Pluspunkt Bildung – Schuljahresanfang 2015

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
an den Anfang dieses Newsletters gehört der große Dank an die engagierten LehrerInnen, Eltern und SchülerInnen, die mit dafür gesorgt haben, dass die Flüchtlinge, die zu uns kommen, eine gute Aufnahme finden. Der Dank gilt auch besonders den KollegInnen, die sich nach ihrer aktiven Dienstzeit nun wieder in der Schule beziehungsweise für die Bildung engagieren, Flüchtlingskindern und ihren Familien dabei helfen, Deutsch zu lernen und sich in ihrem neuen Lebensumfeld zurecht zu finden. Dieser persönliche Einsatz und die Sachspenden sind die beste Visitenkarte, die wir als Gemeinschaft haben. Das kann gar nicht hoch genug geschätzt werden.
Alle Verantwortlichen arbeiten intensiv daran, weitere Unterstützungsmaßnahmen auf den Weg zu bringen und unter anderem die Inanspruchnahme von Sporthallen abzubauen.

Schulentwicklung

Schule steht niemals still und Schulentwicklung benötigt Zeit. Zwei Binsenweisheiten, wenn es um die Schule geht. Die notwendigen strukturellen Weichenstellungen für NRW sind auf der Grundlage der Bildungskonferenz und des darauffolgenden Schulkonsens erfolgt, damit die vereinbarten Ziele, mehr Bildungsgerechtigkeit, mehr Leistungsfähigkeit sowie die Ermöglichung eines wohnortnahen Bildungsangebots erreicht werden können. Die Fortbildungen zur  Unterstützung der Unterrichtsentwicklung sind systematisch entwickelt worden, das neue Landesinstitut ist als Unterstützungsagentur für die Schulen aufgebaut worden. Es ist mehr als beachtlich, wie viele LehrerInnen inzwischen an den Fortbildungen teilgenommen haben, nach 17.000 im Schuljahr 2013/2014 waren es 22.500 im Schuljahr 2014/2015.
Dieser Newsletter gibt einen Überblick über die kurz vor den Sommerferien noch verabschiedeten parlamentarischen Initiativen und stellt Informationen zum neuen Schuljahr gebündelt vor.
Ihre/Eure
Sigrid Beer


Schuljahresauftakt Pressekonferenz der Ministerin

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat am 7.8. in ihrer Pressekonferenz zum Schuljahresauftakt die wichtigsten Entwicklungen vorgestellt. Es sind keine grundsätzlich neuen Strukturreformen geplant. In NRW sind in den vergangenen Jahren die wesentlichen schulstrukturellen Weichenstellungen vorgenommen worden – oft in großem Konsens.
Die Vereinbarungen aus dem Schulkonsens werden weiter umgesetzt. Die Klassenfrequenzrichtwerte werden wie vereinbart weiter gesenkt.
Im Schuljahr 2015/16 wird der Inklusionsanteil nach den jüngsten Prognosen in der Primarstufe und der Sekundarstufe I insgesamt auf 39,1 Prozent steigen. Das sind rund fünf Prozentpunkte mehr als im Schuljahr 2014/15. Damit setzt sich durch die Schulwahl der Eltern die maßvolle Entwicklung der vergangenen Jahre  in diesem Schuljahr fort. Das zeigt sich auch dran, dass es entgegen alarmistischen Verlautbarungen keinen „Kahlschlag“ bei der Zahl der Förderschulen gibt.
An der staatlichen „Fortbildung für Schulen auf dem Weg zur Inklusion“ haben im Schuljahr 2013/14 insgesamt 17.000 LehrerInnen teilgenommen, im Schuljahr 2014/15 stieg die Teilnehmerzahl auf 22.500.
Drei Jahre nach seiner Einführung wächst der islamische Religionsunterricht weiter. 123 LehrerInnen werden 13.700 Schülerinnen und Schüler an 176 Schulen unterrichten.
Ausführliche Infos mit Sprechzettel der Ministerin, Statistiken etc. unter http://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Presse/Pressekonferenzen/2015/index.html

Unterrichtsausfall wird Thema der Bildungskonferenz

Ministerin Sylvia Löhrmann wird das Thema Unterrichtsausfall auf die Agenda der nächsten Bildungskonferenz setzen.
Der Schulausschuss hat intensiv über die Frage von Unterrichtsausfallstatistiken diskutiert. Der Aufforderung, sich der Diskussion über die Frage zu stellen, was unter Unterrichtsausfall wie zu fassen ist, ist die Opposition nicht gefolgt. Unterrichtsausfall ist niemals ganz zu vermeiden, muss aber so gering wie möglich gehalten werden. Das ist unbestritten. Dabei gibt es unterschiedliche Ursachen für den Unterrichtsausfall. Wir müssen weg kommen davon, dass nur politische Reflexe ausgetauscht werden.
Im Rahmen einer Großen Anfrage antwortete die damalige schwarz-gelbe Landesregierung übrigens:
„Die von der Opposition eingeforderte Einführung einer zentralen, flächendeckenden und ganzjährigen Dokumentation von Unterrichtserteilung und Unterrichtsausfall würde bei einem vorsichtig kalkulierten, durchschnittlichen wöchentlichen Zeitaufwand von mindestens einer Stunde je Schule Ressourcen im Umfang von rund 220 Stellen beanspruchen. Handlungsleitend für die Landesregierung ist jedoch, dass weniger Stellen in Bürokratie und mehr Stellen in die Unterrichtserteilung fließen sollen.“ (Drucksache 14/10639)
Der Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs (LHR) lenkt den Blick nun auf einen weiteren Punkt. Er konstatiert aufgrund seiner Untersuchung von Stundenplänen der Schuljahre 2007/08 bis 2012/13 der öffentlichen Gymnasien und Realschulen, dass die überwiegende Zahl der Schulen die Gesamtwochenstundenzahl in der SEK I nicht eingehalten hat.
Die Stundenplangestaltung ist eine äußerst komplexe Aufgabe. Die Einhaltung der Gesamtwochenstundenzahl gelingt an vielen Schulen unter den bestehenden Rahmenbedingungen. Es muss also eine differenzierte Ursachenforschung erfolgen. Dazu gehören die Rückmeldungen aus der schulischen Praxis. Eine notwendige Lösung kann sicher nur mit einem Bündel von Maßnahmen, u.a. auch dem Zusammenwirken von Schulaufsicht und Schulen erreicht werden. Die Bildungskonferenz ist der richtige Ort alle Aspekte zusammenzubringen und eine möglichst breit getragene und nachhaltige Lösung zu erarbeiten.

