Pluspunkt Bildung Juni 2016

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
den Sachstand zu aktuellen schulpolitischen Diskussionen habe ich im folgenden Newsletter wieder zusammengefasst. In den nächsten Wochen stehen die Beratungen zum Integrationsplan NRW im Fokus, um die Integration vor allem in den Bereichen Bildung und Arbeit zu systematisieren und zu intensivieren. Gleichzeitig findet das Ringen auf Bundesebene statt, damit der Bund seiner Verantwortung in der Finanzierung der Aufnahme- und Integrationsanstrengungen ebenfalls nachkommt. Bislang schultern diese Aufgaben hauptsächlich Länder und Kommunen. Wichtig ist uns bei allen Maßnahmen, egal ob es sich zum Beispiel um Lehrerstellen oder Wohnraumprogramme handelt, dass die Investitionen allen Kindern bzw. allen Familien zugutekommen.
Im aktuellen Nachtrag zum Haushalt 2016 unterstützt die Landesregierung weiter die eingeschlagene Linie, in Bildung zu investieren, besonders auch im Bereich des Inklusionsprozesses. So wird z.B. das Budget für Sonderpädagog*innen im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen um 300 Stellen aufgestockt. Dazu kommen noch 113 Stellen für multiprofessionelle Teams und 14 Stellen für die Schulpsychologie sowie 36 Stellen für Kommunale Integrationszentren.
Ein wichtiges Anliegen ist es mir immer gewesen, auch die Arbeit der Teilstandorte zu unterstützen, da sie zentral dazu beitragen, das Schulangebot in der Fläche aufrecht zu erhalten. Nun werden 56 Stellen speziell bereitgestellt, um Schulen mit Teilstandorten – analog zu den Regelungen für die Grundschulen – eine zusätzliche Entlastung zu gewähren.
Nicht zu vergessen ist der Zuschlag für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung. Hier stehen noch für 2016 weitere 6,25 Millionen Euro zur Verfügung. Insgesamt investiert Rot-Grün mit dem Nachtragshaushalt rund 18 Millionen Euro zusätzlich in den Bereich Bildung.
Ihre/Eure

Gratulation zum Jakob Muth-Preis für das Geschwister-Scholl-Gymnasium Pulheim

Ich freue mich sehr, dass das Engagement des Geschwister-Scholl-Gymnasiums in Pulheim in ganz besonderer Weise gewürdigt worden ist und gratuliere herzlich:
Als erstes Gymnasium bundesweit wird Schulleiter Andreas Niessen mit seinem Team am 22. Juni den Jakob Muth-Preis in Pulheim für die Schulgemeinde entgegennehmen.
Dazu führt die Bertelsmann-Stiftung in ihrer Pressemitteilung am 3. Juni aus:
„Der im Jahr 2009 ins Leben gerufene ,Jakob Muth-Preis für inklusive Schule‘ geht erstmals an ein Gymnasium. Als eines der ersten Gymnasien in Deutschland hat sich das Geschwister-Scholl-Gymnasium in Pulheim (NRW) vor drei Jahren dafür entschieden, Kinder mit besonderem Förderbedarf aufzunehmen und zieldifferenziert zu unterrichten. Im laufenden Schuljahr lernen zudem in zwei internationalen Willkommensklassen Flüchtlingskinder am Geschwister-Scholl-Gymnasium. […] Mit dem Preis wollen die Projektträger zeigen, dass in Deutschland viele Schulen und Schulverbünde trotz teilweise schwieriger Rahmenbedingungen bereits auf hohem Niveau inklusiv arbeiten. Projektträger sind die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen Verena Bentele, die Bertelsmann Stiftung und die Deutsche UNESCO-Kommission. „Ich freue mich ganz besonders darüber, dass wir erstmals ein Gymnasium unter den Preisträgern haben. Die Arbeit für Inklusion an der Preisträgerschule ist der beste Beleg dafür, dass gemeinsames Lernen in jeder Schulform gelingt“, sagte Verena Bentele bei der Bekanntgabe der Preisträger. „Das Geschwister-Scholl-Gymnasium, für das Vielfalt zum Selbstverständnis gehört, ist auch ein überzeugendes Beispiel dafür, dass inklusive Schulen offen sind für alle, auch für die Integration von Flüchtlingskindern ins deutsche Bildungssystem.“ 
Am Geschwister-Scholl-Gymnasium mit seinen über 1.500 Schülerinnen und Schülern wird derzeit in den Jahrgangsstufen fünf, sechs und sieben jeweils eine Klasse des gemeinsamen Lernens gebildet. So können die sonderpädagogischen Ressourcen für die Schüler mit Förderbedarf gebündelt werden. Begünstigt wird das inklusive Lernen durch eine ausgeprägte Kultur der individuellen Förderung und die Angebote im gebundenen Ganztag. Auch durch die internationalen Willkommensklassen ist Vielfalt im Schulleben verankert.“

Die Stärke der Schule ist es sicherlich, dass sie die Inklusion als konsequente Weiterentwicklung der individuellen Förderung begreift, gestaltet und lebt. Dies zeigt sich auch in dem spannenden Portraits des Geschwister-Scholl Gymnasiums. Dort finden sich viele spannende konzeptionelle Anknüpfungspunkte für Schulen im Inklusionsprozess.
Weitere Informationen auch unter http://www.jakobmuthpreis.de/startseite/ und http://gsg.intercoaster.de/

In Bildung weiter investieren

Auf die sprunghaft gestiegenen Zahlen Geflüchteter hat das Land schon in 2015 mit Nachtragshaushalten reagiert und über 70 Millionen Euro zusätzlich für den Bereich Schule zur Verfügung gestellt. 2016 kommen 267 Millionen Euro dazu. Der weitaus größte Teil entfällt auf den gestiegenen Grundbedarf an Lehrer*innen. Hinzu kommen unter anderem Lehrkräfte für Sprachförderungen, mehr Plätze für die offene Ganztagsschule und multiprofessionelle Teams, z.B. auch für Schulpsycholog*innen.
Von den geschaffenen Lehrerstellen konnten in den Ausschreibungsverfahren nahezu alle besetzt werden. Das gilt ausdrücklich auch für die 1200 zusätzlichen DaZ/DaF-Stellen (Deutsch als Zweit- oder Fremdsprache).
Auch der Fortbildungsbedarf bei Lehrkräften ist gestiegen. Individuelle Förderung und Umgang mit Heterogenität bekommen bei der veränderten Zusammensetzung der Schülerschaft eine noch stärkere Bedeutung. Deshalb wurden die Fortbildungsmittel allein in 2015 und 2016 um 1,8 Millionen Euro erhöht.
6 Millionen Euro investiert das Land, um zusätzliche Fortbildungen für DaZ/DaF bereitzustellen.
Neben der Schule ist auch der Bereich Weiterbildung gefordert. Er leistet unverzichtbare Arbeit in der Sprachförderung. Auf rund 2,25 Millionen Euro wurden die Mittel für das Jahr 2016 aufgestockt.
Mit dem 2. Nachtragshaushalt legt die Landesregierung nun noch einmal nach. Die Landesregierung hat in ihrem Entwurf für den zweiten Nachtragshaushalt 2016 zusätzliche 6,25 Millionen Euro für die gemeinwohlorientierte Weiterbildung beschlossen. Davon entfallen eine Million Euro auf die Einrichtungen der Eltern- und Familienbildung im Geschäftsbereich des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport und fünf Millionen Euro auf Volkshochschulen und Weiterbildungseinrichtungen in der Zuständigkeit des Ministeriums für Schule und Weiterbildung. Weitere 250.000 Euro sollen für zusätzliche Sprachkurse für geflüchtete Erwachsene zur Verfügung gestellt werden.
Wie schon in der Einleitung im Einzelnen ausgeführt, werden die Mittel um insgesamt knapp 18 Millionen Euro erhöht.
Ein Blick auf den Aufwuchs des Schulhaushalts seit 2010 lohnt sich. Mehr als 3,3 Milliarden Euro sind bis 2016 aufgestockt worden. Mehr als 18.200 Stellen seit 2010 mehr für die Schule – das ist eine enorme Leistung und lässt sich nicht wegdiskutieren.
Die Tatsache, dass Rot-Grün die hohe Zahl von Ausbildungsplätzen für Lehramtsanwärter*innen erhalten hat und die von CDU und FDP bereits beschlossenen Beschränkungen direkt nach Regierungsübernahme aufgehoben hat, zahlt sich jetzt besonders aus. Die beständigen Ausbildungskapazitäten sorgen dafür, dass der Alterswechsel gelingt und auch die aufgestockten Stellen besetzt werden können.

