Pluspunkt Bildung Dezember 2013

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Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
mit der Verabschiedung des neunten Schulrecht-Änderungsgesetzes im Oktober ist das Recht auf das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung nun gesetzlich verankert. Viele Schulen in NRW praktizieren schon erfolgreich gemeinsames Lernen. Von diesen positiven Beispielen geht ein Signal aus, dass Inklusion gelingen kann und ein Gewinn für alle ist. Beispiele solcher Schulen können denen Mut machen, die sich nun auf den Weg machen.
Zum Jahreswechsel wünsche ich allen eine geruhsame Zeit mit viel Muße zum Innehalten und Kraftschöpfen. Ich wünsche friedliche und frohe Weihnachten und freue mich auf die gemeinsame Arbeit im neuen Jahr!
Mit Grünen Grüßen
Ihre/Eure
Sigrid Beer

Inklusion auf dem Weg

Am 16. Oktober wurde das 9.Schulrechtsänderungsgesetz (9.SchRÄG) vom Landtag beschlossen, das bewusst „Erstes Gesetz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen“ heißt (siehe Entschließungsantrag). Damit sind die schulgesetzlichen Grundlagen geschaffen, die zum Schuljahr 2014/2015 in Kraft treten, aber schon jetzt wirksam werden, so bei den Anmeldeverfahren für die Grundschulen, die direkt im Anschluss an die Verabschiedung des Gesetzes für das kommende Schuljahr durchgeführt wurden. Schon jetzt ist die Quote der Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der Regelschule unterrichtet werden mit über 30 % in der Primarstufe deutlich höher als im Sekundarbereich. Die Tendenz geht weiter nach oben. Bei den Anmeldeverfahren für die weiterführenden Schulen, die im Februar durchgeführt werden, ist auch eine steigende Quote der Beschulung an Regelschulen zu erwarten. Der aufwachsende Rechtsanspruch des Gesetzes greift. Mit der Verabschiedung des 9.SchRÄG haben die Koalitionsfraktionen auch einen Entschließungsantrag verabschiedet, der ausführlich beschreibt, was in Folge des Gesetzes und darüber hinaus an Aufgaben und Regelungsbedarfen besteht. Aktuell erarbeitet das Schulministerium an Ausführungsbestimmungen zum Stellenbudget. Denn ab dem nächsten Jahr wird die Finanzierung umgestellt. Erstmals zählen die Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf bei der Berechnung des Grundstellenbedarfs einer Schule mit – wie jedes andere Kind auch. Die zusätzlichen Ressourcen werden für die Förderschwerpunkte körperlich-motorische und geistige Entwicklung wie für die Sinnesbeeinträchtigungen wie bisher am einzelnen Kind festgemacht. Bei den Förderschwerpunkten Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache wird auf ein Budget umgestellt. Das heißt die Schule verfügt über Zusatzressourcen, die sie zielgerichtet einsetzen kann, ohne erst durch individuelle Feststellungsverfahren sich die Ressource erst „besorgen“ zu müssen. Damit wird einerseits das Etikettierungs-Ressourcen-Dilemma vermieden und andererseits auch präventive Arbeit möglich statt des üblichen „wait-to-fail“, wo das „Kind erst in den Brunnen gefallen“ sein muss, damit Ressourcen zur Verfügung stehen. Klar ist, dass für das Stellenbudget die gleiche Höhe an Stellen zur Verfügung stehen wird, wie aktuell für die drei Förderschwerpunkte. Nun gilt es, die genauen Bedingungen festzulegen, mit denen die jeweilige Höhe des Budgets für die einzelnen Schulen festgestellt wird. Bei der Umstellung der Stellensteuerung sollen Brüche in der Versorgung vermieden werden.
Der Landtag hat am 18.12. den Haushalt 2014 verabschiedet, der wiederum einen Zuwachs an Stellen für die Inklusion vorsieht (s.u.)
Seit Verabschiedung des Gesetzes war ich in zahlreichen Veranstaltungen vor Ort, um den Inklusionsprozess zu erläutern. Die Veranstaltungen trafen auf großes und ernstes Interesse. Es wurde auch eine Fülle von Fragen gestellt und beantwortet.
Um auch über diese Veranstaltungen hinaus die Informationen möglichst vielen zur Verfügung zu stellen, wird die Fraktion im neuen Jahr eine Infoseite auf der Fraktions-Homepage zusammenstellen. Fragen können an eine speziell hierfür angelegte Adresse gemailt werden, an die selbstverständlich auch Anregungen willkommen sind: inklusion-vor-ort.gruene@landtag.nrw.de Der Gesetzentwurf zum 9.SchRÄG wurde am Tag der Verabschiedung noch an einer wichtigen Stelle verändert: Es wurde in das Gesetz aufgenommen, dass die Frage der Konnexität, also möglicher Kostenauswirkungen auf die Kommunen gemeinsam näher untersucht wird. Im Einvernehmen mit den Kommunalen Spitzenverbänden wurde verabredet, dass ein gemeinsam bestellter Gutachter die Kostenauswirkungen bis zum 31.01.2014 untersucht. Sollte die Untersuchung das Vorliegen von Konnexität ergeben, werden Kostenausgleichsregelungen mit den Kommunen vorgenommen.