Wichtige Anpassungen im Schulgesetz – 12. Schulrechtsänderungsgesetz

Noch vor der Sommerpause wurde das 12. Schulrechtsänderungsgesetz verabschiedet. Neben einigen kleineren Aktualisierungen geht es vor allem um die Sicherung wohnortnaher Bildungslaufbahnen, das Besetzungsverfahren von SchulleiterInnen sowie nicht zuletzt die Anpassung des Schulgesetzes nach dem Bundesverfassungsgerichtsurteil zum Kopftuch (siehe hierzu meinen letzten Pluspunkt Bildung – Ostern 2015).

Einarbeitung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum Kopftuchverbot

Das Gericht hatte geurteilt, dass das Tragen eines Kopftuchs oder eines sonstigen religiös konnotierten Kleidungsstücks einer Lehrkraft nur verboten werden kann, wenn davon im Einzelfall eine hinreichend konkrete Gefährdung für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität ausgeht.
Mit dem 12. Schulrechtsänderungsgesetz passt das Land die Regelungen zum Kopftuchverbot für Lehrerinnen nun an die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts an. Die Passage, die bisher die Darstellung christlich-abendländische Bildungs- und Kulturwerte sowie Traditionen privilegiert hatte, ist rechtlich nichtig und wurde gestrichen.
Das neu gefasste Schulgesetz unterstreicht, dass Schule ein Raum religiöser wie weltanschaulicher Freiheit ist und stellt diesen Grundsatz mit an den Anfang des Schulgesetzes. Dem Grundrecht der Religionsfreiheit wird auch für Lehrkräfte damit Rechnung getragen. Gleichzeitig wird der oben bezeichnete Grundsatz mit dem Gebot der Verfassungstreue, der Wahrung der Grund- und Menschenrechte verbunden:
Es gilt das sogenannte Überwältigungsverbot gemäß „Beutelsbacher Konsens“. Lehrkräfte dürfen SchülerInnen nicht ihre Meinung aufzwingen, sondern sollen sie in die Lage versetzen, sich mit Hilfe des Unterrichts eine eigene Meinung bilden zu können. Das gilt ebenso in Bezug auf politische wie religiöse Indoktrination.
Die Änderungen im Schulgesetz wurden unter anderem intensiv mit den Kirchen und VertreterInnen islamischer Verbände beraten und finden auch deren Unterstützung. In der Anhörung wurde besonders deutlich, dass es nicht möglich ist, eine Liste der „Störfälle des Schulfriedens“ aufzulisten, die dann gegebenenfalls auch noch als Vorlage für Provokationen dienen könnte. Eine Störung des Schulfriedens kann potentiell von allen Mitgliedern der Schulgemeinde ausgehen, von Lehrkräften, Eltern oder auch SchülerInnen. Es ist besonders wichtig, dass klargestellt wurde, dass Schulleitungen eine enge Begleitung und Unterstützung durch Schulaufsicht wie auch das MSW erfahren werden, wenn es zu Konfliktlagen kommen sollte.

Wohnortnahe Bildungslaufbahn

Künftig soll es möglich sein, an Realschulen den Hauptschulabschluss zu erwerben, wenn es vor Ort keine Hauptschule gibt. Mit der Gesetzesänderung wird es den Schulträgern ermöglicht, insbesondere dort zu reagieren, wo bei einem erforderlichen Schulwechsel von der Realschule ein Hauptschulangebot in näherer Umgebung nicht mehr erreichbar ist.
Dies ist nötig, da sich die Schullandschaft aufgrund der demographischen Entwicklung und des veränderten Elternwahlverhaltens bei der Wahl der weiterführenden Schule geändert hat. Derzeit gibt es nicht mehr überall in näherer Umgebung Schulen, an denen SchülerIn-nen im Hauptschulbildungsgang einen entsprechenden Abschluss erreichen können.
Die Entscheidung, ob ein/e SchülerIn nach Klasse 6 weiterhin im Bildungs-gang der Realschule unterrichtet werden kann, ist eine pädagogische Entscheidung, die in jedem Einzelfall durch die Lehrkräfte der Schule getroffen werden muss. Die individuelle Förderung erfolgt in der Regel in binnendifferenzierender Form im Klassenverband, die mit Elementen äußerer Differenzierung verbunden werden kann. Dazu zählen zum Beispiel die Wahlpflichtangebote der Schule wie auch Unterricht im Erweiterungs- oder Grundkursniveau in abschlussrelevanten Fächern oder AG-Angebote, die in rund einem Drit-tel der Stundentafel weitere Differenzierungen eröffnen.
Den Schulen wird es damit ermöglicht, die Verantwortung für den Bildungsweg der ihnen anvertrauten Kinder und Jugendlichen bis zum Schulabschluss zu übernehmen. Damit wird Bezug genommen auf die Empfehlung der Bildungskonferenz NRW 2011, die schon auf die-se pädagogische Aufgabe hingewiesen hat.

Jahrgangsübergreifendes Lernen auch an weiterführenden Schulen gestärkt

SchülerInnen sollen individuell gefördert und ihnen individuelle Bildungsverläufe angeboten werden. Ein Teil davon ist auch das Lernen in jahrgangsübergreifendem Unterricht. In einer jahrgangsgemischten Lerngruppe soll es besonders begabten und schneller lernenden SchülerInnen leichter gemacht werden, am Lernangebot des höheren Jahrgangs teilzunehmen. Unterschiedliche Potentiale und Lerngeschwindigkeiten können so individuelle Unterstützung erfahren. Im Interesse eines vielfältigen schulischen Angebots und des gleichzeitigen Anspruchs auf individuelle Förderung kann daher auch bei weiterführenden Schulen in einem Teil der Fächer jahrgangsübergreifendes Unterrichten sinnvoll den Unterricht im Klassenverband ergänzen. Diese Möglichkeit stärkt zudem die Teilstandorte in der Gestaltung eines vielfältigen Bildungsangebots.
Angebote jahrgangsübergreifenden Unterrichts in der Sekundarstufe I bedürfen eines von der Schulaufsicht genehmigten pädagogischen Konzepts der Schule. Um dies stärker unterstützen zu können, muss die Pädagogik des jahrgangsübergreifenden Lernens auch in der Lehreraus- und -fortbildung verankert werden.

Besetzungsverfahren von SchulleiterInnen

Mit dem Schulrechtsänderungsgesetz werden Rechtsunsicherheiten beseitigt, die es häufig bei der Bestellung einer Schulleiterin oder eines Schulleiters gegeben hat. Sie betrafen die rechtliche Bedeutung des Wahlvorschlags der Schulkonferenz, das Vetorecht des Schulträgers und die geforderte Verwendungsbreite der BewerberInnen.
Die Verfahren werden dahingehend geändert, dass eine möglichst große Transparenz und Mitwirkung der Schulkonferenzen und der Schulträger ermöglicht wird und gleichzeitig den Anforderungen des Landesbeamtengesetzes entsprochen wird. Auch in den Fällen, in denen die Schulaufsicht aus dringenden dienstlichen Gründen Stellen in Anspruch nehmen muss, um dem Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung Genüge zu tun, werden die Schulträger informiert und einbezogen. Mit einer Handreichung sollen die Schulkonferenzen über das zukünftige Verfahren informiert werden. Die Schulaufsicht und die Schulträger sind aufgefordert, das neue Verfahren im Sinne der staatlich-kommunalen Verantwortungsgemeinschaft vor Ort anzuwenden. Die weitere Entwicklung soll evaluierend begleitet werden. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung wird dem Schulausschuss spätestens nach drei Jahren hierzu berichten. Gesetzentwurf der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/8441 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung – Drucksache 16/8999 Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD, CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Meine Plenarrede vom 29.04., auch als Video und meine Plenarrede vom 24.06.

