Pluspunkt Bildung September 2012

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
die vergangenen zwei Jahre waren von einem großen Aufbruch in der Schulpolitik Nordrhein-Westfalens gekennzeichnet. Fehlentwicklungen der schwarz-gelben Vorgängerregierung, die auf massive Kritik stießen wie die Kopfnoten, die Kürzung in der Weiterbildung oder das vorgezogene Einschulungsalter, wurden rasch beseitigt bzw. gestoppt. Die Blockade der Regierung Rüttgers in der Schulentwicklung wurde gelöst und die Wege für längeres gemeinsames Lernen geebnet und die Bedingungen deutlich verbessert. Mit dem Schulkonsens konnte dies auch auf eine breite parlamentarische Mehrheit gestützt und somit für die Zukunft abgesichert werden. Die Kommunen haben diese Chance rasch ergriffen. So beleben nun 12 Gemeinschaftsschulen, 42 Sekundarschulen und 20 Gesamtschulen die Schullandschaft in NRW.
Ein weiterer, besonders bedeutsamer Schritt und integrationspolitisches Zeichen  ist die Einführung des islamischen Religionsunterrichts. Mit den islamischen Verbänden konnte ein Konsens zur Schaffung des islamischen Religionsunterrichts vereinbart werden, der ebenfalls eine breite parlamentarische Mehrheit erhielt. Das Beiratsmodell ist dabei bis 2018 befristet. Spätestens bis dahin sollen die Voraussetzungen geklärt und die Anerkennungsfähigkeit als Religionsgemeinschaft geschaffen sein.
Der Koalitionsvertrag schreibt die positiven Entwicklungen  fort und sichert auch die nötigen Ressourcen für die Umsetzung der ehrgeizigen Ziele: Inklusion, Ganztagsausbau, Senkung der Klassengrößen, Gründung neuer Sekundar- und Gesamtschulen, Verbesserung des Übergangs Schule und Beruf. Beileibe keine Selbstverständlichkeit, wenn man in andere Bundesländer blickt und die Notwendigkeit der Haushaltskonsolidierung vor Augen hat.
Neben den Sekundar- und Gesamtschulen, die zum 1.8. neu starten, beginnen 21 weitere Schulen den Ganztag in der SEK I.
Durch die Auflösung des Landtags im März konnten einige Projekte nicht parlamentarisch weiterbearbeitet werden. Nun wird mit Hochdruck daran gearbeitet, die notwendigen Entscheidungen rasch nachzuholen.
Mit Grünen Grüßen
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Inhalt

  • Haushalt 2012
  • Sicherung der wohnortnahen Grundschulversorgung
  • Weitere Änderungen im 8. Schulrechtsänderungsgesetz
  • Inklusion
  • Weiterbildung
  • Dynamische Schulentwicklung geht weiter
  • Primus- der nächste Schritt für mehr gemeinsames Lernen
  • Geheimnisvolle Piraten
  • Aufhebung des Kooperationsverbotes
  • Pressekonferenz der Schulministerin zum Schuljahresauftakt
  • Termine 

Haushalt 2012

Die Ablehnung des Haushalts war der Auslöser für die Neuwahlen. Einige Verbesserungen, die im Haushaltsplan der Landesregierung vorgesehen waren, konnten deshalb bislang nicht umgesetzt werden. Dazu gehört der Einstieg in eine schrittweise Absenkung der Klassenfrequenzrichtwerte, nach denen sich die Klassengröße berechnet. In diesem Jahr sollte damit in den Grundschulen begonnen werden. Am 14.09. wird der Haushaltsentwurf nun erneut im Landtag eingebracht. Unser Fahrplan ist ehrgeizig, um so rasch wie möglich eine Verabschiedung möglich zu machen. Das ist insbesondere für Projektmittel wichtig, auf deren endgültige, volle Freigabe freie Träger dringend warten.