Inklusion fängt in den Köpfen an: Video des Landesjugendrings NRW

Bei einem Jugendforum der Evangelischen Jugend in Essen stand die Frage im Mittelpunkt, wie Inklusion funktionieren kann. Den Verlauf der Veranstaltung dokumentiert jetzt ein sechsminütiger Film.
Siehe http://youtu.be/DsHikEP25YQ Mit Rap, Theater und Malerei arbeiteten verschiedene junge Menschen – mit und ohne Behinderung – einen ganzen Tag miteinander und stellten fest, dass unterschiedliche Fähigkeiten eine Bereicherung für alle sind. Sie machten aber auch deutlich, dass alltägliche Barrieren in den Köpfen vieler Menschen abgebaut werden müssen, um allen Jugendlichen eine gleiche Teilhabe zu ermöglichen. 

Haushaltsentwurf 2014:  Inklusion und Schulkonsens haben Priorität

Am 18.12. wurde der Haushalt 2014 verabschiedet. Für den Einzelplan 05 bilden  Inklusion und der Schulkonsens einen wichtigen Schwerpunkt.
Schulministerin Sylvia Löhrmann stellte am 02.12.13 die Eckpunkte des Einzelplans 05 im Schulausschuss des nordrhein-westfälischen Landtags vor (siehe Protokoll).
Der Einzelplan 05 ist mit einem Anteil von 25 Prozent an den Gesamtausgaben des Landes auch in 2014 der größte Einzeletat. Das Ausgabenvolumen beträgt knapp 15,6 Milliarden Euro. Das sind rund 465 Millionen Euro mehr als im vergangenen Jahr. Größter Posten sind die gestiegenen Personalausgaben. Sie machen einen Anteil von rund 87 Prozent aus. Zu den Schwerpunktmaßnahmen:
Inklusion: Rund 1.200 zusätzliche Lehrerstellen werden in 2014 für die Inklusion bereitgestellt. Bis zum Schuljahr 2017/18 wird die Zahl der zusätzlichen Lehrerstellen für das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Behinderung auf 3.215 steigen. Damit wird in der Primar- und Sekundarstufe I eine Integrationsquote von bis zu 50 Prozent ermöglicht. Im Schuljahr 2010/11 betrug die Inklusionsquote 18,3 Prozent. 532 zusätzliche Lehrerstellen wurden dafür bereitgestellt.
Schulkonsens: Seit dem Schulkonsens in 2011 wurden innerhalb von nur zwei Jahren 84 Sekundarschulen, 58 neue Gesamtschulen und eine PRIMUS-Schule errichtet. Für die Umsetzung des Schulkonsenses sind in 2014 insgesamt 1.215 Lehrerstellen vorgesehen. Neu ist die Absenkung des Klassenfrequenzrichtwertes an allen bestehenden Realschulen, Gesamtschulen und Gymnasien von 28 auf 27.
Weitere Maßnahmen: 500 Stellen werden den Gymnasien über ihren Bedarf hinaus zur weiteren Abfederung des Doppeljahrgangs zur Verfügung gestellt. 109 Stellen werden zusätzlich für die weitere Erhöhung der Leitungszeit an Grundschulen eingesetzt. 70 Stellen werden für das neue Übergangssystem Schule-Beruf bereitgestellt. 50 Stellen werden für den Ausbau des islamischen Religionsunterrichts eingesetzt. Die Zuschüsse für die privaten Ersatzschulen erhöhen sich um rund 62 Millionen Euro auf insgesamt über 1,39 Milliarden Euro.
Die Stellenzahl im Lehrerstellenhaushalt sinkt 2014 im Saldo um 2.687 auf 151.778. Die Stellenabsetzungen stehen nicht im Zusammenhang mit demografischen Effekten. Es handelt sich um stellentechnische Anpassungen, die teils auf längerfristig angelegte Maßnahmen verschiedener Vorgängerregierungen zurückgehen. Dies hat keinerlei Auswirkungen auf die Unterrichtsversorgung.

