Das Jahr 2023 ist mit spannenden Anhörungen im Ausschuss für Wirtschaft, Industrie, Klimaschutz und Energie gestartet, unter anderem zu unserem Gesetzentwurf im Bereich Windenergie. Näheres dazu, was in den letzten Wochen in unserem Fachbereich noch passiert ist und wie es in den kommenden Monaten weitergeht, möchten wir Ihnen und Euch in diesem Newsletter vorstellen. Wir wünschen viel Freude bei der Lektüre.
Weihnachtspaket Windenergie
Kurz vor Jahresende 2022 haben wir als regierungstragende Fraktionen im Landtag ein Paket geschnürt: das Weihnachtspaket Windenergie mit einem Antrag und einem Gesetzentwurf. Wir machen damit Tempo beim Ausbau der Windenergie und setzen wichtige Punkte aus dem Koalitionsvertrag und darüber hinaus um. Mit dem Gesetzentwurf heben wir zum einen die Abstandsregelungen beim Repowering auf. Zum anderen passen wir die Abstandsregelungen für Windenergieanlagen im Rahmen der kommunalen Konzentrationsplanung an, womit wir auf das Wind-an-Land-Gesetz des Bundes reagieren und dieses frühzeitig in Landesrecht übersetzen. Der Gesetzentwurf wurde in einer Anhörung diskutiert und im Ausschuss beraten. Wir rechnen damit, dass er in der kommenden Woche final beschlossen wird. Mit dem Weihnachtspaket Windenergie legen wir als schwarz-grüne Koalition den Grundstein für einen ambitionierteren Ausbau der Erneuerbaren Energien in NRW.
Wir machen die Landesplanung fit für die Zukunft
In das Januarplenum haben wir als Koalition aus CDU und Grünen einen Antrag zu Änderungen am Landesentwicklungsplan (LEP) eingebracht. Der LEP ist das zentrale Instrument der Raumordnung in NRW, mit dem entschieden wird, was wir aus der begrenzten Fläche in unserem Bundesland machen. In der laufenden Legislaturperiode sind zwei Änderungsverfahren mit unterschiedlichen Schwerpunkten geplant und wir haben aus Sicht des Parlaments unsere Erwartungen daran klargemacht und Rahmenbedingungen vorgegeben.
Mit unserem Antrag bringen wir zentrale Vorhaben für den Umwelt- und Klimaschutz auf den Weg, denn wichtige Weichen für ein zukunftsfähiges und generationengerechtes NRW werden im LEP gestellt. Durch die Ausweisung von Windenergiegebieten auf Ebene der Regionalplanung und mehr Freiheit für Solarenergieanlagen in der Fläche schaffen wir die Voraussetzungen für einen beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien und für ein klimaneutrales Nordrhein-Westfalen. Ein Meilenstein für den Natur- und Freiraumschutz ist die Wiedereinführung des 5-Hektar-Grundsatzes zur Begrenzung und Reduzierung des Flächenverbrauchs. Wir stellen zudem die Weichen, damit zukünftig weniger Flächen für den Abbau von Kies und Kiessand verbraucht werden und bereiten in den besonders betroffenen Regionen einen perspektivisch einen Ausstieg aus der Kiesgewinnung vor. Darüber hinaus führen wir ein Planzeichen Landwirtschaft und den vorsorgenden Hochwasserschutz als neuen Grundsatz ein. Das sind nur einige Beispiele dafür, wie wir die zentralen Herausforderungen unserer Zeit auf der planerischen Ebene ambitioniert angehen.
Nachzulesen gibt es den Antrag hier. Er wurde vom Landtag in direkter Abstimmung angenommen. Der erste Änderungsentwurf der Landesregierung für den LEP wird für das Frühjahr erwartet, anschließend startet ein Beteiligungsprozess. Das gesamte Verfahren werden wir als Grünes Team im AWIKE eng begleiten.
Die Transformation in NRW und den Strukturwandel im Rheinischen Revier begrünen
Im November 2022 startete der Leitentscheidungsprozess, der insbesondere die raumbezogenen Aspekte des Eckpunktepapieres zum Kohleausstieg umsetzen soll. Nach fünf Fachgesprächen soll es im März Dialogveranstaltungen mit Bürger*innen geben. Die finale Beschlussfassung ist noch vor der Sommerpause des Landtages geplant. Anregungen zur neuen Leitentscheidung können dem Ministerium unter leitentscheidung@mwike.nrw.de mitgeteilt werden.