Unterrichtsausfall:
Faktisch wesentlich mehr Stellen und trotzdem bleibt es weiter eine Herausforderung, den Unterrichtsausfall zu minimieren!

Es passiert immer wieder, dass vor Ort in der Schule die Fachlehrkraft gerade fehlt, weil zum Beispiel eine Kollegin in den Mutterschutz gegangen ist oder sich bei einem Kollegen eine Dauererkrankung zeigt. Das Land stellt deshalb zusätzlich zu dem massiven Stellenaufwuchs die sogenannten Flexiblen Mittel (mehr als 53 Millionen Euro) unverändert in der Höhe zur Verfügung, ebenso wie die Vertretungsreserve von 900 Lehrkräften in der Grundschule. Gerade die zahlreichen „frischen Stellen“ im System bieten für die Kolleg*innen, die sich bislang auf Vertretungsstellen befanden, Einstellungschancen auf feste Stellen. Aber das führt leider auch zu Wechseln in den Kollegien und damit dann auch im Unterricht, da die Stelle nicht unbedingt an der eigenen Schule zur Besetzung ansteht. Zudem bedeuten die notwendigen Besetzungsverfahren eine enorme Anstrengung auch für Bezirksregierungen.
Die schrittweisen strukturellen Verbesserungen im Schulbereich z.B. über die Senkung der Klassenfrequenzrichtwerte oder den Ausbau des Ganztags wirken sich auch auf die sogenannte Kienbaum-Lücke aus. Diese bezeichnet eine rechnerische Lücke von heute 3.560 Lehrerstellen, die strukturelle Bedarfe zeigt. Nachdem eine in den 90er-Jahren festgestellte Lücke von 20.000 Stellen seinerzeit vor allem durch Standardverschlechterungen verkleinert wurde, hat die rot-grüne Landesregierung gezielt durch Standardverbesserungen strukturell gegengewirkt und konnte die Lücke seit 2010 um 700 Stellen von 4.260 auf 3.560 absenken. In jedem Haushaltsjahr wird dieser Prozess im Haushalt transparent dargestellt und dezidiert ausgewiesen. Nur durch strukturelle Maßnahmen werden die Ressourcen nachhaltig verankert und können zur Verringerung von Unterrichtsausfall wirksam werden.
Hier ein Überblick über die Entwicklung der Ausgabevolumina im Schulhaushalt NRW in Millionen Euro, ohne die Mittel, die jetzt im 2. Nachtrag zum Haushalt 2016 noch dazu kommen sollen:

 

HH 2010

HH 2011

HH 2012

HH 2013

HH 2014

HH 2015

HH 2016

Einzelplan 05 MSW

13.952,71

14.324,90

14.925,86

15.132,08

15.605,42

16.261,66

17.265,75

Zuwachs absolut

 

372,19

600,96

206,21

473,34

656,25

1.005,10

Apropos Unterrichtsausfall: Was zählt – wie wird gezählt?

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat das Thema Unterrichtsausfall in der Bildungskonferenz aufgerufen und will eine tragfähige Lösung erreichen, die eine Klärung beinhaltet, was unter „Unterrichtsausfall“ verstanden wird und wie künftige Erhebungen mit vertretbarem Aufwand vorgenommen werden sollen.
Das Thema ist ein Dauerbrenner der Berichterstattung und politischen Auseinandersetzung in allen Bundesländern und bewegt die Eltern. Dabei herrscht nicht einmal Einigkeit darüber, was Unterrichtsausfall ist oder was nicht. Der Besuch im Museum oder eines Erinnerungsortes ist Unterricht an einem außerschulischen Lernort. Soll die Stunde Deutsch, die an dem Tag auf dem Stundenplan stand, dann als ausgefallener Unterricht gezählt werden, obwohl es Unterricht (in anderer Form) gab? Ein kleines Beispiel, das zeigt, dass die Frage, was als Unterrichtsausfall zählt, durchaus knifflig ist.
Die Landeselternschaft der Gymnasien hat versucht, mit einer eigenen Befragung eine Übersicht zu machen. Aber diese zeigte sich als nicht ausreichend schlüssig. Das Zahlenmaterial konnte leider auch nicht geprüft werden, da die Daten laut Landeselternschaft nach der Pressekonferenz tatsächlich geschreddert worden waren.
Die Bildungskonferenz ist der richtige fachliche Ort, um zu einer Lösung zu kommen. Dort wird zurzeit sachlich erörtert, was als Unterrichtsausfall zu werten ist und was nicht. Und es geht um die Frage, wie eine aussagefähige Erhebung durchgeführt werden könnte, die belastbare Vergleichszahlen ergibt und mit vertretbarem Aufwand durchzuführen ist. Der in der Presse und auch von der CDU immer mal wieder vorgetragene Hinweis, das sei doch durch einen Mausklick bei den Schulen abrufbar, ist Wunschdenken. Wenn es wirklich so einfach wäre, könnten wir uns die Diskussion gerne sparen. Es geht nicht nur um die einfache Grundstatistik, sondern z.B. auch um Lehrereinsatz und Schulorganisation. Das zeigt auch die Debatte um einen Landesrechnungshofbericht. Dieser hatte eine eigene Erhebung durchgeführt und zwar mit hohem personellen Aufwand. Eine solche Erhebung wie beim Landesrechnungshof – landesweit durchgeführt – würde Hunderte Lehrerstellen beanspruchen. Deswegen wird zügig weiter an einer fundierten und sachgerechten Lösung gearbeitet, die weiter reichen soll als eine Legislatur und bloße reflexhaften Reaktionen auf beiden Seiten – zwischen Regierung und Opposition – bei dem Thema überwindet. Denn die helfen den Schulen am wenigsten.
Am 1. Juni wurden der Bildungskonferenz zunächst die Ergebnisse einer Arbeitsgruppe vorgestellt, an der unter anderem Eltern und Lehrerorganisationen mitgewirkt haben, wie der sogenannte „Ad-hoc“-Unterrichtsausfall definiert und erhoben werden sollte. Nach weiteren Arbeitsrunden sollen im Herbst die Empfehlungen in der Bildungskonferenz verabschiedet und dann vorgestellt werden.