Gesamtschule Wuppertal-Barmen gewinnt Deutschen Schulpreis 2015

Für den Deutschen Schulpreis 2015, der 2006 von der Robert Bosch Stiftung und die Heidehof Stiftung ins Leben gerufen wurde, hatten sich 15 Schulen aus zehn Bundesländern beworben. Die Jury bewertete sechs „Kennzeichen für gute Schulqualität“: Leistung, Umgang mit Vielfalt, Unterrichtsqualität, Verantwortung, Schulleben und Schule als lernende Institution.
Der mit 100.000 Euro dotierte Schulpreis wurde am 10. Juni in einer feierlichen Preisverleihung an die Gesamtschule Barmen in Wuppertal vergeben. Die Jury hob besonders das hervorragende Schulklima hervor: "Ich habe selten eine Schule erlebt, an der Schüler, Lehrer und Eltern so respektvoll und wertschätzend miteinander umgehen. Andere Schulen können von der Gesamtschule Barmen lernen, wie Partizipation und Teilhabe in exzellenter Weise gelebt werden", sagt Erziehungswissenschaftler Professor Michael Schratz von der Universität Innsbruck, Sprecher der zwölfköpfigen Jury.
Die Gesamtschule Barmen liegt mitten in einem sozialen Brennpunkt. Etwas mehr als die Hälfte der SchülerInnen wächst mit nur einem Elternteil auf, ein Drittel hat einen Migrationshintergrund. Trotz der so unterschiedlichen Startbedingungen gelinge es den LehrerInnen, die SchülerInnen zu besseren Leistungen zu führen als von der Grundschule am Ende der vierten Klasse prognostiziert. Obwohl nur 17 Prozent eine Empfehlung fürs Gymnasium erhielten, wechseln rund 60 Prozent der Jugendlichen in die gymnasiale Oberstufe. Seit Jahren hat kein Jugendlicher die Schule ohne Abschluss verlassen.
Vier weitere Schulen wurden für vorbildliche Konzepte und Leistungen mit je 25.000 Euro belohnt: die Grundschule am Buntentorsteinweg in Bremen, das Ganztags-Gymnasium Klosterschule in Hamburg, die Jenaplanschule in Rostock sowie die Waldschule der Stadt Flensburg. Der ebenfalls mit 25.000 Euro dotierte «Preis der Jury» wurde an die Berufsschule Don Bosco in Würzburg vergeben.
Meinen herzlichen Glückwunsch an die ausgezeichneten Schulen!
Weitere Infos: http://schulpreis.bosch-stiftung.de/content/language1/html/51775_56037.asp

Grundschule Ernst-Moritz-Arndt, Espelkamp, erhält Jakob Muth-Preis 2015

Der Jakob Muth-Preis für inklusive Schule zeichnet seit 2009 Schulen aus, die inklusive Bildung beispielhaft umsetzen und so allen Kindern die Möglichkeit eröffnen, an hochwertiger Bildung teilzuhaben und ihre individuellen Potenziale zu entwickeln.
60 Einzelschulen und fünf Verbünde mit insgesamt über 400 beteiligten Institutionen hatten sich 2015 beworben. Ausgezeichnet wurden die Waldorfschule Emmendingen in Baden-Württemberg, die Kinderschule in Bremen, als Schulverbund das Landesförderzentrum Sehen in Schleswig und in NRW die Grundschule Ernst-Moritz-Arndt im ostwestfälischen Espelkamp (siehe http://www.jakobmuthpreis.de/neuigkeiten/detail/artikel/inklusive-schulen-gesucht-bewerbungsstart-fuer-jakob-muth-preis/36/).
Die Grundschule Ernst-Moritz-Arndt (EMA) in Espelkamp ist eine Schule für alle Kinder. Sie will die Einzigartigkeit und die Vielfalt der Kinder als Chance für alle nutzen, sich nach ihren Möglichkeiten zu entfalten. Hier lernen deshalb alle Kinder gemeinsam: 185 Kinder mit und ohne Förderbedarf, mit und ohne Migrationshintergrund, aus verschiedenen Konfessionen und Religionen. Es ist der Schule wichtig, Kinder zusammenzuführen, um Freundschaften entstehen zu lassen. Die Schule versucht deshalb, allen ein Gefühl von Gemeinschaft und Zusammenhalt zu vermitteln und so die Vielfalt der Kinder als Chance zu nutzen.
An der EMA spielt Teamarbeit eine große Rolle: ein Team aus GrundschullehrerInnen, SonderpädagogInnen und IntegrationshelferInnen arbeiten gleichberechtigt miteinander. Die Klassenteams haben montags im Stundenplan eine feste Teambesprechungszeit, um den Unterricht vorzubereiten und abzustimmen.
Lernen so, wie es für jedes Kind richtig ist, prägt den Schulalltag, selbständig und in Gruppenarbeit. Jedes Kind lernt in seinem eigenen Tempo an Tages-, Wochen- und Aufgabenplänen zu arbeiten. Die LehrerInnen verstehen sich dabei als UnterstützerInnen im Lernprozess. Darüber hinaus kommen die SchülerInnen auch in jahrgangsübergreifenden „Förderbändern“ zusammen. Hier finden sich Kinder, die einen ähnlichen Entwicklungsstand haben.
Zum Konzept der EMA gehört auch, Unterricht und Therapie eng miteinander zu verbinden. Die Schule arbeitet mit einer logopädischen Praxis zusammen, stellt Räume zur Verfügung, stimmt Stundenpläne mit Therapieplänen ab und informiert die Logopäden über die Themen, die im Deutschunterricht behandelt werden. So können die Kinder gezielt an ihrem Wortschatz arbeiten. Diese enge Zusammenarbeit entlastet Eltern und Kinder und trägt dazu bei, dass die Kinder schnell große Fortschritte machen können.
Eher außergewöhnlich ist auch, dass die EMA selber Träger ihres Ganztagsbereiches ist. Dadurch können Unterricht und offener Ganztag eng mit einander verzahnt werden.
Die Schule arbeitet auch eng mit anderen Bildungseinrichtungen im Umfeld zusammen.
Auch an diesen mit dem Jakob Muth-Preis ausgezeichneten Schulen gratuliere ich herzlich.
Siehe ausführlich http://www.jakobmuthpreis.de/neuigkeiten/detail/artikel/inklusive-schulen-gesucht-bewerbungsstart-fuer-jakob-muth-preis/36/

