Pluspunkt Bildung – März 2014

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
im Februar habe ich bereits in einem Pluspunkt Bildung über das Gutachten zu finanziellen Auswirkungen der schulischen Inklusion auf die Kommunen informiert. Am 20.02.14 haben wir im Rahmen einer Unterrichtung hierzu debattiert. Hierüber und zu dem aktuellen Stand mehr in diesem Newsletter.
Aber nicht nur in der Inklusionsdebatte gibt es Interessantes zu vermelden. Es tut sich auch einiges in Sachen Bekenntnisschulen.
Mit Grünen Grüßen
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Bekenntnisschulen

Seit geraumer Zeit führe ich gemeinsam mit der SPD mit den Kirchen die Gespräche über die Frage der Bekenntnisschulen in NRW. Am 19.2.14 haben nun die Vertreter der Evangelischen und der Katholischen Kirche – nachdem der kircheninterne Reflexionsprozess über die Zukunft der Bekenntnisschulen in Nordrhein-Westfalen in den Kirchen zu einem Abschluss gekommen ist – VertreterInnen der Landtagsfraktion über ihre neuen Positionen informiert.
Ich begrüße es, dass die Kirchen in den Dialog und Arbeitsprozess eingestiegen sind. Dass auch eine Verfassungsänderung aus Sicht der Kirchen nicht grundsätzlich ausgeschlossen ist, zeigt wie viel sich die Kirchen bewegt haben. Welches Profil und welchen Stellenwert Bekenntnisgrundschulen in NRW in Zukunft haben, möchte ich in einem Prozess mit allen Fraktionen ausloten. Denn für eine Verfassungsänderung wird eine Zweidrittelmehrheit benötigt. Eine schulgesetzliche Änderung, um die Umwandlung von Schulen durch ein Elternvotum, den Schulträger oder die Schulaufsicht, wie das die Kirchen auch grundsätzlich befürworten, werden wir in der Koalition auf jeden Fall zügig erarbeiten. Für die Kinder, die nicht bekenntnisgebunden sind, soll ein wertevermittelndes Fach Ethik auch für die Grundschule entwickelt werden.
Dem Newsletter sind die beiden Positionspapiere angehängt, nachfolgend eine kurze Zusammenfassung in Stichworten:
Unter politischen Bedingungen zur Wandlung unter bestimmten Bedingungen versteht die katholische Kirche:
Auf Initiative von Eltern, Schulträger oder auch der Schulaufsicht kann Verfahren zur Umwandlung eingeleitet werden (z. B. wenn keine Schulleiter zu finden ist, oder bei Monokultur – also kein Wahlrecht der Eltern zwischen  Gemeinschaftsgrundschule/Bekenntnisgrundschule gegeben ist).
Bei der Entscheidung zur Umwandlung sieht die Kirche auch die Notwendigkeit des Senkens des Quorums
Interessant sind auch die pädagogische Grundsätze:  Eine Öffnung soll  auch hier an den (verbleibenden) Bekenntnisgrundschulen greifen.
An der Teilnahmepflicht am Religionsunterricht wird festgehalten, aber Offenheit für Religionsunterricht anderer Konfessionen/Religionen, z.B. ev. Religionsunterricht und islam. Religionsunterricht angekündigt.
Weiterhin sollen Lehrkräfte konfessions-/kirchengebunden sein, für  die Schulleitung soll weiterhin Zugehörigkeit des Schulbekenntnisses gelten.
Das Papier der ev. Landeskirchen zeigt die grundsätzlichen Thesen aus Sicht der ev. Kirchen auf. Beide Papiere sollen im weiteren Prozess ggf. noch zusammengeführt werden. 
Auf jeden Fall ist jetzt der Gesetzgeber am Zug. Spannend wird es besonders, ob und unter welchen konkreten Bedingungen eine Zweidrittelmehrheit für eine Verfassungsänderung zu gewinnen wäre. Auf jeden Fall wird eine schulgesetzliche Änderung auf den Weg gebracht, die das Umwandlungsquorum senkt und die Möglichkeiten für Schulträger, selbst initiativ zu werden, rechtlich klärt.
Erstaunlich ist in diesem Zusammenhang ein Urteil des VG Minden aus der letzten Woche, das nahelegt, es gäbe schon jetzt die rechtlichen Möglichkeiten für den Schulträger. Die bisherige Rechtsauffassung und –praxis sieht das Initiativrecht aufgrund des bislang geltenden Schulgesetzes allein bei den Eltern.
Letztlich ist das Urteil ein weiterer Hinweis auf die dringend Notwendigkeit das Schulgesetz in der Frage der Bekenntnisschulen zu reformieren.

