werden. Es darf noch einmal an die Gleichwertigkeit der Förderorte erinnert werden, die  seit langem besteht. Seit langem wird aber gerade auch von Eltern im Kreis Borken  um einen Inklusionsplan gerungen. Das der nun endlich bis Ende 2014 (!)erarbeitet werden soll, diese Verzögerung liegt nicht beim Land. Alle Investitionsentscheidungen im Förderschulbereich werden aber unabhängig davon im Vorfeld getroffen.
Das ist übrigens auch ein Punkt in dem Gutachten, der mich sehr verwundert. Da wird auf Seite 16 ausgeführt, das Land habe die Schulträger über die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf zu informieren.
Schon als ich noch im Rat und Ausschüssen der Stadt Paderborn gearbeitet habe (1994-2005) habe ich die gemeinsame Arbeit von Schule-, Jugendhilfe und Sozialhilfeplanung angemahnt, um gemeinsam mit der Schulaufsicht und den Eltern die Bedarfe für den Gemeinsamen Unterricht zu planen. Ein solcher Runder Tisch Inklusion (damals GU) gehört zum kommunalen Handwerkszeug! 80Prozent der Kinder mit Handicaps werden inzwischen in den KiTas aufgenommen. Lern- und Entwicklungsverzögerungen zeigen sich u.a. schon in Teilen in den Sprachstandsfeststellungen, dann besonders in den Schuleingangsuntersuchungen. Das ist alles die kommunale Handlungsebene, von der aus die Planungen  zu entwickeln sind. Eine Anmerkung will ich gleich anschließen. Dass im Gutachten die Gymnasien bei der zieldifferenten Beschulung wie selbstverständlich außen vor gelassen werden, entspricht nicht dem Willen des Landtags, der dazu eine eindeutige Beschlusslage hat, und auch längst nicht mehr der Entwicklung im Land NRW, wie schon oben ausgeführt.

Unterschiedliche Finanzierungsstränge

Die unterschiedlichen Finanzierungstränge sind sicherlich eine Herausforderung, jedoch ist die Inklusionshilfe ein jeweils individueller Rechtsanspruch eines Kindes, der sich aus dem Bundessozialgesetzbuch ableitet und die Teilhabe an Bildung sicherstellen soll. Das kann nun nicht einfach auf das Land transferiert werden wie im Gutachten angesetzt. Gleichwohl ist es berechtigt, dass die Kommunen bei diesen Kosten Unterstützung anmahnen. Deshalb setzen wir uns u.a. für die Aufhebung des Kooperationsverbots zwischen Bund und Ländern und für eine entsprechende Reform der Sozialgesetzgebung ein.
Aber auch der interkommunale Finanzausgleich muss im Rahmen einer nachhaltigen Haushalts- und Finanzpolitik aufgerufen werden. Dabei müssen die KSV auch ihre Haltung zu einer Gastschülerpauschale klären. Denn die derzeitige Rechtslage, die Schulkosten den Schulträgern zuzumessen und nicht der Gemeinde, aus der die Schüler*innen kommen, wird seit Jahren immer einmal  wieder zwar mehr oder weniger heftig diskutiert, aber aufgrund der uneinheitlichen Positionen auch innerhalb der KSV nicht gelöst.
Das Thema greift nicht nur bei den Schülerfahrtkosten, sondern auch bei den Effekten von Zusammenlegungen und/oder Trägerwechseln (z. B. Übertragen von kommunalen auf die Kreisebene), Ausgleichen und Kooperationen mit den Landschaftsverbänden. Als Beispiele seien Meerbusch und der Kreis Wesel genannt.  So spart Meerbusch allein mehr als180.000 Euro pro Jahr durch das Auflösen einer Förderschule, deren Gebäude jetzt neuer KiTa-Standort wird. Die Ersparnis bei den Baukosten nicht einrechnet. http://m.rp-online.de/region-duesseldorf/meerbusch/nachrichten/abschied-von-meerbuschs-foerderschule-1.3550497 Aus Wuppertal ist ein anderer Vorgang bekannt. In Wuppertal wurde im vergangenen Jahr die Sanierung eines abgängigen Gebäudes der Else-Lasker-Schüler-Gesamtschule beschlossen. Dabei ist ein Aufzug geplant und Bau berücksichtigt, wurde technisch allerdings noch nicht installiert, trotz Landesbauordnung. Ein Schelm wer Böses dabei denkt, dass ggf. die Kosten für diesen Aufzug dann bei den „Sonderkosten“ gegenüber dem Land geltend gemacht werden könnten.
Gisela Lücke-Deckert, lange Jahre verantwortliche Schulaufsichtsbeamtin im Kreis Wesel, beschrieb in der Anhörung am 6.6.2013 beispielhaft weitere zu berücksichtigende Faktoren: „Wir haben aber zum Beispiel im Kreis Wesel 66 Kinder und Jugendliche mit einer Körperbehinderung im gemeinsamen Unterricht. Davon hätten 20 nach Köln in die Anna-Freud-Schule gemusst, wenn sie kein Angebot vor Ort gehabt hätten. Wir haben für dieses Jahr ausgerechnet, was die Internatskosten in Köln betragen würden und haben die Kosten im Kreis Wesel gegengerechnet. Die Internatskosten für diese 20 Schüler im Mittel – es gibt drei Kostenangaben, was ein Internat für Kinder mit leichter Körperbehinderung, mit mittlerer und schwerer Körperbehinderung kostet; ich habe den mittleren Bereich gewählt, um das zu berechnen, weil man anders nicht gut vorgehen kann – hätten einen Kostenumfang von 887.187 Euro ausgemacht. Dann haben wir geschaut, welchen Bedarf an Hilfe haben die Kinder, wenn sie vor Ort in die Schule gehen. Das haben wir auch errechnet. Für diese Schüler entsteht ein zusätzlicher I-Hilfe-Bedarf in Höhe von 300.000 Euro. Das ist dann eine Kostenersparnis von 587.000 Euro bezogen auf diesen Bereich bei diesen Schülern. “
Die Beispiele zeigen, wie schwierig es ist auszumachen, ob Kosten tatsächlich ursächlich auf die nun geplante schulgesetzliche Änderung zurückgehen.
Trotzdem, bzw. gerade deswegen halte ich es für richtig, eine verlässliche  Evaluationsklausel direkt in das Gesetz zu schreiben und gemeinsam mit den KSV die Kriterien zu erarbeiten, damit der Prozess betrachtet und ausgewertet werden kann. Wenn sich dann konnexitätsrelevante Entwicklungen darlegen lassen, soll der Ausgleich auch erfolgen.
Die Stellungnahme von Gisela Lücke Deckert ist fachlich besonders interessant. Es ist einerseits abzulesen, wie unterschiedlich das gemeinsame Lernen in NRW entwickelt ist. Inzwischen besuchen im Kreis Wesel 100Prozent aller Kinder des Förderschwerpunkts Lernen die allgemeine Grundschule, insgesamt für die Förderbereiche Sprache, Lernen und Emotionale und Soziale Entwicklung sind es ca. 70 Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf. Dabei haben zurzeit 2/3 der Kinder diese Unterstützung ohne AO-SF Verfahren, nur 1/3 der Kinder wurden am Ende der Eingangsstufe (1 – 3 Jahren) noch  durch ein AO-SF Verfahren mit einem Förderschwerpunkt „etikettiert.
Wie das im Entwicklungsprozess gelungen ist, wird in der Stellungnahme eindrucksvoll beschrieben: „Um dieses Ziel zu erreichen, haben wir uns gemeinsam mit allen Grundschulen des Kreises Wesel, insbesondere dem neuen Handlungsfeld Prävention gewidmet. Wir haben mit den Grundschulen Konzepte entwickelt zur Feststellung der Lernausgangslage bei einzuschulenden Kindern. Wir haben mit außerschulischen Partnern (Kitas, Jugendhilfe, SPZ, Frühförderstellen etc.) frühzeitig vor Schulbeginn Präventionsmaßnahmen festgelegt, um Kindern mit Entwicklungsverzögerungen und Behinderungen einen besseren Start in der Grundschule zu ermöglichen (Übergangsmanagement). Diese Maßnahmen wurden jährlich mit Beteiligung aller Grundschulen evaluiert und optimiert.“
Besonders wichtig für die vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern: „Die Eltern wurden beraten und bestärkt, sonderpädagogische Unterstützung anzunehmen, sie als Hilfe in der Grundschule zu sehen mit der Zusicherung, die Kinder nicht in eine nicht gewünschte Förderschule einzuweisen.“ Siehe Stellungnahme Schulamt Kreis Wesel  – Frau Lücke-Deckert Übrigens wurde nicht nur konzeptionell im Kreis Wesel in dieser Art und Weise gearbeitet. Auch in Herford wurde z. B. ein ähnliches Verfahren für den Schuleingang entwickelt. Von diesen vielfältigen Erfahrungen können wir in NRW profitieren und kommunal/regional abgestimmte Konzepte entwickeln. Dazu gehören auch die Schwerpunktschulen, die helfen, sonderpädagogische Kompetenz nicht in homöopathischen Dosen über das Land zu verteilen, sondern sinnvolle Bündelungen vorzunehmen.

