Pluspunkt Bildung – Dezember 2015

Newsletter

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
Weihnachten 2015 ist anders: Durch Kriege und Not sind in den vergangenen Monaten viele Menschen zu uns gekommen. Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer arbeiten seitdem unermüdlich daran, die Geflüchteten bei uns aufzunehmen und zu versorgen. Die Schulen engagieren sich in großartiger Weise und zahlreiche ehemalige Lehrkräfte helfen tatkräftig bei der Sprachförderung mit, Schülerinnen und Schüler werden Patinnen und Paten für neue Mitschülerinnen und Mitschüler.
Sie verkörpern unsere Willkommenskultur und stehen für eine offene Gesellschaft – genauso wie die vielen Menschen, die gegen rassistische Hetze und Gewalt auf die Straße gehen und Zeichen gegen Rechts setzen.
Dafür sage ich Danke.
Zum Jahreswechsel wünsche ich allen Zeit und Muße zum Innehalten und Kraft schöpfen. Ich wünsche friedliche und frohe Weihnachten und freue mich auf die gemeinsame Arbeit im neuen Jahr!
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Haushalt 2016 verabschiedet – Investitionen für alle Kinder

Mit dem jetzt verabschiedeten Haushalt 2016 steigt der Etat des Ministeriums für Schule und Weiterbildung von 16,3 Milliarden Euro im Jahr 2015 auf rund 17,3 Milliarden Euro – das ist so viel wie nie zuvor. Seit Beginn des Jahres 2015 wurden insgesamt 5.766 zusätzliche Lehrerstellen geschaffen. Die Besetzung der Stellen verläuft erfolgreich und sehr zügig.
Unabhängig von den zusätzlichen Lehrerstellen stehen auch die flexiblen Mittel für den Vertretungsunterricht ungeschmälert zur Verfügung. Das sind im Haushaltsjahr 2016 nahezu 55 Millionen Euro.
Damit bieten sich nicht nur für die Lehramtsanwärter*innen und bisherigen Vertretungslehrkräfte direkte Einstellungschancen in feste Stellen.
Somit ist gesichert, dass bei mehr Schülerinnen und Schülern auch mehr Lehrkräfte zur Verfügung stehen (4.124 Stellen) und obendrein die zusätzlich notwendige Sprachförderung durch weitere Lehrerinnen und Lehrer erfolgen kann (1200 Stellen). Sie sollen Kinder und Jugendliche aus Flüchtlingsfamilien oder in vergleichbaren Lebenssituationen in kleinen Gruppen in Deutsch unterrichten. Damit können die Bezirksregierungen für die durchgängige Sprachbildung und die interkulturelle Schulentwicklung nun auf landesweit insgesamt 4.728 Integrationsstellen zurückgreifen.
Um den Bedarf an Deutschförderung auch zukünftig weiterhin decken zu können, öffnet das Land die Zugangsmöglichkeiten. Das bedeutet: Wenn keine voll ausgebildeten Lehrkräfte zur Verfügung stehen, wird künftig vor allem Universitätsabsolventinnen und Universitätsabsolventen auch ohne lehramtsbezogenen Hochschulabschluss die Möglichkeit einer Beschäftigung im Schuldienst geboten, wenn sie über einen Hochschulabschluss in Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache verfügen. Sie können sich auf Stellenausschreibungen von Schulen bewerben, die im Rahmen des Seiteneinstiegs für andere Personenkreise geöffnet worden sind. Hierzu wird auf die bekannten und bewährten Instrumente des Seiteneinstiegs zurückgegriffen und eine berufsbegleitende Qualifizierung verpflichtend für die Tätigkeit an Schulen angeboten. Die konkreten Anforderungen, an welcher Schulform und an welcher Schule der Seiteneinstieg möglich ist, sind jeder einzelnen Stellenausschreibung zu entnehmen.
Für den Seiteneinstieg enthalten der Internetauftritt www.lois.nrw.de und für den Vertretungsunterricht der Internetauftritt www.verena.nrw.de  die wichtigen Informationen und Stellenausschreibungen.
