Neue Entschädigungsverordnung stärkt das kommunale Ehrenamt

Portrait Robin Korte

In den vergangenen Wochen haben sich überall im Land die Räte, Kreistage, Bezirksvertretungen und viele weitere Gremien gebildet und konstituiert. Zehntausende Menschen in ganz Nordrhein-Westfalen bereiten sich darauf vor, in den kommenden fünf Jahren als ehrenamtliche Mandatsträger*innen Verantwortung für unser demokratisches und freiheitliches Zusammenleben zu übernehmen.

Damit das kommunale Ehrenamt attraktiv und leistbar bleibt, braucht es auch eine angemessene Aufwandsentschädigung. Bereits vor zwei Jahren haben wir als schwarz-grüne Koalition daher in einer umfangreichen Initiative zur Stärkung des kommunalen Ehrenamts unter anderem eine Erhöhung der Entschädigungssummen beantragt und im Landtag beschlossen. Zum 1. Januar 2026 tritt nun endlich die neue Entschädigungsverordnung in Kraft.

Entschädigungssätze steigen einmalig um mehr als acht Prozent
Während die Entschädigungen für die Mitglieder von Räten, Kreistagen, Bezirksvertretungen und Fachausschüssen sowie der Landschaftsversammlungen, des RVR und des Landesverbands Lippe früher immer nur im Abstand mehrerer Jahre angepasst wurden, gilt seit 2024 ein jährlicher Inflationsausgleich von zwei Prozent. Da jedoch zuvor über mehrere Jahre und trotz hoher Inflation keine Anpassung vorgenommen worden war, wird auf unseren Antrag hin nun nachträglich die Anpassung für die Jahre 2021 bis 2023 vorgenommen. Damit wird gewährleistet, dass die realen Werte der Aufwandsentschädigungen gemessen am Ausgangsjahr 2021 nicht dauerhaft schrumpfen.

Im Ergebnis steigen die Entschädigungen damit zum 1. Januar 2026 einmalig um 8,24 Prozent. Die genaue Höhe der Entschädigung könnt ihr der Verordnung entnehmen.

Ist diese Steigerung gerechtfertigt?
Ja, unsere Demokratie lebt maßgeblich vom kommunalen Ehrenamt. Dieses Engagement verlangt den Mandatsträger*innen über Jahre hinweg viel Kraft und Zeit ab – immer auf Kosten von Familie, Job und Freizeit. Um dieses wichtige Engagement zu stärken und das kommunale Ehrenamt für alle Menschen leistbar und attraktiv zu gestalten, haben wir als Landtagsfraktion in den vergangenen Jahren viele weitere Verbesserungen auf den Weg gebracht. Diese wurden inzwischen unter anderem in die Kreis- und Gemeindeordnung aufgenommen. So haben wir die Vereinbarkeit von Ehrenamt und Familie bzw. Beruf sowie die Mitsprache von Jugendlichen und Menschen mit Migrationshintergrund verbessert und die Wehrhaftigkeit kommunaler Gremien gegen Demokratiefeinde gestärkt. Der nun erfolgende Inflationsausgleich in der Entschädigungsverordnung war also von Beginn an eine Maßnahme unter vielen.

Können die Kommunen das bezahlen? 
Ja, richtig ist aber auch, dass unsere Städte und Gemeinden derzeit vor enormen finanziellen Herausforderungen stehen. Umso wichtiger ist es aber auch das kommunale Ehrenamt zu stärken, damit Menschen auch und gerade in schwierigen Zeiten weiterhin als Kommunalpolitiker*innen Verantwortung übernehmen. Denn unsere kommunale Demokratie ist kein Luxusgut, sondern die Grundlage unserer kommunalen Selbstverwaltung. Als solche ist ihre Finanzierung eine Pflichtaufgabe aller Kommunen und kommunaler Verbände, die ebenso wie alle weiteren Pflichtaufgaben einen Inflationsausgleich berücksichtigen muss.

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