Das Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma

Das Beispiel aus dem Kreis Wesel zeigt, dass die notwendige Auflösung des Etikettierungs-Ressourcen-Dilemmas gelingt (s.o.). Über 70Prozent der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf haben den Förderschwerpunkt Lernen, emotionale und soziale Entwicklung oder Sprache. Gerade hier wünschen Eltern eher selten eine Beschulung an der Förderschule. Aber gerade hier gibt es das Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma: Je mehr Kinder den festgestellten Förderbedarf (über sogenannte AO-SF-Verfahren) haben, desto mehr Ressource bekommt die Schule. Das wollen wir aufbrechen. Die Schulen sollen aber unabhängig von den Kindern ein Budget sonderpädagogischer Unterstützung  bekommen, das durch Kolleg*innen auch fest im Kollegium verankert ist. Dabei gehen wir von Größenordnung der Förderbedarfe der letzten Jahre aus. Das Land spart nicht ein, sondern  verändert die Steuerung. Wichtig ist, dass es die Lernausgangslage aller Kinder betrachtet wird, um die Potenziale aller Kinder zu entwickeln. Frühzeitiger als bisher soll erkannt werden, wo der normale Unterricht die Kinder nicht erreicht. Damit brechen wir auch das sehr deutsche Prinzip des „wait-to-fail“: Erst wenn etwas augenscheinlich schief läuft, beginnt die Hilfsmaschinerie. Reparieren statt Vorbeugen heißt das bekannte, im Endeffekt teurere, Prinzip.
Als Fraktion haben wir zur Diskussion über das RTI-Konzept (Response To Intervention; siehe http://hf.uni-koeln.de/blog/christianhuber/?page_id=335) eingeladen, das inzwischen in NRW praktiziert wird. Außerdem haben wir uns dazu das Konzept er Laborschule Bielefeld vorstellen lassen. Es ist richtig, dass das RTI-Konzept nicht per se ein inklusives Konzept ist. Allerdings, das sind auch die Rückmeldungen aus den Schulen, hilft es, den Schulen im Inklusionsprozess ein inneres Gerüst zu geben. Den pädagogischen Blick zu entwickeln, wie Sabine Geist dies für die Laborschule vorgestellt hat, braucht eine konsequente Entwicklung. RTI steht dem grundsätzlich nicht entgegen, sondern: Wichtig ist die didaktische Einbettung, denn geht es eben nicht um eine Sonderung im neuen Gewand.