Neben den zusätzlichen Lehrerstellen werden mit dem Haushaltsplan 2016 ab dem kommenden Schulhalbjahr erstmalig zusätzlich eine Million Euro für Aushilfen im Bereich „Integration durch Bildung“ bereitgestellt, um auch jene Schulen zu unterstützen, die nur vereinzelt Flüchtlingskinder aufnehmen und daher nicht an den Stellen für Vorbereitungs-und Auffangklassen partizipieren.
Zudem wurden mit dem Haushaltsplan 2016 die Mittel für die Lehrerfortbildung im Bereich Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache um 1,6 Millionen Euro erhöht, um zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen für Lehrkräfte anbieten zu können.
Weitere Stellen sind für Kommunale Integrationszenten (10), multiprofessionelle Teams (113), Schulpsychologinnen und Schulpsychologen (20), Fachberaterinnen und Fachberater (40), Moderatorinnen und Moderatoren für die Lehrerfortbildung (4) eingesetzt.
Für zusätzliche Angebote zur Deutschförderung für neu zugewanderte Erwachsene und Jugendliche ab 16 Jahren stellt das Land ab 2016 zwei Millionen Euro Weiterbildungsmittel zur Verfügung. Das sind 1,5 Millionen Euro mehr als 2015.
Mehr Informationen gibt es hier.
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat umfangreiche Informationen zu der Beschulung von Flüchtlingen zusammengestellt, die hier abrufbar sind.
Neben den Herausforderungen durch die Zuwanderung werden auch die im Schulkonsens verabredeten Schritte konsequent weiter umgesetzt.
Schulkonsens: Seit dem Schuljahr 2011/12 sind 220 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens errichtet worden. Die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes von 28 auf 27 an weiterführenden Schulen – also bestehenden Gymnasien, Realschulen und Hauptschulen – umfasst nun die Jahrgangsstufen 5 bis 7. Hierfür werden zusätzlich zu den 510 mit den Haushalten 2014 und 2015 bereitgestellten Lehrerstellen weitere 255 Lehrerstellen aus demografischen Effekten investiert.
Offene Ganztagsschule: In 2016 werden insgesamt 305.100 Plätze in der Offenen Ganztagsschule zur Verfügung stehen. Davon sind derzeit 17.500 Plätze für Flüchtlingskinder vorgesehen.
Auch die Offenen Ganztagsgrundschulen hatten und haben mit Kostensteigerungen zu kämpfen. Deshalb wächst mit der Verabschiedung des Landeshaushaltes 2016 die jährliche Dynamisierung der OGS-Mittel von 1,5 auf 3 Prozent.
Die Landeszuschüsse für die OGS sind seit der Regierungsübernahme mehrfach gestiegen. Zuletzt wurde mit dem Haushalt 2015 der Zuschuss zum 1. Februar und nochmals zum 1. August um jeweils 1,5 Prozent erhöht und eine jährliche Dynamisierung um 1,5 Prozent beschlossen.
Auch bei der pädagogischen Übermittagsbetreuung erfolgt eine Erhöhung des Zuschusses um 3 Prozent. Die Erhöhung der Dynamisierung sichert die Angebote der OGS und sorgt zudem für eine deutliche Entlastung der Träger.
Mein Kollegin Karin Schmidt-Promny, Mitglied im Schulausschuss und im Kommunalausschuss des Landtags sowie Sprecherin für kommunale Zusammenarbeit, macht dazu deutlich:
„Die rot-grünen Fraktionen gehen davon aus, dass auch die Kommunen ihren Anteil an der Finanzierung der OGS erhöhen. Denn der Pflichtanteil der Kommunen ist zwischen 2003 und 2014 nicht erhöht worden und betrug durchgehend 410 Euro pro Platz und Kind. Zumindest müssen sie aber die Erhöhung der Landesmittel eins zu eins an die OGS und ihre Träger weitergeben.“
In diesem Zusammenhang ist es wichtig zu betonen, dass nicht nur im Schulbereich die Mittel enorm aufgestockt wurden, sondern auch die Zuweisungen an die Kommunen in NRW mit knapp 10,3 Milliarden Euro eine Rekordhöhe erreicht haben. Fast 400 Millionen Euro stehen den Kommunen im Haushaltsjahr 2016 zusätzlich zur Verfügung. Zusätzlich erfolgt die Kostenübernahme für die Flüchtlingsaufnahme.

