Landwirtschaft und Naturschutz Herbst 2014

Newsletter

Liebe Freundinnen und Freunde,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit sende ich Ihnen meinen Herbst-Newsletter zu. Ich denke, dass wir wieder etliche interessante Punkte aus den Bereichen Naturschutz und Landwirtschaft präsentieren, die in den letzten Wochen in der politischen Debatte waren. Insbesondere ein Thema dominiert zur Zeit in meinem Bereich, die Novelle des nordrhein-westfälischen Jagdgesetzes. Ich bin der Meinung, dass unser Umweltminister Johannes Remmel ein Gesetz vorgelegt hat, das den Namen „Ökologisches Jagdgesetz“ zu Recht trägt und für die Jagd einen wichtigen Schritt nach vorne bedeutet. Die Vehemenz, mit welcher der Landesjagdverband sich fast jeder Veränderung entgegenstellt, überrascht dabei und grenzt an Verweigerung. Ich bin mir aber sicher, dass zur Jahreshälfte 2015 ein gutes neues Jagdrecht in Kraft treten wird, das sowohl den Tierschutz als auch das Verhältnis der Jagd zu Landwirtschaft, Waldwirtschaft und zur Umwelt positiv verändern wird.
Dass die Jagd kein entscheidendes Mittel ist, um die Artenvielfalt zu bewahren (wie der Jagdverband immer wieder behauptet), zeigen mir viele andere Gespräche, die ich rund um das neue Landesnaturschutzgesetz oder zur Biodiversitätsstrategie des Landes führe. Die aktuellen Probleme sind insgesamt viel größer, als dass man sie mit den Mitteln der Jagd auch nur ansatzweise lösen könnte. Stattdessen brauchen wir die Zusammenarbeit aller, die am Erhalt einer intakten Natur interessiert sind, aber auch klare Spielregeln – insbesondere für diejenigen, die ihren eigenen kurzfristigen Vorteil über das gesamtgesellschaftliche Interesse an sauberem Wasser, einer vielfältigen Natur und einer großen Artenvielfalt stellen. 
Beste Grüße,
Norwich Rüße

Landwirtschaft

Schafhaltung in NRW: Zukunft sichern und neue Perspektiven eröffnen

Die Schafhaltung hat in NRW eine lange Tradition und erfüllt wichtige Aufgaben für den Schutz von Natur und Landschaft: Schafe sichern durch Beweidung unsere Deichanlagen und ermöglichen eine naturnahe Pflege von Grünland. Davon profitieren Wildtiere, Brutvögel und seltene Pflanzenarten, weil vielfältige Lebensräume erhalten werden. Zudem werden Schafe überwiegend nicht in engen und kargen Ställen sondern im Freiland gehalten.
Leider ist die Schafhaltung in ganz Deutschland und auch in NRW stark rückläufig. Verschlechterte Förderbedingungen, knappe Flächen und umfassende Dokumentationspflichten machen den Schafhalterinnen und Schafhaltern das Leben schwer. Auf unsere Grüne Initiative hin hat der Landtag einen gemeinsamen Antrag aller Fraktionen für eine bessere Förderung der Schafhaltung in NRW einstimmig beschlossen. Antrag: „Die Zukunft der Schafhaltung in Nordrhein-Westfalen sichern und neue Perspektiven eröffnen!“ (Drs. 16/5966) Rede zum Antrag im Plenum am 04.06.2014 und das Video meiner Rede Pressemitteilung: „NRW fördert die Haltung von Schafen“ vom 27.05.2014 Mein Blog-Beitrag: Schäferinnen und Schäfer in NRW werden künftig besser unterstützt vom 04.06.2014

Tierkörperbeseitigung: Neuregelung entlastet Kommunen und stärkt die bäuerliche Landwirtschaft