Wo bleibt die sonderpädagogische Kompetenz im Inklusionsprozess? 

Klar ist: Ein inklusives Bildungssystem braucht mehr und nicht weniger sonderpädagogische Kompetenz (auch wenn wir das in einigen Jahren hoffentlich nicht mehr so bezeichnen und zuordnen werden). Seit Jahren gibt es einen deutlichen Personalmangel. Darauf hat diese Landesregierung reagiert. Insgesamt 2300 zusätzliche Studienplätze wurden bewilligt. Aber es wird natürlich dauern, bis die Absolvent*innen nach sechsjähriger Ausbildung zur Verfügung stehen. In der Zwischenzeit sollen Lehrkräfte, die schon Erfahrungen im GU haben, qualifiziert werden. Das richtet sich zunächst besonders an Grundschullehrkräfte. So werden 2500 Sonderpädagog*innen zusätzlich zur Verfügung stehen. Für die Lehrkräfte eine Anerkennung ihrer bisherigen engagierten Arbeit und die Möglichkeit, als Grundschullehrkraft bzw. Lehrkraft in der SEK I die Besoldung A13 zu erzielen.
Die Nachfrage nach diesen Qualifizierungstools ist erfreulich. Sonderpädagog*nnen, die bisher an Förderschulen unterrichten, werden an den Regelschulen dringend gebraucht. Sie sollen keine „Reisekader“ werden, sondern als Mitglieder des Lehrerkollegiums der Regelschule ihre neue pädagogische Heimat finden. Nur damit es nicht vergessen wird: Schwarz-Gelb hat in Sachen Personal gar nichts unternommen.

Vernetzung und Unterstützung

SonderpädagogInnen sollen zusätzlich zu ihrer Rolle als gleichberechtigte Mitglieder des Lehrerkollegiums auch die Möglichkeit des fachlichen Austausches erhalten. Sie sind wichtige Akteure eines Expertisezirkels der inklusiven Schulentwicklung. Dazu gehören auch die Schulaufsicht und die regionalen Inklusionskoordinator*innen. Dort wird auch thematisiert, welche Möglichkeiten geschaffen werden für Schüler*innen, die aufgrund ihrer spezifischen Situation ggf. einer temporären Herausnahme aus dem Unterrichtsgeschehen bedürfen. Klar ist: Die Stammschule bleibt mit im Prozess.

Übergänge gestalten

Sowohl beim Übergang Kita-Schule wie beim Übergang Schule-Beruf müssen im Sinne der Kinder und Jugendlichen die Präventions-,  Beratungs- und Begleitungskette optimiert werden. Hier wird unabhängig von einer Schulgesetzänderung zu klären sein, wie die Beteiligten ein Verfahren vereinbaren, dass die frühzeitige Übermittlung von Förderbedarfen, auch wenn sie nicht formal in einem AO-SF-Verfahren ermittelt wurden,  gesichert werden kann.
Und auch das gehört zum Thema Inklusion