Was bedeutet der Haushalt 2016 für den Inklusionsprozess?

Der Inklusionsprozess schreitet in Nordrhein-Westfalen dem Elternwillen folgend voran. Der Inklusionsanteil im Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I hat sich seit dem Schuljahr 2009/10 (16,1 Prozent) bis zum Schuljahr 2014/15 (34,6 Prozent) fast verdoppelt. Im laufenden Schuljahr beträgt er voraussichtlich knapp 40 Prozent.
Die Ausweitung der personellen und finanziellen Rahmenbedingungen für einen gelingenden Inklusionsprozess wird mit dem Haushaltsentwurf 2016 fortgesetzt.
Mit dem Haushalt 2014 wurde ein neues System zur Ermittlung des Stellenbedarfs für das Gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schüler mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in allgemeinen Schulen eingeführt. Diese Systemumstellung hat auf einen Schlag einen zusätzlichen Stellenbedarf um mehr als 1.000 Stellen im Haushalt 2014 ausgelöst.
1. Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung, die allgemeine Schulen besuchen, werden vom Schuljahr 2014/2015 an erstmals auch beim Stellengrundbedarf der jeweiligen Schulform mit berücksichtigt.
Für das Schuljahr 2016/2017 werden deshalb in den allgemeinen Schulen für annähernd 50.000 Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf 2.501 Stellen als Grundbedarf nach der Schüler/Lehrer-Relation der allgemeinen Schule zur Verfügung gestellt.
2. Zusätzlich werden für alle 7.830 Schülerinnen und Schüler mit Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in den Förderschwerpunkten Geistige Entwicklung, Körperliche und Motorische Entwicklung, Hören und Kommunikation sowie Sehen, die eine allgemeine Schule besuchen, 1.261 Stellen nach der Schüler/Lehrer-Relation der entsprechenden Förderschwerpunkte als Mehrbedarf ausgewiesen.
Diese Schülerinnen und Schüler erhalten damit unabhängig davon, ob sie zielgleich oder zieldifferent lernen, im Vergleich zur früheren Berechnungsmethode die Schüler/Lehrer-Relation der allgemeinen Schule „on top“ und werden damit praktisch doppelt gezählt.
3. Für die Förderung von Schülerinnen und Schülern mit Lern- und Entwicklungsstörungen (Förderschwerpunkte Lernen, Emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache) wurde zum Schuljahr 2014/2015 ein Budget für sonderpädagogische Förderung gebildet. Das Stellenbudget im Haushaltsentwurf 2016 im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen beträgt 9.176 Stellen + 33 Stellen, die in der Ergänzung zusätzlich bereitgestellt wurden.
An den beruflichen Schulen sind mit dem Haushalts 2016 weitere 110 zusätzliche Lehrerstellen vorgesehen. Damit wurden an den Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen innerhalb von zwei Jahren 310 zusätzliche Lehrerstellen im Bereich der Inklusion bzw. für Multiprofessionelle Teams geschaffen.
Weitere Maßnahmen: 350 Stellen (+70) für das neue Übergangssystem Schule-Beruf, 150 Stellen (+50) für den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts. Die Zuschüsse für die privaten Ersatzschulen erhöhen sich um rund 16 Millionen Euro auf insgesamt über 1,48 Milliarden Euro.