Inklusion – auf dem Weg zu mehr Teilhabegerechtigkeit

Es ist keine Floskel, gerade weil ich die Entwicklung des gemeinsamen Lernens seit der Schulzeit meiner Kinder begleitet habe, wenn ich sage: Es ist eine enorme Leistung, die alle miteinander in den Schulgemeinden erbringen. Und ich weiß aus meiner Berufspraxis der Lehrerausbildung und Schulentwicklungsberatung, welche Anforderungen eine so tiefgreifende, sachlich gebotene, aber neue Steuerung auf allen Ebenen mit sich bringt.
Dabei wirken sich gerade jene Elemente des Inklusionsprozesses aus, die darauf basieren, dass nichts über das Knie gebrochen wird. Obwohl die Gutachter in Vorbereitung einer neuen Gesetzgebung empfohlen hatten, nicht nur die Förderschulen Lernen, sondern auch Emotionale und soziale Entwicklung (EsE) sowie Sprache zu schließen und andere Förderschwerpunkte deutlich zurückzuführen, haben wir uns bewusst dagegen entschieden. Gerade das Flächenland NRW benötigt eine differenzierte Herangehensweise an den Inklusionsprozess und ist nicht mit Stadtstaaten zu vergleichen.
Umorganisationen, auch in der Trägerschaft, und die Möglichkeit von Teilstandorten bieten auch zukünftig in der Fläche Förderschulangebote. Das gilt besonders für die Schulen EsE. Die Förderschulen Lernen hatten übrigens schon vor der Gesetzgebung deutlich zurückgehende Schülerzahlen. Dass diese Entwicklung sich fortsetzen wird, konnten alle erwarten. Die Zahl der Schüler*innen im gemeinsamen Lernen ist seit 2010 in den Schuljahren zwischen 3 bis 4,6 Prozent gestiegen, zum letzten Schuljahr waren es 3,8 Prozent.
Das bedeutet, dass sich an das Ressourcenmanagement sowohl beim Gemeinsamen Lernen wie auch bei den Förderschulen nebeneinander stärkere Anforderungen stellen, da die Angebote weiter in hohem Maße parallel vorgehalten werden. Die Rückmeldungen aus den Schulen, von Kolleg*innen nehmen wir auf, um auch schon vor der gesetzlich vorgesehenen Evaluation zu Nachsteuerungen zu kommen. Die Ministerin hat im Nachtrag des Haushalts 2016 dafür eine Aufstockung des Stellenbudgets erreicht. (s.o.)

Inklusion ist kein Zustand, sondern ein Prozess – Thema seit 2007  –

2007 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention von Deutschland unterzeichnet, und Inklusion ist nach wie vor eine der größten Herausforderung der Politik. Das betrifft natürlich auch den Bereich Schule, denn Bildungsteilhabe und -gerechtigkeit sind zentrale Felder. Darauf haben GRÜNE von Anfang an hingewiesen. Schwarz-Gelb hatte in seiner Regierungsverantwortung vor allem mit Untätigkeit bis hin zur Verweigerung des Begriffs Inklusion reagiert, von mehr Sonderpädagog*innen ganz zu schweigen
Wir sind seit Übernahme der Regierungsverantwortung Schritt für Schritt den Weg der Inklusionsentwicklung gegangen. Dabei gingen wir von folgenden Grundannahmen aus:
1. Die Schaffung eines inklusiven Bildungssystems ist unsere Aufgabe, die Bildungsteilhabe ist ein Menschenrecht. Das hat der Landtag 2010 mit Stimmen von GRÜNEN, SPD und CDU auch bekräftigt. Auch der Schulkonsens unterstreicht: Förderschulen gehören zum unserem Schulsystem, „soweit sie trotz Inklusion erforderlich sind“.
2. Es geht um einen Paradigmenwechsel. Zugespitzt: Nicht mehr das Kind muss passend zum Schulsystem gemacht werden, sondern jeder Schülerin und jedem Schüler muss mit den jeweils besonderen Fähigkeiten und Talenten sowie Handicaps die Chance gegeben werden, an allgemeiner Bildung teilzuhaben.
3. Wir müssen uns stets bewusst sein: Das stellt alle an Schule Beteiligten vor Herausforderungen: Lehrkräfte, Sonderpädagog*innen, Eltern, Schüler*innen. Es betrifft die Schulaufsicht ebenso wie die Schul- und Unterrichtskultur.
4. Ein inklusives Schulsystem kann nicht von oben plötzlich verordnet werden. Es handelt sich um einen Prozess, der mindestens eine Generation braucht.
5. Der Prozess braucht eine klare Richtung, aber er ist nicht bis ins Kleinste planbar. Es gilt zu schauen, wie der Prozess sich entwickelt, und es braucht die Bereitschaft, immer wieder nachzujustieren.
6. Inklusion gibt es nicht zum Nulltarif. Es sind erhebliche – gerade personelle – Ressourcen erforderlich.
Schon bald nach Regierungswechsel wurden wichtige Weichen gestellt:
• Die Schulbehörden wurden angewiesen, eine Beweisumkehr zu vollziehen. Seither müssen nicht mehr die Eltern nachweisen, dass eine inklusive Beschulung im konkreten Fall möglich ist, sondern die Schulaufsicht nachweisen, warum das nicht geht und auch nicht kurzfristig möglich gemacht werden kann.
• Ein „Gesprächskreis Inklusion“ wurde eingerichtet, in dem die wichtigen Akteur*innen von Lehrerverbänden bis Elterninitiativen das Ministerium beim Prozess kontinuierlich beraten.
• Von Beginn an wurden zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt, die seither von Jahr zu Jahr aufwachsen. Bislang allein über 3.200 Lehrerstellen.
• Mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz wurde eine gesetzliche Grundlage geschaffen, die bewusst „Erstes Gesetz zur Umsetzung der Inklusion in Schule“ genannt wurde. Es geht von einem schrittweisen aufwachsenden Rechtsanspruch in den Klassen 1 und 5 aus.
• Zur Begleitung des Prozesses wurden Inklusionskoordinator*innen in jedem Kreis und jeder kreisfreien Stadt geschaffen. Zur Begleitung und Beratung des Prozesses in den Schulen wurden in jedem Bezirk Inklusionsfachberater*innen eingesetzt.
• Im Dialog mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurde das „Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für schulische Inklusion“ erarbeitet, das die Kommunen für fünf Jahre mit 175 Millionen Euro bei ihren Aufgaben unterstützt: bei Schulbaumaßnahmen wie bei der Schaffung multiprofessionellen Personals. Es wird regelmäßig evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert, in Bezug auf originäre Schulträgeraufgaben (klassisch z. B. in der Schulausstattung ist die Konnexität anerkannt).
Siehe Gesetz zur Förderung kommunaler Aufwendungen für die schulische Inklusion und Bericht der Landesregierung über die Evaluation des Gesetzes • Die Hochschulen werden finanziell unterstützt, um deutlich mehr Studienplätze für Sonderpädagog*innen zu schaffen, zusätzlich 2.300. Allerdings braucht es einige Jahre, bis die Absolvent*innen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
• Um den schon heute bestehenden Mangel an Sonderpädagog*innen zu beheben, wurde eine berufsbegleitende Fortbildung für Lehrkräfte eingerichtet für bis zu 2500 Lehrkräfte.
• Das Fortbildungsprogramm wurde ausgeweitet und bietet verschiedene Module zur Inklusion an: zum Umgang mit Heterogenität bis zu Innovationen in der Unterrichtsgestaltung. Mehr als 300 Moderator*innen führen diese Fortbildungen durch. Bislang haben über 30.000 Lehrkräfte in unterschiedlichen Formaten teilgenommen.
Das Landesinstitut für Schule wurde überhaupt wieder aufgebaut und wird als Qualitäts- und UnterstützungsAgentur auch für den Inklusionsprozess ständig weiterentwickelt.
• Das Lehrerausbildungsgesetz verankert Module zur Inklusion für alle Lehramtsstudierende.
• Über den Bundesrat wurde die Initiative ergriffen das „Pooling“ von Integrationshelfer*innen zu ermöglichen, um einen besseren Einsatz zu gewährleisten. Außerdem soll der Einsatz auch im Offenen Ganztag verbindlich festgestellt werden.
• Der Zugang von Schüler*innen mit besonderem pädagogischen Unterstützungsbedarf an allgemeinen Berufskollegs wurde sichergestellt. Bislang wurden 300 Extrastellen für multiprofessionelles Personal landesseitig geschaffen.
• Durch die Neufassung der Verordnung zur Mindestgröße von Förderschulen wurden nicht die Mindestgrößen selbst verändert, wohl aber das – vom Landesrechnungshof gerügte – permanente Unterlaufen der Mindestgröße eingeschränkt. Teilstandort- und Verbundmöglichkeiten sichern Angebote auch in der Fläche.
• Für die Förderschwerpunkte Lernen, Sprache und emotionale und soziale Entwicklung wurden einheitliche Schüler-Lehrer-Relationen festgesetzt und an allgemeinen Schulen ein Budget eingeführt. Damit wurde das Etikettierungs-Stigmatisierungs-Dilemma durchbrochen. Die Schulen erhalten Ressourcen, um allen Kindern gerecht zu werden, nicht erst, wenn ein Förderbedarf förmlich festgestellt ist. Dabei werden landesseitig die Ressourcen in gleicher Höhe bereitgestellt wie zuvor, bzw. sogar ausgeweitet.
Der Prozess zur Schaffung eines inklusiven Schulsystems ist begonnen und noch lange nicht abgeschlossen. Und natürlich läuft nicht alles rund. Manche Schulen sind sehr gut auf dem Weg, manche schon seit vielen Jahren. Auch fast 100 Gymnasien haben sich erfolgreich auf den Weg gemacht. Andere fühlen sich überfordert. Es existieren große regionale Unterschiede und die Steuerung muss entsprechend sorgsam auf die Ausganslage reagieren und koordinieren. 
Und natürlich gibt es Kritik: Lehrerverbände fordern wahlweise 7000 bis 9000 zusätzliche Stellen, die allerdings zurzeit gar nicht auf dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stünden. Elterninitiativen fordern ein radikaleres und schnelleres Umsetzen der Inklusion. Allerdings zeigen Erfahrungen aus anderen Bundesländern, dass das das System überfordert und den ganzen Prozess gefährdet.
Beispielhaft für einen konstruktiv-kritischen Beitrag möchte ich die Stellungnahme von Thomas Heinemann, Vorsitzender des Vereins „Gemeinsam leben, gemeinsam lernen – Olpe plus e.V.“,  in einer Anhörung im Februar 2016 zur Lektüre empfehlen. Er ist Ermutigung und Kritik gleichermaßen. Unter anderem diese Stellungnahme und viele Gespräche in Schulen dienen der Reflexion, um den Prozess sorgsam weiter zu gestalten. Das heißt auch verschiedentlich nachzusteuern. Initiativen finden sich zum Beispiel nun konkret auch im Nachtragshaushalt.
Klaus Klemm wirft in einem Artikel für „Die Zeit“ einen Blick auf die allgemeine Entwicklung im Inklusionsprozess und nimmt Stellung zu der Frage, warum an den Förderschulen die Schülerzahlen kaum sinken.
Die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention zur Inklusion als Generationenaufgabe haben wir GRÜNE als Auftrag angenommen und fühlen uns ihr auch in der Bildung verpflichtet. Die Schulen arbeiten enorm engagiert. Die Umsetzung muss aber beständig mit Blick auf die Kinder begleitet werden, Problemanzeigen nehmen wir auf, helfen und steuern gezielt nach. Auch bei kritischen Rückmeldungen kann konstatiert werden: Da, wo Gemeinsames Lernen tatsächlich konkret erlebt wird, werden die Inklusionsprozesse positiver bewertet.

