An diesem Mittwoch haben wir im Landtag eine Vielzahl von landesgesetzlichen Konkretisierungen für die Kinder- und Jugendhilfe beschlossen. Mit der Reform der Ausführungsgesetze zum SGB VIII haben wir zentrale Weichen gestellt, um die Kinder- und Jugendhilfe zukunftsfähig zu gestalten. Mit dieser Kommunalinfo möchten wir Euch einen kurzen Überblick hierüber geben.
Wir sichern die Arbeit der Jugendämter und ermöglichen die Übertragung an den Kreis
Nordrhein-Westfalen ist mit 186 Jugendämtern nicht nur das Bundesland mit den meisten Jugendämtern, sondern weist auch die wohl kleinteiligste Jugendamtsstruktur auf. Viele kreisangehörige Städte führen in NRW ein eigenes Jugendamt. Gerade die kleineren Jugendämter sind aber durch den Fachkräftemangel und die wachsenden Aufgaben besonders herausgefordert.
Um die wichtige Arbeit der öffentlichen Jugendhilfe dauerhaft gewährleisten zu können, geben wir allen mittleren kreisangehörigen Städten (das sind alle Städte mit ca. 20.000 bis 50.000 Einwohnenden) nun die Möglichkeit, ihre Jugendämter an den Kreis als gesetzlichen Träger der Jugendhilfe zurückzuübertragen. Die gesetzlichen Aufgaben der öffentlichen Jugendhilfe werden dann durch das Kreisjugendamt übernommen und durch die Stadt im Rahmen der differenzierten Kreisumlage abgegolten.
Das Verfahren zur Übertragung der Jugendhilfe haben wir in einem Änderungsantrag von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP zum Gesetz konkretisiert und damit die Position der kommunalen Jugendämter im Sinne der Kinder und Familien in Nordrhein-Westfalen gestärkt.
Wir stärken die Mitsprache junger Menschen in NRW
Kinder und Jugendliche wollen ihr Lebensumfeld und die Gesellschaft mitgestalten und mitwirken. Das erleichtern wir und öffnen die kommunalen Jugendhilfeausschüsse für Jugendringe und Jugendselbstvertretungen. In Zukunft wird also sichergestellt, dass in kommunalen Jugendhilfeausschüssen nicht nur über junge Menschen, sondern auch wesentlich intensiver mit ihnen gesprochen wird.
Wir spiegeln die Vielfalt der jungen Menschen in NRW wider
Junge Menschen in NRW sind vielfältig in ihren Interessen, ihren Stärken und auch vielfältig in ihren Identitäten. Dem wird auch das Gesetz zukünftig gerecht. Neben der Förderung von Mädchen und Jungen benennt das Gesetz nun auch transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre junge Menschen. Zudem wird als ein Schwerpunkt der Kinder- und Jugendarbeit auch rassismuskritische und diskriminierungssensible Kinder- und Jugendarbeit benannt.
Wir fördern mit den Ombudschaften Anlaufstellen
Ombudschaften in der Jugendhilfe sind unabhängige Anlaufstellen, die zwischen Jugendamt, freien Trägern der Jugendhilfe und den jungen Menschen sowie ihren Familien bei einem Konfliktfall vermitteln. Aufgrund der gegebenen Machtasymmetrien und dem fehlenden Wissen über die eigenen Rechte können Kinder und ihre Familie Unterstützung benötigen. Das Gesetz bildet jetzt die überregionale Ombudsstelle ab, mit unserem Änderungsantrag werden auch die regionalen Ombudschaften nun verbindlicher gestärkt.
Wir vereinfachen die Verfahren zur Erteilung der Betriebserlaubnis von Kitas
Mit dem überparteilichen Änderungsantrag führen wir die gut funktionierenden Verfahren bei der Erteilung der Betriebserlaubnis bei stationären Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen fort. Die Verfahren für die Betriebserlaubniserteilung bei den Kindertagesstätten werden vereinfacht.
Pflegefamilien sind vielfältig – das greift das neue Gesetz auf
Die Reform der Ausführungsgesetze erkennt die vielfältigen Familienformen an und diese Diversität soll auch im Pflegekinderwesen berücksichtigt werden. So kann das Jugendamt Pflegepersonen, bei denen der Altersabstand zum Kind von dem des Eltern-Kind-Verhältnisses stärker abweicht, leichter eine Pflegeerlaubnis erteilen als zuvor. Darüber hinaus differenzieren die Ausführungsgesetze die Mitteilungspflichten an das Jugendamt mit Blick auf das Kindeswohl stärker aus.
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch gerne an unsere wissenschaftlichen Mitarbeiter für Kinder-, Jugend-, Familienpolitik und Kinderschutz, Tamer Düzyol, sowie für Kommunales, David Schichel, und an uns wenden.