Bewertung des Koalitionsvertrages: Das Kooperationsverbot fällt nicht

Die Erwartungen und auch die Versprechungen im Wahlkampf werden im Koalitionsvertrag der Großen Koalition im Bereich Bildung nicht erfüllt:
Kein Ganztagsausbauprogramm des Bundes analog zu dem früheren unter rot-grün (prominente Forderung der SPD)
Keine Weiterführung der Förderung Schulsozialarbeit innerhalb des Bildungs- und Teilhabepaketes, obwohl von Kommunen und Ländern (aller Couleur) dringend gefordert
Kein Programm zur Unterstützung der Inklusion (weder IntegrationshelferInnen noch Schulbauten). Damit übernimmt der Bund auch weiterhin keine Verantwortung für seine Unterzeichnung der UN-Konvention.
Stattdessen gibt es in den nächsten Jahren 6 Mrd. Euro zusätzlich für Bildung. Das sind  heruntergebrochen auf das Land NRW pro Jahr 300 Millionen Euro. Dabei ist unklar, ob es das jährlich oder erst am Ende der Legislatur gibt oder aufwachsend.
Unklar ist außerdem auch, wofür es gedacht ist. Es ist unklar, in welchem Bereich die Länder wie hoch entlastet werden sollen: Kita, Schule oder Hochschule?
Ansonsten fällt die Mutlosigkeit in puncto Föderalismusreform auf:
Einerseits wird betont, manchmal seien Große Koalitionen nötig, um Dinge, für die man eine sehr breite Mehrheit braucht, stemmen zu können. Nun hat sich die Föderalismusreform der letzten Große Koalition zumindest beim Punkt Kooperationsverbot bei schulischer Bildung und die Einschränkung der Kooperation bei Hochschule als Fehler erwiesen. Auch diese Einschätzung geht quer durch die Parteien, wenn auch nicht einstimmig. Die neue Große Koalition duckt sich bei dem Thema aber weg.

Stand und Perspektiven der Lehrerbildung in NRW

Am 10.12.13 berichtete Silvia Löhrmann in einer Pressekonferenz über den Stand und die Perspektiven der Lehrerbildung in NRW.
Nordrhein-Westfalen hat mit dem Lehrerausbildungsgesetz von 2009 eine weitreichende Reform der Lehrerausbildung beschlossen. Damit einher ging der Auftrag des Gesetzgebers an die Landesregierung, bis Ende 2013 einen ersten Bericht über den Entwicklungsstand und die Perspektiven der Lehrerbildung in Nordrhein-Westfalen zu erstellen.
Dieser erste Bericht, zu dem  alle Beteiligten im Bereich der Lehrerausbildung um Stellungnahme gebeten wurden, liegt nun vor und wurde vom Kabinett verabschiedet.
In ihrer Pressekonferenz sprach die Ministerien sechs Punkte aus dem Bericht an, ausführlich siehe Sprechzettel der Ministerin Entwicklungsaufgaben sieht die Landesregierung vor allem in zwei Bereichen. Die Weiterentwicklung der Lehrerausbildung soll auf die Erfordernisse eines inklusiven Schulsystems und den Umgang mit wachsender Vielfalt in allen Schulformen ausgerichtet werden.
Wir werden den Bericht im Landtag noch ausführlich diskutieren.