Schulzeitverkürzung: Umsetzung der Ergebnisse des Runden Tisches – Befragung der Landeselternschaft der Gymnasien

Die Landesregierung hat einen Bericht zur Umsetzung der Empfehlungen des Runden Tisches Schulzeitverkürzung vorgelegt. Bei diesem Runden Tisch hatten Verbände und Initiativen über das Thema G8/G9 beraten. Ende 2014 wurden Empfehlungen vorgelegt, die auch für die Schüler*innen, die jetzt am Gymnasium sind, direkt als Entlastung wirken können. Die breite Mehrheit sprach sich gegen einen erneuten Wechsel – diesmal von G8 auf G9 – am Gymnasium aus. Die zehn Empfehlungen bauen auf den Handlungsfeldern auf, die Schulministerin Löhrmann schon 2011 nach Gesprächen mit Expert*innen identifiziert hatte. Doch es hatte sich gezeigt, dass sich längst nicht alle Schulen diesen Handlungsfeldern systematisch widmeten. Nun sollen die Schulkonferenzen mit den Themen Ergänzungsstunden, Nachmittagsunterricht, Hausaufgaben und anderen befassen und auch verbindliche Beschlüsse herbeiführen. Je nach dem Stand der Schulentwicklung unterscheiden sich ggf. die dringlichsten Schritte. Die Schulen nutzten auch die vom Land neu eingerichtete Möglichkeit für einen weiteren „Pädagogischen Tag“, um die Verbesserungen bei G8 gemeinsam zu beraten. Gleichzeitig wurden Bedingungen landesseitig verbessert. So wurden der Hausaufgaben- und Ganztagserlass angepasst. Jetzt gilt: Verpflichtender Unterricht an Gymnasien ohne gebundenen Ganztag findet in den Klassenstufen 5 bis 7 höchstens an einem Nachmittag pro Woche statt, in den Klassen 8 und 9 an einem, höchstens aber an zwei Nachmittagen. Ein weiteres Ziel ist unter anderem die Reduzierung der Belastung für Schüler*innen durch eine Integration von Hausaufgaben in die Schulzeit. Die Qualitätsanalyse widmete sich im Jahr 2015 konzentriert der Umsetzung der Empfehlungen und unterstützte die Schulen ganz konkret. Das neueingerichtete Landesinstitut QUA-LiS stellte gelungene Praxisbeispiele für Schul- und Unterrichtsorganisation im G8 online. Wie vom Runden Tisch und Parlament beschlossen, nimmt das Schulministerium eine wissenschaftliche Evaluation der Umsetzung der Empfehlungen vor, zunächst pilotiert an bis zu 40 Schulen, anschließend an allen Gymnasien.
Die Landeselternschaft der Gymnasien hatte den emeritierten Professor Rainer Dollase mit einer Befragung zu G8 beauftragt. Die Ergebnisse wurden Mitte April vorgestellt. Demnach sprechen sich über 70 Prozent der Befragten für G9 aus. Die Befragung hat zwei Teile. Nach Aussage von Prof. Dollase selbst ist der Teil, der sich auf Online-Befragungen stützt nicht repräsentativ.
Eine heftige Gegenreaktion („Befindlichkeiten statt neuer Fakten“) kam sofort vom Philologenverband. Die umfassende Auswertung der Befragungen liegt bis jetzt noch nicht vor. Ich habe die Landeselternschaft der Gymnasien direkt nach der Präsentation der Vorabergebnisse im April zum Gespräch eingeladen. Auch der Vorstand der Landeselternschaft will die Befragung aber zunächst umfänglich auswerten, um zu entscheiden, welche Konsequenzen sich für ihn daraus ableiten lassen. Für ein sich anschließendes Gespräch hat die Landeselternschaft schon zugesagt.
Die Landeselternschaft hat zudem im Rahmen des letzten Plenums interveniert und darum gebeten, dass politische Beschlussfassungen zu G8/G9 mit Bezug zur Studie nicht stattfinden sollten, da die umfänglichen  Beratungen und die sich anschließenden Gespräche noch gar nicht haben stattfinden können.