Sicherung der wohnortnahen Grundschulversorgung

Angesichts sinkender Schülerzahlen sind einige Grundschulstandorte in ihrer Existenz gefährdet. Nach dem Motto „Kurze Beine – Kurze Wege“ sollen die Bedingungen für kleinere Grundschulstandorte verbessert werden. Auch damit die „Schule im Dorf bleiben kann“. Das war auch im Schulkonsens verabredet und stieß auf einhellige Zustimmung. Der Gesetzentwurf der Landesregierung fiel durch die Landtagsauflösung in die sogenannte Diskontinuität und wird deshalb ebenfalls am 13.09. erneut in den Landtag eingebracht. Ziel ist, das Gesetz im November zu verabschieden. Das wird viele Standorte sichern helfen, ohne dass die pädagogische Qualität vernachlässigt wird (Gesetzentwurf: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-815.pdf ).
Engagiert ist die Diskussion vor Ort über dieses wichtige Gesetz geführt worden. Elterninitiativen haben eindrucksvoll für kleine Teilstandorte gekämpft. Gemeinsam mit engagierten KollegInnen setzen sie sich für das altersgemischte Lernen ein. Gerade GrundschulpädagogInnen wissen um die Vielfalt und die unterschiedlichen Entwicklungsstände, Vorerfahrungen und Vorkenntnisse, mit denen die ErstklässlerInnen aufwarten. Altersgemischtes Lernen kann hier gute pädagogische Antworten geben, wie individuelle Förderung gelingt.

Weitere Änderungen im 8. Schulrechtsänderungsgesetz

Mit dem 8. Schulrechtsänderungsgesetz wollen wir aber nicht nur neue Chancen für kleine Grundschulen schaffen und unterfüttern das auch mit insgesamt 1700 Stellen. Mit im Gepäck sind auch weitere Flexibilisierungen bei der Errichtung von Gesamtschulen bzw. beim Erhalt des letzten SEK-I-Angebots vor Ort. Dreizügige Teilstandortlösungen erleichtern die Errichtung und ein zweizügiger Teilstandort ist sogar da möglich, wo es um die letzte weiterführende Schule vor Ort geht.
Der  Gesetzentwurf eröffnet zudem den Gesamtschulen die Möglichkeit, die Leistungsdifferenzierung auch in Form der Binnendifferenzierung vorzunehmen. Dies entspricht den Regelungen für die Sekundarschule.
Eine weitere Änderung betrifft das Lehrerausbildungsgesetz. LehrerInnen soll für einen auf die Jahre 2013 bis 2018 befristeten Zeitraum die Teilnahme an einer berufsbegleitenden Qualifizierungsmaßnahme in sonderpädagogischer Förderung ermöglicht werden. Ausbildungen in den Förderschwerpunkten „Lernen“, „Emotionale und soziale Entwicklung“ und „Sprache“ sollen an Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung und in Schulen stattfinden und mit dem Erwerb der Lehramtsbefähigung abgeschlossen werden.