Inklusion in der Schule – Finanzierung

Wie bei der Verabschiedung des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes haben sich das Schulministerium,  Regierungsfraktionen und die Kommunalen Spitzenverbände (KSV) in einer Arbeitsgruppe vereinbart, einen gemeinsamen Gutachter – unbeschadet der Rechtspositionen – zu beauftragen, um die Umsetzung der Inklusion zu untersuchen und mögliche Kosten zu ermitteln. Der Vorschlag, Prof. Klaus Klemm mit der Aufgabe zu betrauen, wurde von beiden Seiten einvernehmlich getragen.
Einen solchen Prozess gemeinsam zu gestalten, das hatte Sylvia Löhrmann schon im Dezember 2012 den KSV vorgeschlagen.
Im Anschluss an das Gutachten wurde dann über die Finanzierung der Umsetzung der Inklusion in den Schulen verhandelt. Der Gutachterermittelte (unabhängig von der Frage, wer juristisch der Kostenträger ist), dass in den nächsten drei Jahren rund 75 Millionen Euro an Investitionen in Gebäude angesetzt werden können. Weiterhin hat er gut 37 Millionen Euro Unterstützung für multiprofessionelles Personal (z.B. Schulpsychologen, Sozialpädagogen) in den kommenden drei Jahren veranschlagt. Entlastungeffekte bei den Schulträgeraufgaben sind in den Jahren danach zu erwarten.
Daraufhin hat die Landesseite den Kommunalen Spitzenverbänden ein sehr gutes Angebot gemacht, indem sie mit 175 Millionen Euro in den kommenden fünf Jahren den Inklusionsprozess zusätzlich unterstützen will. Außerdem sagt sie zu, die Kostenentwicklung weiter zu evaluieren und gegebenenfalls nachzusteuern. Das heißt, die Summen sind sogar aufgestockt und über fünf Jahre angesetzt worden, um über die Legislatur hinaus Verlässlichkeit zu geben.
Das Angebot wurde unbeschadet der bisherigen Rechtsauffassung gemacht, weil wir im Verfahren hier keine Prinzipienreiterei in Bezug auf die eigentlichen Schulträgeraufgaben vollziehen wollen. Wie auch auf anderen Feldern, handeln wir kommunalfreundlich.
Ich will in diesem Zusammenhang nicht nur daran erinnern, dass wir den Kommunen über das Gemeindefinanzierungsgesetz und Stärkungspakt enorm unter die Arme greifen, sondern dass wir derzeit auch im KiTa-Bereich über die eigentlichen Landespflichten kommunale Anteile vom Land aus mitfinanzieren.
Mittlerweile hat der Vorstand des Städtetages das Angebot der Landesseite offenbar angenommen. Landkreistag und Städte- und Gemeindebund sind derzeit noch in Beratungen, treffen aber Vorbereitungen zur Klage Der Oberbürgermeister  von Dortmund, Ulrich Sierau, hat die Diskussion im Städtetag klar kommentiert am 4.3. in einer Presseerklärung:
‚Der Vorstand des Städtetages NRW und die Landesregierung haben sich „bei einem letzten Einigungsversuch“ über die Finanzierung der Kosten der schulischen Inklusion in wesentlichen Punkten verständigt. Oberbürgermeister Ullrich Sierau lobt den Willen beider Seiten, im Interesse der Sache am Ende doch aufeinander zuzugehen: Die jetzt erzielten Ergebnisse sind eine akzeptable Grundlage für eine außergerichtliche Einigung mit dem Land, auch wenn wir uns an der einen oder anderen Stelle noch etwas mehr gewünscht hätten. Es bleibt aber zum einen die Rechtsposition der Kommunen erhalten und zum anderen ist eine zeitnahe finanzielle Förderung der inklusionsbedingten Aufwendungen der Kommunen sichergestellt. Durch die regelmäßige Überprüfung der Förderpauschalen wird zudem das Risiko der Kommunen begrenzt.“