Sprachtest Delfin 4 wird durch bessere Verfahren abgelöst

Rot-Grün will die Sprachstandserhebungen und die Sprachförderung in den Kitas in NRW qualitativ verbessern. Die künftigen Verfahren zur Erfassung des Sprachstands sollen mehr Qualitätsmerkmale erfüllen und damit aussagekräftiger sein. Sie sollen von den ErzieherInnen selbst (siehe Antrag) durchgeführt werden, damit die Kinder den Test in einem vertrauten Umfeld machen können.
Die aktuell durchgeführten Sprachstandserhebungen Delfin 4 stehen von Anfang an in der Kritik. Künftig sollen Beobachtungsverfahren zur Erfassung des Sprachstands angewendet werden, die mehr Qualitätsmerkmale erfüllen und damit aussagekräftiger sind. Sie sollen von den ErzieherInnen selbst durchgeführt werden, damit die Sprachstandfeststellung mit vertrauten Personen in einem vertrauten Umfeld geschieht. Wir wollen außerdem die Sprachbildung für Kinder jeden Alters in einem ganzheitlichen Konzept verbessern. Wir legen einen speziellen Blick auf die Kitas, die in besonderem Maße von Kindern aus benachteiligten Familien besucht werden. Wichtig ist uns in diesem Zusammenhang auch, bei Kindern, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, diese Sprache wertzuschätzen. Sie ist kein Makel, sondern Teil der Identität und letztlich auch der Qualifikation der Kinder.

Bekenntnisschulen

Wie schon im letzten Pluspunkt Bildung berichtet haben viele Eltern hinsichtlich einer wohnortnahen Beschulung keine freie Wahl zwischen Bekenntnisschule und Gemeinschaftsschule. Von den fast 3.000 Grundschulen in öffentlicher Trägerschaft in NRW sind etwa 910 katholisch und rund 75 evangelisch.
Dies stellt Eltern unter Umständen vor ein Dilemma. Entweder müssen sie gegen ihre religiöse Überzeugung ausdrücklich zuzustimmen, dass ihre Kinder in der Bekenntnisschule entsprechend konfessionell erzogen werden oder aber längere Schulwege für ihre Kinder zur Gemeinschaftsschule in Kauf nehmen.
Sowohl die Regierungsparteien als auch die Kirchen sehen die Notwendigkeit  einer Anpassung an die gesellschaftlichen Veränderungen.
Zurzeit beraten eine katholische Arbeitsgruppe mit Vertretern der NRW-Bistümer und Schulexperten sowie die Zwischenkirchliche Kommission der Landeskirchen das Thema. Die katholische Arbeitsgruppe will Anfang 2014 einen Vorschlag vorlegen. Auf dieser Basis werden wir mit der SPD die anderen Fraktionen einladen, eine Änderung der Gesetze vorzulegen.

Stärker gegen Analphabetismus in Nordrhein-Westfalen vorgehen

Etwa JedeR siebte erwerbsfähige Erwachsene zwischen 18 und 64 Jahren in Deutschland kann zwar einzelne Sätze lesen und schreiben, jedoch keine zusammenhängenden Texte verstehen oder selbst verfassen. Diesem „funktionalen Analphabetismus“ treten zahlreiche Initiativen, Bildungsträger und insbesondere die Volkshochschulen sehr engagiert entgegen, die bisherigen Angebote können den Bedarf für nachqualifizierende Alphabetisierungs- und Grundbildungsangebote jedoch bei weitem nicht decken. In ihrem am 16.10. in den Landtag debattierten Antrag fordern  GRÜNE und SPD die Landesregierung auf, in einem breiten Bündnis mit Kommunen, Kirchen, Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften die Alphabetisierung voranzutreiben, u.a. in der Lehreraus- und Fortbildung und im Übergangssystem Schule-Beruf.