Die ordnungsgemäße Beseitigung verendeter Tiere verursacht hohe Kosten für die kommunalen Kassen: Der Kreis Borken zahlt bisher zum Beispiel etwa 1,2 Mio. Euro pro Jahr, beim Kreis Steinfurt sind es etwa 1,05 Mio. Euro. Stirbt auf einem landwirtschaftlichen Betrieb ein Tier, so muss der Kadaver durch eine sogenannte Tierkörperbeseitigungsanstalt abgeholt und fachgerecht entsorgt werden. Dabei muss für die Abholung, Sammlung und Verwertung der verendeten Tiere gezahlt werden. Um eine ordentliche Beseitigung zu gewährleisten, haben die Kreise und kreisfreien Städte bisher 90% der Kosten übernommen, beim Landwirt landeten nur die restlichen 10% auf der Rechnung. Dabei profitieren insbesondere Großbetriebe: Je größer der Betrieb, umso höher die Summe der Subvention.
Diese Logik wird in Nordrhein-Westfalen jetzt durchbrochen. Der Kostenanteil der Landwirte steigt von zehn auf 25% und bei 640 Euro pro Betrieb und Jahr wird eine Kostendeckelung eingezogen. Damit werden auch zukünftig alle Bauernhöfe bei der Beseitigung der Falltiere unterstützt, was im Sinne des Seuchenschutzes auch richtig ist. Große Schweine- und Hähnchenfabriken müssen in Zukunft aber einen Großteil der Beseitigungskosten selbst tragen.
Ein entsprechender Gesetzentwurf wurde nach den Sommerferien von der Landesregierung in den Landtag eingebracht und befindet sich aktuell in der parlamentarischen Beratung.
Gesetz zur Änderung des Ausführungsgesetzes zum Tierseuchengesetz und zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“ (Drs.) 16/6635

Große Anfrage zu Auswirkungen der intensiven Landwirtschaft auf Wasser, Boden, Luft und die biologische Vielfalt

Immer größere Tierbestände und eine immer intensivere Landwirtschaft gehen mit einer starken Belastung unserer natürlichen Ressourcen und der Biodiversität einher. So ist der verstärkte Einsatz von Pflanzengiften und Wirtschaftsdüngern (z.B. Gülle und Gärreste) mit weitreichenden Risiken für die Qualität unseres Trinkwassers, unserer Böden und unserer Atemluft verbunden. Nährstoffüberschüsse und Gifte gelangen in das Grund- und Oberflächenwasser, Böden versauern und wichtige Lebensräume gehen verloren. Um diese Themen auf die politische Agenda zu setzen und einen Überblick über die Folgen der intensiven landwirtschaftlichen Nutzung zu bekommen, haben wir gemeinsam mit der SPD eine Große Anfrage gestellt, in der wir die Landesregierung in einem umfangreichen Fragenkatalog um Auskunft bitten. Die Beantwortung der Anfrage durch die Landregierung wird zum Jahresende erwartet. Große Anfrage: „Wirkungen der Landwirtschaft auf die Ressourcen Wasser, Boden, Luft und biologische Vielfalt in Nordrhein-Westfalen“ (Drs. 16/6049)

Das Töten männlicher Küken wird in NRW beendet

Nordrhein-Westfalen nimmt beim Tierschutz eine Vorreiterrolle ein: Als erstes Bundesland verbietet NRW das massenhafte Töten von männlichen Küken. Weil männliche Küken keine Eier legen, werden sie derzeit in der sogenannten Legehennenproduktion unmittelbar nach dem Schlupf getötet. Die Tiere werden in der Regel geschreddert oder vergast. Doch diese grausame Praxis hat bald ein Ende: Weil Tiere für uns keine Abfallprodukte sind, dürfen männliche Eintagsküken ab dem 01. Januar 2015 nicht mehr getötet werden. Gegen diese Maßnahme zugunsten des Tierschutzes haben mehrere Brütereien Klage eingereicht. Sie verfolgen damit auch das Ziel, einen Aufschub des Verbots während des laufenden Verfahrens zu erwirken. Dies geht aus einem Schreiben des zuständigen Umweltministeriums hervor, nachdem ich dort Details zur Klage der Brütereien erfragt habe. Damit das rücksichtslose Töten von männlichen Eintagsküken endgültig beendet wird, benötigen wir eine bundesweit einheitliche Lösung: Der Bund und die anderen Länder müssen jetzt nachziehen!

Die agroindustrielle Schweinehaltung ist aus dem Ruder gelaufen!

Mitarbeiter eines großen Ferkelzüchters schlagen kleine, schwache Ferkel auf den Boden, um sie zu töten. Der Inhaber eines Zuchtbetriebes erschlägt ein Ferkel mit einem Hammer. So zu sehen in der ARD-Sendung „Deutschlands Ferkelfabriken“. Einmal mehr werden hier die schlimmen Zustände in der sogenannten Ferkelproduktion dargestellt, die zum Teil mit gigantischen Tierbeständen arbeitet.
Nur Einzelfälle oder gängige Praxis? Klar ist, die völlige Überzüchtung der Sauen mit viel zu vielen Ferkeln pro Wurf und der Umbau der bäuerlichen Schweinehaltung hin zum agroindustriellen Business gehen auf Kosten der Tiere. Konsequenzen und jetzt notwendige Schritte diskutiere ich in meinem Blog. Mein Blog-Beitrag: „Die agroindustrielle Schweinehaltung ist aus dem Ruder gelaufen“ vom 18.07.2014

