Novellierung des WDR-Gesetzes stärkt Medienvielfalt, Teilhabe und Transparenz

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
der Landtag NRW hat heute die Novelle des WDR-Gesetzes beschlossen. Die Novellierung bringt einige Änderungen mit sich, die in den vergangenen Monaten intensiv diskutiert worden sind. Ziel des „Gesetzes zur Änderung des WDR-Gesetzes und des Landesmediengesetzes Nordrhein-Westfalen (15. Rundfunkänderungsgesetz)“ sowie des ersten und zweiten Änderungsantrages der Fraktionen von GRÜNEN und SPD ist es, die Position des WDRs zu erhalten, seine Akzeptanz in der Bevölkerung zu sichern, ihn wettbewerbsfähig und zukunftsfest für unsere digitale Zeit zu machen sowie die Medienvielfalt in NRW zu gewährleisten.
Unter anderem erhält der WDR durch die Novellierung zur Sicherung der digitalen Zukunft einen klaren Auftrag im Telemedienbereich, wird der Anteil der staatlichen Akteure im Rundfunkrat von 31 auf 22 Prozent reduziert, sodass mehr Gruppen unserer heterogenen Gesellschaft berücksichtigt werden, und wird durch Gremienkontrolle bei Programmbeschaffung durch Tochtergesellschaften die Transparenz erhöht.
Einer der am intensivsten diskutierten Punkte der Novellierung war eine mögliche Reduzierung von Werbung im WDR. Der Landtag hat beschlossen, dass diese für die Radiowellen in zwei Schritten erfolgt: Ab 2017 sollen werktäglich 75 Minuten Werbung auf zwei Hörfunkprogrammen möglich sein und ab 2019 wird die Werbung auf bis zu 60 Minuten auf einem Sender reduziert. Werbekapazitäten dürfen ab dann zudem nur innerhalb eines Monats ausgeglichen werden. Ziel dieser Änderung ist es, dass die vielfältige Radiolandschaft in NRW und das erfolgreiche Nebeneinander von öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk erhalten werden. Die Novellierung sorgt dafür, dass der Werbemarkt NRW weiterhin attraktiv bleibt, notwendige Nettoreichweiten erreicht werden sowie nachhaltige und faire Wettbewerbsbedingungen herrschen. Die Lösung ist ein fairer Ausgleich zwischen den Interessen des öffentlich-rechtlichen Senders und den Belangen der Lokalradios, die auf Werbefinanzierung angewiesen sind.
Unser Wunsch war es, einen möglichst breiten Konsens im Landtag zu erzielen. Aus diesem Konsens hat sich die CDU leider – trotz langfristiger fraktionsübergreifender Absprachen – aus taktischen Erwägungen verabschiedet. Die CDU versagt ihre Mitwirkung, kündigt aber gleichzeitig für ihr Wahlprogramm 2017 an, Werbung im WDR gänzlich zu streichen. Sie duckt sich bei der Sachentscheidung weg und will die notwendigen Anpassungen verschieben.
Weitere Informationen findet Ihr in dem beigefügten Brief sowie in unserer Pressemitteilung.
Bei Rückfragen stehe ich Euch gerne zur Verfügung.
Herzlich grüßt
Oliver Keymis MdL

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