Weiterbildung

Am 13. November hat im Landtag die 17. Weiterbildungskonferenz stattgefunden. Hier wurde deutlich, dass die gemeinsamen und im Konsens verabschiedeten Empfehlungen der Weiterbildungskonferenz 2012 schrittweise umgesetzt werden. Siehe Protokoll.
Partizipation ist gewünscht –die Weiterbildungskonferenz ermöglicht der  Weiterbildungslandschaft Teilhabe an der Weiterbildungspolitik. Darüber hinaus wird diese Teilhabe auf Wunsch der Weiterbildungskonferenz ab Januar mit einem Landesbeirat Weiterbildung NRW auf Dauer verankert. Dieser Beirat bindet auch die an Weiterbildung interessierten gesellschaftlichen Gruppierungen, also die Kommunen und Kreise, die Tarifparteien, aber auch die Wissenschaft, ein. Er soll die Landesregierung und insbesondere die Ministerin für Schule und Weiterbildung vor allem im Hinblick auf die jetzt anstehenden Herausforderungen, aber auch in Bezug auf die künftigen Perspektiven der allgemeinen Weiterbildung beraten. Daneben soll das Gremium seinen Blick auf die Kooperation innerhalb der Weiterbildungslandschaft richten.
Nachdem die schwarz-gelbe Landesregierung in ihrer Legislatur das Landesinstitut für Schule in Soest geschlossen hat, bauen wir nun ein neues Landesinstitut systematisch auf, damit die Schulen die notwendige Unterstützung verlässlich bekommen.
Auch die Weiterbildung ist  künftig im Landesinstitut mit mindestens einer Stelle vertreten. Bis 2015 soll systematisch eine Supportstelle aufgebaut werden. Bisher vorgesehene Aufgaben sind die Entwicklung von Qualifizierungskonzepten,-modulen und -materialien und der Aufbau eines Netzwerkes aus wissenschaftlichen Einrichtungen der Erwachsenenbildung.

Verbraucherbildung stärken

Am 11.12. fand im Landtag eine interessante Expertenanhörung  „Verbraucherbildung in der Schule nachhaltig und vielfältig gestalten“ statt.
Einig waren sich die Expertinnen und Experten, dass es für Kinder und Jugendliche immer wichtiger wird, frühzeitig Lebensgestaltungskompetenzen in der Schule zu lernen. Sie werden heute früher mit Problemen und Herausforderungen konfrontiert als wenige Schülergeneration zuvor. Fachkompetenzen kann man gerade durch die Beschäftigung mit Alltagsthemen erwerben – und für das Leben zu lernen, macht doppelt so viel Spaß. SchülerInnen wissen, dass sie die so erworbenen Fähigkeiten immer wieder brauchen können. Für die Entwicklung der individuellen Lebensgestaltungskompetenzen wurde die Weiterentwicklung des Fachs Hauswirtschaft als geeignetes Feld identifiziert. Die jetzigen Lerninhalte und –formen entsprechen teilweise mehr dem Gesellschaftsbild der fünfziger und sechziger Jahre als den heutigen Herausforderungen. Im Fach Hauswirtschaft/Arbeitslehre können die Bereiche Konsum-, Ernährungs- und Verbraucherbildung sinnvoll verankert und gestärkt werden. Hierzu können auf Konzepte der „REVIS-Forschung“ genutzt und weiter entwickelt werden, die längst in anderen Bundesländern wie Schleswig-Holstein und Baden-Württemberg in Anwendung gebracht sind und in NRW bereits an der Universität Paderborn in der Lehrerausbildung Grundlage sind.
Umstritten war in der Anhörung, ob ein explizites Fach Wirtschaft Sinn macht. Die Mehrzahl der ExpertInnen warnte aber davor wirtschaftliche Mechanismen ohne die gesellschaftspolitischen Zusammenhänge vermitteln zu wollen.
Schon jetzt wird Ökonomische Bildung im Fachverbund Politik/Sozialwissenschaft unterrichtet. Hier muss dann auch die inhaltliche Ausgestaltung diskutiert werden. Wir wollen keine eigenes Fach Wirtschaft, isoliert von dem gesellschaftlichen Diskurs, wie von der  FDP als Pflichtfach an Realschulen beantragt.
Hier gilt es, bei Schülerinnen und Schülern das Verständnis für ökonomische Zusammenhänge, aber auch für Verbraucherrechte zu wecken und zu stärken.
Es geht dabei um allgemeine Finanzkompetenz z. B. die Kalkulation, was ich mir leisten kann, was ein Konto kostet, ebenso wie der Einkauf und Umgang mit Lebensmitteln bis hin zum leckeren und gesunden Essen und Esskultur mit Freunden. Auch im Sinne der Bildung für nachhaltige Entwicklung kann nicht darauf verzichtet werden, Fragen nach den Produktionsbedingungen oder ökologischen Folgen mit zu behandeln.
Siehe Antrag „Verbraucherbildung in der Schule nachhaltig und vielfältig gestalten“ und insbesondere die Stellungnahmen von Prof. Dr. Ines Heindl, Prof. Dr. Kirsten Schlegel-Matthies und Prof. Dr. Barbara Methfessel.