Inklusion

Das große Thema der nächsten Jahre ist sicher die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen und in Artikel 24 genannten Recht auf inklusive Bildung. Der Landtag hatte sich auf grüne Initiative hin zum Recht auf Inklusion bekannt. Sylvia Löhrmann hatte durch zusätzliche Stellen die Voraussetzungen für einen deutlichen Ausbau des Gemeinsamen Unterrichts von Kindern mit und ohne Behinderungen geschaffen und durch zwei Gutachten die nötigen Schritte zur weiteren Umsetzung untersuchen lassen. Auf Grundlage der Gutachten wollte der Landtag in einer Richtungsentscheidung am 14.März die Eckpunkte für einen Inklusionsplan festlegen. Das ist notwendig, damit die Grundlage für die Ressourcenplanung und auch die konkreten Gespräche mit Kommunen und Verbänden vom Parlament beschlossen wird. Denn mit den Eckpunkten sind ja Weichenstellungen im System verbunden, die parlamentarisch geklärt sein müssen.
Durch die wenige Stunden zuvor erfolgte Auflösung wurde auch dieses Vorhaben gestoppt. Direkt nach der Wahl haben wir deshalb diese Eckpunkte erneut eingebracht und der Landtag hat sie beschlossen. Das Ministerium bringt nun darauf aufbauend einen Gesetzentwurf in das Kabinett. Der Entwurf geht dann in die sogenannte Verbändeanhörung und wird anschließend in den Landtag eingebracht. Zentral ist die Verankerung eines Rechtsanspruchs auf Inklusion im Schulgesetz. Wichtig für das Gelingen der Inklusion sind selbstverständlich auch zentral die Ressourcen, die den Schulen für diese Aufgabe zur Verfügung stehen. Alle Beteiligten sind sich einig, dass es ein umfangreicher Prozess wird, der nur in einer sorgsamen Schrittigkeit zum Erfolg  führen kann. Dieser Prozess braucht Verlässlichkeit und Beharrlichkeit. „Schnellschüsse“ wie in anderen Bundesländern führen zu Frust, Enttäuschung,  womöglich sprunghaften Änderungen und Rückschlägen. Als Fraktion wollen wir die Grundlinien des Inklusionsprozesses auch in regionalen Veranstaltungen erläutern und für Fragen und Anregungen bei Euch vor Ort sein. Die genauen Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Als einen guten Auftakt empfehle ich den Film „Berg Fidel“, der am 13.09. in die Kinos kommt. Hier wird aus Sicht der Kinder praktizierte Inklusion an der Grundschule Berg Fidel in Münster spannend und ermutigend gezeigt. Wir wollen auch im Landtag eine Filmvorführung möglich machen. Überlegt, ob es möglich ist, diesen Film auch vor Ort in ein Kino zu holen. Die Präsentation des Films kann die Diskussion um Inklusion bereichern
Siehe: http://www.bergfidel.wfilm.de/berg_fidel/Start.html Einen Einblick in die Debatten der letzten Woche gibt auch der folgende Link: Brigitte Schumann: Inklusiver Unterricht nur mit Doppelbesetzung?

Weiterbildung

Anschließend an die Bildungskonferenz zum Schulbereich, die den Schulkonsens vorbereitete, hat Ministerin Sylvia Löhrmann die beteiligten Verbände und Träger auch zu einer Weiterbildungskonferenz eingeladen. Im Herbst 2011 und Frühjahr 2012 wurden in Arbeitsgruppen sehr konstruktiv die Herausforderungen und mögliche Optimierungen erörtert. Auch dieser Prozess wurde durch die Landtagsauflösung unterbrochen,  wird nun am 24.09. neu aufgenommen und soll bis Ende des Jahres abgeschlossen werden.
Ich freue mich besonders, dass wird durch die Verstärkung in der Landtagsfraktion eine engagierte, kommunal sehr erfahrene Kollegin für die Arbeit im Ausschuss für Schule und Weiterbildung gewinnen konnten. Dem Bereich der Weiterbildung wollen wir neben der beruflichen Bildung ein besonderes Augenmerk widmen. Die Weiterbildung betreut in der grünen Landtagsfraktion nun Gudrun Zentis aus dem Kreis Düren. Sie hat sich sofort in den Arbeitsprozess begeben,  die ersten Veranstaltungen wahrgenommen und sich zum Weiterbildungstag 2012 mit einem „Zwischenruf“ auf unserer Homepage zu Wort gemeldet.
Gudrun Zentis ist im Landtag telefonisch unter 0211-884-4234 oder per Mail unter gudrun.zentis@landtag.nrw.de erreichbar.
Ihre persönliche Mietarbeiterin ist Edeltraud Busalt-Schröder (0211-884-2868; edeltraud.busalt-schroeder@landtag.nrw.de).
Norbert Czerwinski (0211-884-2885; Norbert.Czerwinski@landtag.nrw.de) bleibt als wissenschaftlicher Mitarbeiter weiterhin für alle Belange des Ausschusses zuständig.

Dynamische Schulentwicklung geht weiter

In zahlreichen Kommunen wird an der Gründung weiterer Sekundar- und Gesamtschulen gearbeitet. Im Herbst fallen die Entscheidungen vor Ort, welche Schulen zum Schuljahr 20013/2014 an den Start gehen sollen. Wir werden den Prozess weiter begleiten und stehen Euch mit Rat und Tat zur Seite, wenn es haken sollte. Da die Vorhaben sehr zahlreich sind, bitten wir um Verständnis, dass die Terminkalender schon pickepacke voll sind. Deshalb biete ich auch weiterhin Telefonkonferenzen als Beratungs- und Info-Möglichkeit an.