Plastikabfälle gehören nicht aufs Feld

Nicht ordnungsgemäß entsorgter Plastikmüll ist weltweit ein großes Problem. Da Kunststoffe sehr langlebig und zum Teil gefährlich für die Gesundheit von Mensch und Tier sind, muss verhindert werden, dass Plastikabfälle in die Nahrungskette gelangen. Im Frühjahr gab es Meldungen aus dem Kreis Euskirchen, wonach ein Landwirt mit Plastikabfälle versetze Gärsubstrate auf einen Acker ausgebracht hatte. Ich habe das zuständige NRW-Umweltministerium in einem Schreiben um Information gebeten, ob die Meldungen zutreffen, ob weitere Fälle bekannt sind, wie die Rechtslage ist und was das Ministerium gegen die Beimischung von Plastikabfällen in Düngemitteln tut.
Im konkreten Fall im Kreis Euskirchen haben die Behörden mittlerweile gehandelt. Der Betreiber der Anlage aus dem die Gärsubstrate stammten, wurde zum Einbau eines Feststoffabscheiders verpflichtet, der betroffene Acker von Plastikabfällen gesäubert.
Die diesbezüglichen Schreiben können gerne in meinem Büro angefordert werden.

Brandschutz in Mastanlagen

In den letzten Jahren ist es immer wieder zu Großbränden in Mastanlagen gekommen, wobei tausende von Tieren qualvoll verendet sind. Die Tiere haben so gut wie keine Fluchtmöglichkeiten und können durch die Rettungskräfte nur in wenigen Fällen gerettet werden. Ein effektiver Schutz der Tiere ist beim Brand in einer Mastanlage nicht gegeben. Mittlerweile gibt es neue, kostengünstige Technik, um Brände in Mastanlagen zu verhindern. Bei der Novelle der Landesbauordnung hat das Umweltministerium zugesagt zu prüfen, in wie weit gesetzliche Änderungen möglich sind um einen effektiveren Brandschutz zu gewährleisten.

Wirtschaftswege: Verursacherprinzip muss stärker greifen

Viele Wirtschaftswege in NRW sind in einem schlechten Zustand, nicht zuletzt, weil sie einer Nutzung unterliegen, für die sie anfangs nicht gedacht waren. Während früher eher kleinere landwirtschaftliche Fahrzeuge auf Wirtschaftswegen unterwegs waren, sind es heute große Landmaschinen sowie 40 Tonnen schwere LKW mit Mischfutter und Düngemitteln. Die industrielle Landwirtschaft ist zu einem großen Teil ein Transportgewerbe geworden – zulasten der Wirtschaftswege. Für die Finanzierung kommen vor allem die Gemeinden und Städte auf.
CDU und FDP fordern nun in einem Antrag das Land auf, sich stärker am Unterhalt der Wege zu beteiligen. Ich meine: In Zukunft müssen vor allem die Verursacher der Straßenschäden – transportintensive landwirtschaftliche Betriebe – stärker an den Kosten beteiligt werden. Das Land leistet zudem seinen Beitrag, indem es Gemeinden bei der Erstellung von Wirtschaftswegekonzepten finanziell unterstützt. Meine Rede im Plenum am 04.06.2014

Sieben Jahres Frist

Nach der Aufgabe eines privilegierten landwirtschaftlichen Betriebes im Außenbereich ist eine Nutzungsänderung der Gebäude innerhalb einer Frist von sieben Jahren möglich. So schreibt es das Baugesetzbuch (BauGB) vor. CDU und FDP wollen diese Frist abschaffen und so dauerhaft eine Umnutzung dieser Gebäude im Außenbereich ermöglichen.
Ich sehe das Ansinnen sehr kritisch, da der Außenbereich schon heute über Maße beansprucht wird. Eine Zersiedelung der Landschaft ist bei rückläufiger Bevölkerungszahl nicht zu rechtfertigen und eine landwirtschaftliche Nutzung bleibt auch nach der Frist möglich.. Meine Rede im Plenum am 04.07.2014

Ein Thema, zwei Abgeordnete: Gespräch zwischen Martin-Sebastian Abel MdL und Norwich Rüße MdL zum Welttierschutztag 2014