Pisa 2012

Beim neuen internationalen Pisa-Schultest haben sich die Schülerinnen und Schüler  in Deutschland im oberen Mittelfeld behauptet. In Mathematik, Naturwissenschaften sowie im Lesen und Textverständnis erreichten sie Werte oberhalb des Durchschnitts der anderen Industrienationen. Wenn auch leicht abgeschwächt, hängt der Bildungserfolg nach wie vor wesentlich vom Elternhaus ab: Schüler aus sozial bessergestellten Familien haben in Mathematik im Schnitt einen Leistungsvorsprung gegenüber Gleichaltrigen aus armen Elternhäusern von fast eineinhalb Schuljahren, 
Bei SchülerInnen mit Migrationshintergrund ist es ähnlich. Ihr Kenntnisrückstand zu gleichaltrigen SchülerInnen mit deutscher Herkunft liegt im Schnitt fast zwei Schuljahre.
Wir Grünen setzen uns weiterhin für mehr Chancengleichheit im Bildungswesen ein. Dazu gehört längeres gemeinsames Lernen genauso wie eine Neubetrachtung der Unterrichtsgestaltung.
Die Studie hat verdeutlicht,  dass das Zwei-Wege-Modell (Gymnasium und Schulen des längeren gemeinsamen Lernens, die auch zum Abitur führen), das in immer mehr Bundesländern vorzufinden ist, dem Leistungserfolg nicht geschadet hat. Die Leistungsergebnisse fallen in Pisa 2012 insgesamt  besser aus. Längeres gemeinsames Lernen unterstützt die positive Leistungsentwicklung und auch die Gymnasien nivellieren nicht ihre Leistung, wenn sie mehr Kinder in ihrer Heterogenität aufnehmen. Die Bayern, die sich als letzter Hort des gegliederten Schulsystems sehen mit restriktivem Zugang zum Gymnasium, werden sich der Diskussion stellen müssen.
Weitere Infos zur PISA-Studie 2012 unter http://zib-cisa.de/de/pisa.html

Klassenfahrten im Haushalt 2014 gesichert

Durch Haushaltsgesetz vom 21.03.2013 ist im Haushaltsplan 2013 eine Erhöhung der Reisekostenmittel um 7,5 Mio. Euro auf 13,5 Mio. Euro beschlossen worden. Damit sind die finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen worden, dass Schulwanderungen und Schulfahrten weiterhin wichtiger Bestandteil der Erziehungs- und Bildungsarbeit der Schulen in Nordrhein-Westfalen sein können.
Für das erste Halbjahr 2014 wurde mit dem Beschluss des Landtags auch eine Verpflichtungsermächtigung eingestellt. Der Haushalt für das Jahr gesamt 2014, der im Landtagsplenum am 18.12.13 verabschiedet wurde, weist nun die gesamte Summe von 13,5 Mio Euro für das Haushaltsjahr aus. Damit wurde die Erhöhung der Mittel für die Schulen abgesichert.