Der Vorstand des Städtetages NRW stimmte der Vereinbarung mit dem Land einstimmig zu. Voraussetzung für das Inkrafttreten ist nun noch, dass die anderen kommunalen Spitzenverbände ebenfalls zustimmen.‘
Schulministerin Sylvia Löhrmann hat diese Entwicklung ihrerseits begrüßt:
Die Landesregierung würde es begrüßen, wenn die Gremien des Städtetages jetzt auch offiziell dem Verhandlungsergebnis zwischen den Vertretern des Städtetages und der Koalition zum Thema Inklusionskosten vom 20. Februar zustimmen würden. Ich würde mich freuen, wenn die Gremien der anderen beiden Spitzenverbände sich dieser Entwicklung anschließen würden. Dem Land ist wichtig, dass die Einigung mit allen Kommunalen Spitzenverbänden zustande kommt.
Diesem Wunsch kann ich mich nur anschließen. In der Tat scheint es jedoch so, dass es auch Bestrebungen gibt den Wahlkampf mit dem Thema noch einmal anzuheizen. Interessant in der Landtagsdebatte: Weder CDU noch FDP haben trotz meiner mehrmaligen Nachfrage keine Aussage dazu getroffen, was sie denn für die Kommunen an Finanzmitteln ansetzen würden. Da die Landesseite sogar bereit wäre, für die originären Schulträgeraufgaben Konnexität zu veranschlagen, ist auch die Verlässlichkeit der Zusagen noch einmal bekräftigt.
In der von der Landesseite angebotenen Summe von 175 Millionen Euro enthalten sind neben 125 Mio. € für die originären Schulträgeraufgaben wie z. B. Gebäude und Lernmittel auch 50 Mio. Euro für multiprofessionelle Teams, also nicht lehrendes Personal in den Schulen. Das ist eigentlich eine Aufgabe der Schulträger, also meist der Kommunen, aber die Landesseite will auch hier unterstützen, weil Multiprofessionelle Teams zu den Gelingensbedingungen der Inklusion gehören. Umstritten ist noch die Frage der Integrationsassistenzen,  die aus einem individuellen Rechtsanspruch auf Unterstützung nach dem Sozialgesetzbuch des Bundes (SGB VIII und XII) resultieren. Sie werden gegenüber  den Kommunen als Sozial- und Jugendhilfeträger geltend gemacht, nicht als Schulträger. Das Land kann nicht für eine Aufgabe, die der Bund den Kommunen übertragen hat, aufkommen. Die Kommunen befürchten eine verstärkte Inanspruchnahme nach Inkrafttreten des 9.Schulrechtsänderungsgesetzes. Die Landesregierung verweist darauf, dass es schon seit Jahren die Inanspruchnahme ansteigt, also nicht das Gesetz ursächlich dafür ist. Außerdem gilt der Rechtsanspruch unabhängig davon, ob ein Kind eine Förder- oder eine Regelschule besucht. Unabhängig von den Regelungen nach dem Sozialgesetzbuch Rechtsanspruch ist es aber vorstellbar, dass allgemein Inklusionshilfen in den Schulen zum Einsatz kommen. Auch eine solche Unterstützung könnte aus den Mitteln für multiprofessionelles Personal zum Zuge kommen.
Unabhängig vom Ausgang der Gespräche bleibt es dabei: Das Gesetz tritt zum 1.8. in Kraft, die Ressourcen werden erhöht. Bis 2017 werden allein 3.200 Lehrerstellen zusätzlich für die Inklusion zur Verfügung gestellt. Das bedeutet, dass das Land in der gesamten Legislatur einen Umfang von 750 Mio. Euro in den Personalausbau investiert. Hinzukommen 100 Mio. Euro für Aus- und Fortbildung der Lehrkräfte, u.a. auch die zusätzlichen 2300 Studienplätze und 2500 Weiterqualifikationen zu SonderpädagogInnen.
Aus der Landtagsdebatte hier die Reden unseres Fraktionsvorsitzenden Reiner Priggen und meine Rede sowie von der Schulministerin Sylvia Löhrmann.