Mindestgrößen von Förderschulen

Mindestgrößen garantieren, dass ein pädagogischer Standard gesichert bleibt. Die Versorgung mit Lehrkräften für den Unterricht – einschließlich der Wahlpflichtfächer – an der Schule stehen zur Verfügung, damit das fachliche Angebot und ggf. die notwendige Differenzierung gewährleistet werden. Die jeweilige Mindestgröße ist bei Förderschulen zu dem abhängig vom Förderschwerpunkt. Seit 1978 ist die Mindestgrößenverordnung unverändert in Kraft und beträgt für Förderschulen mit den Schwerpunkten Lernen und emotionale und soziale Entwicklung 144 Schüler*innen. Aber seit Jahrzehnten wird diese Größe von vielen Schulen unterschritten. Sie berufen sich auf eine Ausnahmeregelung, nach der eine Schule vorübergehend auch mit nur mindestens 72 Schüler*innen weiterarbeiten kann, wenn für die Zukunft wieder steigende Zahlen zu erwarten sind. Allerdings ist Ausnahme zur bislang stillschweigend geduldeten Regel geworden. Das führte zu der Situation, dass z. T. auch noch kleinste Förderschulen Lernen (mit ca. 20 Schüler*innen) aufrechterhalten wurden. In der Lehrerversorgung geht das zu Lasten der Versorgung mit  Sonderpädagog*innen sowohl im Gemeinsamen Unterricht (GU) wie auch an den Förderschulen.
Der Landesrechnungshof hat die Situation der Förderschulen untersucht und in einem Sonderbericht festgestellt: Dreiviertel der Förderschulen (Lernen, emotionale und soziale Entwicklung) sind unter die Mindestgröße gefallen. Viele Schulen arbeiten bereits seit 1991 auf Grundlage einer Ausnahmegenehmigung, aber so gut wie nie wurde überprüft, ob die Voraussetzungen dafür weiter bestehen. Es gibt Schulen, die selbst die halbe Mindestgröße der Ausnahmegenehmigung noch unterschreiten und es gibt Schulen mit weniger als 144 Schüler*innen, die gar keinen Antrag auf Ausnahmegenehmigung gestellt haben und einfach weiterarbeiten. Hier haben Schulträger und Schulaufsicht weggeschaut und ihre Verantwortung nicht wahrgenommen. Angesichts der Ausgangslage, dass die allgemeine Schule bereits seit 1995 schulgesetzlich als gleichwertiger Förderort verankert ist, hätte u. a. der GU seitens der Schulträger und der Schulaufsicht längst stärker forciert werden müssen.
Der Bericht des Landesrechnungshofs konzentriert den Blick nun noch einmal auf die Handlungsnotwendigkeiten. Der Weiterbestand zu kleiner Systeme bindet erhebliche Ressourcen. Dabei brauchen wir dringend mehr Sonderpädagog*innen an den Regelschulen zum Aufbau eines inklusiven Bildungssystems. Die Gutachter Prof. Klemm und Prof. Preuß-Lausitz hatten deshalb sogar die Schließung aller Förderschulen der Schwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung empfohlen. Der Landtag hat aber in seinem einstimmigen Beschluss von Dezember 2010 bestimmt, dass wenngleich die Regelschule in Zukunft der erste Förderort ist, die Eltern den Förderort wählen können, sofern ein ausreichender Bedarf besteht. Das ist auch der regionalen Vielfalt in NRW, den unterschiedlichen Gegebenheiten in urbanen und ländlichen Räumen geschuldet. Wir sind ein großes Flächenland und kein Stadtstaat. Deshalb wird landesseitig keine Förderschulart geschlossen. Ob eine konkrete Förderschule weiterbesteht oder geschlossen werden muss, hängt also vom Bedarf vor Ort ab. Es müssen ausreichend Eltern die Förderschule wählen, damit sie weiter bestehen bleiben kann. Ein abstraktes „Elternwahlrecht“, das ein flächendeckendes Vorhalten von Förderschulen zur Folge hat, gibt es nicht. Genauso wenig werden noch flächendeckend Hauptschulen vorgehalten. Es entscheidet der Bedarf. Im Schulkonsens zwischen CDU, SPD und GRÜNEN werden die Schulformen aufgeführt. Bei den Förderschulen heißt es explizit „soweit diese trotz Inklusion notwendig“ sind. Die CDU hat das damals nicht nur mitgetragen, sondern offensiv vertreten. Deshalb verwundert es jetzt, dass die Schließung zu kleiner Förderschulen von CDU-Seite manchmal als ein „Aushöhlen des Elternwahlrechts“ beschrieben wird. Von einigen rückwärtsgewandten Kreisen wird die Zerstörung des „bewährten Förderschulwesens in Deutschland“ beklagt. Aber nicht nur die dünnen Schülerzahlen sprechen eine andere Sprache. Auch Untersuchungen zum Effekt der Förderschulen (Lernen) sind ernüchternd bis alarmierend, und das trotz engagierter und hervorragender Arbeit der Sonderpädagog*innen (vgl. LAUF-Studie von Prof. Hans Wocken und aktuell Müller, S./Stubbe, T./ Bos, W.: Leistungsheterogenität angemessen berücksichtigen. Konzeption der Kompetenzmessung an Förderschulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen im Rahmen von PARS-F. In: Jahrbuch der Schulentwicklung, Band 17, 2013). Im Prinzip erleben wir an diesen Förderschulen ähnliche Effekte wie an den Hauptschulen. Die engagierten Kolleg*innen können gegen die Systemeffekte nicht arbeiten. In der Folge werden gerade auch die kognitiven Fähigkeiten der Schüler*innen nicht genügend entwickelnd.
Gleichzeitig mit dem Entwurf zum 9.Schulrechtsänderungsgesetz hat Schulministerin Sylvia Löhrmann nun eine Neufassung der Mindestgrößenverordnung für Förderschulen in die Verbändeanhörung gegeben. Es bleibt bei 144 Schüler*innen für die Schwerpunkte Lernen und emotionale und soziale Entwicklung, aber die Ausnahmeregelungen werden abgeschafft. Das bedeutet nicht, dass nun auf einen Schlag dreiviertel der Schulen geschlossen werden müssen. Es wird Zusammenlegungen und Verbünde geben, aber natürlich werden auch viele Schulen geschlossen. Sie „laufen aus“, d.h. sie nehmen keine neuen Schüler*innen auf. Für diese Schüler*innen der verbleibenden Jahrgänge sind außerdem Lösungen wie Brückenklassen an Regelschulen möglich. Hier ist die regionale Inklusionsplanung am Zug. Für die Sonderpädagog*innen auslaufender Förderschulen gibt es natürlich Perspektiven. Sie werden an Regelschulen schließlich dringend gebraucht.
Bei den Regelungen für andere Förderschwerpunkte hat es im Dialog mit den Lehrer- und Elternverbänden eine Reihe von Anregungen gegeben, die vom Ministerium anschließend eingearbeitet wurden. Das betrifft z. B. auch die Schulen für Schüler*innen mit Sinnesschädigungen. Die Mindestgrößenvierordnung soll zeitgleich mit dem Gesetz im Herbst in Kraft treten.
Mindestgrößenverordnung Stand 02.07.2013: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Inklusion_Gemeinsames_Lernen/MindestgroessenVO.pdf

Gelebte Inklusion

Wie wichtig die Kulturarbeit in der Schule für inklusive Lernprozesse ist, zeigt sich immer wieder vor Ort. Kulturelle Bildung und kooperatives Lernen zeigen wie es geht. Nicht noch einmal betont werden muss, dass Inklusion den umfänglichen Anspruch auf Teilhabe bedeutet, unabhängig von Herkunft, sozialer Lebenslage, sexueller Orientierung oder Handicaps. Eines von zahlreichen Beispielen:
Im Rahmen der der Lippstädter Schultheatertage präsentierten im Juni die Pestalozzischule, Nikolaischule und Conrad-Hansen-Musikschule Lippstadt ihre Gemeinschaftsproduktion "Little Cats und andere Menschlichkeiten".
Siehe http://www.derpatriot.de/Von-kleinen-Katzen-und-grossen-Gefuehlen-34f35690-b7c5-4705-9dd2-344013b58b2b-ds

Blinde und sehbehinderte Kinder und Jugendliche können erstmals auch an U-18 Wahlen teilnehmen

