Neue Leitentscheidung zur Braunkohle

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
die Landesregierung hat einen Entwurf für eine neue Leitentscheidung zum Braunkohleabbau im Rheinischen Revier beschlossen. Mit ihr sollen die Beschlüsse zum Kohleausstieg landesplanerisch umgesetzt werden. Hier findet Ihr den Entwurf der Leitentscheidung 2020.
Meine Pressemitteilung dazu habe ich überschrieben mit: „Leitentscheidung hat ihren Namen nicht verdient“. Ein Video mit Auszügen meiner Rede im Plenum findet ihr hier.
Was steht in der Leitentscheidung?
Mit Leitentscheidungen legt die Landesregierung mit einem politischen Beschluss die Grundlage für die Aufstellung oder Änderung von Braunkohlenplänen. Zuletzt hat die rot-grüne Landesregierung im Jahr 2016 eine Leitentscheidung beschlossen, mit der die Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler beschlossen wurde. Mit dem nun von der Landesregierung vorgelegten Entwurf sollen die Beschlüsse zum Kohleausstieg auf Bundesebene landesplanerisch umgesetzt werden.
Der Entwurf der Landesregierung enthält Festlegungen in 14 sogenannten Entscheidungssätzen, zum Strukturwandel, den drei Tagebauen, den Fragen des Wassermanagements und den Umsiedlungen. Allerdings werden keine Entscheidungen mit Karten grafisch eindeutig dargestellt.
Was sind unsere zentralen Kritikpunkte?
Die Landesregierung legt keine unabhängigen Gutachten vor, wie viel Braunkohle denn tatsächlich energiewirtschaftlich notwendig und klimapolitisch zulässig wäre. Sie bezieht sich stattdessen ausschließlich auf die Festlegungen zur Notwendigkeit des Tagebaus Garzweiler im Kohleausstiegsgesetz. Damit fehlt eine belastbare Grundlage für die gesamte Leitentscheidung, an der rechtlichen Zulässigkeit gibt es Zweifel. Die Landesregierung verunsichert mit unklaren Formulierungen und trifft keine klaren Entscheidungen:
Beispiel 1: Die Dörfer werden RWE preisgegeben. RWE soll zwar zunächst die bedrohten Dörfer am Tagebau Garzweiler verschonen, 2028 sollen die Umsiedlungen dort aber abgeschlossen sein.
Beispiel 2: RWE soll möglichst wenig intakte Flächen für die Rekultivierung des Tagebaus Hambach abbaggern. Was das für die bedrohten Flächen östlich des Hambacher Waldes heißt, bleibt angesichts fehlender Karten aber völlig unklar und trotzdem soll die Umsiedlung von Manheim bis 2022 abgeschlossen sein.
Beispiel 3: Die Landesregierung verpasst es erneut, den Hambacher Wald in öffentlichen Besitz zu überführen und damit dafür sorgen, dass er dauerhaft erhalten bleiben kann. Stattdessen gibt es wieder nur Prüfaufträge.
Es gibt einige Punkte, die ansatzweise positiv zu bewerten sind, wie die Vorgabe, dass in Braunkohleplänen klar festgelegt werden soll, welche Konsequenzen der geringere Kohlebedarf bei einem möglichen Kohleausstieg 2035 hätte. Die klare Forderung, dass Maßnahmen, die den Hambacher Wald gefährden könnten auszuschließen sind oder dass die Menschen in Morschenich bis 2024 frei entscheiden können, ob sie bleiben oder umsiedeln möchten.
Doch die Landesregierung verpasst es mutige Entscheidungen im Sinne der Menschen in den Garzweiler Dörfern, zum Ausschluss von Abraumgewinnung unter Manheim oder zur Zukunft des Hambacher Waldes zu treffen.
Was ist jetzt zu tun?
Wir als GRÜNE Landtagsfraktion werden unsere oben genannten Kritikpunkte weiter artikulieren und Veränderungen einfordern. Eine offizielle Beteiligung des Landtags ist zwar nicht vorgesehen, aber wir haben bereits vereinbart, dass es im Dezember eine große Anhörung von Sachverständigen im Wirtschaftsausschuss geben wird. Wir hoffen, damit zusätzlichen Druck auf die Landesregierung ausüben zu können, noch Änderungen im Sinne der Menschen an den Tagebauen, des Umweltschutzes und dem Klimaschutz vorzunehmen.
Wie ist das weitere Verfahren?
Bis zum 1. Dezember läuft die Öffentlichkeitsbeteiligung, die über diese Online-Plattform stattfindet. Nach kurzer Registrierung kann dort jede und jeder zu den einzelnen Punkten öffentlich Stellung nehmen. Nach dem Ende der Öffentlichkeitsbeteiligung im Dezember sollen die Rückmeldungen ausgewertet werden. Der finale Beschluss durch die Landesregierung soll nach unserer Kenntnis im März fallen. Anschließend startet dann die Anpassung der Braunkohlenpläne an die neue Leitentscheidung, die die Landesregierung mit 3 bis 5 Jahren ansetzt.
Für Euren Hintergrund findet Ihr hier einen Antrag der GRÜNEN Landtagsfraktion, in dem wir ein Abrissmoratorium fordern und unsere Erwartungen an die neue Leitentscheidung formulieren.
Bei Rückfragen könnt Ihr Euch sehr gerne an mich oder unseren wissenschaftlichen Mitarbeiter für Energiepolitik, Julian Schönbeck (julian.schoenbeck@landtag.nrw.de, 0211-884-2466) wenden.

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