Stand der Inklusion in den Bundesländern

Der Inklusionsforscher Ulf Preuss-Lausitz, Schulpädagoge von der Technischen Universität (TU) Berlin, hat  im Februar 2014 einen Überblick über Evaluationsprojekte zur Umsetzung der Inklusion in den 16 Bundesländern veröffentlicht.
Siehe  http://www.ewi.tu-berlin.de/fileadmin/i49/dokumente/Preuss-Lausitz/Wiss._Begleitung_Inklusion.pdf

Inklusionspauschalen

Das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zu fördern, ist erklärtes Ziel des Landschaftsverbands Rheinland (LVR). Oft scheitert der Wunsch nach dem Besuch einer allgemeinen Schule jedoch am Geld. Schulträger sehen sich finanziell häufig nicht in der Lage, die notwendigen Rahmenbedingungen für eine inklusive Beschulung zu schaffen. Der LVR bietet Schulträgern deshalb mit der Inklusionspauschale auf freiwilliger Basis Unterstützung an: zum Beispiel bei Umbaumaßnahmen, der Anschaffung von technischen Hilfsmitteln oder bei den Personalkosten.
Siehe http://www.lvr.de/de/nav_main/schulen/integrativerunterricht/integrativerunterricht_1.html Die Inklusionspausschale sind als Erfolg zu bewerten: In den Jahren 2010 bis 2013 konnte 266 Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf wohnortnah das gemeinsame Lernen in einer allgemeinen Schule ermöglicht werden.
Siehe hierzu ausführlich die Ausführungen von Karin Schmitt-Promny, Mitglied der Landschaftsversammlung, unter: http://www.gruene.lvr.de/de/nav_main/publikationen/LVR-Report_Inklusionspauschale.html

Erfassung des Unterrichtsausfalls muss praktikabel sein

Am 22. Januar 2014 wurde den Mitgliedern des Schulausschusses ein Gutachten zum Thema Unterrichtsausfall vorgelegt. Darin werden u.a. die Probleme bei der Erfassung des Unterrichtsausfalls erörtert. Daraufhin hat der Ausschuss auf meinen Vorschlag hin einvernehmlich vereinbart, die GutachterInnen einzuladen, um mit ihnen insbesondere die Frage zu klären, wie eine zuverlässige Erfassung von Unterrichtsausfällen möglich und praktikabel ist, ohne weiteren Unterrichtsausfall durch zu viel Bürokratie zu verursachen. Ungeachtet dieses laufenden Prozesses hat die CDU einen Antrag zu diesem Thema im letzten Plenum vorgelegt. Die Debatte darüber führte erwartbar nicht zu neuen Erkenntnissen. Darum ging es der CDU aber auch gar nicht.
Hier meine Rede und der Bericht des Schulministeriums inkl. des Gutachtens zum Unterrichtsausfall.
Dass der Antrag nur der Auftakt zu noch mehr Wahlkampfgetöse war, zeigt sich diese Woche Donnerstag: Armin Laschet, Landes- und Fraktionschef der CDU, hat angekündigt, Hinweise aus der Bevölkerung zu ausgefallenen Schulstunden zusammenzutragen. Diese Sammelaktion muss als bildungspolitischer Populismus bewertet werden und ist allein dem aufziehenden Kommunalwahlkampf geschuldet.
Laschet war Mitglied einer Landesregierung, die in der mittelfristigen Finanzplanung ab 2010 10.000 Lehrerstellen gestrichen hat! Zur Wahrheit gehört auch, dass die von der schwarz-gelben Vorgängerregierung genutzte statistische Erhebung vom Landesrechnungshof als nicht aussagekräftig bewertet wurde.
Schon bei Regierungsantritt mussten wir zusätzlich 1000 Lehrerstellen an Oberstufen, insbesondere den Berufskollegs schaffen, da Schwarz-Gelb den Bildungshaushalt nicht ausreichend finanziert hatte. Rot-Grün hingegen belässt trotz rückläufiger Schülerzahlen die Lehrer an den Schulen. Alleine bis 2015 sind das 9.500 Stellen.
Armin Laschet weiß ganz genau, dass auf unseren Vorschlag und mit den Stimmen aller Fraktionen im Schulausschuss bereits ein Fachgespräch zum Thema beschlossen wurde. Dies ist das richtige Forum, um fachpolitisch zielführend zu erörtern, wie Unterrichtsausfall verlässlich und aussagekräftig erhoben werden kann.