Bei der U18-Wahl dürfen wirklich alle unter 18 Jahren mitmachen, und zwar unabhängig von Alter oder Nationalität. Dank einer Spende des Blinden- und Sehbehindertenvereins Nordrhein, der pro Wahllokal eine Blindenschablone spendet, wird noch mehr jungen Menschen die Teilnahme ermöglicht.
Siehe Pressemitteilung Landesjugendring NRW

Lesetipps:

Zeitschrift für Inklusion

Die Online – "Zeitschrift für Inklusion" veröffentlicht Fachbeiträge aus den Bereichen der integrativen Pädagogik und Inklusion. Die Inhalte sollen aktuelle pädagogische Diskussionen vorantreiben und gesellschaftspolitisches Handeln durch fundierte Argumente stärken. http://www.inklusion-online.net/index.php/inklusion Inklusiver Unterricht ist eine gemeinsame Gestaltungsaufgabe. Die Grundlagen dazu führt Prof. Dr. Birgit Lütje-Klose aus. An dieser Stelle möchte ich an diesen Grundsatzbeitrag erinnern und auch die breite wissenschaftliche Basis dazu verweisen: http://www.uni-bielefeld.de/erziehungswissenschaft//ag3/pdf/luetje_vortrag_2012_3.pdf Literatur zu diesem Vortrag  http://www.uni-bielefeld.de/erziehungswissenschaft//ag3/pdf/literatur_luetje_vortrag_2012_3.pdf

Hörtipp:

Der bessere Weg? – Inklusion an NRWs Schulen

WDR 5/Westblick hat vom 8.-15.7.13 auf die Chancen und Risiken der Inklusion geschaut. Hier die einzelnen Berichte und der Call-in:
Call-in mit Schulministerin Sylvia Löhrmann http://www.wdr5.de/sendungen/westblick/serienuebersicht/inklusion.html Wie Grundschulen mit der Herausforderung umgehen http://www1.wdr.de/themen/wdr5/westblickinklusion100.html Körperbehinderte Kinder in der Regelschule http://www.wdr5.de/sendungen/westblick/2013/inklusion-teil-2.html Lernbehinderte Kinder brauchen viel Unterstützung http://www.wdr5.de/sendungen/westblick/2013/inklusion-teil-3.html Herausforderung für die Schulen http://www.wdr5.de/sendungen/westblick/2013/inklusion-teil-4.html Die Stärken der Förderschulen http://www.wdr5.de/sendungen/westblick/2013/inklusion-teil-5.html

Fernsehtipp:

Am 06.08.13 zeigte der WDR bei Quarks&Co die Folge „Leben mit dem Down Syndrom“. Diese interessante Sendung unter http://www.wdr.de/tv/quarks/sendungsbeitraege/2013/0806/uebersicht.jsp


Schulministerin Sylvia Löhrmann:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde, 
ein arbeitsreiches und ereignisreiches Schuljahr ist zu Ende, und die Parlamentspause ist auch mehr als verdient. Im ersten Jahr der Mehrheitsregierung mussten wir die ein oder andere unpopuläre Entscheidung treffen und verantworten. So gibt es derzeit Proteste und Zuschriften aufgrund der Entscheidungen der Landesregierung zur Beamtenbesoldung und auch zu den Flexiblen Mitteln. Beide Entscheidungen sind uns nicht leicht gefallen, und viele Reaktionen kann ich verstehen. Wer allerdings glaubt, dass diese Entscheidungen bedeuten, dass die Landesregierung sich von ihrem Schwerpunkt Bildung verabschiedet, der liegt falsch. Und wer betrachtet, was in den vergangenen Jahren bereits in Bildung/Schule investiert wurde, und welche Beschlüsse für weitere Investitionen es schon gibt, kann dies nicht ernsthaft glauben.
Zeit für ein kleines Zwischenfazit:
Wir haben sowohl zusätzliche Lehrerstellen geschaffen, als auch die demografischen Effekte im System Schule belassen. Ich bin mir sicher, dass diese Maßnahmen in den Schulen, bei den Lehrkräften und insbesondere bei den Schülerinnen und Schülern ankommen und ihre Wirkung entfalten:

  • Bei Regierungsantritt haben wir erst einmal eine Lücke von 1.525 Stellen geschlossen und in 2011 für verschiedene Maßnahmen 550 Stellen zusätzlich geschaffen.
  • Wenn am Ende der Legislaturperiode 250 neue Sekundarschulen mit Ganztag und mit längerem gemeinsamen Lernen komplett in Betrieb sind, bindet das auch durch verbesserte Lernbedingungen etwa 3.200 Stellen zusätzlich.
  • In unser neues Grundschulkonzept investieren wir rund 1.700 zusätzliche Lehrerstellen; im Wesentlichen durch die  Absenkung des Klassenfrequenzrichtwerts von 24 auf 22,5 bis 2015 (in 2012 und 2013 wurden insgesamt bereits rd. 560 Stellen bereitgestellt).
  • Für alle Schulformen haben wir die Leitungszeit für Schulleitungen verbessert (rd. 760 Stellen bis 2013)
  • Für den Ausbau des Ganztags in der Primarstufe investieren wir seit Regierungsantritt  358 zusätzliche Stellen sowie rd. 65 Mio. Euro zusätzliche Fördermittel.
  • Auch der Ausbau des Ganztags in der Sekundarstufe I schreitet voran (neue Gesamtschulen und Umwandlung von bisherigen Halbtagsschulen aller Schulformen).
  • Für die schrittweise Absenkung des Klassenfrequenz-richtwerts in Realschule sowie in der Sekundarstufe I des Gymnasiums und der Gesamtschulen von 28 auf 26 benötigen wir  im Endausbau    rund 2.600 Stellen und beginnen damit im Haushalt 2014.
  • Und last but not least das große Thema Inklusion:  bis 2013 haben wir schon 1150 Stellen geschaffen; bis 2017 folgen weitere etwa 1.800 Stellen.