Lehrerausbildung weiter stärken

Ganz frisch hat der Landtag das neue Lehrerausbildungsgesetz beschlossen. Die Lehrerausbildung war 2009 auf Bachelor/Master und das zweijährige Referendariat auf einen anderthalbjährigen Vorbereitungsdienst umgestellt worden. Dafür wurden Praxisanteile in das Studium aufgenommen. Die Evaluation des Gesetzes 2013 hat ergeben, dass diese Umstellung grundsätzlich gelungen ist. Es wurden aber auch Verbesserungen diskutiert. So wurde die ursprünglich vorgesehene weitere Verkürzung des Vorbereitungsdienstes gestoppt. Wegweisende Neuerungen beim nun verabschiedeten Lehrerausbildungsgesetz (LABG) sind die Bausteine Inklusion und Medienkompetenz, die nun feste Bestandteile der Ausbildung für alle Lehrkräfte sind. Die Opposition und konservative Verbände beklagten dies als Entfachlichung. Es wurde von der FDP-Fraktion angeführt, dass starke Eingriffe in die fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Kenntnisse erfolgen würden. Lehrer NRW befürchtete die systematische Verschiebung von Leistungspunkten aus dem fachwissenschaftlichen in den bildungswissenschaftlichen Bereich des Lehramtsstudiums. Beides ist unzutreffend:
Die qualitativen Inhalte und Standards des fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studiums werden bereits seit 2009 nicht mehr durch landeseigene Fachvorgaben geregelt, sondern durch die sogenannten  Fachstandards der Kultusministerkonferenz (KMK), die seit 2008 für die einzelnen Fächer (und mit den jeweiligen wissenschaftlichen Fachgesellschaften) bundesweit vereinbart wurden. Sie gelten auch in NRW (§ 11 LABG) und sind Grundlage aller Studiengangs-Akkreditierungen. Insofern können die aktuellen Reformen in NRW hier keine Veränderungen bewirken.  
Zum rein quantitativen Umfang des fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Studiums gibt es in der KMK-Vereinbarungen über Mindestanforderungen. In NRW enthält die Lehramtszugangsverordnung (LZV) grundsätzlich über diese Mindestanforderungen hinausgehende Anforderungen (Bsp. Lehramt an Gymnasien und Gesamtschulen: 100 statt 90 Leistungspunkte). 
Im Rahmen des Referentenentwurfs zu LABG und zur Lehramtszugangsverordnung (LZV) vom Mai 2015 war erwogen worden, in den Lehrämtern Gymnasium/Gesamtschule und Berufskollegs von 100 Leistungspunkten pro Fach jeweils 5 Leistungspunkte in die Bildungswissenschaften zu verschieben. Daran hat die Landesregierung nach Verbändeanhörung mit dem abschließenden Entwurf vom September 2015 aber nicht festgehalten!
Der dem Landtag vorliegende Entwurf der LZV enthält lediglich neue – inklusionsbezogene – Anforderungen innerhalb der Bildungswissenschaften (v.a. 4 Leistungspunkte zur sonderpädagogischen Basisqualifizierung) und innerhalb der Fachdidaktiken (5 Leistungspunkte zur Inklusion im weiteren Sinne/individuellen Förderung). Eine Absenkung des Studienumfangs in den Fächern oder Fachwissenschaften gegenüber der LZV 2009 gibt es nicht.
Auch in der Anhörung und den Beratungen im Ausschuss wurde deutlich, dass mitnichten an der Fachlichkeit gespart wird.
NRW setzt damit vielmehr Maßstäbe für eine moderne Lehrerausbildung.
Schon 2009 war NRW Vorreiter, als Anforderungen im Bereich Deutsch als Zweitsprache für alle Lehramtsstudierenden eingeführt wurden. Das hat sich nun angesichts der gestiegenen Flüchtlingszahlen als richtig erwiesen.
Für Diskussionen sorgte die Frage der Übergangsregelung für Studierende, die ihr Studium noch unter der gesetzlichen Regelung vor 2009 begonnen haben. Hier wurden die Auslauffristen um ein Jahr verlängert und um Härtefallregelungen erweitert. Hierzu zählen Ausfallzeiten durch Krankheit oder Pflegeeinsatz auch außerhalb des ersten Verwandtschaftsgrades. Auch muss kein Urlaubssemester für die Härtefälle mehr nachgewiesen werden.
Im Zusammenhang mit dem Gesetz wurde auch die Lehramtszugangsverordnung beraten. Darin wurde u.a. festgelegt, dass für die modernen Fremdsprachen zukünftig nicht mehr der Nachweis des Latinums notwendig ist. Das war bislang eine Hürde, denn neben dem Bachelor/Master-Studium noch an der Uni das Latinum nachzuholen, ist an vielen Orten kaum machbar.
Erleichtert wird der Umstieg von beruflich orientierten Fachhochschulgängen in das Lehramtsstudium für das Berufskolleg. Hier besteht erheblicher Fachlehrerbedarf, der damit besser gedeckt werden kann.
Das Land investiert in den nächsten drei Jahren 4,5 Millionen Euro in die technische Ausstattung der Zentren für schulpraktische Lehrerausbildung, damit die Vermittlung von Medienkompetenz auch die richtige technische Grundlage hat.
Für die dritte Phase der Lehramtsausbildung, die Fortbildung, geben wir im Gesetz Kompetenzorientierungen vor und haben die Landesregierung mit einem Entschließungsantrag gebeten, einen differenzierten Orientierungsrahmen für die Fortbildung zu entwickeln.
Weitere Informationen zur Gesetzesnovelle gibt es auch in einem Kommunalinfo meines Fraktionskollegen Ali Baş. Des Weiteren dokumentiere ich auch den Entschließungsantrag der Fraktionen. Wir unterstreichen noch einmal ausdrücklich, dass an der Zeit für das Referendariat nicht mehr herumgedoktert werden kann. CDU und FDP hatten sich in ihrer Gesetzgebung die Absenkung auf zwölf Monate ja offen gehalten. Ministerin Sylvia Löhrmann erklärte: „Nordrhein-Westfalen wird als eines der ersten Bundesländer verbindliche inklusionsbezogene Anforderungen für alle Lehramtsstudierenden einführen. Von einer ähnlichen Vorreiterrolle, die Nordrhein-Westfalen seinerzeit bei der Einführung von Anforderungen im Bereich Deutsch als Zweitsprache eingenommen hat, profitieren wir heute. Nordrhein-Westfalen hat mit seiner Lehrerausbildung in den letzten Jahren eine führende Rolle in der Bundesrepublik eingenommen. Die wollen wir mit den jetzt verabschiedeten Weiterentwicklungen und Optimierungen untermauern.“ Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Schule und Weiterbildung