Mehr Lehrerstellen für die Aufnahme der Flüchtlingskinder: Zweiter Nachtragshaushalt – 674 neue Lehrerstellen geschaffen

Am 24. Juni wurde der zweite Nachtragshaushalt beraten und beschlossen. Dieser wurde notwendig, um der gestiegenen Zahl an AsylbewerberInnen gerecht werden zu können. Dadurch benötigt das Land deutlich mehr Mittel und Personal – insbesondere für die Aufnahme, Unterbringung, Versorgung und den Transport der Hilfesuchenden. Damit die SchülerInnen unter ihnen angemessen unterrichtet werden können, haben wir deshalb zum Beispiel 674 Lehrerstellen geschaffen.
Diese 674 Stellen kommen zu den 300 zusätzlichen Lehrerstellen hinzu, mit denen die Landesregierung bereits die Schulen bei der sprachlichen Förderung von Flüchtlingskindern über den Stellengrundbedarf hinaus unterstützt. Von diesen 300 Lehrstellen sind aktuell 291 Stellen besetzt, die weiteren befinden sich im Verfahren. Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/8650 Beschlussempfehlung und Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses – Drucksache 16/9000 Ministerin Löhrmann sicherte bei ihrer Jahresauftaktpressekonferenz zu: „Die steigenden Flüchtlingszahlen sind für alle Beteiligten eine große Herausforderung. Wir werden die Entwick-lung weiter eng begleiten und prüfen, ob und welche zusätzlichen Maßnahmen erforderlich sind.“
Ministerin Löhrmann weist auch darauf hin, dass die Planungen dadurch erschwert werden, dass vorab nicht klar ist wann, wie viele Kinder in welchem Alter in welche Kommunen kommen.
Siehe hierzu auch Interview von Radio Bremen mit Schulministerin Löhrmann vom 12.08.15. http://www.funkhauseuropa.de/themen/aktuell/loehrmann-einschulung-fluechtlinge-100.html

Sonderprogramm in der Weiterbildung – Sprachförderung für Zugewanderte

In meinem letzten Newsletter hatte ich auf das Sonderprogramm „Zuwendungen des Landes NRW im Rahmen einer Projektförderung für Angebote zur Sprachförderung für neu zugewanderte Erwachsenen und Jugendliche ab 16 Jahre“ informiert. Es hat einen enormen Run auf das Budget gegeben, so dass nur diejenigen zum Zuge kamen, die direkt zu Fristbeginn ihren Antrag gestellt hatten.

Volkinitiative „G9 jetzt in NRW“ – Umsetzung Empfehlungen Runder Tisch

Am 20. April hat die Volkinitiative „G9 jetzt in NRW“ dem Düsseldorfer Landtag 112.355 Unterschriften einreichen, von denen 99.071 die nötige Bestätigung des Wahlrechts durch die Kommunen hatten. Die Initiative fordert, dass Eltern und Kindern die Wahlfreiheit gegeben wird, an einem Gymnasium in ihrer Nähe das Abitur nach Klasse 13 mit höchstens 30 Wochenstunden in den Klassen 5 bis 10 zu erreichen.
Unsere Fraktion nimmt die Sorgen und die Forderungen der Initiative sehr ernst und hat sich sorgfältig mit den vorgebrachten Problemen und Argumenten beschäftigt und sich auch bei Besuchen vor Ort ein umfangreiches Bild verschafft. Wir GRÜNE und auch ich persönlich haben immer die überstürzte Einführung von G8 – ohne Schulbücher, ohne Lehrpläne, ohne Mensen – kritisiert. Die Entwicklungen an den Schulen sind aber nun weiter gegangen, wenn auch nicht die Schritte überall gleichermaßen weit gemacht worden sind.
Die Debatte zum G9 hat in NRW zu einem erneuten Runden Tisch in 2014 geführt. Dieser Runde Tisch von Verbänden und Initiativen hat sich mit sehr großer Mehrheit gegen eine Umstellung auf G9 ausgesprochen und stattdessen Empfehlungen zur Verbesserung des gymnasialen Bildungsgangs ausgesprochen und konkrete Entlastungsmaßnahmen für die SchülerInnen vorgesehen (siehe auch ausführlich in meinem Newsletter vom Januar 2015). Die Abwägungsfrage, die sich der Runde Tisch stellte, war: Entwickeln wir die Schule weiter nach vorne oder lenken wir jetzt alle Energien der Schule in eine Rückabwicklung? Wir GRÜNE wollen, dass die Anstrengungen in der Schule auf die Unterrichtsentwicklung, gute Lernzeiten und eine gute Rhythmisierung konzentriert werden und nicht von Rückabwicklung geschluckt werden und die Entwicklung guten Unterrichts auf der Strecke bleibt.
Die Empfehlungen des Runden Tisches wurden vom Schulministerium in Erlassen umgesetzt. Zurzeit läuft der weitere Umsetzungsprozess an den Schulen, da dieses Mal ein höheres Maß an Verbindlichkeit der Empfehlungen gesetzt wurde. Diese Anstrengungen kommen auch den heutigen SchülerInnen schon direkt zur Gute. Die neuen Vorgaben legen bei den Gymnasien, die nicht Ganztagschule sind, fest: maximal ein Tag in der Woche Nachmittagsunterricht in den Klassen 5-7 und maximal zwei in den Klassen 8 und 9. Lernzeiten in der Schule sollen helfen, Hausaufgaben sinnvoll zu reduzieren.
Wir haben gute Beispiele in NRW, dass der Prozess gelingen kann. Eine Schule von vielen, die sich durch ihre Schulentwicklung auszeichnen, ist das Dalton-Gymnasium Alsdorf als Preisträger des deutschen Schulpreises. Eine Schule, die durch ihre individuelle Förderung und das Leistungsniveau überzeugt (siehe http://www.daltongymnasium-alsdorf.de/).
Dass in Niedersachsen die Rückkehr zu G8 beschlossen wurde, hat im Übrigen keineswegs zur Ruhe in den Schulen geführt. Gute Unterrichtskonzepte bleiben auf der Strecke, die Schulen beklagen die Umstellungsprozesse, die jetzt erneut auf sie zukommen.
Der Landtag lehnte am 24. Juni eine Rückkehr zum Abitur nach neun Schuljahren am Gymnasium ab. In namentlicher Abstimmung sprachen sich 141 der 214 abstimmenden Abgeordneten gegen die Rückkehr zum G9-Abitur aus. Die CDU-Abgeordneten enthielten sich, eierten mit einem unentschlossenen Entschließungsantrag herum.
Wir GRÜNE haben uns die Abwägung und Entscheidung nicht leicht gemacht. Die Schulen brauchen aber Klarheit und Verlässlichkeit in der Schulentwicklung, Raum und Ruhe. Wir begleiten die Entwicklungsprozesse und bleiben mit den Schulen, mit Eltern und SchülerInnen im Dialog. Entschließungsantrag Die Sorgen der Eltern ernst nehmen – die Empfehlungen des Runden Tisches zügig umsetzen! Irritationen und Kopfschütteln haben die Äußerungen der stellvertreten Vorsitzenden der SPD-Fraktion Eva-Maria Voigt-Küppers in zu Schuljahresbeginn ausgelöst. Voigt-Küppers hatte am 11. August vor JournalistInnen gesagt, die Regierungsfraktion wolle über einen «Plan B» nachdenken, falls die versprochenen Entlastungen zum «Turbo-Abitur» ausbleiben sollten.
Fraktionsvorsitzender Norbert Römer stellte jedoch umgehend klar, dass die SPD nicht am G8 rütteln will und auch keinen „Plan B“ prüfe. Vielmehr betonte auch Römer, dass die Schulen Verlässlichkeit und Ruhe brauchen und die am Runden Tisch getroffenen Vereinbarungen eingehalten werden sollten.
Die Westfälisch-Lippischen Direktorenvereinigung der Gymnasien hat mit einem Schreiben an die GRÜNE Landtagsfraktion direkt auf die Äußerungen von Frau Voigt-Küppers reagiert. Hierin bittet sie die amtierende Landesregierung und damit die beiden sie konstituierenden politischen Parteien mit äußerstem Nachdruck darum, „die laufenden Optimierungsprozesse bezüglich des Bildungsganges G 8 nicht dadurch zu konterkarieren, dass politische Alternativ-Szenarien einer (wie auch immer gearteten) Rückkehr zu einem Bildungsgang G 9 o. ä. öffentlich diskutiert werden.“ Die Gymnasien bräuchten eine „politisch abgesicherte und nicht ständig neu in Frage gestellte Entscheidung hinsichtlich des Bildungsganges, in dessen Rahmen sie erfolgreich arbeiten sollen – und wollen.“ In gleicher Weise äußert sich auch die Schulleitungsvereinigung der Gesamtschulen und fordert Ruhe und Verlässlichkeit für die Schulentwicklung ein (siehe Anlage Briefe der Westfälisch-Lippischen Direktorenvereinigung und der Schulleitungsvereinigung).