Alleine die Summe, die aufgrund der demografischen Effekte nicht eingespart, sondern für u.a. die oben beschriebenen Maß-nahmen investiert wird, beträgt bis 2015 etwa 475 Millionen Euro.
Hinzu kommen weitere inhaltliche Schwerpunktsetzungen, wie beispielsweise mehr Demokratie an Schulen, Erinnerungskultur als Beitrag zur nachhaltigen politischen Bildung, neue Formen der Qualitätsanalyse mit mehr Unterstützung für die Schulen, Fokus bei allen Veränderungen auf Fort- und Weiterbildung, …
Im jetzigen Haushalt hat das MSW eine globale Minderausgabe von 60 Mio. Euro zu erbringen bei einem Gesamtvolumen meines Etats von 15,1 Mrd. Euro; ein schmerzhafter Schritt, um den ich aber im Verbund mit den anderen Grünen und SPD-Ressorts nicht herumgekommen bin. Schließlich stehe ich auch in einer Gesamtverantwortung. In dem Zusammenhang steht die vorgenommene Sperrung der flexiblen Mittel für Vertretungsunterricht.
Die Summe von 60 Mio. Euro kann nicht allein durch Kürzungen bei den Sachausgaben und den Förderprogrammen (z.B. Ersatzschulen, Ganztag u.a.m.) erwirtschaftet werden. Ein Einsparvolumen bei den Personalausgaben von mindestens 25 Mio. EUR war insofern unvermeidlich.
Die Mittelsperrung ist schmerzlich, andere Alternativen wären für den Schulhaushalt gravierender gewesen, weil sie in den Stellenplan eingegriffen hätten.
Es war abzuwägen, ob die erforderlichen 25 Mio. EUR durch die dauerhafte Sperrung von 1.160 Lehrerstellen ab dem 01.08.2013 bis zum Jahresende oder  durch eine Reduzierung der Vertretungsmittel erbracht werden sollen.  Die Sperrung von 1.160 Lehrerstellen hätte zur Folge gehabt, dass zum 01.08.2013 entsprechend weniger Einstellungen und Dauerbeschäftigungsverhältnisse zur Verfügung gestanden hätten. Das Ministerium hat sich nach einem intensiven Abwägungsprozess für die vorläufige Sperrung der Vertretungsmittel entschieden, um die Möglichkeiten von Dauereinstellungen in den Schuldienst in vollem Umfang zu erhalten.
Aufgrund der Entwicklung im Einzelplan des Ministeriums für Schule und Weiterbildung können den Bezirksregierungen für die Monate September bis Dezember 9,5 Millionen Euro der gesperrten flexiblen Mittel freigegeben werden.
Darüber bin ich natürlich sehr froh, grüße herzlich und wünsche einen schönen Sommer.
Sylvia Löhrmann


Auch nicht vergessen werden darf die Schaffung von mehr Lehramtsstudienplätze für angehende Sonderpädagogen an Hochschulen

Siehe Pressemitteilung des MSW: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Pressemitteilungen/Archiv/LP16/PM_2013/pm_18_06_2013.html

Gemeinsam lernen bis zum Schulabschluss: Modellschule Primus in Münster

Die Stadt Münster bewirbt sich mit der Grundschule Berg Fidel um die Teilnahme am NRW-Schulprojekt Primus. Durch den Zusammenschluss der Grundschule Berg Fidel und der benachbarte Hauptschule Geist zu "Einer Schule für Alle in Münster", machen sich das Land NRW, die Stadt Münster und die Schulen auf den Weg, dieses Modellprojekt umzusetzen und so neue Perspektiven für die Schullandschaft in NRW zu entwickeln. Vorangegangen war eine mehrjährige engagierte Arbeit eines großen Netzwerkes, das sich für den Modellversuch stark gemacht hat.
Die Grundschule Berg Fidel, fand mit dem Dokumentarfilm ‘Berg Fidel’ bundesweite Beachtung. 
Siehe auch http://www.ggs-bergfidel.de/

NRW plant keine neuen Lehrer-Vorschriften für Facebook

In Baden-Württemberg dürfen Pädagogen Facebook nicht für die Kommunikation mit Schülern sowie untereinander nutzen.
Das NRW-Schulministerium verwies in Reaktion auf das Verbot in Baden-Württemberg auf die allgemeine Schulordnung für Lehrer in NRW, die amtsangemessenes Verhalten verlangt. Dazu gehörten eine „professionelle pädagogische Distanz zu den Schülern und eine Trennung von dienstlicher und privater Kommunikation“.  
Dies ist meines Erachtens der wesentliche Aspekt: Lehrerinnen und Lehrer müssen sich bewusst sein, dass sie privat in Facebook unterwegs sind. Verpflichtende Kommunikation, die den Schulalltag regelt, kann nicht über Facebook laufen. Ein viel bewussterer Umgang mit sozialen Netzwerken ist zudem erforderlich.

Weiterentwicklung der Qualitätsanalyse für die Schulen in NRW:
Mehr Eigenverantwortlichkeit, bessere Unterstützung, höhere Wirksamkeit