Mehr Ganztag und Inklusion bei weiter sinkender Schülerzahl 

Aus dem neuen „Statistik-Telegramm“ des Schulministeriums zu den aktuellen Schuleckdaten für das Schuljahr 2015/16 geht hervor, dass immer mehr Schülerinnen und Schüler ein Ganztagsangebot wahrnehmen. Mit dem Ausbau der Ganztagsangebote ist die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die am offenen, erweiterten oder gebundenen Ganztag ihrer Schule teilnehmen, von 38,0 Prozent im Vorjahr auf jetzt 40,0 angestiegen (zum Vergleich Schuljahr 2006/07: 18,4 Prozent). „Der Ganztag in Nordrhein-Westfalen wächst weiter. Das bedeutet: Mehr Zeit für individuelle Förderung, inklusives Lernen, Erziehung und Betreuung. Damit verbessern wir die Bildungschancen für Kinder und Jugendliche mit schwierigen sozialen Startbedingungen“, betonte Schulministerin Sylvia Löhrmann in ihrer Pressemitteilung vom 8. April.
Neben den wachsenden Zahlen im Ganztag steigt auch der Inklusionsanteil weiter in moderatem Maß an, immer mehr Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf lernen inklusiv an einer allgemeinen Schule. Nahmen im vergangenen Schuljahr 34,0 Prozent aller Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf in der Primarstufe und Sekundarstufe I am gemeinsamen Unterricht teil, sind es im laufenden Schuljahr 38,0 Prozent.
Diese und andere Ergebnisse sind zu finden im „Statistik-Telegramm 2015/16“ unter: https://www.schulministerium.nrw.de/docs/bp/Ministerium/Service/Schulstatistik/Amtliche-Schuldaten/StatTelegramm2015.pdf

Bertelsmann-Studie zum Thema Ganztag

Prof. Dr. Klaus Klemm hat im Auftrag der Bertelsmann-Stiftung den Ausbau des gebundenen Ganztages untersucht. Die Studie über die Lernzeit und die personelle Ausstattung zeigt erstmals, wie stark sich Ganztagsschulen zwischen den Bundesländern unterscheiden. NRW gehöre demnach auf den ersten Blick zu den Schlusslichtern und erfülle nur Mindeststandards: Die Angebote sehen 4,6 Stunden an Gymnasien und 3,9 Stunden an den anderen weiterführenden Schulen vor (Bundesdurchschnitt rund 8). Zur Bewertung ist allerdings eine Zusatzinformation notwendig: Die Studie lässt unberücksichtigt, dass es sich bei den Vorgaben des Landes um Mindestzeiten handelt (Mindestens drei Tage pro Woche mit jeweils eineinhalb Stunden Extra-Zeit am Nachmittag). Tatsächlich gehen die Ganztagsangebote der Schulen vielfach weit über das festgeschriebene Mindestmaß hinaus. Die Schulpraxis wurde jedoch nicht erfasst.
Im Haushalt 2016 sind rund 770 Millionen Euro für den Ganztag vorgesehen. Ministerin Löhrmann erklärte dazu: „Investitionen in den Ganztagsausbau sind Investitionen in die Zukunft unserer Kinder. Ein positives Ergebnis der Studie ist, dass Nordrhein-Westfalen hier überdurchschnittlich investiert.“ So hat das Land zum dritten Mal die Fördersätze für die OGS erhöht. Zum 1. Februar und zum 1. August 2015 stieg die Landesförderung jeweils um 1,5 Prozent. Ab dem 1. August 2016 werden die Fördersätze jährlich um drei Prozent erhöht. Im Zeitraum von 2011 bis 2017 wird die rot-grüne Regierung die Fördersätze um insgesamt rund 25 Prozent erhöht haben. Auch die kommunalen Zuschüsse erhöhen sich jährlich ab dem 1. August 2016 um jeweils drei Prozent.
Trotzdem soll der Bund seine Verantwortung wahrnehmen, wenn es darum geht, Bildung auf allen Politikebenen im Zentrum zu stellen. Am Schluss stellt die Studie fest: „Der dringend erforderliche neue Anschub, auch dies hat die Abschätzung des Volumens der zusätzlich erforderlichen Ausgaben gezeigt, wird von den kommunalen Schulträgern und den Bundesländern allein kaum erbracht werden können. Es bedarf der Neuauflage eines Programms nach dem Muster des Investitionsprogramms „Zukunft Bildung und Betreuung“.“

Islamischer Religionsunterricht (IRU) – 1.Evaluation liegt vor

Im Schulausschuss am 29. Juni werden die ersten Ergebnisse der wissenschaftlichen Begleitung des islamischen Religionsunterrichts vorgestellt. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt durch Prof. Dr. Haci-Halil Uslucan, wissenschaftlicher Leiter des Zentrums für Türkeistudien und Integrationsforschung an der Universität Duisburg-Essen.

Gemeinsame Erklärung zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen

Schulministerin Sylvia Löhrmann hat mit Vertretern der am schulischen Religionsunterricht beteiligten Bekenntnisse die „Gemeinsame Erklärung zum Religionsunterricht in Nordrhein-Westfalen“ unterzeichnet. Die Erklärung bekräftigt die Bedeutung des bekenntnisorientierten Religionsunterrichts für ein friedliches und respektvolles Miteinander.
Ministerin Löhrmann betonte, dass der Religionsunterricht an den Schulen seinen festen Platz habe und viele Schulen die in Nordrhein-Westfalen bestehende Möglichkeit nutzen, neben dem katholischen und evangelischen Religionsunterricht auch Angebote für jüdische, islamische und alevitische sowie orthodoxe und syrisch-orthodoxe Bekenntnisse zu machen.
Mit der Erklärung wolle man ein wichtiges gemeinsames Zeichen setzen: „Im Religionsunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler, dass universelle Werte wie Mitmenschlichkeit, Respekt und Achtung vor dem Nächsten den Religionen gemeinsam sind. Religionsunterricht trägt dazu bei, eine eigene Wertehaltung zu entwickeln und sie zu reflektieren. Darüber hinaus wird der interreligiöse Dialog an Schulen als Orte religiöser und kultureller Vielfalt gestärkt“, so Löhrmann. „An diesem Markenzeichen Nordrhein-Westfalens wollen wir alle gemeinsam weiter arbeiten.“
Hier gibt es die Pressemitteilung des MSW vom 31.05.16 sowie die Erklärung zum Nachlesen.