Inklusion in der Diskussion

Kampagne "Inklusion schaffen wir!" gegen falsche Vorurteile

Der Kölner Verein Mittendrin will mit einer neuen Kampagne verstärkt für Inklusion werben. Unter dem Titel „Inklusion schaffen wir!“ wollen die Initiatoren zeigen, „dass viele Menschen Inklusion wollen“ und „dass viele Menschen an vielen Orten Inklusion schon leben, dass es also geht und dass es Spaß macht“. Siehe http://www.inklusion-schaffen-wir.de/

Befragungen zu Inklusion: Eltern geben inklusiven Schulen gute Noten

Um die Sichtweise deutscher Eltern auf schulische Inklusion zu ermitteln, befragte Infratest dimap im Auftrag der Bertelsmann Stiftung deutschlandweit 4321 Eltern schulpflichtiger Kinder im Alter von 6 bis 16 Jahren. Die repräsentative Befragung wurde vom 30. Januar bis 23. Februar 2015 durchgeführt.
Eltern geben hiernach inklusiven Schulen bessere Noten als Schulen, die Kinder mit und ohne Handicap getrennt unterrichten. Förderung nach individuellen Stärken und Schwächen sowie Kompetenz und Engagement der Lehrer – in allen Punkten schneiden in der Wahrnehmung der Eltern inklusive Schulen besser ab. Dies gilt unabhängig davon, ob das eigene Kind Förderbedarf hat oder nicht.
Mehr als ein Drittel der befragten Eltern gaben an, ihr Kind besuche eine inklusive Schule. Von diesen Eltern sind 68 Prozent mit der individuellen Förderung ihrer Kinder zufrieden. Eltern hingegen, deren Kinder eine nicht-inklusive Schule besuchen, sagen dies nur zu 58 Prozent. 66 Prozent der Eltern schätzen an der inklusiven Schule ihrer Kinder, dass sie dort in ihrem eigenen Tempo lernen können. Das sagen nur 58 Prozent der Eltern über die nicht-inklusive Schule ihrer Kinder. Auch den sozialen Zusammenhalt an inklusiven Schulen schätzen Eltern höher ein als an nicht-inklusiven Schulen (78 zu 73 Prozent).
Die Umfrage belegt zudem, dass Eltern insgesamt mit den Lehrern ihrer Kinder sehr zufrieden sind. Den Lehrkräften an inklusiven Schulen stellen die Eltern dabei durchweg ein besseres Zeugnis aus als den Lehrkräften an nicht-inklusiven Schulen. Lehrer an inklusiven Schulen gelten mehr Eltern als kompetent (89 zu 82 Prozent), engagiert (80 zu 75 Prozent), können gut erklären (86 zu 77 Prozent), fördern Stärken der Schüler (72 zu 60 Prozent), arbeiten an Schwächen (69 zu 53 Prozent) und ermutigen kindliche Interessen (72 zu 60 Prozent).
Die Studie stellt auch fest: Je mehr Berührungspunkte Eltern mit inklusiven Schulen haben, desto höher ihre prinzipielle Offenheit für verschiedene Gruppen von Förderschülern.
„Die Studie ist Ermutigung und Rückenwind für die Inklusion. Die Ergebnisse zeigen, dass die konkrete Erfahrung Vertrauen schafft. Wer Inklusion im konkreten Schulalltag erlebt, geht gelassener damit um und bewertet die Arbeit der Schulen in allen Bereichen positiver… Nachdrücklich unterstützen möchte ich das Lob der Arbeit unserer LehrerInnen : Ihnen wird mit der Studie unter anderem hohe Kompetenz und großes Engagement bescheinigt. Dies erlebe ich auch bei meinen Schulbesuchen vor Ort.“, kommentiert Schulministerin Sylvia Löhrmann (siehe ausführlich Pressemitteilung des MSW).
Die gesamte Umfrage unter https://www.bertelsmann-stiftung.de/de/publikationen/publikation/did/wie-eltern-inklusion-sehen-erfahrungen-und-einschaetzungen/ Im Mai veröffentlichte der VBE eine Forsa-Umfrage, in der Inklusion aus der Sicht von LehrterInnen beurteilt wurde. Hiernach werden vor allem die Rahmenbedingungen für den inklusiven Unterricht schlecht beurteilt.
1.333 Lehrkräfte hat der VBE bundesweit befragen lassen, davon 225 aus Nordrhein-Westfalen. Das sind gerundet 21,8 Prozent der insgesamt Befragten. 40 Prozent der 225 NRW-Lehrkräfte, also  90 LehrerInnen hatten Erfahrungen mit gemeinsamem Lernen. Ich habe beim VBE nachgefragt, aber keine genauere Auskunft darüber bekommen können, wie diese Lehrkräfte sich nun tatsächlich auf Schulformen verteilen. D.h. im Schnitt sind weniger als 12 Personen pro Schulform, befragt worden. Genauso wenig wissen wir, wie lange sie bereits im gemeinsamen Unterricht gearbeitet haben. Über die Ausgangslagen der Befragten gibt es somit keine weiteren Informationen. Gleichwohl liefert auch diese Umfrage wichtig Hinweise.
Auf einige Punkte haben wir schon vorher mit dem Inklusionsleistungsgesetz reagiert. Den Kommunen stellt das Land bei der Umsetzung schulischer Inklusion über die Lehrerstellen hinaus. 35 Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung und evaluiert den Mittelbedarf und Ressourcenabfluss gemeinsam mit den Kommunalen Spitzenverbänden (KSV). Wie unterschiedlich die KSV allerdings mit den Ergebnissen der gemeinsam vereinbarten Evaluation umgehen, darüber mehr weiter unten.
Die Umfrage unter http://www.vbe-nrw.de/downloads/PDF%20Dokumente/forsa_inklusion.pdf