Qualitätskontrolle und -entwicklung an nordrhein-westfälischen Schulen soll nach sieben Jahren Erfahrungen mit Qualitätskontrolle und -analyse in NRW künftig unbürokratischer, eigenverantwortlicher und weniger angstbesetzt organisiert werden, teilte Schulministerin Löhrmann am 16.7.13 bei einer Pressekonferenz mit. Der Schlüssel zu nachhaltigen Verbesserungen soll stärkere Eigenverantwortung der Schulen sein. Statt besonderen Vorbereitungen für den Schulinspektor und danach ein „weiter so, wie bisher“, soll guter Unterricht mit eigenen Schwerpunkten entwickelt werden. Auch ist auf den hohen zeitlichen und administrativen Aufwand der Qualitätsanalyse hinzu weisen.
Mit der Neuausrichtung der Qualitätsanalyse verfolgt das Ministerium vier zentrale Ziele:
·         die Unterstützungsfunktion der Qualitätsanalyse für die Schulen in den Vordergrund rücken.
·         die Qualitätsanalyse stärker von der einzelnen Schule aus denken.
Die Rechenschaftslegung der Schulen bleibt bei der Neuausrichtung bestehen. Aber die eigenverantwortliche Schule steht im Mittelpunkt.
·         die Selbstevaluation der Schulen stärken und gemeinsam mit der Qualitätsanalyse ein umfassendes System schulischer Qualitätsentwicklung ausbauen. Die Qualitätsentwicklung soll ein von den Schulen stärker selbst gesteuerter und selbst getragener Prozess werden.
·         den Aufwand der Schulen für die Qualitätsanalyse verringern und die Schulen ein gutes Stück weit entlasten.
Mit an der Pressekonferenz nahm Professor Dr. Hans Anand Pant teil. Professor Pant ist Direktor des IQB, des Instituts zur Qualitätsentwicklung im Bildungswesen an der Humboldt-Universität zu Berlin, der intensiv zu den Themen Evaluation und Qualitätsentwicklung forscht. Er erläuterte seine Sicht auf die Weiterentwicklung der Qualitätsanalyse.
Siehe auch Sprechzettel Ministerin Löhrmann, Neuausrichtung der Qualitätsanalyse

Laborschulleiterin Susanne Thurn verabschiedet

Professorin Dr. Susanne Thurn, langjährige Leiterin der Laborschule an der Universität Bielefeld, wurde am  12. Juli feierlich– unter anderen von Ministerin Silvia Löhrmann und ungemein unterhaltsam von der Schul- und Wissenschaftsgemeinde-  in den Ruhestand verabschiedet.
Die Bielefelder Laborschule wurde als staatliche Versuchsschule des Landes Nordrhein-Westfalenzusammen mit dem benachbarten Oberstufen-Kolleg, 1974 nach den Vorstellungen und unter der Leitung des Pädagogen Hartmut von Hentig gegründet. Sie hat den Auftrag, neue Formen des Lehrens und Lernens und des Zusammenlebens in der Schule zu entwickeln und diese Ergebnisse der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Das gilt für die Schulpraxis wie auch die wissenschaftliche Untermauerung. Die Laborschule ist u.a. auch Mitglied im Innovationssnetzwerk „Blick über den Zaun“ und nachgefragter Hospitationsort weit über NRW hinaus.
Siehe auch http://www.uni-bielefeld.de/LS/laborschule_neu/dieschule.html In einem Interview mit der Neuen Westfälischen dokumentiert Susanne Thurn noch einmal ihr Schulverständnis (siehe Anhang). Die Schulentwicklung hat ihr viele nachhaltige Impulse zu verdanken. Wie viele Gesamtschulleiter*innen „a. D.“ wird sie ihre Expertise auch weiterhin zur Verfügung stellen.

Präses Kurschus: Lehrer nicht durch überzogene Ansprüche überfordern

Zum Ferienbeginn hat die westfälische Präses Annette Kurschus davor gewarnt, Lehrkräfte an der Schule durch überzogene Ansprüche zu überfordern. Wenn sie einem übermenschlichen pädagogischen Ideal nachjagen, das ständig jedem Menschen gerecht werden will, würden Lehrerinnen und Lehrer „auf der Strecke bleiben“, so Kurschus. Siehe http://www.evangelisch-in-westfalen.de/presse/nachrichten/artikel/lehrer-nicht-durch-ueberzogene-ansprueche-ueberfordern.html

Klassenfahrten – Überarbeitete Richtlinien

Durch Haushaltsgesetz vom 21.03.2013 ist im Haushaltsplan 2013 eine Erhöhung der Reisekostenmittel um 7,5 Mio. Euro auf 13,5 Mio. Euro beschlossen worden. Damit sind die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen worden, dass Schulwanderungen und Schulfahrten weiterhin wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schulen in Nordrhein-Westfalen sein können.
Für das erste Halbjahr 2014 wurde mit dem Beschluss des Landtags auch eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Der neue Haushaltsplan für das Jahr gesamt 2014, der nach den Sommerferien eingebracht wird, weist dann die gesamte Summe für das Haushaltsjahr aus. Die bereinigte Fassung der Richtlinien und weitere Infos finden Sie unter http://www.schulministerium.nrw.de/SV/Schulmail/Archiv/130507/index.html