Konsum – Ernährung – Gesundheit: Curriculum für Schüler*innen, Eltern und Lehrer*innen

Milchkrise, Urheberrecht im Internet, Glyphosat-Einsatz: Themen aus den Bereichen Konsum, Ernährung und Gesundheit können in der Schule in ganz unterschiedlichen Fächern thematisiert werden. In Kooperation mit Expert*innen einer bundesweiten Forschungsgruppe hat die GRÜNE Fraktion ein Curriculum erarbeitet, das aufzeigt, wie Kompetenzen zur Alltagsbewältigung und Lebensgestaltung vermittelt werden können.
Aufgabe von Schule ist es, Bildungsangebote bereitzustellen und Lernen für die Zukunft zu ermöglichen. Diese Zukunft scheint angesichts globaler Krisen sowie deren Auswirkungen auf lokaler Ebene immer ungewisser zu werden und immer weniger Sicherheiten zu gewährleisten. Darauf muss Schule reagieren. Im schulischen Lernen müssen Orientierungen, Fähigkeiten und Fertigkeiten erworben werden, die in vielen unterschiedlichen Anwendungssituationen in Haushalt und Gesellschaft gültig sind und zur Problemlösung eingesetzt werden können. 
Hierauf reagiert das Curriculum, das die GRÜNE Fraktion im Landtag NRW in Zusammenarbeit mit einer bundesweiten Forschungsgruppe unter wissenschaftlicher Leitung von Kirsten Schlegel-Matthies, Professorin für Haushaltswissenschaft am Institut für Konsum, Ernährung und Gesundheit der Universität Paderborn, erarbeitet hat.
Rot-Grün hat bereits die parlamentarischen Grundlagen geschaffen, damit Schulen systematisch Lebensgestaltungskompetenzen vermitteln können. So fördert das Land an der Universität Paderborn die Lehrerausbildung im Bereich Konsum, Ernährung und Gesundheit (kurz KEG) mit zusätzlichem Personal und Laborausstattung. Die Qualitäts- und UnterstützungsAgentur – Landesinstitut für Schule QUA-LiS in Soest wird die Lehrenden weiter unterstützen, indem online Material und Handreichungen sowie Fortbildungen angeboten werden. Zudem beteiligen sich zehn Schulen am Leitprojekt „Verbraucherbildung an Schulen“. Von ihren Erfahrungen und Erkenntnissen sollen alle Schulen profitieren, indem Vermittlungsbeispiele und Materialien über den Lehrplannavigator zugänglich gemacht werden.
Und es gibt schon viele „Bausteine“ in den Schulen, mit denen KEG-Inhalte schon ab der Grundschule wirkungsvoll miteinander verbunden werden können – egal ob im Sachunterricht, in Mathematik, Informatik, Kunst oder Musik. An den weiterführenden Schulen bietet auch die Berufsorientierung vielfältige Anknüpfungspunkte. 
Das Curriculum stellt nun in je einer Version für Lehrer*innen und einer für Schüler*innen und Eltern zehn Bildungsziele vor und zeigt, wie diese fächerübergreifend behandelt werden können und welche Fragestellungen im Raum stehen.

Zentrale Webseite zum Globalen Lernen relauncht

Das Portal „Globales Lernen“ präsentiert seit Kurzem mit frischem Design umfassende Informationen zu den Themen des Globalen Lernens und zur Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE). Bereits seit dem Jahr 1999 informiert das Portal der „Eine Welt Internet Konferenz“ (EWIK) über aktuelle Bildungsmaterialien, Veranstaltungen, Aktionen, Kampagnen und Akteur*innen der entwicklungspolitischen Bildung. Für die konkrete Bildungsarbeit hält das Portal geprüfte Unterrichtsmaterialien kostenlos zum Download bereit. Zu aktuellen Themen wie „Flucht und Asyl“ oder „Lebensmittelverschwendung“ werden zahlreiche Unterrichtsmaterialien, Filme, Hintergrund-informationen, Initiativen und Aktionen für die Bildungsarbeit, aber auch Ideen für die Eigeninitiative im Alltag vorgestellt.

Weiterbildungskollegs:
In Sachen Abendrealschulen interveniert das MSW erneut bei der Bundesbildungsministerin

Das muss in Erinnerung gerufen werden (s. dazu auch Bericht des MSW an den Landtag 16/2464 vom 20.11.2014):
In einer Sitzung der obersten Bundes- und Landesbehörden für Ausbildungsförderung im März 2013 kündigte das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) an, die Länder per Erlass anzuweisen, Abendrealschul-Ausbildungen nur noch zu fördern, wenn in den Aufnahmevoraussetzungen die Ausübung einer Berufstätigkeit geregelt ist. Nach dem BAföG führe die Abendrealschule „Berufstätige“ zu einem mittleren Bildungsabschluss (BAföGVwV Tz. 2.1.11 Satz 1).
Mit der Zusage, in der Kultusministerkonferenz (KMK) eine verlässliche Definition der Voraussetzungen für Aufnahme und Besuch von Abendrealschulen zu erarbeiten, wurde die Weisung des BMBF zurückgestellt.
Letztlich wurde am 11. November 2014 die Definition in der KMK beschlossen, die parallel mit dem BMBF abgestimmt worden war. Beim BMBF konnten weitreichende Zugeständnisse erreicht werden, jedoch bestanden die Vertreterinnen und Vertreter des BMBF darauf, einen unmittelbaren Wechsel von einer allgemeinbildenden Schule in eine Abendrealschule auszuschließen und eine BAföG-Förderung von einer zumindest halbjährigen Berufstätigkeit abhängig zu machen.
Als Berufstätigkeit gilt dabei auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Anerkannt werden können Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienstgesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann anteilig berücksichtigt werden.
Zugeständnisse konnten auch insoweit erreicht werden, als dass im Einzelfall für Bewerberinnen und Bewerber, die aufgrund besonderer biografischer Umstände ohne Zugang zum Zweiten Bildungsweg ihre Zugangschancen zu einer Berufsausbildung oder qualifizierenden Berufspraxis nicht verbessern können, auf die Aufnahmevoraussetzungen „berufstätig sind oder mindestens sechs Monate berufstätig waren“ verzichtet werden kann, solange dadurch die Ausrichtung einer auf Schülerinnen und Schüler mit Berufserfahrung zugeschnittenen Abendrealschule als solche nicht verändert wird.
Die KMK-Vereinbarung und die entsprechende Umsetzung in der APO-WbK sichert den Studierenden an Abendrealschulen die Ausbildungsförderung nach dem BAföG.
Angesichts der derzeit stetig wachsenden Zahl der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte und der damit verbundenen Herausforderung der schulischen Versorgung stellt sich die Frage, welchen Beitrag der Zweite Bildungsweg zur Integration junger Menschen bzw. nicht mehr schulpflichtiger Jugendlicher leisten kann.
Für einen nennenswerten Teil dieser Menschen dürfte das Weiterbildungskolleg die richtige Schulform sein und es wäre bildungspolitisch fahrlässig, diese Einrichtungen nicht für diesen Zweck nutzen zu wollen.
In der Praxis stellt sich jedoch das Problem, dass viele dieser jungen Menschen nicht in der Lage sind, die in der APO-WbK vorgesehenen Aufnahmebedingungen zu erfüllen. Das gilt bei der Abendrealschule für die mindestens sechsmonatige Berufstätigkeit. Noch schwerer zu erfüllen sind die Bedingungen für die Abendgymnasien, für deren Aufnahme neben dem Nachweis einer mindestens zweijährigen Berufstätigkeit auch noch gefordert wird, dass die Studierenden bis zum dritten Semester einschließlich berufstätig sein müssen.
Bei jeder denkbaren Lösung muss zwingend gesichert sein, dass die generelle BAföG-Förderfähigkeit für den Besuch von Abendrealschulen oder Abendgymnasien nicht infrage gestellt werden darf.
Ich freue mich, dass sich die Fraktionen im Landtag meiner Initiative anschließen und gemeinsam für eine Öffnung der Weiterbildungskollegs auch für Geflüchtete beim BMBF werben wollen. Ich hoffe auf eine positive Resonanz auf das geplante fraktionsübergreifende Schreiben.
Auch Schulministerin Sylvia Löhrmann interveniert erneut in Berlin.
Unterdessen müssen aber zunächst weitere unsinnige Verschärfungen von Seiten des Bundes abgewehrt werden.
Mit Erlass vom 7. März des Bundesministeriums für Bildung und Forschung kann nun – entgegen der in Nordrhein-Westfalen gängigen Praxis – eine Förderung von Auszubildenden an Abendrealschulen ausschließlich während der letzten zwei Schulhalbjahre erfolgen. Dies kann zur Folge haben, dass Auszubildende sich aus finanziellen Gründen nicht mehr zur Nachholung ihres Schulabschlusses in der Lage sehen. Die durch den Erlass vorgenommene Einschränkung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes durch Verwaltungsvorschriften, hält das Ministerium für Schule und Weiterbildung auch rechtlich für angreifbar und deshalb hat Ministerin Löhrmann sich an Bundesministerin Prof. Dr. Johanna Wanka gewandt.
In Nordrhein-Westfalen beträgt die Unterrichtszeit an der Abendrealschule mindestens 20 Wochenstunden. Danach wird die Arbeitskraft der Auszubildenden nach BAföGVwV Tz. 2.5.2 voll in Anspruch genommen. Es wäre also ein Widerspruch zu den eigenen Regelungen, parallel hierzu eine Berufstätigkeit der Auszubildenden in den ersten zwei Schulhalbjahren zu fordern.