Bundesratsinitiative zur schulischen Inklusion

Die Landesregierung NRW hat eine Bundesratsinitiative beschlossen, um den Einsatz von IntegrationshelferInnen bedarfsgerecht, flexibler und rechtssicher zu gestalten. Der Anspruch auf Integrationsassistenz ist ein individueller Rechtsanspruch, der aus den Sozialgesetzbüchern des Bundes resultiert.
Das Anliegen wird von den Kommunalen Spitzenverbänden einhellig begrüßt und war auch so im Rahmen der Einigung zum Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion verabredet worden. (siehe auch Abschnitt vorher und im Anschluss)
Die Bundesratsinitiative wurde vom Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales, vom Ministerium für Schule und Weiterbildung sowie vom Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen gemeinsam erarbeitet.
Mit dem sogenannten „Poolen“ sollen die Leistungen von IntegrationshelferInnen zukünftig gebündelt werden können. Dadurch wird die Möglichkeit geschaffen, dass eine Integrationshilfe mehr als eine Schülerin oder einen Schüler mit Behinderung während des Schulbesuchs begleiten und unterstützen kann.
Die Bundesratsinitiative hat auch Rechtssicherheit für den Einsatz von IntegrationshelferInnen bei außerunterrichtlichen Angeboten an Schulen zum Ziel. Es soll klargestellt werden, dass sie bei allen schulischen Angeboten eingesetzt werden können, zum Beispiel in der Offenen Ganztagsschule und anderen öffentlich geförderten Bildungs- und Betreuungsangeboten am Nachmittag.
Das Land NRW wird deshalb über den Bundesrat die Bundesregierung auffordern, bei der Erarbeitung des Bundesteilhabegesetzes die Vorschriften im Bereich Integrationshilfe entsprechend weiterzuentwickeln.
Siehe Pressemitteilung der Landesregierung

Verfassungsklage des Städte- und Gemeindebundes hinsichtlich der Betreuungskosten für die schulische Inklusion behinderter Kinder