GEW-Gewerkschaftstag „Alles beginnt mit guter Bildung“

In ihrer Gastrede bei der Eröffnung des  Bundesgewerkschaftstages der Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) am 12.6.13  in Düsseldorf führt  Schulministerin Sylvia Löhrmann u.a. Folgendes aus:
„Wenn wir hier in Nordrhein-Westfalen von Bildung sprechen, meinen wir die ganze Bildung: von Kindergarten über Schule, Hochschule und Weiterbildung. Bildungswege müssen ganzheitlich und interdisziplinär angelegt werden. Dieser Aspekt ist gerade auch der Landesregierung besonders wichtig. Wir betrachten Bildung nicht nur als Schwerpunkt unserer Arbeit, sondern als eine der Leitlinien, die sich durch alle Ressorts und durch alle Vorhaben durchzieht.
Darum investieren wir in die KiTas. Wir brauchen gut ausgebildete Erzieherinnen und Erzieher und es ist wichtig, Nachwuchs zu gewinnen und unsere Erzieherinnen und Erzieher weiter zu qualifizieren.
Darum haben wir die sozial ungerechten Studiengebühren abgeschafft. Und zwar mit vollem finanziellen Ausgleich für unsere Hochschulen. Inzwischen sind uns alle Länder gefolgt!
Darum haben wir ein neues Grundschulkonzept umgesetzt, und darum haben wir als erstes Bundesland den islamischen Religionsunterricht eingeführt.
Wir wissen: Auf den Anfang kommt es an. Was unsere Kinder schon in jungen Jahren erfahren, ist das, was sie später in unsere Gesellschaft hineintragen. Und, ich glaube, kaum etwas ist für gelingendes Zusammenleben wichtiger als Räume, in denen sich Kinder, Jugendliche und Erwachsene begegnen. Räume, in denen sie sich kennen lernen und über ihre Wurzeln, über ihren Glauben, ihre Werte und Ansichten sprechen können. Wer sich kennt, verliert Ängste!
Räume der Begegnung, Räume, an denen jede und jeder teilhaben kann und Räume, die für alle offen sind – das ist nichts anderes als Inklusion, meine Damen und Herren.
Die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention ist ein sehr anspruchsvolles Vorhaben, daran arbeiten wir wie alle anderen Bundesländer auch. Wir wissen, dieser Umbau ist nicht zum Nulltarif zu haben, und wir setzen hier mit zusätzlichen Stellen, Fort- und Weiterbildung einen deutlichen Investitionsschwerpunkt.
Bei der Inklusion geht es nicht nur um Kosten, Inklusion ist eine Haltung und fängt in den Köpfen an. Eine Haltung der Wertschätzung von Talenten, zu der nicht nur die Landesregierung, sondern jeder Mensch uneingeschränkt stehen sollte. Eine Haltung, die sagt: Wir öffnen Räume für alle und akzeptieren in allen Lebensbereichen alle Menschen, so wie sie sind.
Es geht nicht allein um die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf, nein – Inklusion ist mehr: Es geht um gleiche Chancen für Kinder mit Migrationshintergrund, es geht um soziale Inklusion.“
Siehe http://www.nrw.de/landesregierung/ministerin-loehrmann-bildung-ist-eine-gesamtgesellschaftliche-aufgabe-14525/ und http://www.gew.de/Inklusion_geht_nicht_zum_Nulltarif.html In verschiedenen Beschlüssen begrüßte der Gewerkschaftstag die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen. Gleichzeitig spricht sich die GEW dafür aus, den Begriff der Inklusion zu universalisieren: „Wir sollten immer das Bewusstsein für die Würde und die Teilhabe aller Menschen im Hinterkopf haben“, betonte Ilka Hoffmann, die als neu gewähltes Vorstandsmitglied in der GEW künftig den Organisationsbereich Schule verantworten wird.
Beschlüsse und weitere Infos unter http://www.gew.de/Page24436.html

Grüne Schulstunde

Wie schon in meinen letzten Newslettern möchte ich noch einmal auf mein Angebot „Grüne Schulstunde“ hinweisen:
NRW ist ein riesiges Flächenland. Die Terminanfragen zur Schulentwicklungsberatung und zum Thema Inklusion sind sehr zahlreich und kommen aus allen Regionen des Landes. Um mehr Termine anbieten zu können, möchte ich neben den Veranstaltungen vor Ort, die häufig einen längeren Terminvorlauf haben, auch bei aktuellen Anfragen schneller reagieren und Gesprächswünsche erfüllen können. In den letzten Monaten wurde dieses Angebot schon vielfach genutzt, um auch kurzfristiger einen Austausch zu ermöglichen.
An bestimmten Montagen biete ich eine Skype-Sprechstunde für Grüne Fraktionen an. Beginn jeweils um 18.00 Uhr.
An Dienstagen um 17.30 Uhr gibt es eine offene Grüne Schulstunde via Skype für Anfragen von Eltern, SchülerInnen, BürgermeisterInnen usw..
Eine Terminbuchung ist notwendig. Bitte die Anfrage und Skype-Adresse rechtzeitig mailen an vera.esders@landtag.nrw.de.
Neben der Anfrage brauchen wir eine kurze Beschreibung, worum es geht und ggf. die Unterlagen dazu. Es gibt dann eine Terminzusage per Mail. Die Konferenzzeiten betragen 15 oder 30 Minuten, je nach Umfang der Anfrage.
An Technik wird lediglich Skype auf dem PC benötigt und eine Kamera. Wenn die nicht im Monitor integriert ist, empfiehlt sich eine Anschaffung. Die Geräte kosten gut 10 Euro. Eine Übertragung der Skype-Konferenz via Beamer könnte eine gute Begleitung sein. Sonst fallen keine Kosten an.

Termine:

BAG Bildung:

25. bis 26.10.13 in der Ev. Tagungsstätte Hofgeismar

LAG Bildung, 11 Uhr:

05.10.13 in Unna (vorab Gesprächsrunde Inklusionsmodell Fröndenberg)

Fachtagung „Wie geht Inklusion? – Erfahrungen aus der Praxis" 
in Bielefeld-Bethel am 10. Oktober 2013

Gemeinsam mit den v. Bodelschwinghschen Stiftungen Bethel und in Kooperation mit dem DGB Bezirk NRW lädt das Bündnis länger gemeinsam lernen interessierte Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrer, Elternvertreter, Schulaufsicht und kommunale Schul- und Bildungsträger zu dieser Fachtagung ein.  Anmeldungen sind ab September möglich. Das Programm gibt es unter: http://bestes-lernen.de/assets/files/ProgrammBethel10102013.pdf

Termine im September bei Grünen vor Ort:

10.09. OV Sprockhövel
12.09. Ostbevern/ KV Warendorf

Weitere Termine u.a. ;

11.09. Veranstaltung Elterninitiative in Köln zu Inklusion
18.09. Verleihung Schulentwicklungspreis, Essen
20.09. Besuch des Bibeldorf Rietberg

Mehr zum Thema

Inklusion, Schule