Ein Integrationsplan für NRW

Die Koalitionsfraktionen haben im März einen Antrag für einen Integrationsplan NRW in den Landtag eingebracht. Hierin werden die Anforderungen an eine systematische Integrationspolitik beschrieben, die alle Politikbereiche umfasst. Der Antrag ist ausdrücklich offen für weitere Anregungen auch der anderen Fraktionen. Zurzeit finden in allen Ausschüssen dazu Anhörungen statt. Mehr als hundert Expert*innen nehmen Stellung, präzisieren, weisen auf Schwachstellen in der Integration hin und zeigen Beispiele für gute Ansätze auf. Noch vor der Sommerpause sollen die Ergebnisse der Beratungen im Plenum aufgerufen und beschlossen werden. Damit würde NRW erneut seine Vorreiterrolle als Einwanderungsland der Bundesrepublik bestätigen.

Studie „Gewinne der Integration“

Integration lohnt sich gesellschaftlich und volkswirtschaftlich, nicht gelingende Integration verursacht natürlich Kosten. Die Studie „Gewinne der Integration“ von Prof. Dr. Holger Bonin des Mannheimer Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) im Auftrag der Heinrich-Böll-Stiftung bietet neue Fakten und Zahlen zur wirtschaftlichen Integration Geflüchteter: Erreichen 20 Prozent eine berufliche Qualifikation statt geringqualifiziert zu blieben, erhält der Staat Zusatzeinnahmen von insgesamt etwa 60 Milliarden. Euro. Eine ein Jahr schnellere wirtschaftliche Integration ist mit Zusatzeinnahmen von etwa zehn Milliarden Euro verbunden.
Die Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte verbessert sich, wenn die Geflüchteten im Mittel innerhalb von zehn Jahren die fiskalische Leistungsfähigkeit von beruflich qualifizierten Einheimischen erreichen und der Integrationsprozess bis dahin nicht viel mehr als zehn Jahre dauert. Wirksame soziale Investitionen in die Qualifizierung und Integration geflüchteter Menschen lohnen sich also. 
Wenn Integration nicht funktioniert, könnten auf die Bürgerinnen und Bürger spürbare finanzielle Belastungen zukommen. Im ungünstigsten Integrationsszenario fiele Pro-Kopf eine Zusatzbelastung von 86 Euro pro Jahr an. Ein Betrag, der beherrschbar erscheint angesichts des Zusatzbeitrags von 1.154 Euro, der sich für die Einheimischen schon jetzt pro Jahr rechnerisch aus der bestehenden öffentlichen Verschuldung und dem künftigen demografischen Alterungsprozess ergibt. 
Ziel der Studie war es, die Folgen der aktuellen humanitären Zuwanderung nach Deutschland für die Nachhaltigkeit der öffentlichen Haushalte zu ermitteln.

Förderung für außerschulische Bildungsmaßnahmen „Kultur macht stark“

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) will außerschulische Bildungsmaßnahmen, insbesondere auf dem Gebiet der kulturellen Bildung, fördern und so bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung unterstützen. Diese Bildungsmaßnahmen sollen von zivilgesellschaftlichen Akteur*innen, d.h. Vereinen, Verbänden und Initiativen erbracht werden, die sich vor Ort in Bündnissen für Bildung zusammenschließen. Neben der konkreten Unterstützung bildungsbenachteiligter Kinder und Jugendlicher ist ein weiteres Ziel der Förderung durch das BMBF die Entwicklung tragfähiger bürgerschaftlicher Netzwerke, in denen unterschiedliche gesellschaftliche Gruppen ergänzend zur Arbeit der Schulen Verantwortung für die Bildung der jungen Generation übernehmen. So will das BMBF einen weiteren wirksamen Beitrag dazu leisten, dass der in Deutschland ausgeprägte Zusammenhang zwischen Herkunft und Bildungserfolg abgeschwächt wird. 
Bis zum 31. Juli können Konzepte für geplante Projektvorhaben vorgelegt werden. Die Formatvorlage hierfür und weiterführende Informationen zum Projektaufruf sind online unter www.buendnisse-fuer-bildung.de abrufbar.

Termine:

BAG Bildung 2016 (http://gruene-bag-bildung.de/)18.06.16 in Erfurt oder Hannover
LAG Bildung, 11 Uhr: 11.06.16 in Dinslaken
Migrant*innen in der Weiterbildung – Schwierigkeiten, Chancen, Wege: 24.06.16, 14.30 Uhr, in Düsseldorf, CVJM Haus, Raum Paris
Am 20. Februar besuchten rund 600 Menschen den Grünen Integrationskongress im Landtag. Die Frage, wie Integration gelingen kann, diskutierten sie unter anderem für die Handlungsfelder Bildung, Religion, Sport, Kultur, Arbeit und Stadtgesellschaft. Ein Teil dieser Veranstaltung befasste sich mit der Situation von Migrant*innen in der Weiterbildung. Akteur*innen der Weiterbildung haben die Erhöhung der Weiterbildungsbeteiligung von Migrant*innen schon länger als Zukunftsaufgabe erkannt. Das hat auch die Weiterbildungskonferenz 2013 in breitem Konsens festgehalten. Die GRÜNE Landtagsfraktion will die Diskussion in einem Fachgespräch weiterführen. Referent*innen sind Mark Terkessidis, Journalist und Publizist, Christiane Bainski, Landeskoordinatorin der Kommunalen Integrationszentren, Maria Springenberg-Eich, Leiterin der Landeszentrale für politische Bildung sowie unsere Weiterbildungsministerin Sylvia Löhrmann. Akteur*innen aus der Weiterbildung werden Best Practice-Beispiele aus ihrer Arbeit vorstellen. Mehr Infos in der Einladung.

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