Islamunterricht an Schulen hilft gegen religiös verbrämten Extremismus

Ein guter Islamunterricht an den Schulen ist ein wichtiger Beitrag, um Jugendliche von extremistischen Strömungen fernzuhalten. Dies unterstreicht der Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide, der an der Universität Münster lehrt, in einem Interview mit der Rheinischen Post (Ausgabe 2.12.15). „Gerade viele junge Muslime identifizieren sich stark mit ihrem Glauben, wissen aber wenig über ihn. So bietet die Islamische Theologie auch die Möglichkeit, Religionslehrer auszubilden oder Theologen, die später Imame werden können. Es werden also Multiplikatoren für die Gesellschaft hervorgebracht, die den jungen Menschen ein Bild vom Islam vermitteln, das mit sinnvollem Gehalt gefüllt ist. Ansonsten werden sie schnell von salafistischen Milieus rekrutiert“, so Khorchide.

Kultusministerkonferenz verabschiedet Regelungen für Hochschulzugang von Flüchtlingen

Nachdem die praktische Handhabung in den Ländern bisher uneinheitlich war, haben die Länder sich über ein gemeinsames Vorgehen in den Fällen verständigt, in denen eine Studienbewerberin oder ein Studienbewerber fluchtbedingt eine im Heimatland erworbene Hochschulzugangsberechtigung nicht oder nur unvollständig mit Dokumenten nachweisen kann. Zur erleichterten Nachweisführung wird ein dreistufiges Verfahren zur Studierfähigkeit eröffnet. Es umfasst die Feststellung der persönlichen Voraussetzungen, die sich aus dem jeweils näher bestimmten asyl- bzw. aufenthaltsrechtlichen Status ergeben, die Plausibilisierung der Bildungsbiografie sowie ein qualitätsgeleitetes Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren. Außerdem kann nach Feststellung der persönlichen Voraussetzungen im Rahmen der Plausibilitätsprüfung statt der Originaldokumente mindestens ein anderes Originaldokument bzw. eine beglaubigte Kopie vorgelegt werden, mit dem indirekt die behauptete Hochschulzugangsberechtigung belegt wird. Kann bei ausreichender indirekter Nachweisführung aufgrund der Plausibilitätsprüfung auf eine Hochschulzugangsberechtigung geschlossen werden, wird insoweit auf ein Prüfungs- bzw. Feststellungsverfahren verzichtet. Die konkrete Ausgestaltung obliegt den Ländern. Hier ist der KMK-Beschluss zu finden.

Breites Bündnis gegen Analphabetismus in Nordrhein-Westfalen

Lesen und schreiben zu können sind wichtige Voraussetzungen, für gleichberechtige gesellschaftliche Teilhabe. Rund 1,5 Millionen Menschen gelten in Nordrhein-Westfalen aber als funktionale Analphabetinnen und Analphabeten, die – trotz Schulabschlusses – daran scheitern, ganze Sätze zu verstehen und Texte zu verfassen.  Beides erschwert auch die Arbeitssuche. Die Bekämpfung des funktionalen Analphabetismus bleibt daher eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung und wurde bereits 2014 vom Landtag mit einem interfraktionellen Antrag unterstützt. Dieser hatte unter anderem die Gründung des Netzwerks zur Alphabetisierung (Alphanetz NRW) zur Folge, an dem sich Weiterbildungsverbände, Gewerkschaften, Arbeitgeberverbände, Kirchen, Wohlfahrtsverbände, Kommunen, Bibliotheken und weiteren Akteure der Zivilgesellschaft einrichtungs- und trägerübergreifend beteiligen.
Anfang November wurde nun der zweite interfraktionelle Antrag zum Thema in den Landtag eingebracht. Er soll darauf hinwirken, bestehende Netzwerke vor Ort stärker in die Alphabetisierung und Grundbildung einzubinden und Erfahrungen aus erfolgreichen Modellprojekten zu übertragen. Auch sollen die Bedarfe an Alphabetisierung und Grundbildung von Geflüchteten ermittelt werden.
Siehe dazu die Plenarrede von Gudrun Zentis, Sprecherin für Weiterbildung

Termine:

BAG Bildung 2015 (http://gruene-bag-bildung.de/):
26.-27.02.16 in Berlin
LAG Bildung, 11 Uhr:
16.01.16 in Hilden
Wir alle sind NRW!
Migration. Heimat. Vielfalt.
Integrationspolitischer Kongress der Grünen Fraktion im Landtag NRW
am Samstag, 20. Februar 2016, 10 bis 17 Uhr im Plenarsaal
Nordrhein-Westfalen ist Einwanderungsland. Wir Menschen zwischen Rhein und Weser haben lange Erfahrungen mit der Integration. Viele Migrantinnen und Migranten konnten bei uns eine neue Heimat finden und ein weltoffenes und kulturell vielfältiges Land mit prägen. Jetzt, in einer Zeit, in der so viele Menschen vor Krieg und Verfolgung fliehen, kann unser Land von seinen Integrationserfahrungen profitieren. 
Aus dem Engagement zahlreicher Ehren- und Hauptamtlicher ist eine besondere Willkommenskultur entstanden. Wir wollen sie mit der Entwicklung von Willkommensstrukturen weiter unterstützen und fördern. Die jetzt notwendigen Investitionen sollen allen Menschen in NRW zugutekommen. Deshalb erörtern wir mit Fachleuten aus Wissenschaft, Wirtschaft, Verwaltung, Politik, Medien und Zivilgesellschaft die anstehenden Aufgaben: wohnortnaher Schulunterricht, Sprachkurse und die schnelle Einbindung in den Arbeitsmarkt, dezentraler Wohnraum, gemeinsame Freizeitgestaltung, bessere Chancen für mehr Teilhabe sowie den Abbau von Ressentiments und menschenfeindlicher Haltungen.
Wir freuen uns auf das Gespräch mit dem Politikwissenschaftler Aladin El Mafaalani, dem Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide, der islamischen Religionspädagogin Lamya Kaddor und dem Journalisten Daniel Bax sowie zahlreichen anderen. Wir würden uns freuen, wenn auch Sie Ihre Erfahrungen und Impulse zum Integrationsprozess in NRW beitragen könnten. 
Anmeldungen bitte per Mail an gruener-kongress@landtag.nrw.de. Eine Einladung mit Programm und weiteren Informationen wird in Kürze verschickt. 
Fachsymposium: GROSSE LÖSUNG = BESTE LÖSUNG!? – für eine inklusive Lösung für Kinder und Jugendliche mit Behinderung, 4. März 2016, 14-18 Uhr im Landtag
Gemäß UN-Behindertenrechtskonvention haben Kinder mit Behinderung das Recht, die Unterstützung zu bekommen, die sie für gesellschaftliche Teilhabe und Selbstbestimmung benötigen.  Ihre altersgemäßen Bedürfnisse und Wünsche müssen unbedingt beachtet werden. Der Bundesgesetzgeber teilt die rechtliche Zuständigkeit aber auf. Dadurch ist die nach der UN-Behindertenrechtskonvention garantierte Gleichrangigkeit der Bedürfnisse von Kindern und Jugendlichen als auch dem behinderungsbedingten Unterstützungsbedarf häufig nicht gegeben. Diese Probleme müssen angegangen und aufgelöst werden.
In einem Fachsymposium möchte die Landtagsfraktion  dieses Thema ausführlich diskutieren.
Ansprechpartnerin in der Fraktion: Manuela.Grochowiak-Schmieding@landtag.nrw.de

…. und zum Schluss:

Bedenkenswert provokant und klar! Dass ich in diesem Newsletter einmal auf die Macher von Circus HalliGalli verweisen würde, hätte ich auch nicht gedacht. Stellung beziehen!

Joko und Klaas machen den Mund gegen Flüchtlingshetze auf

In ihrem Video „Das wird man wohl noch sagen dürfen #mundaufmachen“ prangern Joko Winterscheidt und Klaas Heufer-Umlauf das falsche Selbstverständnis der Personen an, die sich in den sozialen Netzwerken als „Patrioten“ und „Stimme des Volkes“ verstünden vielmehr aber „Hobby-Provokateure“ und „Intelligenzflüchtlinge“ seien: https://www.youtube.com/watch?v=tBHMzCOn2Sk

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