Primus- der nächste Schritt für mehr gemeinsames Lernen

Zum nächsten Schuljahr wird es auch die ersten Primus-Schulen geben. Dabei handelt es sich um das im Schulkonsens ebenfalls vereinbarte Modellprojekt, bei dem Schulen der Primar- und Sekundarstufe eine gemeinsame Schule, eben Primus, bilden. Es können auch Grundschulen sein, die „in die Sekundarstufe aufwachsen“. Das ist ein spannendes Vorhaben, das auch wissenschaftlich begleitet wird. Schulen, die noch nicht so weit sind, sich im Herbst für das nächste Schuljahr bewerben zu können, haben im Jahr darauf erneut die Möglichkeit.
Infos und Eckpunktepapier unter: http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulsystem/Modellprojekte/PRIMUS/index.html

Geheimnisvolle Piraten

Die Piraten überraschten im Wahlkampf mit recht unterschiedlichen und zum Teil widersprüchlichen Aussagen zur Bildungspolitik. Umso gespannter kann man sein, wie sie sich in der konkreten parlamentarischen Diskussion positionieren. Die ersten Erfahrungen sind verblüffend. Ausgerechnet die Partei, die die Forderung nach mehr Transparenz und Selbstbestimmung auf ihren Fahnen führt, stellte eine Kleine Anfrage, in der sie das Recht der Eltern auf Einsicht beklagt. Konkret geht es um die Prüfung zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfes. Hier können Eltern auf Wunsch das Gutachten einsehen, das zur Feststellung bzw. Ablehnung des Bedarfes führt. Das wiederum findet die schulpolitische Sprecherin der Piraten Monika Pieper falsch. Ein seltsamer Ansatz von Elternrecht, Informationsfreiheit und Transparenz. Findet auch die Landesregierung. Hier die Antwort: http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMD16-765.pdf

Aufhebung des Kooperationsverbotes

Die rot-grün regierten Länder sind mit ihrem Antrag auf Aufhebung des Kooperationsverbotes einen wichtigen Schritt weiter gekommen. Der Ausschuss für Kulturfragen hat in seiner Sitzung am 3.9.12 dem Bundesrat empfohlen, die Bundesregierung aufzufordern, „mit den Ländern in Gespräche einzutreten, um gemeinsam eine Grundgesetzänderung zu beraten mit dem Ziel, nachhaltige Verbesserungen im Bildungs- und Wissenschaftsbereich zu erreichen und vor allem dauerhaft eine angemessene Finanzausstattung zu sichern.“
Der Bundesrat wird aufgefordert, den vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 91 b) abzulehnen, der nicht weit genug geht, weil er sich allein auf den Hochschulbereich bezieht. Siehe http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Meldungen/Pressemitteilungen/PM_2012/pm_03_09_2012.html

Pressekonferenz der Schulministerin zum Schuljahresauftakt

Bei ihrer Pressekonferenz am 17.8.12 legte Schulministerin Sylvia Löhrmann umfangreiches Datenmaterial vor. Karten geben einen guten Überblick über die Schulentwicklung in den einzelnen Regierungsbezirken. Siehe http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Presse/Pressekonferenzen/Schuljahrespressekonferenz2012/index.html

Termine:

BAG Bildung:
02.-03.11.12 in Hofgeismar

LAG Bildung, 11 Uhr:
27.10.12 in Münster
12.01.13 in Bochum

Regionalkonferenz "Klimaschutz an Schulen und in Bildungseinrichtungen"

Energiesparen und Klimaschutz erhält in Schulen eine immer größere Bedeutung und ist das Thema einer Regionalkonferenz "Klimaschutz an Schulen und in Bildungseinrichtungen" für NRW und angrenzendes Niedersachsen am 7.11.2012 in Bielefeld. Nähere Informationen finden Sie im Internet: http://www.energiesparen-macht-schule.de/aktuelles.html

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