Strukturwandel im Rheinischen Revier
Damit sich auch die Unternehmen im Rheinischen Revier krisenfester für die Zukunft aufstellen und Geschäftsmodelle für Morgen entwickeln können, unterstützt die Landesregierung sie seit Dezember 2022 mit den „Zukunftsgutscheinen Rheinisches Revier“. Hierdurch können KMUs ab sofort einen Teil von Beratungsleistungen, Personalkosten, Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen sowie Investitionen finanzieren.
Darüber hinaus ist die Überarbeitung der Förderzugänge und -strukturen im Rheinischen Revier gestartet, an der Antje als Teil des Aufsichtsrats der Zukunftsagentur Rheinisches Revier partizipiert. Im Dezember schloss sich die Landesregierung dessen Empfehlung an und schaffte das vielfach kritisierte und komplizierte Sterneverfahren ab. Das Wirtschaftsministerium erarbeitet zudem Vorschläge für weitere Anpassungen der Förderverfahren, die der Beschleunigung des Kohleausstiegs bis 2030 und den aktuellen Krisen gerecht werden.
Um den vielfältigen Querschnittsaufgaben gerecht zu werden, und Interessenskonflikte zwischen Naturschutz und wirtschaftlichen Interessen bereits im Vorfeld zu minimieren, arbeiten wir interdisziplinär eng mit unseren Kolleg*innen im Umweltausschuss zusammen. So werden die Belange des Revieres auch in dem im Januar vom Plenum verabschiedeten Antrag „Schutz der Biodiversität in NRW – global denken und lokal handeln“ bedacht: der Landtag hat die Landesregierung u.a. damit beauftragt, „die Biodiversitätsstrategie NRW in ihrer Fassung von 2015 im Einklang mit den Notwendigkeiten des Klimaschutzes und des Ausbaus der erneuerbaren Energien fortzuschreiben und um aktuelle Punkte wie den Aufbau eines Ökosystemverbunds in der Modellregion des Rheinischen Reviers zu ergänzen.“
Sondervermögen und Krisenbewältigung
Als Teil des größeren Sondervermögens zur Abfederung der wirtschaftlichen Sondersituation haben wir die Einrichtung eines Fonds für Mieterstromprojekte angeregt. Dieser ist nun mit 10 Millionen Euro beim Bauministerium angelegt. So bringen wir die dezentrale Energiewende in Hand der Bürger*innen voran, stabilisieren die Stromkosten und ermöglichen es Mieter*innen, selber aktiv zu werden.
Hilfen in der Energiekrise
Die in Folge des russischen Angriffskrieges verursachte Energiekrise hat für die Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dieses Landes viele Herausforderungen mit sich gebracht. In den letzten Monaten wurden daher zahlreiche Maßnahmen zur Entlastung und Unterstützung der Menschen und Unternehmen erlassen. So zum Beispiel durch die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse. Eine vollständige Übersicht der Bundesmaßnahmen kann hier gefunden werden
Auch das Land Nordrhein-Westfalen stellt sich der Herausforderungen der Krise und hat mit dem Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens zur Bewältigung der Krisensituation (NRW-Krisenbewältigungsgesetz) Haushaltsmittel in Höhe von bis zu 5 Mrd. EUR zur Verfügung gestellt. Davon entfallen 100 Mio. EUR auf die Errichtung einer Härtefallhilfe für kleine- und mittelständische Unternehmen, um die Belastungen der gestiegenen Energiekosten abzufangen. Somit will die Landesregierung insbesondere energieintensive kleine und mittlere Unternehmen unterstützen, in denen die Strom- und Gaspreisbremsen des Bundes nicht ausreichen.
Neben sofort wirkenden Maßnahmen zur Minderung der Effekte der Energiekrise sind allerdings auch diese notwendig, die aktiv die Ursachen der Krise bekämpfen und dafür sorgen, solche Krisen zukünftig vermeiden. Dies bedeutet insbesondere Maßnahmen zur Stärkung der Energiesicherheit und Energiesouveränität.
Das Land Nordrhein-Westfalen hat daher auch für diesen Bereich Gelder in dem im Haushalt verankerten Sondervermögen eingeplant: Mit 160 Mio. EUR (Investitionsprogramm Energie- und Wärmewende) soll Nordrhein-Westfalen unabhängiger von fossilen Energieimporten gemacht werden, um der aktuellen Energiekrise entgegenzuwirken und den Strukturwandel wie auch den Transformationsprozess zu einem dezentralen, auf erneuerbaren Energieträgern beruhenden Energiesystem zukunftsfähig auszurichten. Mit weiteren 90 Mio. EUR soll dazu die Emissionsarme Mobilität gefördert werden, um Nordrhein-Westfalen auch im Verkehrsbereich unabhängiger von fossilen Energieträgern zu machen.