Ministerin Sylvia Löhrmann Präsidentin der Kultusministerkonferenz

Sylvia Löhrmann, stellvertretende Ministerpräsidentin und Ministerin für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen, wurde Anfang Dezember bei der Kultusministerkonferenz (KMK) in Berlin vom Plenum zur Präsidentin für das kommende Jahr gewählt. Damit bekleidet das erste Mal eine grüne Bildungsministerin dieses Amt.
Als zentrale Schwerpunkte ihrer Präsidentschaft nannte Löhrmann unter anderem die Stärkung der Erinnerungskultur, die Inklusion in der Lehrerbildung, die Fortentwicklung der Gesamtstrategie zum Bildungsmonitoring und die Umsetzung der Empfehlung der KMK zur „Interkulturellen Bildung und Erziehung in der Schule“.
Am 15.01.14 erfolgt die offizielle Amtseinführung in Berlin.

Stärkung der Erinnerungskultur in den Schulen Nordrhein-Westfalens

Zentrales Ziel der Landesverfassung und des Schulgesetzes ist es, den "Geist der Menschlichkeit, der Demokratie und Freiheit" nahezubringen. Die Landesregierung hat für diese Legislaturperiode ein Gesamtkonzept der (historisch-) politischen Bildung vereinbart. Dazu gehört auch ein Konzept zur Erinnerungskultur in der Schule mit dem Titel „Erinnern für die Zukunft“. Sylvia Löhrmann ist dies ein besonderes Anliegen: „Unsere Schulen sollen Orte sein, an denen Demokratie gelernt und gelebt wird. Das Konzept „Erinnern für die Zukunft“ soll unsere Schulen dabei in dem wichtigen Bereich der Erinnerungskultur unterstützen. Das ist Werteorientierung und historisch-politische Bildung im besten Sinne. Die historische und politische Bildung ist fest in den Lehrplänen verankert. Darüber hinaus haben viele Schulen ihre pädagogischen Ziele an Demokratie und Menschenrechten ausgerichtet und bewusst in ihr Schulprogramm aufgenommen. Verschiedene, zum Teil bundesweit angelegte Programme, unterstützen die Schulen bei ihrem Engagement für eine ganzheitlich und an den Werten der Demokratie ausgerichtete Bildung.“
(http://www.schulministerium.nrw.de/docs/Schulsystem/Unterricht/Demokratie-gestalten/index.html)
Nachfolgend einige konkrete Beispiele: www.mahnmal.ge-nettetal.de http://www.rantlos.de/lebensart/reisen_und_touren/verloren-und-vergessen.html http://www.welt.de/regionales/duesseldorf/article122012574/Auf-Flanderns-Feldern-wird-der-Opfer-gedacht.html

Schulministerin Sylvia Löhrmann:

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
in diesem Jahr haben wir zusammen vieles getan, um Schule in NRW besser zu machen. Dabei stehen für uns immer die Schülerinnen und Schüler im Mittelpunkt. Ich danke Ihnen/Euch für Ihre/Eure Unterstützung!
Besonders erfreulich ist, dass nun inklusive Bildung gesetzlich verankert ist. So wird das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Handicap zum Regelfall und muss von den Eltern, die dies wünschen, nicht mehr mühevoll erstritten werden. Wir werden uns weiterhin anstrengen (müssen), um Inklusion im Schulalltag erfolgreich zu gestalten. Dabei sind wir alle gefordert, in den Kommunen und im Land.
Meine und unsere Erfahrungen mit der Selbstständigen Schule sollten uns dabei motivieren und mit Optimismus in die Zukunft blicken lassen. Schließlich haben wir auch dabei anfängliche Widerstände überwunden. Heute will keiner mehr zurück. So wird es auch beim inklusiven Lernen sein.
Für mich ist Inklusion noch mehr als das gemeinsame Lernen von Kindern mit und ohne Handicap. Inklusion ist auch eine Haltung  – und zwar, wie wir mit Vielfalt umgehen: wertschätzend. Wir müssen den unterschiedlichen Bedürfnissen und Talenten der Schülerinnen und Schüler gerecht werden. Kein Kind und keine Jugendliche, kein Jugendlicher gleicht dem anderen. Sie unterscheiden sich etwa hinsichtlich ihres Alters, Geschlechts, ihrer sozialen Herkunft, ihrer Lernvoraussetzungen, aber auch hinsichtlich ihrer Vorlieben, Hobbies und Talente. So ist Vielfalt nicht nur etwas ganz Natürliches, sondern auch ein Geschenk.
Aus vielen Gesprächen, Schulbesuchen und Diskussionen weiß ich: Gerade bei der Inklusion gilt der uns allen bekannte – und von mir ehr selten benutzte Spruch: Es gibt nichts Gutes, außer man tut es.
Nur wer Vielfalt und Inklusion erlebt, lernt sie zu schätzen, überwindet seine Ängste und überspringt innere und äußere Hürden. Von Landesseite tun wir eine Menge, um diese Hürden so klein wie möglich zu halten. Mit unseren Investitionen von mehr als 3000 Lehrerstellen in Inklusion liegen wir bundesweit an der Spitze.
Die große Koalition im Bund werde ich auch daran messen, ob und was sie dafür tut, damit die Inklusion als große gesellschaftliche Aufgabe bundesweit zum Erfolgsprojekt wird. In meiner Präsidentschaft der Kultusministerkonferenz steht das Thema Inklusion mit besonderem Blick auf die Lehrerbildung auf der Tagesordnung.
Doch zurück nach NRW: Letztlich ist der Umgang mit Vielfalt und Unterschiedlichkeit der rote Faden unserer Schulpolitik. Nicht nur bei der Inklusion spielt dies die entscheidende Rolle, sondern auch beim längeren gemeinsamen Lernen und bei der Frage, wie wir jedem Kind  gleiche und gerechte Chancen ermöglichen – unabhängig von seiner Herkunft oder seinem sozialen Background.
Da passt die Erfolgsgeschichte der Schulen des „längeren gemeinsamen Lernens“ gut ins Bild: Innerhalb von nur drei Jahren wurden in Nordrhein-Westfalen 84 neue Sekundarschulen, 57 neue Gesamtschulen, 12 neue Gemeinschaftsschulen und eine PRIMUS-Schule gegründet. Das sind insgesamt 155 neue Schulen des längeren gemeinsamen Lernens. Und diese Entwicklung wird auch 2014 weitergehen, davon bin ich überzeugt.
Wir bringen die Schulen voran – und darüber dürfen wir auch positiv reden und die Erfolge offensiv vertreten.
Ich wünsche Ihnen/Euch eine besinnliche Weihnachtszeit, alles Gute für das neue Jahr und freue mich auf unsere weitere gemeinsame Arbeit.
Herzliche Grüße
Eure
Sylvia Löhrmann

Termine:

BAG Bildung (http://gruene-bag-bildung.de/):
21.-22.02.14  in Berlin
27.-28.06.14  in der Ev. Tagungsstätte Hofgeismar
14.-15.11.14  in Erfurt
LAG Bildung, 11 Uhr:
01.02.14 in Krefeld
22.03.14 in Dortmund
Schulpolitische Veranstaltungen bei Grünen vor Ort:
16.01.             OV Schloß Holte-Stukenbrock
13.02.             Grüne Ratsfraktion Bielefeld
24.02.             Paderborn
Weitere:
15.01.14        Offizielle Amtseinführung von Sylvia Löhrmann als KMK-Präsidentin

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