Unterrichtsverteilung

Da die Frage der Unterrichtsverteilung bei Nachmittagsunterricht gelegentlich bei uns angefragt wird, möchte ich nachfolgend über die ‚Regelungen informieren:
Grundlage für die Unterrichtsverteilung ist der Runderlass „Fünf-Tage-Woche an Schulen“ von 1992, zuletzt geändert  23.12.2010 (BASS 12-62-Nr.1).
Darin heißt es:
„2.1 Der Unterricht soll so verteilt werden, dass der jeweiligen altersbedingten Belastbarkeit der Schülerinnen und Schüler Rechnung getragen wird. Insbesondere darf in den Klassen 5 und 6 für eine einzelne Schülerin oder einen einzelnen Schüler an höchstens einem, in den Klassen 7 und 8 an höchstens zwei Nachmittagen Unterricht erteilt werden.“
„2.2 Am Vormittag werden nicht mehr als sechs Unterrichtsstunden erteilt.“
„2.3 Die Mittagspause zwischen dem Vormittagsunterricht und dem Nachmittagsunterricht dauert 60 Minuten. Geringfügige Unter- oder Überschreitungen sind aus schulorganisatorischen Gründen zulässig.“
55 Minuten statt 60 Minuten wären bspw. solch eine geringfügige Abweichung.
„2.6 Pausenzeiten für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II sollen sich an §11 Abs.1 und 2 Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) orientieren.“

Hauptschullehrer kann auch Gymnasium leiten

In Krefeld sorgte ein Fall für Wirbel, bei dem ein Hauptschulleiter auf den Posten des Gymnasialdirektors wechseln wollte. Dazu Jörg Harm, stellvertretender Ministeriumssprecher: "Es gibt nichts, was dagegen spricht." Alle Schulleiter mit Doppelqualifikation, das heißt mit einer Lehrbefähigung für die Sekundarstufe I und II, könnten sich sowohl bei Haupt- und Gesamtschulen als auch an Gymnasien bewerben. Dies sei dienstrechtlich schon immer möglich gewesen. Im Juni 2013 habe das Schulministerium die Bezirksregierungen in einem Schreiben noch einmal ausdrücklich auf diese Möglichkeit hingewiesen.
Siehe ausführlich  http://www1.wdr.de/themen/politik/schulleiter106.html.
Wir haben an den Hauptschulen viele LehrerInnen, die die entsprechende Qualifikation haben (Lehramt SEK I und II). Ich habe das bei vielen Diskussionen um Sekundarschulen immer wieder betont, wenn es hieß: Ja, können die den zukünftige AbiturientInnen unterrichten?  Stichwort „Gymnasiale Standards“. Pädagogisch haben die meisten,  die als LehrerInnen von der Hauptschule kommen, pädagogisch-didaktisch besondere Erfahrungen. Das tut auch dem Gymnasium gut.

Unterrichtsmaterialien unter der Lupe. Wie weit geht der Lobbyismus an Schulen?

Wie weit ist der Lobbyismus bereits in deutsche Klassenzimmer vorgedrungen? Um dieser Frage nachzugehen, hat der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) ein interdisziplinäres Team von unabhängigen Bildungsexperten beauftragt, Unterrichtsmaterialien auf den pädagogischen Prüfstand zu stellen. Seit dem Jahr 2010 hat das Projekt "Materialkompass Verbraucherbildung" 450 Bildungsmedien verschiedener Anbieter und Interessenvertreter zu den Themen Finanz- und Medienkompetenz, Nachhaltiger Konsum und Ernährung untersucht. Als Grundlage der Bewertung diente ein wissenschaftlich erstelltes und evaluiertes Bewertungsraster.
Siehe ausführlich unter http://www.vzbv.de/12795.htm

Lesetipp:

Lesenswert ist die Veröffentlichung von Prof. Dr. Andreas Schleicher „Lernen im 21. Jahrhundert – Neue Anforderungen an die Bildung“: http://vbe-nds.de/downloads/Leseforum/Lernen_im_21._Jahrhundert.pdf http://www.vbe-nds.de/downloads/Leseforum/Lernen_im_21_Jahrhundert_Teil2.pdf

Termine:

BAG Bildung (http://gruene-bag-bildung.de/):
27.-28.06.14  in der Ev. Tagungsstätte Hofgeismar
14.-15.11.14  in Erfurt
LAG Bildung, 11 Uhr:
22.03.14 in Dortmund
Schulpolitische Termine u.a. bei Grünen vor Ort:
11.03.             Kreisverband Steinfurt
13.03.             Veranstaltung „Primusschule Bielefeld“
20.03.             OV Kempen
22.03.             Mitgliederversammlung Landeselternrat, Soest
                        Fachtagung „Lieber vernetzen als verletzen“, Witten
02.04.             OV Arnsberg
03.04.             KV Salzkotten
02.05.             KV Paderborn
08.05.             OV Enger
09.05.             SV Paderborn
11.05.             KV Höxter
20.05.             KV Borken

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