Der Städte- und Gemeindebund hat doch noch eine Verfassungsklage eingereicht und will damit offene Fragen bei den Betreuungskosten für die schulische Inklusion behinderter Kinder vom Verfassungsgerichtshof NRW klären lassen (siehe http://www.kommunen-in-nrw.de/presse/pressemitteilungen/detail/dokument/kostenverteilung-der-inklusion-fuehrt-zu-klagen.html?cHash=b6bc754cdb2996be1bd14d2d6a30adb4 ). Damit kündigt er als einziger kommunaler Spitzenverband den im vergangenen Jahr erzielten Konsens zwischen Land und Kommunen einseitig auf.
Der NRW-Städtetag hatte seinen Mitgliedern ausdrücklich nicht empfohlen zu klagen, da er keinen Anlass zur Klage sieht (siehe http://www.staedtetag-nrw.de/presse/mitteilungen/074200/). Auch der Landkreistag sah keinen Anlass zur Klage.
Einige Kommunen wie die Stadt Paderborn sind der Klage des Städte- und Gemeindebundes beigetreten, ohne dass bisher ein entsprechender Ratsbeschluss vorliegt.
Die folgenden Informationen sind den Räten also nicht vorgelegt worden:
Die Mittel, die das Land pro Jahr zur Verfügung stellt (siehe weiter unten), sind im ersten Jahr nicht ausgeschöpft worden, die benötigten Rückmeldungen aus den Kommunen sind zum Teil schleppend.
Das Land ist und bleibt jedoch ein fairer und verlässlicher Partner der Kommunen. Die Koalition hat ihre Zusagen für fünf Jahre gesetzlich abgesichert und im Lichte der ersten Evaluation bekräftigt, nachzusteuern und die Mittel bei Bedarf aufzustocken. Dieses wurde dem Städte- und Gemeindebund wie auch den anderen Kommunalen Spitzenverbänden auch noch einmal in einem Schreiben am 21. Mai bestätigt (siehe Anlage). Umso unverständlicher ist die Kehrtwende des Städte- und Gemeindebundes NRW.
Zur Vorgeschichte
Im Sommer 2013 wurde das „Erste Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen (9. Schulrechtsänderungsgesetz)“ verabschiedet. Im Vorfeld hatte es Diskussionen gegeben, ob und inwieweit das Gesetz konnexitätsrelevant ist.
Schon 2012 gab es das Angebot an die kommunalen Spitzenverbände (KSV), sich – unbeschadet konträrer Auffassung – gemeinsam in einen Arbeitsprozess zu begeben, um zu belastbaren Zahlen zu kommen. Dieser kam aber leider nicht zustande. Stattdessen gab es konträre Gutachten von KSV und Landesregierung.
Nach Verabschiedung des Gesetzes hat es dann schließlich doch noch einen Dialog zwischen Landesregierung, Koalitionsfraktionen und Kommunalen Spitzenverbänden gegeben. Es kam zu einer Übereinkunft und dem „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion“ vom Juli 2014.
Das Land erkennt darin die Konnexität für eine Reihe von Ausgaben dem Grunde nach an und sagt für einen Zeitraum von fünf Jahren den Kommunen eine Unterstützung von 25 Millionen Euro pro Jahr zu. Anerkannt wurden die originären Schulträgerkosten wie die Schaffung baulicher und sächlicher Voraussetzungen, Lehrmittel- sowie Schülerfahrtkosten. Strittig waren die personellen Mehrkosten, insbesondere im Bereich der Integrationsassistenzen, die von den KSV geltend gemacht worden sind. Das Land bestreitet hier die Konnexität, denn der Anspruch auf Integrationsassistenz ist ein individueller Rechtsanspruch, der aus den Sozialgesetzbüchern des Bundes resultiert. Das Land kann hier nicht die Aufgaben des Bundes übernehmen. Vielmehr soll eine Bundesratsinitiative gestartet werden, damit es möglich wird, die Stunden für die Schulbegleitung in Stundenpools zusammenzufassen (s.o.).
Nichtsdestotrotz hat das Land eine Inklusionspauschale von zehn Millionen Euro pro Jahr zugesagt, um die Kommunen bei der Bildung multiprofessioneller Teams zu unterstützen. Dieser Maßnahme liegt die Annahme zugrunde, dass der individuelle Anspruch auf Integrationsassistenzen zum Beispiel nicht reklamiert werden muss, wenn eine Schulbegleitung in der Schule bereits vorhanden ist. Weiter wurde auch hier gesetzlich zugesichert, dass die realen Kosten regelmäßig evaluiert werden und die Summen gegebenenfalls angepasst werden!
Ergebnisse der 1. Evaluation
Gemeinsam wurde vom Schulministerium (MSW) und den kommunalen Spitzenverbänden ein Gutachten in Auftrag gegeben, welches die tatsächlichen Aufwendungen der Kommunen zur Umsetzung der schulischen Inklusion untersuchen sollte.
Die Auswahl der GutachterInnen erfolgte einvernehmlich. Insbesondere wurde auf Wunsch der kommunalen Spitzenverbände Frau Dr. Alexandra Schwarz als Gutachterin eingebunden, die im Vorfeld die Position der KSV inhaltlich unterstützt hatte. Ebenso wurden die Vorgehensweise wie auch die Auswahl der zu untersuchenden Musterkommunen – Münster, Essen, Dortmund, Krefeld, die Kreise Paderborn, Viersen und Unna sowie der Hochsauerlandkreis – einvernehmlich festgelegt.
Am 20. Mai 2015 wurde das Gutachten als „Erster Bericht zur Evaluation zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion in NRW“ vorgelegt.
Ergebnisse des Gutachtens
Zu den baulichen, sachlichen und fahrtkostenbezogenen Aufwendungen haben die Gutachter die Ausgaben aufgrund der Rückmeldungen der untersuchten Gemeinden auf eine Höhe von 8,6 Millionen Euro angesetzt. Das liegt deutlich unterhalb der zugesagten 25 Millionen Euro. Allerdings haben wir bisher nur die ersten Zahlen vorliegen. Es ist hier mit steigenden Aufwendungen zu rechnen. Das Land wird den überzahlten Betrag aber nicht zurückfordern, sondern belässt ihn bei den Kommunen, sodass auch weiter mit einer auskömmlichen Mittelausstattung zu rechnen ist.
Die Steigerung der Kosten für multiprofessionelles Personal (unter anderem auch Integrationsassistenz, die nicht im individuellen Rechtsanspruch begründet ist) liegt im Rahmen der zugesagten zehn Millionen Euro. Hierbei wurde aufgrund der etwas schleppend verlaufenden Rückmeldungen der Kommunen die Annahme im Sinne der Kommunen eher höher angesetzt. Die Berechnungen werden jährlich dahingehend überprüft, ob sie auskömmlich sind. Das ist ausdrücklich im Gesetz festgehalten.
Bewertung des Gutachtens durch die kommunalen Spitzenverbände
Der Städtetag NRW sowie der Landkreistag NRW haben die Ergebnisse der 1. Evaluation zustimmend kommentiert. Nicht so der Städte- und Gemeindebund. Er setzt weiterhin auf einen konfrontativen Kurs. So hat er ein eigenes Gutachten bei Prof. Höfling in Auftrag gegeben, das bereits vor dem in Rede stehenden Evaluierungsbericht vorgelegt wurde.

Die sonderpädagogische Förderung muss auch an Berufskollegs gestaltet werden

SchülerInnen, denen während ihrer Pflichtschulzeit ein besonderer Förderbedarf attestiert wurde, haben diesen Anspruch nicht automatisch auch an berufsbildenden Schulen. Besonders bei jungen Menschen mit dem Förderschwerpunkt Lernen ist eine klare Abgrenzung oft schwierig zu denjenigen, die auch ohne diesen Bedarf wenig erfolgreiche Bildungsbiografien vorzuweisen haben.
Um aber möglichst allen einen ungebrochenen Bildungsverlauf ohne Brüche zu ermöglichen, soll die Landesregierung nun für den berufsbildenden Bereich ein Konzept erarbeiten, wie die zum Teil sehr unterschiedlichen Unterstützungsbedarfe in den Berufskollegs sichergestellt werden können.
Dazu müssen die vorhandenen Bildungsakteure und ihre Kompetenzen stärker vernetzt werden. In einem solchen Netzwerkprozess nehmen die Förderberufskollegs ebenso wie die Berufsbildungswerke eine wichtige Rolle ein. Das gilt besonders im Zusammenwirken mit der Arbeitsagentur. Über den Reha-Dienst der Arbeitsagentur eröffnet sich so für junge Menschen, in einer außerbetrieblichen Ausbildung in einem Berufsbildungswerk oftmals eine letzte Möglichkeit, um Lebens- und Berufsperspektiven zu gewinnen. Oft haben diese jungen Menschen eine lange Karriere des Scheiterns erlebt und benötigen nun einen besonders geschützten Raum, um sich entfalten zu können.
Förderberufskollegs arbeiten in großem Umfang schon mit multiprofessionellen Teams. Ne-ben Fachlehrkräften und SonderpädagogInnen ist besonders stark auch die Expertise aus Sozialpädagogik und Sozialarbeit in den Kollegien vertreten. Aus den Erfahrungen der Förderberufskollegs erwachsen wichtige Impulse für den Inklusionsprozess in der beruflichen Bildung.
Einige Träger von Förderberufskollegs kooperieren mittlerweile mit „allgemeinen“ Berufskollegs beziehungsweise führen sie gemeinsam mit dem Förderberufskolleg als sogenannte Bündelschule. Auf diese Weise öffnen sie sich für einen erweiterten Kreis von SchülerInnen. Das ermöglicht zum einen Kooperationen des Förder-BK-Angebots mit dem Angebot an allgemeinen Berufskollegs, zum anderen auch den Zugang für nicht mehr schulpflichtige junge Erwachsene.
Hierzu haben die Fraktionen von GRÜNEN, SPD und CDU einen gemeinsamen Antrag ins Plenum am 26. Juni eingebracht.
Hier meine Plenarrede

