Mit der Weiterentwicklung der Lehramtsausbildung bleibt NRW Vorreiter

Kommunalrundbrief

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde
an den Schulen des Landes Nordrhein-Westfalen unterrichten über 194.000 Lehrerinnen und Lehrer mehr als 2.518.000 Schülerinnen und Schüler. Jedes Jahr nehmen 7.000 junge Menschen den Vorbereitungsdienst für das Lehramt auf. Die Lehrerbildung in den drei Phasen Studium, Referendariat und Fortbildung muss die pädagogischen, fachwissenschaftlichen, fachdidaktischen und diagnostischen Kompetenzen vermitteln, die für einen qualitativ hochwertigen Unterricht und die notwendige individuelle Förderung benötigt werden.
Die Anforderungen an Lehrkräfte haben sich in den vergangenen Jahren den gesellschaftlichen Entwicklungen folgend stark verändert: Hier seien nur der Ganztag, Integration und Inklusion genannt, die Schülerschaft wird heterogener und vielfältiger. Darauf haben wir mit dem in dieser Woche verabschiedeten Gesetz zur Änderung des Lehrerausbildungsgesetzes reagiert.
Darin:
·       schreiben wir für die Ausbildung aller angehenden Lehrerinnen und Lehrer einen Baustein für den Erwerb von Inklusionskompetenzen und sonderpädagogischen Basiskompetenzen verbindlich fest.
·       erleichtern wir den Umstieg von Fachhochschulstudiengängen in das Lehramtsstudium für Berufskollegs.
·       entlasten wir das Studium einzelner Lehramtsfächer von der nicht mehr erforderlichen Latinumspflicht.
·       sichern wir die Praxisorientierung durch ein fünfmonatiges Praxissemester und den 18-monatigen Vorbereitungsdienst.
·       geben wir der Medienkompetenz einen festen Platz im Vorbereitungsdienst.

  • verlängern wir die Fristen bei den auslaufenden Staatsexamensstudiengängen und erweitern hier zusätzlich die Liste der „Härtefälle“.
  • schaffen wir eine moderne Qualitätssicherung bei der Systemakkreditierung der Lehramtsstudiengänge an den Hochschulen.

·       sichern wir mit der finanziellen Förderung von 220 Fachleitungsstellen die hohen fachlichen und pädagogischen Standards in der Lehrerausbildung.
Mit diesen Maßnahmen untermauert NRW seine führende Rolle in der Lehramtsausbildung.
Die Entwicklung der Novellierung
Nach dem grundlegenden Systemwechsel mit der Einführung von Bachelor- und Masterstudiengängen im Jahr 2009 hatte die Landesregierung am bereits am 10. Dezember 2013 einen Erfahrungsbericht vorgelegt.
Daraufhin formulierte der Landtag weitere Ziele der Lehramtsausbildung. Und im Herbst 2015 legte die Landesregierung einen Gesetzesentwurf vor, der nun nach umfangreichen Anhörungen und intensiven Beratungen verabschiedet wurde.
Nachdem bereits 2009 der wichtige Bereich „Deutsch als Zweitsprache“ verpflichtender Bestandteil der Lehrerausbildung wurde, um der zunehmenden sprachlichen Heterogenität von Kindern und Jugendlichen gerecht zu werden, war es konsequent, in der Novellierung den Bereich Inklusion als verpflichtenden Bestandteil für alle angehenden Lehrerinnen und Lehrer im Studium festzulegen.
Verbindliche inklusionsbezogene Anforderungen
Befürchtungen, dass unter dieser neuen Kompetenz der fachwissenschaftliche Anteil des Lehramtsstudiums „leiden“ würde, sind in diesem Zusammenhang nicht begründet. Es gibt keinen Konflikt zwischen Fachlichkeit und Inklusion. Sie ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Den Rahmen dafür haben zuletzt Kultusministerkonferenz und Hochschulrektorenkonferenz gemeinsam richtungsweisend beschrieben.
Zum Beispiel bleibt beim Lehramt für das Gymnasium die Anzahl der Leistungspunkte je Fach bei 100. Dies sind übrigens 10 Leistungspunkte mehr, als die KMK-Vereinbarungen der 16 Länder derzeit vorschreiben. Innerhalb der Bildungswissenschaften sind demnach 4 Leistungspunkte für den Erwerb von Inklusionskompetenzen vorgesehen, sowie 5 Punkte (von 15 LP) in der Fachdidaktik zum Zwecke der individuellen Förderung. Damit machen wir die Fachdidaktik fit für die sich stärker verändernden Anforderungen in der Schule.
Weitere Änderungen im Detail
Die angehenden Lehrkräfte durchlaufen ein Studium mit einem hohen Anteil an Praxiserfahrungen. Dazu gehört neben dem bewährten fünfmonatigen Praxissemester künftig auch das neu geschaffene Eignungs- und Orientierungspraktikum. Zur genauen Terminierung dieser Praxisphase wird es noch Beratungen mit Schulen und Hochschulen geben.
Für die Studierenden der auslaufenden Staatsexamensstudiengänge haben wir mit der Verlängerung der Fristen um zwei zusätzliche Semester – zu den bisher vier Semestern über der Regelstudienzeit – Erleichterungen geschaffen, die abschließenden Prüfungen in einem überschaubaren Zeitraum zu schaffen. Darüber hinaus haben wir den Härtefallkatalog um die Gründe Krankheit, Pflege von Angehörigen sowie Schwerbehinderung erweitert, die im Bedarfsfall zusätzliche Semester Verlängerung bringen.
Des Weiteren werde die Hochschulen vor dem Hintergrund der Internationalisierung angeregt, Lehramtsstudiengänge zu prüfen, die auf den bilingualen Unterricht an den Schulen ausgerichtet sind.
Für die dritte Phase der Lehramtsausbildung, die Fortbildung, geben wir im Gesetz Kompetenzorientierungen vor und haben die Landesregierung mit einem Entschließungsantrag gebeten, einen differenzierten Orientierungsrahmen für die Fortbildung zu entwickeln.
Das neue Lehrerausbildungsgesetz setzt hohe Standards für die fachliche und pädagogische Arbeit unserer Lehrerinnen und Lehrer. Dieses Gesetz ist eine wichtige Investition in ihre Zukunft, aber vor allem in jene unserer Kinder und Jugendlichen!
Meine Rede im Landtag zur Verabschiedung ist hier zu finden. 

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