Mehrdad Mostofizadeh: Pflegeheimkosten in Nordrhein-Westfalen

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Liebe Freundinnen und Freunde,
die Heimkosten und das Heimentgelt, das die Bewohnerinnen und Bewohner bzw. ihre Angehörigen bezahlen müssen ist in jüngster Zeit wiederholt Thema von Nachfragen aus der Bevölkerung und von Medienberichten gewesen. Dabei wurde immer wieder herausgestellt, dass die Höhe der Heimkosten in NRW zumeist höher liegt, als in den anderen Bundesländern.
Wir haben dies zum Anlass genommen, hierzu einen entsprechenden Bericht von der Landesregierung einzufordern.
Diesen Bericht findet Ihr hier: http://landtag/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument/MMV17-1545.pdf
Einige wesentliche Infos hieraus haben wir Euch nachfolgend zusammengestellt:
Höhe der Heimkosten ist in den Bundesländern unterschiedlich
Die Höhe der durchschnittlichen Heimkosten ist im Vergleich der Bundesländer allerdings sehr unterschiedlich. So liegt das durchschnittliche Heimentgelt laut der Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes beispielsweise in Sachsen-Anhalt bei etwa 2.600 €, während die Pflegeheimkosten in Nordrhein-Westfalen rund 4.000 € monatlich betragen.
Bereits 2008 waren die unterschiedlichen durchschnittlichen Höhen der Pflegesätze in den Bundesländern schon einmal Gegenstand einer Expertise. Hieraus waren Anhaltspunkte für diese damaligen Unterschiede zu entnehmen. Dabei spielten damals Faktoren wie die unterschiedliche Bezahlung der Pflegekräfte in den Bundesländern, wie auch die unterschiedlichen qualitativen Vorgaben an die Einrichtungen wie Größe und Einzelzimmerquote eine wesentliche Rolle.
Einrichtungseinheitlicher Eigenanteil
Aktuell ist auch mit der neuen Berechnung des Eigenanteils für die Bewohnerinnen und Bewohner das Thema wieder virulent geworden. So wurde mit der Reformen zum SGB XI auch die Berechnung des Eigenanteils bei den Heimkosten geändert. War bislang die Berechnung der Höhe des Eigenanteils von der Pflegestufe abhängig, so zahlen die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner seit 01.01.2017 einen „Einrichtungseinheitlichen Eigenanteil“ pro Einrichtung, dessen Höhe unabhängig vom Pflegegrad berechnet wird. Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegegraden 2 bis 5 bezahlen also den gleichen Eigenanteil. Hinzu kommen die Kosten für Unterkunft und Verpflegung sowie die gesondert in Rechnung gestellten Investitionskosten.
Die Höhe der durchschnittlichen Einrichtungseinheitlichen Eigenanteile (EEE) findet ihr in einer Zusammenstellung, die Ihr auch im o.g. Bericht der Landesregierung findet.
Bezahlung der Fachkräfte und Helfer*innen in der Altenpflege ist in NRW deutlich höher als in den meisten anderen Ländern
Aus dem Bericht des Sozialministeriums wird u.a. deutlich, dass die Pflegefachkräfte wie auch die Helferinnen und Helfer in den Einrichtungen der Altenpflege in NRW deutlich besser bezahlt werden als in den meisten anderen Bundesländern.
Monatliche Bruttoentgelte von Fachkräften und Helferinnen und Helfern in der Altenpflege:

  Fachkräfte in der Altenpflege Helferinnen und Helfer in der Altenpflege
Westdeutschland
Schleswig-Holstein 2.650 € 1.865 €
Hamburg 2.922 E 2.147 E
Niedersachsen 2.543 € 1.842 E
Bremen    k.A.    k.A.
Nordrhein-Westfalen 2.917 € 2.215 €
Hessen 2.736 E 1.971 €
Rheinland-Pfalz 2.850 € 1.969 €
Baden-Württemberg 3.036 € 2.106 €
Bayern 2.989 € 2.081 €
Saarland 2.827 € 2.146 €
Ostdeutschland
Berlin 2.690 € 1.870 €
Brandenburg 2.424 E 1.723 E
Mecklenburg-Vorpommern 2.319 € 1.699 €
Sachsen 2.203 € 1.691 €
Sachsen-Anhalt 2.136 E 1.680 €
Thüringen 2.375 € 1.720 €

* lt. Bundesagentur zu wenig Daten zur Auswertung
Quelle: Bundesagentur für Arbeit – Entgeltatlas 2017
Pflegewohngeld entlastet viele Bewohnerinnen und Bewohner in NRW
In NRW gibt es das Pflegewohngeld für die Bewohnerinnen und Bewohner von vollstationären Dauerpflegeeinrichtungen, sprich Pflegeheim. Dies ist ein bewohnerorientierter Aufwendungszuschuss zur Finanzierung der Investitionskosten. Sonst gibt es diese Leistung nur noch in Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein. Ob und in welcher Höhe Pflegewohngeld gewährt wird, hängt u.a. von der Höhe des Einkommens ab. Weitergehende Infos hierzu findet Ihr unter: https://www.biva.de/dokumente/broschueren/Heimentgelt-in-NRW.pdf
Fazit:
Dem Bericht nach gibt es bisher in keinem Land ein schlüssiges und nachvollziehbares Personalbemessungsverfahren. Insbesondere für die Bewohner*innen und ihren Angehörigen sind jedoch nachvollziehbare Personalschlüssel im Zusammenhang mit der Transparenz von Angeboten von wesentlicher Bedeutung. Bis zum Jahr 2020 soll auf Bundesebene ein wissenschaftlich fundiertes Verfahren zur einheitlichen Bemessung des Personalbedarfs entwickelt und erprobt werden.
In die Bewertung der finanziellen Belastungen für die Bewohner*innen von stationären Pflegeeinrichtungen in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern müssen die unterschiedliche Bezahlung der Pflegekräfte, wie auch die unterschiedlichen qualitativen und baulichen Vorgaben in den Ländern berücksichtigt werden. NRW liegt sowohl bei der Bezahlung wie auch den baulichen Vorgaben mit an der Spitze. Auch die Gewährung von Pflegewohngeld muss in die Bewertung mit einbezogen werden.
Richtig ist aber auch, dass die Berechnung der Höhe der Heimentgelte für die Betroffenen oft intransparent ist und undurchsichtig erscheint.
Deshalb haben wir einen entsprechenden Antrag zur Änderung des Wohn- und Teilhabegesetzes zur „Transparenz bei den Heimkosten“ in den Landtag eingebracht.
Demnach müssen Bewohnerinnen und Bewohner einen Anspruch auf eine transparente Berechnung und Darstellung der Kosten haben. Hierzu gehört auch eine verständliche und nachvollziehbare Kostendarstellung.
Zudem ist die finanzielle Belastung bei den Pflegekosten für viele Menschen viel zu hoch. Hier bedarf es einer deutlichen Entlastung und Verbesserung bei der Refinanzierung der Pflege.
Für Rückfragen stehen unser wissenschaftlicher Mitarbeiter für Soziales, Gesundheit, Pflege und Alter, Harald Wölter (harald.woelter@landtag.nrw.de, 0211/884 2878)  und ich gerne zur Verfügung.

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