Rechenschwäche und Co – mehr Chancengleichheit bei Teilleistungsschwächen

SchülerInnen mit Teilleistungsschwächen wie Lese-Rechtschreibschwäche, Rechenschwäche oder ADHS sollten grundsätzlich auch Maßnahmen ermöglicht werden, auf die SchülerInnen mit Behinderungen einen Anspruch haben. Über die aktuellen Möglichkeiten, diesen Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen zu können, sind aber viele Schulen und Eltern nur unzureichend informiert. Um dies zu ändern, haben wir eine Initiative der Piraten aufgenommen und gemeinsam mit SPD, CDU, FDP und Piraten im Plenum am 29. April die Landesregierung unter anderem dazu aufgefordert, allen Beteiligten verständliche und ausreichende Informationen zu Fördermöglichkeiten zur Verfügung zu stellen.
Darüber hinaus soll die Landesregierung den Landtag über die aktuellen Forschungsstände zu Teilleistungsschwächen, die schulrechtlichen Regelungen und den Diskussionsstand auf der Kultusministerkonferenz (KMK)-Ebene informieren. Außerdem soll im Rahmen der KMK auf ein bundesweit einheitliches Verfahren zur Vergabe von Nachteilsausgleichen hingewirkt werden. Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der Fraktion der FDP und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/8444

Neues Grünes Mitglied im Ausschuss für Schule und Weiterbildung

Am 30. April wurde Karin Schmitt-Promny als neues Mitglied des Landtags vereidigt. Sie rückt in die GRÜNE Fraktion nach, weil Daniela Schneckenburger zur Schuldezernentin in Dortmund gewählt wurde.
Karin Schmitt-Promny ist Mitglied des Ausschusses für Schule und Weiterbildung. Ali Bas scheidet dafür aus dem Ausschuss aus und ist nun Sprecher für Lehrerbildung im Wissenschaftsausschuss.
Die gute und enge Zusammenarbeit mit Ali Bas können wir so in anderer Funktion fortsetzen und das wichtige Thema Lehrerbildung stärken, zumal der Entwurf der Überarbeitung des Lehrerausbildungsgesetzes nach Auswertung der Verbändebeteiligung das Parlament erreichen wird.

Qualitätsanalyse – ein wichtiger Baustein für die Schulqualität

Um allen Lernenden in den Schulen des Landes bestmögliche Bildungschancen zu geben, brauchen wir motivierte und selbstverantwortliche Schulen. Aus dieser Eigenverantwortlichkeit erwächst ein höheres Maß an Rechenschaftslegung, auch im Sinne der Bildungsgerechtigkeit. Das Land unterstützt die Schulen dabei durch Qualitätsanalysen und Fortbildungen. Zur Weiterentwicklung dieser Qualitätsanalyse fordern GRÜNE und SPD in ihrem Antrag „Qualitätsanalyse – ein wichtiger Baustein für die Schulqualität“ die Landesregierung zu einer Reihe von Maßnahmen auf. Dazu gehört etwa die Möglichkeit für kompensatorische Maßnahmen für Schulen in besonderen sozialen und regionalen Situationen.
Siehe auch Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung Drucksache 16/8160 und Plenarrede vom 29.04.15 von Karin Schmitt-Promny

Stärkere Berufsorientierung für 340.000 Schüler

Jugendliche in NRWwerden seit drei Jahren nach und nach ab der 8. Klasse mit Potentialanalysen, Berufsfelderkundungen und zahlreichen Praktika an die Berufswelt herangeführt. Mittlerweile profitieren bereits knapp 200.000 Kinder vom neuen Übergangssystem. Ab dem kommenden Schuljahr werden es 340.000 SchülerInnen in allen 53 Kreisen und kreisfreien Städten NRWs sein. Der schrittweise Ausbau aller Elemente von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ an allen Schulen und in allen Jahrgängen wird bis 2018 angestrebt. Dann wird das System 516.000 Jugendlichen von der 8. bis zur 10. Klasse eine bessere Berufsorientierung bieten.
Siehe Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales

Pflege- und Adoptivkinder in der Schule

PAN – Pflege- und Adoptivfamilien NRW e.V. ist ein Zusammenschluss von Pflege- und Adoptivfamilien in örtlichen und überörtlichen Gruppen sowie Selbsthilfe-Initiativen in ganz Nordrhein-Westfalen, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, Pflege- und Adoptivfamilien auf unterschiedliche Art und Weise zu helfen, zu unterstützen, zu stabilisieren und zu informieren. Das gilt gerade auch in den Fällen, in denen Kinder mit schwierigen Biographien und zum Teil mit Traumatisierungen in die Schule kommen. PAN ist besonders interessant für Eltern und Lehrkräfte durch ihre Seminare, Fachzeitschrift und Broschüren, die allen Interessierten zur Verfügung stehen. Siehe http://www.pan-ev.de/

Lesetipps:

"Werden tausend Schüler dümmer, weil Henri da sitzt?"
Kirsten Ehrhardt kämpft seit Jahren dafür, dass Henri, ihr Sohn mit Down Syndrom, an einer Regelschule unterrichtet wird. Der Fall fand bundesweit Aufmerksamkeit. Unter nachfolgenden Link und auch in der Anlage ein lesenswertes, ausführliches Interview der Süddeutschen mit Frau Ehrhardt: http://www.sueddeutsche.de/bildung/kampf-fuer-inklusion-werden-tausend-schueler-duemmer-weil-henri-da-sitzt-1.2493888

Newsletter des „Projekts Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie“

Das Antidiskriminierungsprojekt Schule der Vielfalt – Schule ohne Homophobie setzt sich dafür ein, dass an Schulen mehr gegen Homo- und Transphobie und mehr für die Akzeptanz von unterschiedlichen Lebensweisen getan wird. Hierüber auch Infos in dem regelmäßigen Newsletter unter http://www.schule-der-vielfalt.de/oeffentlichkeit_was.htm

Termine:

BAG Bildung 2015 (http://gruene-bag-bildung.de/):
27.-28.11.15 in Hannover
26.-27.02.16 in Berlin
LAG Bildung 
26.09.15, 11 Uhr in Soest 
Save the date: Fachtagung zum Thema „Schule der Vielfalt —Migration und Integration erfolgreich gestalten“
Am 23. Oktober 2015 von 14 – 17.30 Uhr laden das Bündnis "länger gemeinsam lernen" und die Evangelische Gesamtschule Gelsenkirchen interessierte Schulleitungen, LehrerInnen , Elternvertretungen sowie VertreterInnen von Schulaufsichtsbehörden und kommunalen Schul- und Bildungsträgern sowie alle Interessierten in der Evangelischen Gesamtschule Gelsenkirchen herzlich ein. Gemeinsam mit VertreterInnen des Schulministeriums, aus Politik und Gewerkschaften sowie weiteren Partnern wird über die Möglichkeiten einer interkulturellen Öffnung der Schule und die Chancen der Integration beraten. Das Programm und ein Anmeldeformular erscheint Mitte September.

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