Am 04. Oktober war Welttierschutztag. Der Tag soll mithelfen, auf die Rechte der Tiere aufmerksam zu machen. Tierschützerinnen und Tierschützer weisen an diesem Tag beispielsweise auf aktuelle Themen des Tierschutzes hin und rufen alle Menschen zu einer respektvollen und artgerechten Behandlung aller Tiere auf. Mit meinem Abgeordnetenkollegen Martin-Sebastian Abel MdL unterhielt ich mich aus diesem Anlass u. a. über unsere persönlichen Bezüge zum Tierschutz, Bio-Fleisch und die Novellierung des Jagdgesetzes. Interview in der Reihe: „1 Thema, 2 Abgeordnete: Zum Welttierschutztag 2014“

Broschüre der Landtagsfraktion: „Klasse statt Masse – Tierschutz in der Landwirtschaft“

Der Preisdruck der Lebensmittelindustrie führt dazu, dass BäuerInnen ihre Tiere in immer größeren Stallanlagen halten. Die aus den Ställen herausgeblasene Luft und die Gülle belasten die Umgebung mit Stäuben, Keimen und Nitrat. Vor allem aber bedeutet eine solche Haltung enormes Leid für die Tiere. Durch zu viele Tiere auf engstem Raum erhöht sich die Gefahr von Krankheiten, denen man mit immer höheren Einsätzen von Antibiotika begegnet. Broschüre: Klasse statt Masse – Tierschutz in der Landwirtschaft

Naturschutz:

Neues Jagdgesetz für NRW: Ein Fortschritt für Natur- und Tierschutz

Die Landesregierung hat den Referentenentwurf für ein neues NRW-Jagdgesetz verabschiedet. Damit leisten wir Grüne einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des Tierschutzes: Viele tierquälerische Praktiken, beispielsweise das Jagen von Füchsen und Dachsen in ihrem Bau oder der Einsatz sogenannter Totschlagfallen, werden demnach in Zukunft nicht mehr erlaubt sein. Auch der bisher umfangreich durchgeführte Abschuss von Hauskatzen – 10.000 sind es pro Jahr – wird in Zukunft untersagt. Außerdem wird das Gesetz den Schutz der Wälder verbessern und einen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt leisten: Tiere, die auf der roten Liste stehen, dürfen nicht mehr gejagt werden. Alles in Allem ist der Gesetzentwurf ein guter Kompromiss zwischen den Anforderungen der Jagd, der Ökologie und des Tierschutzes.
Der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf geht nun in die Verbändeanhörung. Erst nach der Auswertung dieser Anhörung wird der Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht und parlamentarisch beraten. Mit einer Verabschiedung ist Mitte nächsten Jahres zu rechnen. Gesetzentwurf „Große Novelle Landesjagdgesetz Nordrhein-Westfalen“ (Vorlage 16/2211) Kommunalinfo zur Novelle des Landesjagdgesetzes vom 16.09.2014 Meine Pressemitteilung „Neues Jagdgesetz verbessert Ökologie und Tierschutz“ vom 16.09.2014

Dokumentation zur Veranstaltung „Natur in Not – wie könnte die gute fachliche Praxis helfen?“

Der Verlust der biologischen Vielfalt macht auch vor NRW nicht halt. Hier nur einige Beispiele: Um fast die Hälfte aller deutschen Brutvogelarten, um Wildbienen, Schmetterlinge, Amphibien und Wanderfische ist es schlecht bestellt. Für uns Grüne ist klar: Mit jeder verloren gegangenen Art fehlt ein wichtiger Baustein des Gesamtökosystems! Wir haben uns die Frage gestellt: Müssen die gesetzlich verankerten Grundsätze der sogenannten „guten fachlichen Praxis“ in der Landwirtschaft abgeändert werden, um dem Verlust der biologischen Vielfalt zu begegnen? Mit fachkundigen Referentinnen und Referenten haben wir dieses Thema im Rahmen der Veranstaltung „Natur in Not – wie könnte die gute fachliche Praxis helfen?“ am 06. Juni 2014 diskutiert. In der Dokumentation stellen wir die Vorträge unserer Referentinnen und Referenten zum Nachlesen bereit. Dokumentation der Veranstaltung „Natur in Not – – wie könnte die gute fachliche Praxis helfen?“

Veranstaltungsankündigung

Geplant ist eine Veranstaltung zum Thema regionale Schlachthöfe gegen Ende November. Weitere Infos folgen.