Lebensmittelüberwachung in NRW

Kommunalinfo

Liebe Freundinnen und Freunde,
anbei erhaltet Ihr einige Informationen rund um das Thema Lebensmittelkontrolle in Nordrhein-Westfalen. Da sich die Warenströme international intensiviert – und auch aufs Internet ausgedehnt – haben, muss auch die Lebensmittelkontrolle modernisiert werden. Zwar haben wir mit dem kommunalen System eine gute Grundlage, es ist eigentlich das normale Geschäft der Verwaltung und geschieht somit außerhalb der Zuständigkeit des Parlamentes; Politik hat aber den Auftrag, gerade aufgrund der immer wieder zu beklagenden Lebensmittelskandale, Missstände zu benennen, Lösungsvorschläge anzuregen und die Regierung zum Handeln aufzufordern.
Darum haben wir zur Thematik den Antrag „Eine effektive Lebensmittelkontrolle stärkt insbesondere die Ernährungswirtschaft in NRW“ in den Landtag eingebracht. Grundsätzlich lag der Antragsidee zugrunde, die Struktur der Lebensmittelkontrolle an die aktuellen Notwendigkeiten anzupassen. 
Im Vorfeld der Verabschiedung hatte das zuständige Ministerium die Vorlage „Ergebnisse der Erhebung Betriebs- und Personalzahlen (Zeitraum 2011) im Bereich der amtlichen Lebensmittelüberwachung“ veröffentlicht. Daraufhin gab es aus einigen Kommunen den Vorwurf, die darin enthaltenen Daten seien nicht korrekt. Der Dissens besteht in der Zahlenauslegung, aber zum einen wurden die Zahlen für den Soll-Ist-Vergleich von den Kommunen selbst geliefert und zum anderen zeigt es sich, dass die Vorgaben zur Risikobewertung bzw. -orientierung nicht landesweit korrekt umgesetzt werden.
Wir haben das Ministerium hierzu befragt. Die Antwort auf unsere Frage findet Ihr anbei (Dissens Kontrollzahlen).
Was bleibt, ist das Ergebnis, dass es landesweit einen Fehlbedarf von 133 LebensmittelkontrolleurInnen gibt und dass es im Schnitt einen Erfüllungsgrad an Plankontrollen von lediglich 65 Prozent in NRW gibt (s. Anlage 2 der o.g. Vorlage des Ministeriums). Der Austausch darüber sollte sachlich zwischen den Parteien geführt werden und die Gespräche dazu sind mit dem Landkreistag bereits terminiert.
Für alle diejenigen Grünen Fraktionen, deren Kreise u. kreisfreien Städte im Erfüllungsgrad unter 80 Prozent liegen, haben wird anhängende Musteranfrage, Musterantrag und Musterpressemitteilung erstellt.
Ein weiterer Vorwurf der Kommunen, das Land wolle die komplette Kontrolle übernehmen, stimmt nicht. Es macht keinen Sinn, die gesamten Kontrollen auf das Land zu übertragen (sog. Hochzonung). Es ist aber angedacht, dass große, international agierende Unternehmen durch interdisziplinär aufgestellt Teams überwacht werden sollen. Es ist klar, dass die Definition dafür, welche Unternehmen darunter fallen können, nicht trivial ist, aber zu diesem Thema muss und wird es eine Festlegung landesseitig geben. Eine Antwort der Landesregierung, auf welche Betriebe sich eine Hochzonung der Lebensmittelüberwachung beziehen könnte, findet Ihr in der Antwort auf eine Kleine Anfrage der CDU anbei.
Die Forderung nach einer „Hochzonung“ wird durch die EU und den Bundesrechnungshof unterstützt. Zudem macht eine Zentralisierung der Kontrolle bei großen Betrieben sicherlich Sinn, da durch Rotation der Kontrolleure eine zu große Nähe zwischen Überwachern und den Unternehmen verhindert werden kann. Darüber hinaus braucht es nicht nur die Fachlichkeit der Veterinäre, um die gesamten Aktivitäten der Unternehmen beurteilen zu können.
Ein dritter Vorwurf, Kontrolleure müssten Angst um ihren Arbeitsplatz haben, weil das Land keine Übernahmegarantien gäbe, ist völlig unberechtigt. Es geht ja nicht darum, Kontrollstellen abzubauen, sondern neue Stellen zu besetzen. Das sollte den vorhandenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern vor Ort ganz klar gesagt werden, anstatt Angst zu schüren!
Auch der letzte Vorwurf, es brauche keine weitere fachliche Unterstützung durch LebensmittelchemikerInnen ist nicht haltbar. Der Begriff „Lebensmittelkontrolle“ ist ja zu eng gefasst. Kontrolliert werden nicht nur Nahrungsmittel, sondern auch Nahrungsergänzungsmittel, Bedarfsgegenstände des täglichen Lebens wie Kosmetika, Schmuck und Spielzeug etc. Eine sehr breite Palette also, die durch die Ausbildung zum Veterinär allein nicht abgebildet wird.
Es ist daher unverständlich, dass sich Kommunen weigern, ihren Kompetenzraum fachlich zu erweitern. Die Blockbildung von Veterinären und Kreisvertretern ist da kontraproduktiv.
So weit meine Anmerkungen zu den bisherigen Vorwürfen. Ich hoffe, dass Euch diese Informationen bei den Diskussionen vor Ort weiterhelfen werden.
Viele Grüße
Dr. Birgit Beisheim